Engagement der deutschen Bundesregierung im Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Dr. Dietmar Bartsch, Jörg Cezanne, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Susanne Hennig-Wellsow, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Bundesregierung ist zunehmend in die Finanzierung sogenannter grüner Wasserstoffprojekte in Namibia involviert (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240320-zukunftsweisende-wasserstoff-und-ptx-kooperation.html), die als Schlüsselinitiative für eine nachhaltige Energiewende vermarktet werden. Diese Projekte, die oft unter Beteiligung deutscher Unternehmen und Entwicklungsbanken entwickelt werden, zielen darauf ab, mit namibischen Partnern Wasserstoff als „sauberen“ Energieträger für den Export zu produzieren. Kritikerinnen und Kritiker heben jedoch hervor, dass diese Vorhaben oft mit erheblichen sozialen und ökologischen Herausforderungen verbunden sind und historische Ungerechtigkeiten und koloniale Abhängigkeiten fortschreiben könnten. Insbesondere gibt es Bedenken hinsichtlich der mangelnden Transparenz, der unzureichenden Beteiligung lokaler Gemeinschaften und der potenziellen Umweltschäden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die lokale Bevölkerung tatsächlich von diesen Projekten profitiert oder ob wirtschaftliche Interessen dominieren. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Bundesregierung zur Verantwortung zu ziehen und genauere Informationen über die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards, die Mitsprachemöglichkeiten betroffener Gruppen und die Berücksichtigung globaler Gerechtigkeitsprinzipien in diesen Projekten aufrechtzuerhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Was ist laut Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Inhalt des offiziellen Kooperationsabkommens zur Wasserstoffwirtschaft, das am 29. März 2022 zwischen der Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK), und dem namibischen Energieministerium unterzeichnet wurde, und welche Akteure waren an der Erstellung des Abkommens konkret beteiligt?
Welche Mittel hat die Bundesregierung seit 2017 für die Finanzierung ihres grünen Energieübergangs auf nationaler und internationaler Ebene bereitgestellt, und welcher Prozentsatz dieser Mittel fließt in grüne Wasserstoffprojekte in Namibia (bitte tabellarisch nach Jahren, Laufzeit, Projektbeschreibung, Land, Höhe der Mittel, Haushaltstitel, prozentualem Anteil des Landes, prozentualem Anteil Namibias, Gesamtkosten aufschlüsseln)?
Was waren die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemäß Nummer 6.3.1 der gemeinsamen Absichtserklärung Deutschlands und Namibias vom August 2021 über das Potenzial der grünen Wasserstoffproduktion in Namibia finanziert wurden?
Welche sozialen, ökologischen und finanziellen Risiken wurden in der Machbarkeitsstudie in Frage 3 laut Kenntnis der Bundesregierung identifiziert?
Wie plant die Bundesregierung konkret, möglichen Problemen wie knapper Wasserverfügbarkeit, bestehenden Landrechten, regulatorischen Lücken und der mangelnden Verfügbarkeit von Fachkräften bei der grünen Wasserstoffproduktion in Namibia entgegenzuwirken?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt bzw. welche Garantien setzt sie selbst ein, damit vom Bund geförderte Wasserstoffprojekte tatsächlich als „grün“ bezeichnet werden können?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Namibia auch die Herstellung von Wasserstoff aus fossilen Energiequellen plant?
Welche konkreten Beiträge leistet die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass es bei dem „grünen“ Wasserstoffprojekt in Namibia nicht zu einer Vermischung unterschiedlicher Wasserstoffarten kommt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass ein signifikanter Anteil des in Namibia hergestellten „grünen“ Wasserstoffs tatsächlich in Namibia verbraucht wird und die Priorisierung der internationalen Nachfrage nach grünem Wasserstoff nicht zulasten der Dekarbonisierung des namibischen Energiemixes erfolgt, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Welche besonderen Herausforderungen wurden in den ersten Pilotprojekten zur Produktion von grünem Wasserstoff in Namibia identifiziert, die von der Bundesregierung oder im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt werden?
Welche Produktionsziele für grünen Wasserstoff wurden in Studien, die im Auftrag des BMBF durchgeführt wurden, festgelegt, und wie bewertet die Bundesregierung die Prognosen diverser Studien für 2030, 2040 und 2050?
Wie kann Namibia laut Kenntnis der Bundesregierung die angestrebte Produktionskapazität sicherstellen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine langfristige Nachfrage für Wasserstoff aus Namibia in Deutschland sicherzustellen?
Welche konkreten Beiträge leistet die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Produktion von grünem Wasserstoff in Namibia zu dessen nachhaltiger Entwicklung beiträgt und die wirtschaftlichen Vorteile fair verteilt werden?
