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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Situation und möglicher Unterstützungsbedarf pflegender Studierender

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

10.05.2024

Aktualisiert

22.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1118425.04.2024

Situation und möglicher Unterstützungsbedarf pflegender Studierender

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Christian Görke, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Laut „FAZ“ („Die Pflege hat mich fast zerbrochen“, 12. März 2024) pflegt aktuell jede und jeder achte Studierende in Deutschland einen Angehörigen. Eine Umfrage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aus dem Jahr 2021 zeigt auf, dass 12 Prozent der Studierenden Pflegeaufgaben übernehmen – das sind mehr als Studierende mit Kindern (www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/31790_22_Sozialerhebung_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=9).

Die Doppelbelastung von Pflege und Studium führt bei den Betroffenen zu zahlreichen physischen und psychischen Einschränkungen. Der demografische Wandel in Deutschland sowie der Mangel an Fachkräften in der Pflege wird dazu führen, dass die Zahl von pflegenden Studierenden in der Zukunft weiter zunehmen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Aktivitäten haben die Bundesregierung und speziell das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den letzten drei Jahren zur Unterstützung pflegender Studierender ergriffen, und welche Maßnahmen sind derzeit in Planung?

2

Wie werden die Daten zur Anzahl und Situation pflegender Studierender nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und wie wird der mögliche Handlungsbedarf durch die Bundesregierung ausgewertet?

3

Wo und durch welche Beratungs- und Hilfeangebote für Studierende wird erfasst, wie hoch die Anzahl und der Anteil Studierender sind, die besonderen Beratungs- und ggf. Unterstützungsbedarf aufgrund der Pflege Verwandter oder nahestehender Personen wie beispielsweise Freundin oder Freund haben?

a) Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung bzw. welche anderen Behörden haben die Möglichkeit, eine solche generelle wie besondere Erfassung bzw. Erhebung zu veranlassen, sofern dies noch nicht geschieht?

b) Wenn diese Daten nicht erfasst werden, warum nicht?

4

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Studierenden, die bereits vor Aufnahme eines Studiums Verwandte oder nahestehende Personen wie beispielsweise Freundin oder Freund pflegen bzw. gepflegt haben (bitte nach Bundesländern sowie nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Studierenden, die erst während ihres Studiums damit beginnen, Verwandte oder nahestehende Personen wie beispielsweise Freundin oder Freund zu pflegen (bitte nach Bundesländern sowie nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

6

Wie viele Studierende, die Angehörige oder Nahestehende pflegen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der sozialen Pflegeversicherung als Pflegeperson nach § 19 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) erfasst?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den durchschnittlichen wöchentlichen Zeitaufwand der Pflege durch Studierende?

8

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Verwandtschaftsgrad, der zwischen den Pflegebedürftigen und den pflegenden Studierenden besteht (wenn möglich, bitte angeben, wie viele Studierende nahe Angehörige pflegen und wie viele Menschen pflegen, zu denen kein rechtliches Angehörigenverhältnis besteht, absolut und relativ und bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

9

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber,

a) wie viele Studierende ihr Studium trotz ihrer Pflegetätigkeiten erfolgreich bzw. mit Abschluss beenden,

b) wie viele pflegende Studierende ihr Studium abbrechen im Vergleich zu Studierenden, die keine Pflegetätigkeit ausüben,

c) um wie viele Monate bzw. Jahre sich das Studium von Pflegenden durchschnittlich verlängert (gemessen an der vorgegebenen Regelstudiendauer),

d) um wie viele Monate sich das Studium von Pflegenden verlängert (gemessen an der realen durchschnittlichen Dauer des Studiums),

e) wie stark sich die Pflege auf die Studienergebnisse auswirkt (beispielsweise in Relation zum Notendurchschnitt nichtpflegender Studierender in den gleichen Studienrichtungen), und

f) in welchen Studiengängen besonders viele bzw. besonders wenige Studierende angeben, Pflegetätigkeiten auszuführen?

g) Wenn zu den einzelnen Aspekten keine Daten vorliegen, warum ist dies nicht der Fall, und gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung, dies zu ändern?

10

Welche Angebote speziell für pflegende Studierende gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Anforderungen des Studiums mit den Erfordernissen der Pflege zu vereinbaren, zumal Letztere ja explizit im Verantwortungsbereich des Bundes liegt (bitte nach Bundesländern und Hochschulen aufschlüsseln)?

11

Welche Sonderregelungen für einen leichteren Zugang zu oder für Reduzierungen bei der Rückzahlung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Menschen, die während ihres Studiums Angehörige oder andere nahestehende Personen gepflegt haben?

a) Inwiefern hält die Bundesregierung diese für ausreichend?

b) Plant die Bundesregierung, im Zuge der derzeitigen 29. Novellierung des BAföG, hier eine Erweiterung vorzunehmen?

12

Wie viele Studierende haben in den letzten drei Jahren in welchem Umfang erleichterte BAföG-Bedingungen im Rahmen der Pflege von Angehörigen genutzt bzw. eine Verlängerung der Förderdauer in Anspruch genommen (bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

13

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Art und Intensität der Folgen der Belastungen der Studierenden durch Pflege (psychische Erkrankungen wie beispielsweise Panikattacken, depressive Verstimmungen oder Burn-out und deren Stärke und Häufigkeit), und sollten keine Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung diesbezüglich die Erhebung von Daten in der Zukunft?

14

Welche Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern jeweils für spezielle Bedarfe studierender pflegender Angehöriger zuständig, und in welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungs- und Betreuungsangebote für diese Personengruppe an Hochschulen (bitte nach Bundesländern und Hochschulen aufschlüsseln)?

15

Wie viele Gruppen zur Selbsthilfe pflegender Studierender gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie sind die bestehenden Selbsthilfestrukturen der Bundesregierung, beispielsweise „Online Selbsthilfe Initiativen für pflegende Angehörige“ (OSHI-PA) auf die besonderen Bedürfnisse pflegender Studierender eingestellt?

16

Wie schätzt die Bundesregierung die Datenlage und den Informationsstand zur Anzahl, zur Situation, zu den Unterstützungsbedarfen sowie zu den Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Studierende ein?

17

Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei der letzten „Studierendenbefragung in Deutschland“ 2021 nur 180 000 Studierende insgesamt befragt wurden, während sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/14253 Pläne erörtert hat, ab dem Sommersemester 2020 alle vier Jahre in eben dieser Befragung jede dritte Studentin bzw. jeden dritten Studenten befragen zu wollen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur tatsächlichen Verbesserung der Daten- und Informationslage?

18

Wie ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Entscheidung gekommen, dass sich der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beim BMFSFJ nicht schwerpunktmäßig mit der Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung, die ihre Angehörigen pflegen, befasst hat, wie sie es auf der Bundestagsdrucksache 19/14253 angekündigt hat, und welche Schritte plant die Bundesregierung, um eine bessere Datengrundlage zu bekommen, um diese Gruppe zielgerichteter unterstützen zu können?

Berlin, den 12. April 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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