Deutscher Bundestag Drucksache 20/14839
20. Wahlperiode 30.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Riexinger, Dr. Gesine Lötzsch,
Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14229 –
Stand der Mobilität in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Die
Gestaltung von Mobilität hat wesentliche Wechselwirkungen, beispielsweise mit
der Sozialpolitik und der Klimapolitik.
1. Wie hat sich Mobilitätsarmut in Deutschland seit 2019 entwickelt, und
welche Personengruppen sind besonders von Mobilitätsarmut betroffen
(bitte jährliche Werte ausweisen)?
Daten zur Entwicklung der Mobilitätsarmut in Deutschland liegen der
Bundesregierung nicht vor.
2. Wie viele Menschen nutzten seit Einführung des Deutschlandtickets
dieses (bitte halbjährliche Werte ausweisen)?
Nach Angaben der Datensammelstelle (Abruf: 7. Januar 2025) ergibt sich
nachfolgende Übersicht der verkauften Deutschlandtickets (halbjährlich):
Monat, Jahr Juni 2023 Dezember 2023 Juni 2024
in Mio.
7,52 11,59 13,29
Für den Dezember 2024 sind die Datenmeldungen noch nicht vollständig.
3. Von welchen Auswirkungen auf die Nutzendenzahlen geht die
Bundesregierung bei einer Erhöhung auf 58 Euro aus?
Der Koordinierungsrat Deutschlandticket hat die Preisszenarien des
Deutschlandtickets untersucht und dazu zwei methodisch-differenzierte Marktstudien
zu den Preiselastizitäten durchgeführt. Die Ergebnisse sind auf der Seite des
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 30. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Koordinierungsrates Deutschlandticket unter Downloads Prognose und
Preisszenarien Deutschlandticket abrufbar:
https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/0
2_Wiki_Seite/01_Organisation_Finanzierung/17_Deutschlandticket/Prognose_
und_Preisszenarien_Deutschlandticket.pdf.
4. Wie wird dafür gesorgt, dass das Semesterticket für alle Studierenden
(insbesondere Studierende, die ihren gesamten Lebensunterhalt und ihre
Studienkosten von Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz [BAFöG] finanzieren müssen) bezahlbar bleibt?
5. Gibt es Bestrebungen, die Preisfortschreibung des
Deutschlandsemestertickets an die Entwicklung des BAFöG-Höchstsatzes zu koppeln, und
wenn nein, warum nicht?
6. Wie wird sichergestellt, dass auch im Falle einer Beendigung des
Deutschlandtickets die Studierendenvertretungen bzw. Allgemeinen
Studierendenausschüsse (AStAs) vor untragbaren Kosten für die Rückkehr
in regionale Semestertickets (z. B. der Verkehrsverbünde) geschützt
sind?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs liegt gemäß der föderalen
Struktur in Deutschland bei den Ländern bzw. ihren Aufgabenträgern. Demnach
obliegt auch die Ausgestaltung des Deutschlandtickets als Semesterticket den
Ländern bzw. ihren Aufgabenträgern.
Das Deutschlandsemesterticket wird weiterhin 40 Prozent günstiger sein als das
reguläre Deutschlandticket. Damit wird das Deutschlandsemesterticket erst ab
dem Wintersemester 2025/2026 nur um 5,40 Euro teurer als bisher und kostet
dann 34,80 Euro pro Monat.
Der Fortbestand des Deutschlandtickets ist für das Jahr 2025 gesichert. Die
weiteren Entscheidungen bleiben der nächsten Bundesregierung und dem
nächsten Deutschen Bundestag vorbehalten.
7. Warum finanziert der Bund kein vergünstigtes Deutschlandticket für
junge Menschen in ganz Deutschland?
Es wird auf die Zuständigkeit der Länder und ihrer Aufgabenträger verwiesen.
Diesen steht es frei, das Deutschlandticket in eigener Verantwortung zu einem
vergünstigten Preis an andere Personengruppen, z. B. für Schülerinnen und
Schüler, abzugeben.
8. Wie hat sich die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
seit 2019 entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen)?
Es wird auf die Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
verwiesen, die Daten zur Entwicklung der Nutzung des ÖPNV sind abrufbar
unter:
https://bmdv.bund.de/viz.
9. Wie hat sich die Barrierefreiheit des ÖPNV seit 2020 entwickelt (bitte
jährliche Werte ausweisen)?
10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Sanierungsbedarf in der
ÖPNV-Infrastruktur (bitte wenn möglich, auch nach Bundesländern
ausweisen)?
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf, um den
ÖPNV flächendeckend barrierefrei zu machen (bitte wenn möglich, auch
nach Bundesländern ausweisen)?
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf in den
ÖPNV, um die Verkehrsleitung des ÖPNV bis 2030 zum Stand 2019 zu
verdoppeln (bitte wenn möglich, auch nach Bundesländern ausweisen)?