War die Bundesregierung in die Southern Corridor Development Initiative (SCDI) involviert, und wenn ja, wie?
Welche konkreten Beiträge leistet die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Produktion von Wasserstoff in dieser Region, insbesondere im Rahmen des Hyphen-Projekts mit einem angestrebten Ziel von bis zu 350 000 Tonnen Wasserstoff pro Jahr, ökologisch und sozial verantwortlich erfolgt?
Welche Rolle spielte die Bundesregierung bei der Entwicklung der namibischen Politik für erneuerbare Energien und Governance-Strukturen, wie in den Nummern 6.3.3 und 6.3.4 der gemeinsamen Absichtserklärung beschrieben, und wie wurden Menschenrechts- und Umweltschutzmaßnahmen integriert?
Was bedeutet der Status des Hyphen-Hydrogen-Energy-Projekts als „strategisches Auslandsprojekt“ der Bundesregierung in Bezug auf staatliche Investitionen und andere Verpflichtungen?
Werden laut Kenntnis der Bundesregierung deutschen Unternehmen wie Enertrag und RWE für ihre geplante Beteiligung an Wasserstoffprojekten in Namibia, insbesondere in der südlichen Region Kharas, finanzielle Garantien oder Unterstützungen gewährt, und wenn ja, welche?
Wenn Frage 18 bejaht wird, über welche Strukturen verläuft diese Förderung laut Kenntnis der Bundesregierung, und erfolgt dies etwa im Rahmen der H2O-Global-Initiative?
Was ist der Bundesregierung über den Inhalt und die rechtliche Bedeutung der Absichtserklärung von RWE zur Abnahme von Wasserstoff von Hyphen bekannt?
Waren die namibische Regierung und die Bundesregierung in die Anbahnung und den Abschluss dieses Abkommens in Frage 20 involviert, und wenn ja, inwiefern (bitte tabellarisch gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen und Reisen, das Herstellen von Kontakten, die Unterstützung von Gesprächen oder etwaige finanzielle Garantien auflisten)?
Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für beide Länder aus dieser Absichtserklärung in Frage 20 rechtliche Verpflichtungen und Garantien, und wenn ja, welche?
Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Zeitplan für das Hyphen-Projekt bekannt, welche Infrastruktur wurde bereits gebaut oder wird in naher Zukunft gebaut, wird der Bau wie von Hyphen wie angekündigt im Januar 2025 beginnen, und inwiefern fließt das erwartete Abnahmevolumen (vor dem Hintergrund einer geplanten Produktionsmenge von bis zu 350 000 Tonnen Wasserstoff) aus dem Hyphen-Projekt durch RWE in die Planung der Bundesregierung für den Energiehaushalt ab 2025 ein?
Finanziert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit Projekte, die mit der Wasserstoffproduktion in der Region Kharas verbunden sind (z. B. Entsalzungsanlagen, Hafenbau, Stadtentwicklung, Berufsbildung), und wenn ja, welche?
Wie berücksichtigen und adressieren deutsche Entwicklungsprojekte in Namibia Themen wie Landrechte, Governance, Wassermanagement und Ressourcenschutz im Zusammenhang mit Investitionen in grünen Wasserstoff (bitte tabellarisch Projekte, Projektpartner, Kosten, Ort auflisten)?
Fördert das BMBF aktuell Projekte mit Bezug zu Wasserstoff in Namibia, wenn ja, welche, und wie ist jeweils der Projektstand?
Fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aktuell Projekte mit Bezug zu Wasserstoff in Namibia, wenn ja, welche, und wie ist jeweils der Projektstand?
Fördert das BMWK aktuell Projekte mit Bezug zu Wasserstoff aktuell in Namibia, wenn ja, welche, und wie ist jeweils der Projektstand?
Fördern andere Bundesministerien aktuell Projekte mit Bezug zu Wasserstoff in Namibia, wenn ja, welche, und wie ist jeweils der Projektstand?
Welche persönlichen Kontakte hatten laut Kenntnis der Bundesregierung Vertreterinnen oder Vertreter der Bundesregierung (Ministerialebene, Staatssekretärsebene, Abteilungsleiterebene, Vertreter von sonstigen Bundesbehörden oder im Auftrag der Bundesregierung Einrichtungen und Organisationen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW], Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft [DEG], Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) [GIZ GmbH] u. a.) mit Regierungsvertretern aus Namibia im Zusammenhang mit der Wasserstoffproduktion in Namibia (bitte nach Name, Funktion, Ort, Datum, Anlass, Gesprächsinhalt auflisten)?
