Berichte zur Kindergrundsicherung
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Dr. Petra Sitte, Sören Pellmann, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Sowohl im Gesetzestext selbst als auch in Debatten zum Thema wird immer wieder auf den Bericht eines Forschungskonsortiums aus dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA), dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsordnung GmbH (ZEW) und dem ifo Institut (ifo) sowie Dr. Martin Werding Bezug genommen (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 20/9092 oder Plenarprotokoll 20/168, S. 36).
Zudem sollte die Interministerielle Arbeitsgruppe zur Konzeption der Kindergrundsicherung Ende 2023 (vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/195162/7b675eec1203797e19247d629c49d6f9/auftakterklaerung-ima-data.pdf) – bzw. wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9762 formuliert, „zeitnah“ – einen Abschlussbericht vorlegen. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dieser jedoch bis heute nicht veröffentlicht.
Zur fundierten Diskussion des Gesetzentwurfs ist es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unabdingbar, die beiden Berichte zu erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welchen Wortlaut hat der Bericht bzw. Zwischenbericht des von der Bundesregierung mit der Quantifizierung der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung beauftragten Forschungskonsortiums (bestehend aus dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA), dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsordnung GmbH (ZEW) und dem ifo Institut (ifo) sowie Dr. Martin Werding), auf den im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung auf Bundestagsdrucksache 20/9092 Bezug genommen wird?
Welchen Wortlaut hat der Bericht der Interministerielle Arbeitsgruppe zur Konzeption der Kindergrundsicherung?