Bedarf und Ausfinanzierung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Anke Domscheit-Berg, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein von der Bundesregierung aufgelegtes Förderprogramm zur Förderung von Vorhaben von Forschung und Entwicklung (FuE). Dabei können sowohl einzelbetriebliche FuE-Projekte des privaten Mittelstandes wie auch FuE-Kooperationsprojekte von mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert werden.
Aus der Evaluation des ZIM durch die Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Publikationen/Studien-Evaluationen/evaluation-zim-2024-06.pdf) geht hervor, dass seit 2020 insgesamt etwa 14 000 FuE-Projekte mit insgesamt etwa 2,3 Mrd. Euro unterstützt wurden.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Bundeshaushalt 2025 stellt sich die Frage nach Bedarf und Ausfinanzierung des ZIM, da die vorgesehenen Mittel niedriger angesetzt werden, während die Bewilligung von Anträgen zurückgeht: aus der Evaluation des ZIM geht hervor, dass die Bewilligung von Anträgen für FuE-Vorhaben von 2018 bis 2023 kontinuierlich von 76 Prozent (2018) auf 60 Prozent (2022) für Unternehmen und von 95 Prozent (2018) auf 79 Prozent (2022) für Forschungseinrichtungen zurückgegangen sind. Aus der Evaluation geht ebenso hervor, dass der Hebeleffekt des Programms auf 1,9 geschätzt wird, also jedem Euro aus Fördermitteln zusätzliche Ausgaben für FuE durch die Unternehmen von etwa 1,90 Euro folgen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf Unterstützung für die angewandte Forschung angewiesen sind und die Anträge auf eine Förderung über das ZIM stellen, sind besonders bei Kooperationsprojekten mit Forschungseinrichtungen darauf angewiesen, dass die Bewilligung von Anträgen zügig in einem planbaren, festen Rahmen geschieht beziehungsweise Kriterien, die zur Ablehnung der Bewilligung führen können, klar und transparent kommuniziert sind. Dass Anträge zügig bewilligt werden, ist auch für die kooperierenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen entscheidend für die finanzielle Planung der personellen Ausstattung der Projekte. Verzögern sich Bewilligungen grundlos, kann dies Konsequenzen bis hin zum Entzug der Gemeinnützigkeit der Institution nach sich ziehen, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, die Finanzierung der Forschung aus mindestens 50 Prozent öffentlicher Fördergelder nachzuweisen. Kommt es zu unnötigem Verzug bei der Bewilligung, gefährdet dies daher möglicherweise Arbeitsplätze sowohl bei den KMU als auch bei den beteiligten Forschungseinrichtungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Anträge wurden im Rahmen des ZIM 2023 und bislang im Jahr 2024 gestellt, wie viele davon sind jeweils Anträge für einzelbetriebliche Projekte, und wie viele sind Anträge für Kooperationsprojekte?
Wie hoch ist jeweils das beantragte Fördervolumen im Jahr 2023 und bislang im Jahr 2024 für einzelbetriebliche Projekte und Kooperationsprojekte?
Wie ist der Bearbeitungsstand der jeweils im Jahr 2023 und bislang im Jahr 2024 eingereichten Anträge für eine Förderung aus dem ZIM (bitte jeweils nach Jahr, Bewilligung, Ablehnung, in Bearbeitung, einzelbetrieblichen Projekten und Kooperationsprojekten aufschlüsseln)?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Gründe für die Ablehnung für Förderzusagen nach ZIM?
Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Anträge an das ZIM?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen etwaigen Hemmnisse für eine zügigere Bearbeitung von Anträgen an das ZIM?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des ZIM in Hinsicht auf die Schaffung und Sicherung von innovativen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, wie viele Arbeitsplätze direkt oder indirekt mit Fördermitteln aus dem ZIM assoziiert werden können, oder hat sie gegebenenfalls Abschätzungen hierüber angestellt?
Wie war die konkrete Finanzierung des ZIM nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 (bitte nach Jahren, Gesamtfördervolumen aus dem ZIM, Fördervolumen für Kooperationsprojekte und Fördervolumen für einzelbetriebliche Projekte aufschlüsseln)?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für die weitere Verstetigung des ZIM für die Zukunft, und in welchem Rahmen sieht sie die weitere Ausfinanzierung des Programms in den kommenden Jahren?
Erwägt die Bundesregierung, über eine Änderung der ZIM-Richtlinie Projektträger weiter zu stärken oder die Modularitäten für die Projektträgerschaft bei Kooperationsprojekten zu verbessern, und wenn ja, wie?
Aus welchen Gründen entschied die Bundesregierung, die Kriterien für die Beantragung von Fördermitteln 2024 zu ändern?
Wie schlüsseln sich die genehmigten Förderungen in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 nach Bundesländern auf?