Welche persönlichen Kontakte hatten laut Kenntnis der Bundesregierung Vertreterinnen oder Vertreter der Bundesregierung (Ministerialebene, Staatssekretärsebene, Abteilungsleiterebene, Vertreter von sonstigen Bundesbehörden oder im Auftrag der Bundesregierung Einrichtungen und Organisationen wie KfW, DEG, GIZ u. a.) mit Vertretern der Privatwirtschaft im Zusammenhang mit der Wasserstoffproduktion in Namibia (bitte nach Name, Funktion, Ort, Datum, Anlass, Gesprächsinhalt auflisten)?
Welche Termine hat laut Kenntnis der Bundesregierung Rainer Baake, Sonderbeauftragter für die deutsch-namibische Klima- und Energiekooperation, seit seiner Einsetzung im Jahr 2021 in Deutschland in Namibia und anderswo wahrgenommen, und wen hat er bei diesen Terminen getroffen (bitte nach Namen der Gesprächspartner, Funktion, Ort, Datum, Anlass, Gesprächsinhalt auflisten)?
Welche Kosten für den Bundeshaushalt sind seit 2021 für den Sonderbeauftragten für die deutsch-namibische Klima- und Energiekooperation entstanden (bitte nach Personalkosten, Reisekosten, Veranstaltungskosten, Werbekosten aufschlüsseln)?
Welche Kosten für den Bundeshaushalt sind seit 2021 für die Werbung durch Bundesministerien für Wasserstoff entstanden (bitte nach Werbekampagne, Ziel der Kampagne, Dauer, beauftragten Unternehmen, Kosten pro Kampagne, Kosten gesamt aufschlüsseln)?
Wie viele Flugreisen hat der Sonderbeauftragte für die deutschnamibische Klima- und Energiekooperation seit 2021 unternommen (bitte nach An- und Abreisedatum, Destination, Flugkilometern, CO2-Ausstoß auflisten), und wurden diese Flugreisen kompensiert?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um mögliche unangemessene Lobbyeinflüsse der Industrie auf ihre Wasserstoffstrategie zu verhindern?
Welche Risiken einer solchen versuchten Einflussnahme bestehen aus Sicht der Bundesregierung, entweder auf die Bundesregierung selbst oder auf staatliche Akteure in Namibia?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um finanzielle Risiken sowohl für Deutschland als auch für Namibia im Zusammenhang mit öffentlich geförderten Investitionen in die Wasserstoffproduktion in Namibia zu mindern, und wie wird eine faire Verteilung der damit verbundenen Chancen und Risiken zwischen den beiden Regierungen sichergestellt?
Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zu den Finanziers des Hyphen-Projekts vor (bitte Namen und Sitz des Finanziers, Personalumfang, bisherige finanzierte Vorhaben angeben), und hat die Bundesregierung die Vertraulichkeit dieser Finanziers prüfen lassen, wenn ja, durch wen, und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Bietet die Bundesregierung Sicherheiten für den Fall, dass das Hyphen-Projekt nicht so profitabel ist wie erwartet, insbesondere weil die namibische Regierung beabsichtigt, sich mit einem Anteil von 24 Prozent aus öffentlichen Geldern zu beteiligen, während die Bundesregierung in dieser Hinsicht kein direktes finanzielles Risiko trägt, und wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Deutschland nach der Ratifizierung der ILO-Konvention 169 (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) im Jahr 2021, auch bekannt als die „Indigenous and Tribal Peoples Convention“, auch bei ihren extraterritorialen Aktivitäten außerhalb Deutschlands an diese Konvention gebunden ist, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Risiken ergeben sich laut Kenntnis der Bundesregierung aus den von ihr geförderten Wasserstoffprojekten für indigene Gruppen in Namibia?
Was ist der Bundesregierung über die Garantien für die freie, vorherige und informierte Teilnahme der indigenen und lokalen Bevölkerung an Wasserstoffprojekten in Namibia bekannt?
Wie plant die Bundesregierung, diese Risiken insbesondere im Hinblick auf die historische Verantwortung Deutschlands für den Völkermord an den Herero und Nama beim Wasserstoffprojekt in Namibia zu berücksichtigen?
Welche Risiken ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die kommende Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) aus den Investitionen deutscher Unternehmen in die Wasserstoffproduktion in Namibia?
Sieht sich die Bundesregierung aufgrund dieser Gesetze selbst zur Wahrung bestimmter Sorgfaltspflichten angehalten, etwa bei Wasserstoff-Pilotprojekten und Wasserstoff-Pilotinvestitionen, der verknüpften Entwicklungszusammenarbeit und finanziellen Garantien für private Projekte, und wenn ja, was folgt daraus für das Regierungshandeln der Bundesregierung?