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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

17. Bauabschnitt der Bundesautobahn A100

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

28.11.2024

Aktualisiert

20.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1381615.11.2024

17. Bauabschnitt der Autobahn 100

der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Jörg Cezanne, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Martina Renner, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Beim geplanten 17. Bauabschnitt der Autobahn 100 (A 100) in Berlin zwischen der Anschlussstelle Am Treptower Park und der Storkower Straße, einschließlich des Ausbaus der Storkower Straße (im Folgenden: 17. Bauabschnitt), wurde Ende 2022 oder Anfang 2023 die weitere Grobplanung an ein Ingenieurbüro vergeben (www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-ingenieurburo-mit-planung-beauftragt-bund-will-a100-bis-2035-nach-prenzlauer-berg-verlangern-9155604.html). Im Anschluss an deren Ergebnisse soll laut der Autobahn GmbH des Bundes ab 2025 die technische Detailplanung und ab 2027 ein Planfeststellungsverfahren erfolgen können (www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/neubau-bab-100-17-bauabschnitt).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außer dem 17. Bauabschnitt der A 100 weitere Projekte des Bundesverkehrswegeplans oder Bauabschnitte von solchen, die ohne eingeleitetes Planfeststellungsverfahren im Bedarfsplan als „Laufend und fest disponiert“ eingestuft wurden?

2

Welches Ingenieurbüro wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit der weiteren Grobplanung des 17. Bauabschnitts beauftragt (siehe ted.europa.eu/de/notice/-/detail/167533-2022; ggf. bitte auch Unteraufträge mit den beauftragen Büros benennen)?

3

Bis zu welchem Tag muss nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuell mit der weiteren Grobplanung des 17. Bauabschnitts beauftragte Ingenieurbüro seine Ergebnisse an die Autobahn GmbH abliefern?

4

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung des 17. Bauabschnitts?

5

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die starke Kostensteigerung für den 17. und 16. Bauabschnitt der A 100 (Bundesverkehrswegeplan-Projektnummer A100-IP10-BE-IP – FD) gemäß den Berichten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zum „Gesamtmittelbedarf der Bedarfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße“ von 1 525,6 Mio. Euro im Jahr 2023 (HHA-Drucksache 20(8)4037 neu) auf 1 802,2 Mio. Euro im Jahr 2024 (HHA-Drucksache 20(8)6455) zu erklären, insbesondere was im Detail den Faktor „Aktualisierung der Kosten“ angeht (bitte auch darstellen, wie sich die Kostensteigerung auf die beiden Bauabschnitte verteilt)?

6

Mit welchen Gesamtkosten für den 17. Bauabschnitt rechnet die Bundesregierung zum letzten verfügbaren Preisstand (bitte diesen auch angeben)?

7

Sind in den erwarteten Gesamtkosten für den 17. Bauabschnitt auch die Kosten für den Ausbau der Storkower Straße als Zubringer zur Autobahn enthalten, und wenn nein, mit welchen zusätzlichen Kosten hierfür rechnet die Bundesregierung?

8

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuell gültigen technischen Richtlinien zum Bau von Autobahntunneln (bitte mit Bezeichnung und Jahr der letzten Aktualisierung angeben)?

9

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei den bereits erfolgten Baumaßnahmen unter dem Bahnhof Ostkreuz zur Vorbereitung eines Autobahntunnels für die A 100 die aktuell gültigen technischen Richtlinien zum Bau von Autobahntunneln eingehalten, und wenn nein, inwiefern nicht?

10

Sofern die Frage 9 verneint wird, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, durch alternative Maßnahmen im Sinne der aktuell gültigen technischen Richtlinien zum Bau von Autobahntunneln eine Konformität mit denselben zu erreichen, und welche wären dies?

11

Sofern alternative Maßnahmen im Sinne der Frage 10 nötig wären, sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung in den aktuell erwarteten Gesamtkosten für den 17. Bauabschnitt enthalten, und wenn nein, mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung?

