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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkungen eines Spionageskandals in Österreich auf Deutschland

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

08.05.2024

Aktualisiert

16.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1116124.04.2024

Auswirkungen eines Spionageskandals in Österreich auf Deutschland

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die Sicherheitsbehörden der Republik Österreich beschäftigen sich derzeit mit einem brisanten Spionagefall, der mutmaßlich die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und russischen Oppositionellen konkret bedroht. Auch scheint es nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen brisante Verbindungen nach Deutschland zu geben.

Der österreichische Polizeibeamte Egisto O. wurde an Karfreitag in seiner Heimat Kärnten festgenommen, und das nicht zum ersten Mal: Schon vom 24. Januar bis 18. Februar 2021 saß der heute 62-Jährige in Untersuchungshaft, weil er österreichische Staatsgeheimnisse verraten haben soll – unter anderem auch an Jan Marsalek, den flüchtigen Wirecard-Topmanager und mutmaßlichen russischen Agenten.

Marsalek und O. sollen über enge Verbindungen verfügen und sich nach Erkenntnissen britischer Behörden kurz nach dem Mord an Selimchan Changoschwili im Berliner Tiergarten im August 2019 und der Verhaftung des Auftragsmörders darüber ausgetauscht haben, wie solche Operationen erfolgreicher durchgeführt werden könnten (www.sueddeutsche.de/politik/spionage-oesterreich-russland-jan-marsalek-wirecard-1.6519325?reduced=true).

Britische Geheimdienste hatten Ende 2023 einen mutmaßlich von Marsalek aufgebauten Spionagering um den bulgarischen Staatsbürger Orlin R. zerschlagen und dabei auch diverse Chatnachrichten zwischen Marsalek und R. bzw. O. aufgefunden (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-spionage-oesterreich-marsalek-egisto-100.html).

Bereits im Jahr 2018 wurde das damalige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) – seit Dezember 2021 umbenannt in Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst – aus dem sogenannten Berner Club verbannt, einem inoffiziellen Zusammenschluss westlicher Geheimdienste. Die österreichische Behörde sei nach Medienberichten vom Informationsaustausch ausgeschlossen worden, weil die amerikanische CIA schon damals Indizien dafür hatte, dass O. geheime Unterlagen an Russland weitergab (www.sueddeutsche.de/politik/spionage-oesterreich-russland-jan-marsalek-wirecard-1.6519325?reduced=true).

Neben O. gilt auch sein wohl nach Dubai geflüchteter ehemaliger Vorgesetzter, Martin W, als verdächtig. Er hatte laut Presseberichten Marsalek bei dessen Flucht unterstützt und kann sich nun offenbar auf dessen Unterstützung und Schutz vor den Ermittlern verlassen (www.derstandard.at/story/3000000215667/der-vierte-mann-der-causa-ott-wer-ist-martin-weiss-den-marsalek-hoechstselbst-evakuierte).

Nach dem BVT-Skandal im Jahr 2018 wurde der frühere Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche, als Berater für die vom damaligen österreichischen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) geplanten Umbau des BVT engagiert.

Bekannt wurde, dass ausgerechnet dem seinerzeit vom Dienst suspendierten O. aus dem Umfeld Kickls eine tragende Rolle im BVT zugedacht war, wie Chats des später der Anstiftung zum Geheimnisverrats verdächtigen FPÖ-Politikers Hans-Jörg J. belegt haben sollen (www.derstandard.de/story/3000000214939/laut-oevp-wollte-kickl-nach-bvt-razzia-ott-in-zentrale-stelle-hieven; www.merkur.de/politik/bvt-dsn-oesterreich-geheimdienstaffaere-fpoe-oevp-kickl-karner-nationalratswahlen-russland-zr-93009532.html).

Bereits ein Jahr später soll der frühere Geheimdienstbeauftragte Fritsche für Marsaleks Firma Wirecard laut Presseberichten lobbyiert haben und einen Termin der Firmenmanager im Bundeskanzleramt angebahnt haben (www.focus.de/magazin/archiv/staatsaffaere-das-geheime-netzwerk-des-jan-m_id_12292524.html).

