Zukunft der Bund-Länder-Finanzverfassung
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Anja Hajduk, Fritz Kuhn, Markus Kurth, Anna Lührmann, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 zu der Klage des Landes Berlin auf Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen klargestellt, dass Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden Landeshaushalts einem strengen „Ultima-Ratio-Prinzip“ unterliegen. Demnach sind Sanierungshilfen nur dann verfassungsrechtlich zulässig und geboten, wenn die Haushaltsnotlage eines Landes als „extrem“ zu bezeichnen ist und ein „bundesstaatlicher Notstand“ eingetreten ist. Ein bundesstaatlicher Notstand setzt voraus, dass das Land alle ihm verfügbaren Möglichkeiten der Abhilfe bereits ausgeschöpft hat und Bundeshilfen den einzig verbliebenen Ausweg darstellen.
Gleichzeitig haben die Verfassungsrichter in ihrer Urteilsbegründung eine weitere Föderalismusreform zur Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern gefordert. In der Folge haben sowohl Ländervertreter als auch Mitglieder der Bundesregierung zahlreiche, teilweise widersprüchliche Vorschläge für eine Reform des bestehenden Finanzausgleichsystems zwischen Bund und Ländern unterbreitet. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist dagegen festgehalten, dass noch in dieser Wahlperiode „die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik, angepasst“ und „die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung gestärkt werden“ sollen.
Die Anfrage soll mehr Klarheit über den politischen Kurs der Bundesregierung im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag angekündigte zweite Stufe der Föderalismusreform herstellen. Darüber hinaus soll mit der Anfrage auch geklärt werden, mit welchen Zielen und Inhalten die Bundesregierung die „Berlin-Klausel“ (Artikel 22 GG) auszugestalten will, die laut Ankündigung durch die Bundesregierung durch ein Bundesgesetz politisch ausgefüllt werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der abgelehnten Klage des Landes Berlin auf Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Haushaltssanierung?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der von ihr angekündigten und dem Bundesverfassungsgericht angemahnten Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern?
Wie werden der Deutsche Bundestag und die Kommunen in der zweiten Stufe der Föderalismusreform in die Beratungen und Entscheidungsprozesse eingebunden?
Welche Ziele und Erwartungen knüpft die Bundesregierung an die zweite Stufe der Föderalismusreform?
Teilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass das bestehende Länderfinanzausgleichsystem den Ländern unzureichende Anreize bietet, die Steuerquellen „möglichst weitgehend auszuschöpfen zu wollen“?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofes?
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, bei einer Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs einen deutlich niedrigeren linearen Umverteilungstarif einzuführen, um so jedem Bundesland ungeachtet seiner Finanzkraft einen größeren Anreiz zur Ausschöpfung seiner Steuerquellen zu geben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der wissenschaftlichen Beiräte des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministers, die Steuerautonomie der Länder zu stärken?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Beiräte des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums, dass die Länder Zu- und Abschläge etwa bei der Einkommensteuer erheben dürfen?
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung haushalterisch sowie wirtschaftlich in der Gewährung von Zu- und Abschlagsrechten bei der Einkommensteuer für den Bund und die Länder?
Wie schätzt die Bundesregierung die Chance ein, dass im Rahmen einer Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern der Vorschlag der letzten Föderalismuskommission wieder aufgegriffen wird, dass der Bund die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Ertragsautonomie bei der Kraftfahrzeugsteuer und der Biersteuer erhält, während die Länder im Tausch dafür bei der Versicherungsteuer zusätzlich zur Verwaltungsautonomie auch die Ertragsautonomie erhalten?
Hält es die Bundesregierung für richtig, den Finanzplanungsrat in einen Stabilitätsrat zu verwandeln und ihn mit der Möglichkeit zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen für den Beschluss von Sanierungsauflagen und Sanktionen gegenüber einzelnen Ländern auszustatten?
Wer soll nach Meinung der Bundesregierung in einem Stabilitätsrat vertreten sein?
Wie soll der von Kanzleramtschef Dr. Thomas de Maiziere im Handelsblatt vom 27. Oktober 2006 angekündigte nationale Schuldenpakt ausgestaltet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesministers der Finanzen, Peer Steinbrück, und des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, den Länderhaushalten Verschuldungsgrenzen zu setzen?
Will die Bundesregierung einen Änderungsvorschlag zu Artikel 115 GG vorschlagen, der die Schuldenregel des Grundgesetzes an die Vorgaben des europäischen Stabilitätspakts anpasst?
Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, das Schweizer Modell der Schuldenbremse auf den Bundeshaushalt zu übertragen?
Welche Überlegungen bestehen zurzeit im BMF zur Umsetzung der Schweizer Schuldenbremse in deutsches Haushaltsrecht?
Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Schuldenbegrenzung vorlegen und in die parlamentarische Beratung einbringen und darin klare Verschuldungsgrenzen nach dem Vorbild des EU-Stabilitätspakts festschreiben?
Wie will die Bundesregierung auf die Problematik des bestehenden Investitionsbegriffs in GG und BHO reagieren, der zufolge derzeit weder der Grenznutzen bei einer getätigten Investition erfasst wird, noch die alljährlich festzustellenden Abschreibungen dargestellt werden?
Welche Vorteile erkennt die Bundesregierung in einer Ergänzung der Haushaltsdaten durch ein WNA-Budget?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff, im Rahmen eines nationalen Entschuldungspaktes die Länder schrittweise zu entschulden und die Schuldenaufnahme strengeren Regeln zu unterwerfen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des sächsischen Ministerpräsidenten und des baden-württembergischen Finanzministers Gerhard Stratthaus nach einem Verschuldungsverbot für Bundesländer (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung 20. Oktober 2006)?
Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, Vermögenstransaktionen bei der Berechnung der öffentlichen Deckungslücke herauszurechnen (z. B. Privatisierungserlöse von Telekom- oder Postaktien, vgl. Süddeutsche Zeitung 20. Oktober 2006)?
Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung beim Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft im Hinblick auf die Problematik, dass dieses Gesetz die ausufernde Verschuldung des Bundes und der Länder nicht verhindern konnte?
Welche Überlegungen bestehen seitens der Bundesregierung, die Finanzplanung verbindlicher dergestalt zu formulieren, dass längerfristige verbindliche Perspektiven einer Konsolidierung festgeschrieben werden?
Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, die Finanzplanung im Parlament genauso wie das Haushaltsgesetz zu behandeln, und es damit zu einem verbindlicheren und verlässlicheren Planungsinstrument im Rahmen der Konsolidierung zu entwickeln?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag, Ländern einen Fusionsanreiz mit ihren Nachbarländern anzubieten, in dem eine einmalige „Heiratsprämie für Länder“ angeboten wird (Roland Koch im Handelsblatt 23. Oktober 2006, Seite 5)?
Hat die Bundesregierung vor, das Land Berlin bei den hauptstadtbedingten Lasten stärker als bisher gemäß Artikel 106 Abs. 8 GG zu unterstützen? Wenn ja, in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Anlass mit dem Land Berlin neu zu verhandeln?
Mit welchen Zielen und Inhalten will die Bundesregierung die in der Föderalismusreform I vereinbarte Berlin-Klausel1 mit Leben erfüllen?
1 Artikel 22 Abs. 1 GG: „(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“ (zitiert aus Drucksache 16/813, S. 2).
Wie sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Gemeinschaftsaufgaben im Zuge der Föderalismusreform II umgestaltet werden?
Was soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung nach der Föderalismusreform II Bestandteil des Korbes II des Solidarpaktes II sein?