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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Deutliche EEG-Kostensteigerungen

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

06.01.2025

Aktualisiert

08.07.2025

Deutscher Bundestag20/1415911.12.2024

Deutliche EEG-Kostensteigerungen

der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Michael Kruse, Pascal Kober, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Christian Bartelt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Anikó Glogowski-Merten, Nils Gründer, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Dr. Thorsten Lieb, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien sind massiv gestiegen. Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Bundeshaushalt (Kapitel 6092, Titel 683 07) werden in zweistelliger Milliardenhöhe Zahlungen nach §§ 6 und 7 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) für den Strom aus erneuerbaren Energiequellen gezahlt. Hierfür verwalten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein sogenanntes EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Konto. Zum jeweiligen Zehnten eines Monats sollen die entsprechenden Ausgleichszahlungen aus dem Bundeshaushalt auf dieses EEG-Konto erfolgen. Im laufenden Haushaltsjahr waren bislang 10,6 Mrd. Euro hierfür vorgesehen, die über einen Nachtragshaushalt um ca. 8,8 Mrd. Euro aufgestockt werden sollten. Vor dem Hintergrund des weiteren Zubaus von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, sowie stark schwankender Strompreise ist gemäß der Ende Oktober 2024 veröffentlichten Finanzierungsbedarfsprognose auch in den kommenden Jahren mit weiterhin hohen und sogar steigenden Mittelbedarfen zu rechnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch ist die aus dem Bundeshaushalt auf das EEG-Konto bis inklusive Dezember 2024 gezahlte Gesamtsumme im Jahr 2024, und wie hoch ist die Differenz des Betrages zum vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltsansatz 2024?

2

Mit welchen künftigen Mittelbedarfen für das EEG-Konto rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten Finanzierungsbedarfsprognose?

3

Wurde bzw. wird die Finanzierungsbedarfsprognose durch die ÜNB vor der gesetzlichen Veröffentlichung (gemäß § 11 EnFG bis zum 25. Oktober 2024) an Bundesministerien übermittelt, und wenn ja, an welche?

a) Wenn ja, unterscheidet sich die veröffentliche Prognose vom 25. Oktober 2024 gegenüber der Prognose, die vorab an die Bundesregierung übermittelt wurde?

b) Wenn ja, worin?

c) Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Prognose 1:1 für die weitere Haushaltsplanung übernommen?

d) Wenn nein, welche Änderungen zur Haushaltsplanung bestehen bzw. wurden vorgenommen?

4

Haben die Übertragungsnetzbetreiber für die Jahre 2024 und 2025 mehrere Szenarien berechnet, oder hat das BMWK eigene Szenarioberechnungen angestellt, und wenn ja, welche Szenarien wurden mit jeweils welchen Ergebnissen für die aus dem Bundeshaushalt zu leistenden Zahlungen berechnet?

5

Sieht die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesministerium in Anbetracht der Differenzen zum ursprünglichen Haushaltsansatz Anpassungsbedarf an den Prognoseverfahren zur Vorhersage der Mittelbedarfe?

a) Wenn ja, welchen?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Möglichkeiten haben die Bundesregierung bzw. die zuständigen Bundesministerien untersucht, die künftigen Mittelbedarfe für EEG-Kontozahlungen zu reduzieren, und welches Einsparpotenzial ergibt sich hieraus?

7

Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien?

a) Wann soll die Umstellung auf eine Investitionskostenförderung erfolgen?

b) In welchen Reallaboren soll diese ab wann getestet werden?

c) Wann wird die Bundesregierung ihrer in § 1a Absatz 3 EEG festgeschriebenen Pflicht nachkommen, ein Konzept für die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus nach dem Ende der EEG-Förderung vorzulegen?

8

Für welches Jahr rechnet die Bundesregierung mit dem Ende der Kohleverstromung, welches gemäß der im Juli 2024 beschlossenen Wachstumsinitiative auch das Auslaufen der Förderung der erneuerbaren Energien markiert (www.bundesregierung.de/resource/blob/976020/2297962/ab6633b012bf78494426012fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf, S. 27)?

Berlin, den 4. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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