Zum Stand der Verhandlungen über den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und deren Verbraucherschutzniveau
der Abgeordneten Kerstin Tack, Marianne Schieder (Schwandorf), Dr. Eva Högl, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Thomas Oppermann, Olaf Scholz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die Rechte der Verbraucher vom 8. Oktober 2008 sieht die Zusammenfassung von vier bestehenden EU-Richtlinien vor, die den Kern des europäischen Verbraucherrechts bilden. Fernabsatzverträge (Internet- und sonstiger Versandhandel), Haustürgeschäfte, Gewährleistungsrechte und andere kaufrechtliche Bestimmungen sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission dadurch für die EU abschließend geregelt werden. Der Richtlinienvorschlag wird seitdem unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im Europäischen Parlament kontrovers diskutiert, insbesondere in der Frage der „Vollharmonisierung“.
Im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (IMCO) wird inzwischen ein Abrücken vom Prinzip der Vollharmonisierung diskutiert. Die für den Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat Flexibilität im Hinblick auf die bisher im Richtlinienvorschlag vorgesehene Vollharmonisierung angekündigt und spricht inzwischen nur noch von einer „gezielten Vollharmonisierung“ in ausgewählten Bereichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz in Deutschland bei Veränderungen des derzeitigen Prinzips der Mindestharmonisierung im Rahmen des vorgelegten Richtlinienvorschlags, etwa durch eine Vollharmonisierung einzelner Bereiche?
In welchen von dem Richtlinienvorschlag erfassten Bereichen würde die Bundesregierung eine Vollharmonisierung begrüßen?
Was ist nach Einschätzung der Bundesregierung unter dem Begriff „gezielte Vollharmonisierung“ zu verstehen?
Leidet der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten nach Auffassung der Bundesregierung unter den unterschiedlichen Verbraucherschutzregelungen, oder führen vielmehr andere Barrieren (z. B. Sprachhindernisse, unterschiedliche Ausfallquoten bei der Zahlung des Kaufpreises usw.) zu einem niedrigen Anteil von grenzüberschreitenden Verträgen am Gesamthandelsvolumen in der EU?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag für eine Rügepflicht, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Gewährleistungsrechte nur noch dann wirksam geltend machen können, wenn sie dem Verkäufer/der Verkäuferin binnen zwei Monaten ab Kenntnis einen Mangel anzeigen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass Widerrufsrechte auch dann bereits drei Monate nach Leistungserbringung erlöschen sollen, wenn die Verbraucherin/der Verbraucher gar nicht über ihr/sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde?
Hält die Bundesregierung Bestrebungen für ausreichend, wonach diese Frist auf ein Jahr verlängert werden soll?
Sind Wasser, Gas und Strom nach Auffassung der Bundesregierung Waren im Sinne des Richtlinienvorschlags?
Sollte die Richtlinie ein Widerrufsrecht auch bei Strom- und Gaslieferungsverträgen im Fernabsatz und bei Haustürgeschäften enthalten?
Sollten nach Auffassung der Bundesregierung auch sog. gemischte Verträge, d. h. Verträge über Waren, die auch beruflichen, aber überwiegend privaten Zwecken dienen, von der Richtlinie erfasst werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den in der Diskussion befindlichen Vorschlag, wonach während der ersten zwölf Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers/der Verkäuferin gelten soll?
Befürwortet die Bundesregierung eine längere Gewährleistungsfrist für sog. langlebige Produkte, und wenn ja, wie lang sollte diese sein?
Wie hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zu dem Vorschlag positioniert, wonach die Verbraucherinnen und Verbraucher in Gewährleistungsfällen ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Rücktritt erhalten sollen?
Wie bewertet die Bundesregierung Bestrebungen, wonach eine schriftliche Information bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zukünftig nur noch erfolgen muss, „soweit dies […] angemessen“ erscheint?
Welche Auswirkungen durch diesen unbestimmten Rechtsbegriff sieht die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit?
Welche Folgen für die Rechtssicherheit sieht die Bundesregierung für den Fall, dass die Auslegungskompetenz für Generalklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Vollharmonisierung auf den Europäischen Gerichtshof übergeht?
Welche Kosten würden im Bereich der Rechtspflege hierdurch schätzungsweise entstehen?
Plant die Bundesregierung eine Initiative, wonach die im Richtlinienvorschlag vorgesehenen standardisierten Widerrufsbelehrungen vor der Beschlussfassung mit Methoden der Verhaltensökonomik auf ihre tatsächliche Verständlichkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher untersucht werden sollen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche sind die Hauptpunkte in dem Richtlinienvorschlag bzw. in der bisherigen Diskussion, für deren Einführung bzw. Streichung oder Änderung sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen einsetzt?
Erhält die Bundesregierung dafür im Rat, also von anderen Mitgliedstaaten, und im Europäischen Parlament Unterstützung?
Wie sieht der weitere Zeitplan für die Beratungen und Verhandlungen des Richtlinienvorschlags im Rat und im Europäischen Parlament aus?
Für wann ist eine Beschlussfassung im Rat und im Europäischen Parlament über den Richtlinienvorschlag geplant?
Hält die Bundesregierung die in Artikel 46 des Richtlinienvorschlags vorgesehenen Umsetzungsfristen für angemessen?
Wenn nein, für welche Frist setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen ein?
Plant die Bundesregierung, bestimmte Regelungen vorab national umzusetzen, wenn sich eine europäische Lösung in naher Zukunft nicht abzeichnet?
Wenn ja, um welche Regelungen handelt es sich?