Nicht umgesetzte Gesetzesvorhaben in der Familienpolitik und Armutsbetroffenheit von Familien
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die selbsternannte Fortschrittskoalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatte sich einen gesellschaftlichen Fortschritt in der Familienpolitik vorgenommen (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/familienpolitik-ampelkoalition-100.html). Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rund 30 Gesetzesvorhaben angestrebt. Jedoch wurden davon lediglich sechs Gesetze verabschiedet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11973 und www.bild.de/politik/inland/die-bittere-paus-bilanz-diese-ministerin-hat-bisher-kaum-gesetze-vorgelegt-66753266a9bc344345b1b008).
Die Familienpolitik ist nach Auffassung der Fragesteller immer noch ein Randthema in der Regierungspolitik und wird den vielfältigen Problemlagen von Familien in Deutschland nicht gerecht. Wenn es der Bundesregierung um Einsparungen geht, werden Kürzungen vor allem vom Bundesfamilienministerium erwartet (vgl. www.ruhr24.de/politik/fsj-familie-bundeshaushalt-2025-einsparungen-finanzministerium-christian-lindner-bfd-bildung-92985234.html).
In Deutschland sind viele Familien von Armut betroffen, insbesondere Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Diese wirtschaftliche Benachteiligung wirkt sich oft negativ auf die Bildungschancen und die soziale Teilhabe der Kinder aus. Die Familienarmut wird nach Ansicht der Fragesteller lediglich symptomatisch behandelt, sodass aktuell 41 Prozent der Alleinerziehenden als armutsgefährdet gelten. 37,2 Prozent beziehen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Factsheet_Alleinerziehende_2024.pdf).
Es braucht nach Auffassung der Fragesteller nunmehr den politischen Willen, die Prioritäten zu ändern, um die Lebensbedingungen von Familien zu verbessern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Familien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach allen Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Jahreseinkommen von Familien in Deutschland (bitte nach allen Haushaltstypen bzw. Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Erwachsene in Familien sind nach Kenntnis der Bundesregierung berufstätig (bitte nach allen Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, darüber hinaus nach Vollzeit, Teilzeit, Minijob usw. in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
In welchem Alter sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kinder in den Familien (bitte nach allen Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie viel Einkommen benötigt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Familie durchschnittlich in einem Kalendermonat, um nicht armutsgefährdet zu leben (bitte nach Bundesländern und exemplarisch für Kiel, Dresden, Berlin, Mannheim, Stuttgart, Gelsenkirchen und München sowie nach allen Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Wohnkosten für Mietwohnungen für Familien pro Kalendermonat (bitte nach Bundesländern und exemplarisch für Kiel, Dresden, Berlin, Mannheim, Stuttgart, Gelsenkirchen und München sowie nach allen Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Familien haben nach Kenntnis der Bundesregierung Wohngeld beantragt, und wie viele Familien erhalten Wohngeld (bitte nach Bundesländern sowie nach allen Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Familien in Deutschland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, in denen mindestens ein Erwachsener Transferleistungen bezieht (bitte nach Bundesländern sowie nach allen Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Familien in Deutschland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, in denen mindestens ein Erwachsener Transferleistungen bezieht und sanktioniert wird (bitte nach Bundesländern sowie nach allen Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Familien in Deutschland beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kinderzuschlag, und in welcher Höhe (bitte nach Bundesländern sowie nach allen Familienformen, jeweils mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier Kindern, mit fünf und mehr Kindern sowie Paare ohne Kinder, in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Familien haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anspruch auf Kinderzuschlag, wie viele erreicht der Kinderzuschlag tatsächlich, und wie viele nicht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Steuerpflichtigen mit tatsächlich abzuziehenden Kinderfreibeträgen (bitte nach allen Familienformen in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Für wie viele Familien mit Kindern erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung eine steuerliche Entlastung ausschließlich durch das Kindergeld, und wie hoch fiel das dadurch verursachte Auszahlungsvolumen für Kindergeld aus (bitte nach allen Familienformen in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Für wie viele Familien wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das ausgezahlte Kindergeld auf Transferleistungen angerechnet, und wie hoch fiel das Anrechnungsvolumen aus (bitte nach allen Familienformen in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Minderausgaben im Bereich des Unterhaltsvorschusses aufgrund der Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss (bitte in Jahreskohorten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?