Einfluss der Mineralölwirtschaft auf das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Betrugsfällen bei Upstream-Emissions-Reduktionsprojekten
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Zertifikate für sogenannte Upstream-Emissions-Reduktions-Projekte (UER-Projekte) stellen für Ölkonzerne eine Option dar, die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) einzuhalten. Dabei werden Zertifikate für CO2-Sparmaßnahmen in der vorgelagerten Produktionskette, also der Rohstoffförderung, ausgegeben. Diese Zertifikate können an Kraftstoffunternehmen weiterverkauft werden, die diese zur Erreichung ihrer gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen können. Als Emissionsreduktion zählt dabei bereits, wenn neue Ölförderungsanlagen gebaut werden, die emissionsärmer fossiles Öl gewinnen können. Spätestens seit Herbst 2023 zeigt sich, dass es zu Betrug kommt und einige Projekte auf falschen Angaben beruhen oder sogar nur auf dem Papier existieren, sodass keine Emissionen eingespart werden. Konkret soll es sich laut Medienberichten um mindestens 60 Projekte im Wert von über 600 Mio. Euro handeln, die über 7,6 Millionen Tonnen CO2 hätten einsparen sollen (www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/unternehmen/oelkonzerne-klimaschutz-projekte-china-verdacht-betrug-100.html; www.fr.de/politik/konzerne-gezahlt-betrugsverdacht-beim-klimaschutz-trotz-warnungen-milliarden-an-zr-93122965.html). Diese Einsparungen wurden bereits der Klimabilanz des deutschen Verkehrssektors angerechnet.
Fast alle vom Umweltbundesamt (UBA) und der Deutschen Emissionshandelsstelle genehmigten Projekte befinden sich in China. Trotz Warnungen eines chinesischen Ölkonzerns (www.fr.de/politik/konzerne-gezahlt-betrugsverdacht-beim-klimaschutz-trotz-warnungen-milliarden-an-zr-93122965.html) vor möglichen Betrugsfällen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nicht gehandelt. Die chinesische Firma wurde in Deutschland als Betreiberin der von den Ölkonzernen angeblich gebauten Anlagen gemeldet, ohne selbst davon Kenntnis zu haben (www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/unternehmen/shell-rosneft-omv-betrug-verdacht-klimaschutz-100.html). Erst Anfang Juli 2024 wurde die Beantragung von neuen UER-Projekten gestoppt. Auch die Deutsche Umwelthilfe hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung der UER-Verordnung im Zusammenhang mit der jährlich steigenden THG-Quote vor Betrug gewarnt (www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/36_bimschv_aendv/Stellungnahmen/36_bimschv_aendv_stn_duh_bf.pdf). Die steigende Quote führe demnach zum Druck auf alle Erfüllungsoptionen und erhöhe das Betrugsrisiko; die Anrechenbarkeit der UER-Projekte auf die THG-Quote steigere zudem den Anreiz für Unternehmen, Einsparungen größer zu rechnen, als sie tatsächlich sind. Der Bundesverband Bioenergie hat mehrere Maßnahmen zur Betrugsprävention vorgeschlagen (www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/36_bimschv_aendv/Stellungnahmen/36_bimschv_aendv_stn_bbe_bf.pdf), u. a. die Aberkennung der Quotenerfüllung aus gelöschten UER-Nachweisen und die Pflicht, die ausgefallene Treibhausgasminderung durch andere Optionen auszugleichen. Diese Maßnahmen wurden in die angepasste Verordnung, die auf das fehlerhafte System reagieren sollte, nicht aufgenommen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12179 listet die Bundesregierung mehrere Gespräche zum Thema UER mit dem Konzern Shell, aber keine Gespräche mit von den Betrugsfällen negativ betroffenen deutschen Unternehmen auf. Die momentan unter