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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

ESV Lokomotive Potsdam e.V.

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

21.08.2024

Aktualisiert

03.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1248608.08.2024

ESV Lokomotive Potsdam e. V.

der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

In der 66. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags am 16. November 2023 zu Tagesordnungspunkt 37 hat der Ausschuss mit Beschluss die Bundesregierung dazu aufgefordert, dass dem Haushaltsausschuss sowie dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestags bis zum 30. September 2024 ein Gesetzentwurf für die Übertragung des nicht bahnnotwendigen Immobilieneigentums des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vorzulegen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist gesichert, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Übertragung des nicht bahnnotwendigen Immobilieneigentums des BEV auf die BImA bis zum 30. September 2024 dem Haushaltsausschuss sowie dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen vorlegen wird?

2

Welches der beiden nach Einschätzung der Fragestellenden in Betracht kommenden FDP-geführten Bundesministerien, das Bundesministerium der Finanzen oder das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, ist federführend für dieses Verfahren?

3

Welches potenzielle, nicht bahnnotwendige Immobilieneigentum des BEV ist für die Übertragung auf die BImA vorgesehen (bitte tabellarisch die jeweiligen Flächen je Bundesland und Niederlassung des BEV, inklusive aktueller Nutzungsart und der nutzenden Einrichtung bzw. des nutzenden Vereins angeben)?

4

Ist das Sportgelände des ESV Lokomotive Potsdam e. V. ein nicht bahnnotwendiges Immobilieneigentum des BEV?

5

Wenn Frage 4 verneint wird, welche bahnnotwendige Nutzung ist für das Sportgelände des ESV Lokomotive Potsdam e. V. vorgesehen?

6

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, wie der durch die Ungewissheit der zukünftigen Eigentumsverhältnisse von Flächen im Eigentum des BEV und in Nutzung von Dritten, unter anderem Sportvereinen, nach Kenntnis der Fragestellenden bedingte Ausfall von Fördermitteln (fehlende Förderfähigkeit) bei Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Erneuerung von Heizungsanlagen), für die Einrichtungen und Vereine, u. a. für den ESV Lokomotive Potsdam e. V., kompensiert werden kann, und wenn ja, welche?

7

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die Sportfläche des ESV Lokomotive Potsdam e. V. dauerhaft als Sportfläche in Potsdam gesichert wird, vor dem Hintergrund, dass der damalige Bundesminister der Finanzen und heutige Bundeskanzler, Olaf Scholz, anlässlich des siebzigsten Jubiläums des ESV Lokomotive Potsdam e. V. am 25. September 2021 geäußert hat: „Es muss möglich sein, dass dieser Sportverein sich hier weiterentwickeln kann und nicht an irgendwelchen Immobilienplänen scheitert, die irgendwelche anderen haben, sondern das muss hier an dieser Stelle weitergehen und das will ich auch gerne weiter unterstützen“ (https://lok-potsdam.de/index.php/2-uncategorised/118-70-jahre-lok-potsdam-am-21-juni-2021-2), und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?

8

Wer ist innerhalb der Bundesregierung die zuständige Ansprechperson für den Verkauf der Sportfläche bis zum Abschluss einer möglichen gesetzlichen Übertragung des nicht bahnnotwendigen Immobilieneigentums des BEV auf die BImA?

9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verkehrswert der Sportfläche des ESV Lokomotive Potsdam e. V.?

10

Auf welcher Grundlage und wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Verkehrswert der Sportfläche des ESV Lokomotive Potsdam e. V. ermittelt?

11

Enthält der Verkehrswert nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entschädigung für die auf dem Grundstück durch den Sportverein errichteten Gebäude und Einrichtungen (alle Aufbauten gehören nach Kenntnis der Fragestellenden gemäß Erbbaurechtsvertrag dem ESV Lok Potsdam e. V.)?

Berlin, den 31. Juli 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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