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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Gewinninflation und Tätigkeit des Bundeskartellamtes

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

19.12.2024

Aktualisiert

03.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1408405.12.2024

Gewinninflation und Tätigkeit des Bundeskartellamtes

der Abgeordneten Victor Perli, Jörg Cezanne, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Steigende Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher in den Jahren seit der Corona-Pandemie sind nicht selten durch die Ausweitung der Gewinnmargen der Unternehmen entstanden (vgl. Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung [IMK] der Hans-Böckler-Stiftung, www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-gewinninflation-in-vier-wirtschaftsbereichen-treibt-teuerung-in-deutschland-erheblich-52307.htm). Expertinnen und Experten sprechen von Verkäufer-, Gier- oder Gewinninflation. Trotz des schwachen Wirtschaftswachstums in Deutschland stieg der Deutsche Aktienindex (DAX) als aggregierte Gewinnerwartung der Marktteilnehmer auch in den vergangenen zwei Jahren an. „Dadurch wird Verkäuferinflation auch zu einem wettbewerbsrelevanten Thema. Denn es ist nicht ersichtlich, wie Unternehmen in einem funktionierenden Wettbewerbsumfeld Preise über das Wettbewerbsniveau hinaus anheben können, es sei denn, es handelt sich um wettbewerbswidriges Verhalten, z. B. (stillschweigende) Preisabsprachen.“ (vgl. XXV. Hauptgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 GWB [Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen], S. 71). Solche direkten oder indirekten Preisabsprachen werden umso wahrscheinlicher, je weniger Anbieter einen Markt unter sich aufteilen. Hier besteht eine Zuständigkeit des Bundeskartellamtes als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche der neuen Befugnisse im Rahmen der 11. GWB-Novelle hat das Bundeskartellamt in Bezug auf jeweils welche Fälle bereits genutzt, und mit jeweils welchen Ergebnissen?

2

Welche Untersuchungen bzw. Maßnahmen hat das Bundeskartellamt in Bezug auf den Lebensmitteleinzelhandel (hier gegebenenfalls insbesondere bezogen auf die vier Ketten EDEKA, REWE, ALDI und die Schwarz Gruppe, vgl. Jahresbericht 2023/2024 des Bundeskartellamtes, S. 53) in der aktuellen Legislaturperiode mit jeweils welchen Ergebnissen durchgeführt bzw. umgesetzt?

Inwieweit sind hier die Erkenntnisse der Monopolkommission eingeflossen, „dass seit 2007 eine Verschiebung der Preisaufschläge vom Agrarsektor hin zu den nachgelagerten Märkten der Lebensmittelverarbeitung und des Lebensmitteleinzelhandels stattgefunden hat. Im Lebensmitteleinzelhandel wird eine Nichtweitergabe von Kostensenkungen festgestellt, die ein Hinweis für oligopolistisches Verhalten darstellt.“ (vgl. XXV. Hauptgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 GWB, S. 6), und welche Maßnahmen kommen aus Sicht der Bundesregierung gegen dieses mögliche enge Oligopol infrage?

3

Welche Untersuchungen bzw. Maßnahmen hat das Bundeskartellamt in Bezug auf die Hersteller von Lebensmitteln in der aktuellen Legislaturperiode mit jeweils welchen Ergebnissen durchgeführt bzw. umgesetzt?

4

Hat das Bundeskartellamt Untersuchungen bzw. Maßnahmen in Bezug auf die Lieferanten für Flüssigerdgas (LNG) und auf die Infrastruktur für das Anlanden, Regasifizieren und Einspeisen sowohl bei schwimmenden (Floating Storage and Regasification Units – FSRUs) als auch bei festen Terminals in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführt bzw. umgesetzt, wenn ja, welche, und mit jeweils welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

5

Gegen welche sechs Fernwärmeversorger wurde wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023 ein Verfahren eingeleitet, wurden weitere Verfahren eingeleitet, wenn ja, gegen welche Versorger, und welche Zwischenergebnisse gibt es bei dieser Untersuchung (vgl. Jahresbericht 2023/2024 des Bundeskartellamtes, S. 45)?

6

Gegen welche 70 Energieversorger hat das Bundeskartellamt Prüfverfahren im Rahmen des Energiepreisbremsen-Gesetzes eingeleitet, wurden weitere Verfahren eingeleitet, wenn ja, gegen welche Unternehmen, und welche Sanktionen und Rückforderungen sind bis heute umgesetzt worden (vgl. Jahresbericht 2023/2024 des Bundeskartellamtes, S. 47; bitte als Liste übermitteln)?

7

Wie sind die aus Sicht der Fragesteller widersprüchlichen Aussagen zu erklären, dass RWE „unverändert der größte Stromerzeuger in Deutschland und in einer Vielzahl von Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar [ist]. Der Schwellenwert zur marktbeherrschenden Stellung ist klar überschritten.“, gleichzeitig aber „für die Belieferung von Endkunden mit Strom und Gas […] derzeit kein Anbieter marktbeherrschend ist.“ (vgl. Jahresbericht 2023/2024 des Bundeskartellamtes, S. 48 f.)?

