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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kriegsdienstverweigerung in Deutschland im Jahr 2023 und 2024

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

16.10.2024

Aktualisiert

06.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1317302.10.2024

Kriegsdienstverweigerung in Deutschland in den Jahren 2023 und 2024

der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Kathrin Vogler, Dr. André Hahn, Cornelia Möhring und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ So heißt es in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Im „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen“ (Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG)) sind die Modalitäten für die Verweigerung des Kriegsdienstes und die Folgen eines entsprechenden Antrags dargelegt.

Würde in Deutschland ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen, könnte es nach Ansicht der Fragestellenden zu einer Teilmobilmachung oder einer Generalmobilmachung kommen. Eine solche ginge weit über die Wehrpflicht, die im Jahr 2011 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft wurde und die im Spannungs- oder Verteidigungsfall automatisch wieder in Kraft träte, hinaus. Befände sich Deutschland im Krieg, könnten alle Männer ab 18 Jahren eingezogen werden, die ihr 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einer voll umfassenden Mobilmachung würden im Kriegsfall auch alle Reservistinnen und Reservisten eingezogen. Ausnahmen etwa aus gesundheitlichen Gründen würden im Einzelfall betrachtet. Kriegsdienstverweigerer können im Rahmen des Zivildienstgesetzes (ZDG) eingezogen werden.

Im Jahr 2023 war die Anzahl der Kriegsdienstverweigerer mit 503 weiterhin mehr als doppelt so hoch als im Jahr 2021 – dem letzten Jahr vor dem Beginn des Ukrainekriegs. Die Fragestellenden möchten mit dieser Kleinen Anfrage detailliertere Informationen zum Thema „Kriegsdienstverweigerung in Deutschland“ für das Jahr 2023 sowie zu den entsprechenden Verfahren erlangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden im Jahr 2023 gestellt (bitte nach a) Ungediente, b) Soldatinnen und Soldaten (noch einmal aufgeschlüsselt nach Freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12 sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten), c) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wurden im Jahr 2023 von den Karrierecentern der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet (bitte nach a) Ungediente, b) Soldatinnen und Soldaten (noch einmal aufgeschlüsselt nach Freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12 sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten), c) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)?

3

Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge) wurden im Jahr 2023 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, und wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wurden im Jahr 2023 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt?

4

Wie viele KDV-Anträge im Jahr 2023 wegen Unvollständigkeit oder Unzulässigkeit abgelehnt (bitte separat Unvollständigkeit und Unzulässigkeit auflisten)?

5

Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden bislang im Jahr 2024 gestellt (bitte nach a) Ungediente, b) Soldatinnen und Soldaten (noch einmal aufgeschlüsselt nach Freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12 sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten), c) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)?

6

Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wurden bislang im Jahr 2024 von den Karrierecentern der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet (bitte nach a) Ungediente, b) Soldatinnen und Soldaten (noch einmal aufgeschlüsselt nach Freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 12 sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten), c) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)?

7

Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge) wurden bislang im Jahr 2024 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, und wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wurden im Jahr 2023 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt?

8

Wie viele KDV-Anträge wurden bislang 2024 mit der Begründung, sie seien unvollständig, abgelehnt?

9

Wie viele KDV-Anträge wurden bislang 2024 als unzulässig abgewiesen?

a) Wie viele davon wurden abgewiesen, weil die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Tauglichkeitsprüfung hatte?

b) Wie viele davon wurden abgewiesen, weil der Antragsteller die Altersgrenze für Wehrpflichtige überschritten hatte?

c) Wie viele wurden abgewiesen wegen Formfehlern im Antragsschreiben?

10

Wie viele Planstellen gibt es im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für die Bearbeitung von KDV-Anträgen, und wie viele davon sind besetzt?

Berlin, den 30. September 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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