Brenner-Nordzulauf
der Abgeordneten Bernd Riexinger, Ates Gürpinar, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) plant im Auftrag des Bundes im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans den Nordzulauf zum ca. 2032 fertig werdenden Brenner-Basis-Tunnel.
Dazu steht das Projekt 2-009-V03 (Brenner-Nordzulauf) als zweigleisige Neubaustrecke mit einer Maximalgeschwindigkeit von 230 km/h im vordringlichen Bedarf (www.bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-009-V03/2-009-V03.html).
Nach Angaben der Bahn und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wird das Projekt nach den Regeln der Bedarfsplan-Umsetzungs-Vereinbarung (BUV) durchgeführt. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/bedarfsplanumsetzungsvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es für das Projekt Brenner-Nordzulauf mit geschätzten ca. 10 Mrd. Euro Projektkosten (vgl. www.dvz.de/unternehmen/schiene/detail/news/der-lange-anlauf-zum-nordzulauf.htmlProjektkosten) einen konkreten Planungsauftrag und die Verkehrliche und Betriebliche Aufgabenstellung (VAst und BAst) gibt, und wenn diese nach Kenntnis der Bundesregierung nicht existieren, obwohl diese nach BUV vorgeschrieben sind, wie erklärt die Bundesregierung diesen Umstand?
Ist die Bundesregierung bereit, die oben genannten fehlenden Dokumente unverzüglich (jedenfalls vor der nach § 5 BUV vorgesehenen Parlamentarischen Befassung) nachzufordern?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach EU-Regeln für den Personenfernverkehr eine Maximalgeschwindigkeit von 230 km/h nicht gefordert wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es zur laufenden Planung der Bahn ein Alternativkonzept der regionalen Bürgerinitiativen gibt, das nach Angaben dieser regionalen Bürgerinitiativen den Brenner-Nordzulauf wesentlich schneller, billiger und nachhaltiger realisieren könnte (brennerdialog.de/wp-content/uploads/2024/07/Alternativvariante-rev1_0.pdf)?
Plant die Bundesregierung, die Bahn zur detaillierten Prüfung des Alternativkonzepts aufzufordern, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung darauf achten, dass bei der weiteren Projektplanung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (auch nach § 3 BUV) beachtet werden, und stimmt sie der Ansicht der Fragesteller zu, dass deshalb auch die oben genannte Alternative unter diesem Aspekt geprüft werden sollte?
Plant Bundesregierung, im Rahmen der laufenden Bedarfsplanüberprüfung die Strecke Rosenheim–Mühldorf für den Lückenschluss des vorgesehenen Güter-Ostkorridors und die Verbesserung des Schienenpersonenverkehrs in dieser Verkehrsachse in den Vordringlichen Bedarf aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Zeitplan für das Projekt Brenner-Nordzulauf, auch angesichts der vorgezogenen Neuwahlen, aus?
Wird die jetzige Bundesregierung noch eine Bedarfsplanüberprüfung vorlegen?