8

Hat das Bundeskartellamt Untersuchungen und Maßnahmen in Bezug auf den Markt für Konzert- und Veranstaltungstickets (vor dem Hintergrund kritischer Berichterstattung, www.investmentweek.com/wie-eventim-denticketmarkt-dominiert-und-sie/, gegebenenfalls z. B. in Bezug auf die Firma CTS Eventim) in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführt bzw. umgesetzt, wenn ja, welche, und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

9

Hat das Bundeskartellamt Untersuchungen und Maßnahmen in Bezug auf den Markt für den Einbau von Wärmepumpen und Heizungen und mögliche Absprachen zwischen Herstellern und regionalen Handwerksbetrieben in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführt bzw. umgesetzt (vgl. Wirtschaftswoche, Nummer 42, 2024, S. 63), wenn ja, welche, und mit jeweils welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

10

Hat das Bundeskartellamt Untersuchungen und Maßnahmen in Bezug auf den Markt für Mobilfunk, insbesondere den Markt für den Bau und Betrieb von Sendemasten, in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführt bzw. umgesetzt, wenn ja, welche, und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen hat das Bundeskartellamt als Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Vergabe der 5G-Frequenzen vom 26. August 2024 ergriffen, bei dem eine massive Einflussnahme der Bundesregierung auf die für die Vergabe zuständige Bundesnetzagentur festgestellt wurde?

11

Hat das Bundeskartellamt Untersuchungen und Maßnahmen in Bezug auf Absprachen von Arbeitgebern zu Abwerbeverboten oder Gehaltsobergrenzen für Arbeitnehmer in der aktuellen Legislaturperiode mit jeweils welchen Ergebnissen durchgeführt bzw. umgesetzt, wenn ja, welche, und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht, und welche Kenntnisse oder Schätzungen hat das Bundeskartellamt über die Verbreitung dieser Praxis in Deutschland?

12

Welche Maßnahmen wurden als Konsequenz auf die in der aktuellen Legislaturperiode abgeschlossenen Sektoruntersuchungen durchgeführt, bei welchen Unternehmen wurde eine Wettbewerbsstörung festgestellt, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. das Bundeskartellamt jeweils diesbezüglich (bitte als Liste übermitteln)?

13

Wann ist mit der Vorlage der Sektoruntersuchung zum Markt für Kraftstoffe zu rechnen, und welche Maßnahmen aufgrund der erlangten Erkenntnisse in Verbindung mit den neuen Befugnissen der 10. und 11. Novelle des GWB plant das Bundeskartellamt?

14

Welche Bereiche der Geschäftstätigkeit Microsofts wird das Bundeskartellamt nach Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung insbesondere überprüfen, bzw. wann ist mit der Vorlage des angekündigten Fallberichts zu rechnen, und hat Microsoft eine Klage gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes eingereicht, bzw. ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt?

15

Welche konkreten Vergaben betreffen die 14 zugunsten der Antragsteller ergangenen Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes, und welche Konsequenzen hatten diese Entscheidungen jeweils (vgl. Jahresbericht 2023/2024 des Bundeskartellamtes, S. 67; bitte Kläger, Beklagte und Klagegegenstand als Liste übermitteln)?

16

Wie viele Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes hat es im Jahr 2024 gegeben, und wie viele Entscheidungen sind dabei zugunsten der Antragsteller gefallen (bitte Kläger, Beklagte und Klagegegenstand als Liste übermitteln)?

17

Bei welchen Unternehmen, in jeweils welcher Höhe und aus welchem Grund hat das Bundeskartellamt in den letzten zehn Jahren wirtschaftliche Vorteilsgewinne bei Unternehmen nach § 34 Absatz 1 GWB abgeschöpft (bitte als Liste übermitteln), und wie hoch waren dabei jeweils die Vorteilsgewinne, die zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher von den Unternehmen erwirtschaftet wurden?

18

Wie viele Unternehmen sind zurzeit im Wettbewerbsregister eingetragen, und wie viele Anträge zur Selbstreinigung liegen zurzeit vor, bzw. wie vielen davon ist insgesamt stattgegeben worden?

19

Wie viele Unternehmen sind zurzeit aufgrund von § 19 des Mindestlohngesetzes im Wettbewerbsregister eingetragen, und wie viele Anträge zur Selbstreinigung dieser Unternehmen liegen zurzeit vor, bzw. wie vielen davon ist insgesamt stattgegeben worden (bitte auch die jeweiligen Zahlen zum Stand Jahresende [31. Dezember] 2023, 2022 und 2021 angeben)?

20

Hat die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf den Forschungsbericht „Verteilungswirkungen der aktuellen Preisniveausteigerungen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS; ISSN 0174-4992) vom Juni 2023 umgesetzt, um die stärkere Belastung einkommensschwächerer Haushalte durch die aktuellen Inflationsraten auszugleichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

21

Hat das Bundeskartellamt oder haben andere Bundesbehörden Untersuchungen zum Thema „Common Ownership“ – also der Beteiligung derselben Eigentümer an miteinander im Wettbewerb stehenden Firmen – durchgeführt, wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Hat die Bundesregierung auf Grundlage bereits bestehender Veröffentlichungen zu dem Thema (z. B. DIW Wochenbericht, Nummer 32/2023, in dem z. B. die Vermögensverwalter BlackRock oder Vanguard genannt werden) Maßnahmen durchgeführt, um diesbezügliche mögliche Verzerrungen des Wettbewerbs zu verhindern?

Berlin, den 25. November 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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