Auch der frühere Geheimdienstkoordinator Bernd Schmidbauer wird mit Egisto O. in Verbindung gebracht. Bernd Schmidbauer begleitete O. im April 2018 zu dessen Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem BVT-Skandal (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/osterreich-geheimdienst-ex-agent-101.html). Dabei ging es auch darum, ob O. illegale Abfragen in Datenbanken auch bei Behörden in Deutschland veranlasst hat, von denen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger betroffen waren (www.tageins.at/wasdie-fpoe-mit-der-spionageaffare-egisto-ott-zu-tun-hat-jan-marsalek-antifaschistinnen/). Aber auch mit Marsalek und W. hat sich Bernd Schmidbauer getroffen (correctiv.org/aktuelles/russland-ukraine-2/2024/04/12/marsalek-wirecard-undder-russische-geheimdienst-was-wusste-der-ehemalige-geheimdienstkoordinator-bernd-schmidbauer/).

Inzwischen wurde bekannt, dass O. bereits seit 2015 Hunderte illegale Datenabfragen bei Sicherheitsbehörden zu Kritikerinnen und Kritikern des russischen Regime, Journalistinnen und Journalisten und linken Aktivistinnen und Aktivisten auch aus Deutschland durchgeführt und die Ergebnisse auch an russische Behörden und Dienststellen gemeldet haben soll (www.oe24.at/oesterreich/politik/politik-insider/wie-bvt-agent-ott-ueber-viele-jahre-weitermachen-konnte/591518083; www.merkur.de/politik/bvt-dsn-oesterreich-geheimdienstaffaere-fpoe-oevp-kickl-karner-nationalratswahlen-russland-zr-93009532.html).

Bisher schweigen sich die Behörden insoweit komplett aus, obwohl es teils konkrete Folgen für die Betroffenen gegeben haben könnte (www.merkur.de/politik/bvt-dsn-oesterreich-geheimdienstaffaere-fpoe-oevp-kickl-karner-nationalratswahlen-russland-zr-93009532.html).

Nach Medienberichten hat der Generalbundesanwalt (GBA) bereits 2018 ein Strukturermittlungsverfahren unter dem Stichwort „Russische Dienste“ eingeleitet und sich dabei in Österreich im Zusammenhang mit dem Abfluss geheimer Informationen nach Russland ausgerechnet nach Egisto O. erkundigt. Österreichische Behörden wünschten ihrerseits die Vernehmung eines inzwischen pensionierten früheren Referatsleiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), welcher mit O. sowohl dienstlich als auch privat Kontakte gehabt haben soll (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/osterreich-geheimdienst-ex-agent-101.html). Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche Behörden auch durch eine mögliche Einschaltung ehemaliger Spitzenbeamter getäuscht wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Führte bzw. führt der GBA ein Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“, in dem auch Bezüge zu Personen aus und in der Republik Österreich Gegenstand waren, und wie ist der aktuelle Stand dieses Strukturermittlungsverfahrens?

2

Wurden im Zusammenhang mit einem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA Erkenntnisanfragen an Behörden der Republik Österreich gerichtet, und wenn ja, wann, an welche Behörden?

3

Wurden im Zusammenhang mit einem Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des GBA Erkenntnisanfragen an Behörden weiterer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Britischen Königreichs gerichtet, und wenn ja, wann, an welche Staaten?

4

Wurden anlässlich der neuerlichen Inhaftierung im Jahr 2024 von Egisto O. in Österreich seitens des GBA im Zusammenhang mit seinen Ermittlungen erneut Erkenntnisanfragen an Behörden der Republik Österreich gerichtet, und wenn ja, wann, an welche Behörden?

5

Wurden anlässlich der neuerlichen Inhaftierung im Jahr 2024 von Egisto O. in Österreich seitens des GBA im Zusammenhang mit seinen Ermittlungen erneut Erkenntnisanfragen an Behörden weiterer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Britischen Königreichs gerichtet, und wenn ja, wann, an welche Staaten?

6

Haben sich Behörden der Republik Österreich im Zusammenhang mit ihren Ermittlungen betreffend Egisto O. an deutsche Behörden und Stellen gewandt, und wenn ja, wann, an welche Behörde?

7

Standen Sicherheitsbehörden des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung Sicherheitsbehörden eines Bundeslandes seit dem 1. Januar 2018 Kontakt mit

a) dem österreichischen Staatsbürger Egisto O. und

b) dem österreichischen Staatsbürger Martin W. (bitte jeweils nach Datum, Behörde und Anlass auflisten)?