Betrugsverdacht stehenden Projekte können außerdem weiterhin auf die Quote angerechnet werden. Laut Bundesregierung sei es kaum möglich, ausgestellte UER-Nachweise rückwirkend abzuerkennen, obwohl die meisten Nachweise noch nicht final abgerechnet wurden. Auf der Website des BMUV (www.bmuv.de/faq/welche-kosten-sind-autofahrerinnen-und-autofahrern-durch-den-betrug-entstanden) ist außerdem zu lesen: „Autofahrerinnen und Autofahrern sind keine zusätzlichen Kosten an der Zapfsäule entstanden. Denn Zertifikate, die möglicherweise zu Unrecht erteilt wurden, machen den Sprit im Vergleich zu anderen Erfüllungsoptionen der Treibhausgasminderungsquote billiger und nicht teurer.“
Aus Sicht der Fragestellenden stellt sich angesichts der aufgeführten Tatsachen und der allgemein zögerlichen Reaktion des BMUV die Frage nach dem Einfluss der Mineralölwirtschaft auf das BMUV und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fall des UER-Betrugsskandals.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Von welchen Vertreterinnen und Vertretern welcher Mineralöl- oder Kraftstoffunternehmen hat das BMUV Stellungnahmen zu der UER-Verordnungsnovellierung und zu den Betrugsvorwürfen gegenüber dem BMUV erhalten, und welchen Inhalts waren diese Stellungnahmen?
Gab es einen Austausch zwischen dem BMUV und der Mineralölwirtschaft zur Aberkennung von THG-Quoten, die aus UER-Projekten stammen, die unter Betrugsverdacht stehen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Inwieweit waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMUV Abteilung C, insbesondere des Referats C I 6 (Technische Verkehrsfragen und Kraftstoffe), im Rahmen der Novellierung der UER-Verordnung mit der Mineralölindustrie im Gespräch?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung fachliche oder berufliche Verbindungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMUV, Abteilung C, insbesondere des Referats C I 6 zu Verbänden und/oder Unternehmen der Mineralölindustrie, und wenn ja, welche?
Bei welchen Gesprächsrunden der Mineralölindustrie und der Biokraftstoffindustrie waren nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMUV im Jahr 2023 und 2024 zugegen, und was waren jeweils die Themen?
Wie viele direkte Austausche gab es 2023 und 2024 zwischen dem BMUV und der Mineralölindustrie und der Biokraftstoffindustrie, bei denen auch die UER-Thematik besprochen wurde (bitte nach Zeit, Ort und Teilnehmerinnen und Teilnehmern des BMUV aufschlüsseln)?
Haben sich Mineralölunternehmen oder Mineralölverbände gegenüber dem BMUV aktiv für oder gegen eine Rücknahme von Projekten bzw. falschen THG-Quoten ausgesprochen, und wenn ja, in welcher Form, und wie lauteten die vorgebrachten Argumentationen?
Welche Treffen mit Shell gab es in den Jahren 2023 und 2024 mit dem BMUV (auch unterhalb der Leitungsebene), und was waren jeweils die Themen dieser Treffen?
Gab es neben der Verbändeanhörung noch weitere Abstimmungen mit der Mineralölwirtschaft im Vorgriff auf die UER-Verordnung?
Inwieweit wurden die Anmerkungen aus der Verbändeanhörung zur UER-Verordnung berücksichtigt?
Waren der Bundesregierung bei der Erarbeitung der UER-Verordnung die Hinweise auf mögliche Betrugsfälle bekannt, und wenn ja, warum wurden keine Betrugspräventionsmaßnahmen in die UER-Verordnung eingearbeitet?
Auf welcher Grundlage wurde die konkrete Höhe der Sicherungsleistung bei den betroffenen UER-Projekten bestimmt?
Welche Klimaschutzmaßnahmen plant die Bundesregierung, um die Folgen des UER-Betrugs auszugleichen, beziehungsweise welche Klimaschutzmaßnahmen kommen aus Sicht der Bundesregierung infrage?