12

Benötigt der im 17. Bauabschnitt unter dem Bahnhof Ostkreuz geplante Tunnel nach Kenntnis der Bundesregierung Umgehungsstrecken aufgrund von Sicherheitsstandards (z. B. wegen fehlender Freigabe des Tunnels für alle Arten Gefahrgütertransporte oder anderem)?

a) Wenn ja, sind bei der bisherigen Planung für den 17. Bauabschnitt schon Umgehungsstrecken vorgesehen?

b) Wenn ja, werden diese auch im Rahmen der aktuell laufenden weiteren Grobplanung mitgeplant?

c) Wenn ja, sind die Kosten für diese Umgehungsstrecken in den erwarteten Gesamtkosten für den 17. Bauabschnitt enthalten?

13

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wie Medien berichteten (www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-stadtautobahn-planer-prufen-fur-a100-verlangerung-tunnel-unter-der-spree-11082865.html), dass beim 17. Bauabschnitt im Rahmen der aktuell laufenden weiteren Grobplanung ein Tunnel unter der Spree als Variante geprüft wird, und wenn ja, an welcher Stelle genau?

14

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen der Fragestellenden zu, dass beim 17. Bauabschnitt ein Tunnel unter der Spree bereits im Rahmen der bisherigen Planung geprüft, aber dann als Variante verworfen wurde, und wenn ja, aus welchen Gründen wurde diese Variante verworfen?

15

Sind alle für den 17. Bauabschnitt – nach dem letzten Planungsstand – nötigen Grundstücke der Deutschen Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung schon final entwidmet bzw. von Bahnbetriebszwecken freigestellt?

a) Wenn nein, welche fehlen noch (bitte ggf. auflisten), und laufen für diese Entwidmungsverfahren (bitte ggf. einzeln pro Grundstück beantworten)?

b) Wenn nein, erwartet die Bundesregierung, dass mit den seit 2023 gültigen Vorgaben in § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) eine Entwidmung bzw. Freistellung noch möglich sein wird?

16

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem aktuell mit der Grobplanung des 17. Bauabschnitts beauftragen Ingenieurbüro die in der Vorinformation zu dem Auftrag erwähnten Dokumente übermittelt, also für den Abschnitt von Autobahndreieck Neukölln bis Anschlussstelle Frankfurter Allee die „Vorplanung mit Stand 1999“ und für den Abschnitt nördlich Frankfurter Allee, Anbindung an die Storkower Straße, die „verkehrliche Untersuchung Stand 2014“ (siehe fragdenstaat.de/anfrage/a100-17-bauabschnitt/906881/anhang/a10017baplanung-leistungsbeschreibungenlb0-7e.pdf, S. 2 f.), und wenn ja, von wem?

17

Sofern die in der Frage 16 genannten Dokumente an das aktuell mit der Grobplanung beauftrage Ingenieurbüro übermittelt wurden, warum konnten diese Dokumente auf eine Informationsanfrage über die Plattform „Frag den Staat“ hin nicht ebenfalls übermittelt werden (siehe fragdenstaat.de/anfrage/a100-ad-neukoelln-storkower-str-vorplanung-1999-und-verkehrliche-untersuchung-2014)?

18

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der 17. Bauabschnitt nach der bisher erfolgten Planung, die Grundlage für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan war, eine hohe Bedeutung für die Entlastung von Ortsdurchfahrten (soweit möglich, bitte die Bedeutung auch mit Zahlen darstellen)?

19

Was genau sind nach Kenntnis der Bundesregierung die „unvorhergesehene[n] technische[n] und organisatorische[n] Gründe“ der Autobahn GmbH des Bundes für die Absage von deren Teilnahme an einer Veranstaltung zur A 100 im Oktober 2024 (Zitat laut www.berliner-zeitung.de/news/treptow-koepenick-senat-sagt-erneut-veranstaltung-in-plaenterwald-ab-li.2264016)?

Berlin, den 14. November 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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