8

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung Sicherheitsbehörden eines Bundeslandes seit dem 1. Januar 2018 auf entsprechende Informationsanfrage oder Bitte durch bzw. an

a) den österreichischen Staatsbürger Egisto O. und

b) den österreichischen Staatsbürger Martin W.

bzw. die von diesen vertretenen österreichischen Behörden Informationen oder Auskünfte übermittelt (bitte jeweils nach Datum, Behörde und Anlass auflisten)?

9

Waren Gegenstand der in Frage 8 erfragten oder übermittelten persönlichen Daten von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, und wenn ja, von wie vielen Personen, aus welchen Bundesländern, und welchem Anlass?

10

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2028 Daten bzw. Informationen betreffend deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger durch Behörden der Republik Italien erbeten bzw. abgefragt, die in der Folge an den österreichischen Staatsbürger Egisto O. weitergegeben wurden?

11

Werden gegen die österreichischen Staatsbürger Egisto O. und Martin W. nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Ermittlungsverfahren geführt, und wenn ja, durch welche Behörden, und seit wann?

12

Betrachten die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden angesichts der öffentlich bekanntgewordenen Details über die Ermittlungen gegen die österreichischen Staatsbürger Egisto O. und Martin W. in der Republik Österreich sowie aufgrund eigener Informationen und Erkenntnisse als Personen, die für eine fremde Macht i. S. d. §§ 93 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) tätig sind oder sein könnten, und handelt es sich bei dieser fremden Macht um die Russische Föderation?

13

Haben deutsche Stellen angesichts der neuerlichen Inhaftierung im Jahr 2024 von Egisto O. in Österreich Ermittlungen darüber eingeleitet, ob und inwieweit die in Frage 8 erfragten oder übermittelten Daten durch österreichische Behörden weiterverarbeitet und verwendet wurden und werden bzw. ob diese Informationen unbefugt an Dritte gelangt sind?

14

Inwiefern sind deutsche Behörden und Stellen nach Ansicht der Bundesregierung verpflichtet, bei Verdacht einer illegalen Weitergabe der Daten deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger durch die Beschuldigten um Egisto O. beispielsweise an eine fremde Macht Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu ergreifen und die Betroffenen über die Weitergabe sie betreffender Informationen an eine fremde Macht zu informieren?

15

Ändern sich die in Frage 11 genannten Anforderungen an und Verpflichtungen für deutsche Behörden und Stellen, soweit sie selbst die Daten und Informationen zu den betroffenen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern an die Beschuldigten um Egisto O. übermittelt haben, obwohl bereits Hinweise und Warnungen u. a. von internationalen Partnern in der Sicherheitszusammenarbeit bekannt waren?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang der frühere Geheimdienstkoordinator Bernd Schmidbauer seit dem 1. Januar 2018 Kontakt mit

a) dem österreichischen Staatsbürger Egisto O.,

b) dem österreichischen Staatsbürger Martin W.,

c) dem österreichischen Staatsbürger Hans-Jörg J.,

d) dem bulgarischen Staatsbürger Orlin R. hatte (bitte jeweils nach Datum, Behörde und Anlass auflisten)?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang der frühere Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche, seit dem 1. Januar 2018 Kontakt mit

a) dem österreichischen Staatsbürger Egisto O.,

b) dem österreichischen Staatsbürger Martin W.,

c) dem österreichischen Staatsbürger Hans-Jörg J. oder

d) dem bulgarischen Staatsbürger Orlin R. hatte (bitte jeweils nach Datum, Behörde und Anlass auflisten)?

18

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die Beschuldigten um Egisto O. über Informationen deutscher Behörden verfügten, welche österreichischen Behörden im Wege eines Informationsaustausches durch deutsche Behörden, deren Vertreter oder Beauftragte übermittelt bzw. übergeben wurden?

19

Handelt es sich bei den in Frage 18 erfragten übermittelten Informationen deutscher Behörden um solche, die Sachverhalte zu Phänomenbereichen der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK), der Organisierten Kriminalität (OK), der grenzüberschreitenden Finanzermittlung betreffen oder den Anweisungen der Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegen?

20

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, wann, und in welchem Umfang die österreichischen Staatsbürger Egisto O. und Martin W. Zugang zu technischen Arbeitsmitteln (Handys, Laptops, usw.) hatten, die über die vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Kryptier- und Verschlüsselungssoftware SINA verfügten?

Berlin, den 18. April 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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