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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Effizienz im Klimaschutz

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

27.01.2025

Aktualisiert

31.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1419212.12.2024

Effizienz im Klimaschutz

der Abgeordneten Christoph Meyer, Karsten Klein, Otto Fricke, Torsten Herbst, Dr. Thorsten Lieb, Claudia Raffelhüschen, Frank Schäffler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Christian Bartelt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link (Heilbronn), Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde die Rücklage des Klima- und Transformationsfonds (KTF) um 60 Mrd. Euro reduziert. Als Folge des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets zum Haushalt 2024 werden über 20 KTF-Titel abgewickelt, entfallen oder gehen in ein anderes KTF-Programm über. Für die Bewirtschaftung des Sondervermögens ergeben sich somit überarbeitete Programmausgaben, eine Veränderung hinsichtlich der Planstellen und Stellen sowie der Förderung von Projekten, die zur Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz einen Beitrag leisten sollen (§ 2 des Klima- und Transformationsfondsgesetzes – KTFG).

Darüber hinaus sehen weitere Einzelpläne im Bundeshaushalt klimapolitische Maßnahmen vor, darunter das ressortübergreifende Förderprogramm „Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)“. Der Bund unterstützt seit 2008 zahlreiche Projekte und hat bis heute in fast 1 100 Projekten mit über 150 Ländern des Globalen Südes kooperiert, um Lösungen im Klima- und Biodiversitätsschutz weltweit zu verbreiten. Unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind die Projekte und Programme verpflichtet, zur Erreichung der nationalen Klimaschutzbeiträge zum Pariser Klimaschutzabkommen beizutragen.

In seiner abschließenden Mitteilung über die Prüfung der Internationalen Klimaschutzinitiative (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/internationale-klimaschutzinitiative-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2) stellt der Bundesrechnungshof fest, dass das „BMWK bislang keine Erfolgskontrolle der IKI auf Programmebene durchgeführt [hat], insbesondere mangels konkreter Programmziele als notwendige Grundlage. […] Zudem ist die Aussagekraft der bisher genutzten Monitoring- und Evaluierungsinstrumente sehr begrenzt, um den Erfolg der IKI auf Programmebene verlässlich zu ermitteln.“

Die Erfolgskontrolle der Klimaschutzprogramme der Bundesregierung ist auch nach Ansicht der Fragesteller von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Es ist unerlässlich, dass die Investitionen in den Klimaschutz nicht nur den gesetzten Klimazielen gerecht werden, sondern auch eine maximale Wirkung pro eingesetzten Euro erzielen. Dies erfordert ein lückenloses Monitoring und eine kontinuierliche Evaluation, die es ermöglichen, den Erfolg der Maßnahmen messbar zu machen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und Ressourcen optimal zu steuern. Nur so kann gewährleistet werden, dass die verfügbaren Haushaltsmittel nachhaltig und wirkungsvoll im Sinne des Klimaschutzes eingesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie hoch sind die geplanten Ausgaben (Soll-Ansätze) im Bundeshaushalt 2024 und im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 für nationale Maßnahmen zum Klimaschutz?

2

Wie hoch sind die geplanten Ausgaben (Soll-Ansätze) im Bundeshaushalt 2024 und im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 für internationale Maßnahmen zum Klimaschutz?

3

Wie hoch waren die geplanten Programmausgaben (Soll-Ansätze) und wie hoch waren die tatsächlichen Programmausgaben (Ist) im Klima- und Transformationsfonds bzw. im Energie- und Klimafonds (EKF) im Zeitraum von 2021 bis 2023?

4

Wie hoch sind die geplanten Programmausgaben (Soll-Ansätze) im Klima- und Transformationsfonds im Finanzplanungszeitraum von 2024 bis 2028?

5

Welcher Bedarf an Personalstellen und Stellen besteht für jedes der KTF-Programme, die als Folge des KTF-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Haushalt 2024 beendet wurden oder sich in einer Abwicklung befinden?

6

Welcher Bedarf an Personalstellen und Stellen besteht für die vollständig erhaltenen KTF-Programme, die fortgeführt werden?

7

Welcher Bedarf an Personalstellen und Stellen und damit verbundenen Personalkosten fallen durch die Abwicklung der jeweiligen KTF-Programme weg (prozentual und in absoluten Zahlen)?

8

Wie gestaltet sich der zeitliche Horizont seitens der KTF-bewirtschaftenden Ressorts zur Umschichtung bzw. Abwicklung dieser Personalstellen?

9

Welche Pläne seitens der KTF-bewirtschaftenden Ressorts gibt es, diese Personalstellen in andere Bereiche des Bundesministeriums zu verlagern?

10

Zu wann laufen die jeweiligen Projektträgerverträge aus, die ein KTF-Programm verantworten, das abgewickelt wird?

11

Welche Maßnahmen planen die KTF-Ressorts, um eine projektübergreifende Auswertung künftig zu gewährleisten?

12

Für welchen Anteil der Soll- und der Ist-Ausgaben (prozentual und in absoluten Zahlen) liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen über die Fördereffizienz (das Verhältnis aus Mitteleinsatz und CO2-Einsparung) vor?

13

Für welchen Anteil der Soll- und der Ist-Ausgaben (prozentual und in absoluten Zahlen) liegen der Bundesregierung keine Informationen oder Schätzungen über die Fördereffizienz vor?

14

Wie viele Tonnen CO2-Äquivalente wurden bisher durch die nationalen und internationalen Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingespart (nach Jahren)?

15

Wie hoch sind die durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten (in Euro je Tonne CO2-Äquivalent) für jene Ausgaben, für die der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen zur Fördereffizienz vorliegen (nach Jahren)?

16

Wie geht die Bundesregierung mit Klimaschutzmaßnahmen um, bei denen die CO2-Vermeidungskosten über dem Preis für Emissionsrechte im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems liegen?

17

Warum wurden bislang keine konkreten und überprüfbaren Ziele auf Programmebene für die Internationale Klimaschutzinitiative festgelegt, obwohl diese eine Grundvoraussetzung für eine belastbare Erfolgskontrolle darstellen?

18

Wie erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dass trotz der Vorgabe der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) keine Erfolgskontrolle auf Programmebene durchgeführt wurde?

19

Inwiefern hält das BMWK das bisherige Repertoire an Monitoring- und Evaluierungsinstrumenten für ausreichend, um die Zielerreichung der IKI auf Programmebene verlässlich zu bewerten?

20

Welche Erkenntnisse konnten aus den bisherigen Standardindikator-Auswertungen gewonnen werden, und wie wurden diese zur Verbesserung der Programmsteuerung eingesetzt?

21

Warum hat das BMWK bislang keine systematische projektübergreifende Auswertung der Projektberichterstattung durchgeführt, obwohl diese Berichte laut BMWK die Zielerreichung der IKI transparent machen sollen (siehe Bundesrechnungshof, Abschließende Mitteilung über die Prüfung der Internationalen Klimaschutzinitiative, S. 31)?

Berlin, den 4. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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