BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Status der Gasmangellage in Deutschland

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

13.11.2024

Aktualisiert

20.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1356231.10.2024

Status der Gasmangellage in Deutschland

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Mit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und der nachfolgenden Sanktionspolitik der Europäischen Union (EU) gegen Russland gerieten die Gaslieferungen Russlands in Richtung Deutschland infrage. Im Sommer 2022 wurde nach mehrmaliger Drosselung der Lieferung die Ausfuhr russischen Erdgases in Richtung Deutschland komplett eingestellt.

Die Folgen der Sanktionspolitik aufgrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine haben weltweit für Verschiebungen und Preiseskapaden an den Energiemärkten geführt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland hat im Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Erdgas ausgerufen, nachdem Gaslieferungen aus Russland zum wiederholten Male gekürzt wurden (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/alarmstufe-gas-2055422).

Seitdem sind mehrere Gesetze und Verordnungen verabschiedet worden, die die Grundlage für die Sicherung der Versorgung unter anderem mit Erdgas legen sollten. Die Abhängigkeit Deutschlands von russischem Erdgas wurde überwunden, unter anderem mit der beschleunigten Inbetriebnahme provisorischer LNG-Terminals (LNG = Liquefied Natural Gas). Mit der Einbringung des LNG-Beschleunigungsgesetzes hat sich die Bundesregierung festgelegt, einen wesentlichen Teil der deutschen Gasimporte dauerhaft über LNG-Lieferungen aus verschiedenen Ländern und verschiedener Herkunft abzuwickeln.

Mit der aktivierten Alarmstufe des Notfallplans Gas behält sich die Bundesregierung einerseits das Recht vor, bei Preisanstiegen unterstützend in der Marktkette tätig zu werden, andererseits aber auch, Maßnahmen aus dem Energiesicherungsgesetz zu ergreifen. Darüber hinaus rechtfertigt die aktivierte Alarmstufe des Notfallplans Gas nach Verordnung (EU) Nummer 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nummer 994/2010 (SoS-VO) die Ausnahmen für Abweichungen von regulären UVP-Verfahren (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung) für Infrastrukturmaßnahmen, die mit einer relevanten Errichtung von Ersatzkapazitäten für die Gasversorgung assoziiert werden.

Die Alarmstufe des Notfallplan Gas gilt im Oktober 2024 weiterhin an, während sich die Lage bei der Versorgung mit Erdgas entspannt hat, das Preisniveau auf Vorkriegsniveau zurückgekehrt ist und die Speicherstände die gesetzlichen Anforderungen übererfüllen.

In einer Analyse kommt Greenpeace Deutschland zu dem Schluss, dass die Alarmstufe des Notfallplans Gas beendet werden könne und müsse, weil die Voraussetzungen der im Notfallplan aufgestellten sieben Indikatoren nicht mehr zutreffend seien (www.greenpeace.de/publikationen/20241016-greenpeace-analyse-energiewende-gas-notfallstufe.pdf).

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verweist in ihrer ständigen Hintergrundinformation derweil auf „Restrisiken“, die trotz bestehender Versorgungssicherheit bestünden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Gasversorgung der Bundesrepublik Deutschland seit Inkrafttreten der Alarmstufe des Notfallplans Gas?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass derzeit keine der sieben Indikatoren des Notfallplans Gas die Aufrechterhaltung der Alarmstufe rechtfertigen und die Alarmstufe beendet werden könne (bitte begründen)?

3

Welche der im Notfallplan Gas gesetzten sieben Indikatoren waren für die Ausrufung der Alarmstufe für die Bundesregierung im Juni 2022 ausschlaggebend, und wie lautete jeweils die Begründung?

4

Welche der im Notfallplan Gas gesetzten sieben Indikatoren rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Alarmstufe des Notfallplans Gas?

5

Für welchen Zeitpunkt erwägt die Bundesregierung, die Alarmstufe des Notfallplans Gas zu beenden, und wenn sie dies nicht tut, welche Hemmnisse stehen dem nach Auffassung der Bundesregierung entgegen?

6

Verfügt die Bundesregierung über einen konkreten Maßnahmenplan, der umzusetzen ist, um die Voraussetzungen für das Beenden der Alarmstufe des Notfallplans Gas zu schaffen?

7

Für welchen Zeitpunkt erwägt die Bundesregierung, auch die Vorwarnstufe des Notfallplans Gas beenden zu können, und welche konkreten Voraussetzungen müssten ihrer Kenntnis nach dafür geschaffen sein?

8

Sind nach Auffassung der Bundesregierung verbleibende unbewirtschaftete Einspeisepunkte für Erdgas am deutschen Erdgasfernnetz Kriterien für die Aufrechterhaltung eines Status des Notfallplans Gas, auch wenn über andere Einspeisepunkte die Versorgungssicherheit gewährleistet ist?

9

Welche „Restrisiken“ sieht die Bundesregierung gemäß der Aussage der Bundesnetzagentur aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Hintergrundinformation der BNetzA für die Versorgungssicherheit mit Erdgas, und inwiefern sind diese Restrisiken nach Auffassung der Bundesregierung ausschlaggebend, einen Status des Notfallplans Gas zu rechtfertigen?

10

Welche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas begründet worden (bitte nach Art des Energieträgers, Erzeugungsanlage, Leitung, Konnektor, Umwandlungsanlage, Einspeisepunkt auflisten)?

11

Welche rechtlichen Hürden stehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer Verstetigung der rechtlich bindenden Speicherbewirtschaftung der deutschen Gasspeicher im Interesse der Versorgungssicherheit für die Zeit nach der Beendigung der Alarmstufe des Notfallplans Gas entgegen?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die rechtlich bindende Bewirtschaftung der Gasspeicher Deutschlands im Interesse der Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Mindestfüllständen zu bestimmten Terminen dauerhaft erfolgen sollte?

13

Erwägt die Bundesregierung, die Speicherbewirtschaftung der deutschen Gasspeicher rechtlich bindend in dem Sinne zu verstetigen, dass zu Beginn der Heizperiode ein bestimmter Füllstand der Gasspeicher erreicht sein muss, und wenn ja, wie?

Berlin, den 29. Oktober 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen