Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen die mutmaßlich rechtsextreme Gruppierung „Zweiter Frühling“
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Nach Angaben des Magazins „DER SPIEGEL“ nahm der Generalbundesanwalt (GBA) 2013 die Ermittlungen gegen neun Neonazis wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auf (www.spiegel.de/spiegel/terrorismus-nach-nsu-vorbild-zweiter-fruehling-a-1145537.html). Demnach sollen die teils langjährig aktiven Neonazis beabsichtigt haben, unter dem Namen „Zweiter Frühling“ eine Gruppe nach dem Vorbild des Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zu gründen, rechtsterroristische Taten zu begehen und weiter Menschen zu töten. Mit ihrem Namen soll die Gruppe Bezug auf den NSU genommen haben, der sein Tatbekenntnis auf DVDs mit dem Titel „Frühling“ gebrannt hatte. Laut Angaben der Zeitung „DIE WELT“ soll die Gruppe geplant haben, gezielt Attentate auf Roma zu begehen (www.welt.de/politik/deutschland/article164116026/Potenzieller-Nachfolger-des-NSU-Von-wegen.html). Vor den Ermittlungen des GBA sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz und Verfassungsschutzbehörden aus sechs Bundesländern in einer gemeinsamen Operation die Verdächtigen beobachtet und das Bundeskriminalamt eine Ermittlungsgruppe (EG) „Mazoleti“ eingerichtet haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wann hat der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Wann wurde die zuständige Ermittlungsgruppe im Bundeskriminalamt gegründet, und wann wurde sie aufgelöst?
Gegen wie viele Beschuldigte richtete sich das Verfahren, wie viele Beschuldigte davon lebten im Ausland?
Kam es bei den Beschuldigten zu Durchsuchungsmaßnahmen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Sind bei den Beschuldigten Waffen oder Sprengstoff gefunden worden?
b) Wurden bei den Beschuldigten Aufzeichnungen gefunden, die Daten und Informationen potentieller Gegner oder Angriffsziele enthielten?
c) Lagen bei den Ermittlungen Hinweise auf konkrete Ausspähmaßnahmen vor?
d) Gab es nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden konkrete Pläne für Anschläge auf Personen oder Institutionen?
e) Wenn ja, handelt es sich dabei um Politikerinnen und Politiker, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und andere Personen des öffentlichen Lebens?
f) Gab es nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden Hinweise auf Anschläge auf Angehörige der Roma oder Sinti?
Welche Hinweise gab es auf Schießtrainings im Ausland, und wie viele der Beschuldigten sollen an derlei Trainings teilgenommen haben?
Wurde dabei ein Schießstand oder wurden mehrere Schießstände benutzt, der oder die schon in anderen rechtsterroristischen Komplexen eine Rolle spielte oder spielten?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu Aktivitäten und Verbindungen von Beschuldigten der mutmaßlich rechtsextremen Gruppe „Zweiter Frühling“ in und zu folgenden extrem rechten Parteien, Netzwerken und Gruppierungen, und wenn ja, welcher Art sind diese (beispielsweise Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung über bzw. Nutzung von Räumlichkeiten)
a) „Die Heimat“ (ehemals NPD) oder „Junge Nationalisten“ (JN),
b) „Der Dritte Weg“ oder „Nationalrevolutionäre Jugend“,
c) „Die Rechte“,
d) „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V.“ (HNG),
e) „Heimattreue Deutsche Jugend e. V.“ (HDJ),
f) „Sturmvogel – Deutscher Jugendbund“,
g) „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“,
h) „Blood & Honour“,
i) „Combat 18“,
j) „28 Brothers of Honour“,
k) „Hammerskins Deutschland“,
l) „Turonen“ bzw. „Garde 20“,
m) „KnockOut 51“,
n) „Objekt 21“,
o) „Fränkische Aktionsfront“ (F.A.F.),
p) „Freies Netz Süd“,
q) „Europäische Aktion“ (EA)?
Hat der Generalbundesanwalt im Zuge der Ermittlungen Sicherheitsbehörden der Länder an den Ermittlungen beteiligt, Informationen mit diesen ausgetauscht oder abverlangt, und wenn ja, welche Landesbehörden in welcher Weise?
Fand ein Informationsaustausch zwischen deutschen und Ermittlungsbehörden von EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Ermittlungen bzw. im Hinblick auf damit im Zusammenhang stehende Personen statt, und wenn ja, welche Behörden waren daran beteiligt?
Gab es im Rahmen der Ermittlungen Rechtshilfeersuchen mit anderen Ländern, und wenn ja, betreffend welche?
Befasste sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ bzw. GETZ-R [Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus]) mit dem Komplex „Zweiter Frühling“, und wenn ja, wie oft?
Wann, und warum hat der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren eingestellt?