13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Personalbedarf
im ÖPNV, um die Verkehrsleitung des ÖPNV zum Stand 2019 zu
verdoppeln (bitte wenn möglich, auch nach Bundesländern ausweisen)?
Die Fragen 9 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
20/3244 verwiesen.
14. Wie hat sich der Anteil des Umweltverbundes seit 2019 entwickelt (bitte
jährliche Werte ausweisen)?
Die Entwicklung des Anteils des Umweltverbunds (Fußwege, Fahrradverkehr,
Öffentlicher Straßenpersonenverkehr und Eisenbahnverkehr) am gesamten
Personenbeförderungsaufkommen von 2019 bis 2022 (aktueller Datenstand aus
Verkehr in Zahlen) ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr 2019 2020 2021 2022
Anteil Umweltverbund
45,8 % 44,4 % 45,3 % 46,4 %
15. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 2021 die
Fahrradinfrastruktur gefördert bzw. in diese selbst investiert, und wie viele Mittel
sind tatsächlich abgeflossen (bitte jährliche Werte ausweisen)?
Förderprogramm/
Finanzhilfeprogramm
Finanzierung des
Bundes*
Haushaltsansatz
2021
Mittelabfluss 2021
Haushaltsansatz
2022
Mittelabfluss 2022
Haushaltsansatz
2023
Mittelabfluss 2023
Haushaltsansatz
2024
Mittelabfluss 2024
T Euro
Förderung von
Modellvorhaben des
Radverkehrs
31 800
3 204
41 000
5 520
55 500
11 406
18 700
17 984
Zuschüsse für den
Ausbau und die Erweiterung
des „Radnetzes
Deutschland“
10 000
596
15 000
4 923
18 000
14 573
18 250
23 385
Fahrradparkhäuser an
Bahnhöfen
-
-
2 000
-
19 000
-
10 000
5 568
Förderprogramm/
Finanzhilfeprogramm
Finanzierung des
Bundes*
Haushaltsansatz
2021
Mittelabfluss 2021
Haushaltsansatz
2022
Mittelabfluss 2022
Haushaltsansatz
2023
Mittelabfluss 2023
Haushaltsansatz
2024
Mittelabfluss 2024
T Euro
Förderung von
Radwegen über oder unter
Eisenbahnstrecken nach
§ 17 des
Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG)
-
-
7 500
-
7 500
-
7 500
-
Finanzhilfen an die
Länder für das
„Sonderprogramm Stadt und Land“
185 000
15 879
527 250
119 991
277 662
269 284
148 078
289 698
Finanzhilfen für
Radschnellwege
50 000
2 886
48 500
3 139
47 044
8 492
22 816
9 210
Radwegebau an
Bundesstraßen
100 000
99 239
100 000
113 347
120 000
112 088
120 000
117 190
Radverkehrstauglicher
Ausbau von
Betriebswegen an
Bundeswasserstraßen
1 087
108
1 087
1 685
1 087
2 142
5 000
480
Klimaschutz durch
Radverkehr
28 300
20 188
34 176
21 811
38 000
33 021
34 300
2 2981
(Stand: 19.12.2024)
Kommunalrichtlinie -
9 295
-
15 064
-
16 995
-
19 285
* Einige der angegebenen Mittelabflüsse übersteigen den Haushaltsansatz – hier wurden Ausgabereste in Anspruch genommen.
Für die Kommunalrichtlinie gibt es nur einen Gesamtansatz pro Jahr, der alle Förderschwerpunkte beinhaltet. Aus dem Gesamtansatz
werden u. a. die Maßnahmen aus dem Bereich Radinfrastruktur finanziert. Die in der Tabelle angegebenen Mittelabflüsse sind nur die
Mittel für Maßnahmen aus dem Bereich Radinfrastruktur.
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Sanierungsbedarf der
Fahrradinfrastruktur (bitte wenn möglich, auch nach Bundesländern
ausweisen)?
17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf in die
Fahrradinfrastruktur, um die zurückgelegten Kilometer per Fahrrad bis
2030 zum Stand 2017 zu verdoppeln (bitte wenn möglich, auch nach
Bundesländern ausweisen)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Radverkehrsinfrastruktur und die Radverkehrsförderung sind nach der
grundgesetzlich verankerten Aufgabenteilung grundsätzlich Länder und
Kommunen zuständig. Der Bundesregierung liegen zur Höhe des Sanierungs- und
Investitionsbedarfs entsprechend keine Informationen vor.
18. Wie viele Fahrradstellplätze wurden seit Beginn der Legislaturperiode an
Bahnhöfen geschaffen (bitte nach Programmen und Jahren
aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Förderprogramms „Investive Modellvorhaben“ des BMDV
wurden seit Beginn der 20. Legislaturperiode 330 Fahrradstellplätze an
Bahnhöfen geschaffen (180 Stellplätze im Jahr 2023 sowie 150 Stellplätze im Jahr
2024).
Für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des BMDV sind entsprechende
Angaben nicht möglich, da die konkrete Ausgestaltung dieses
Finanzhilfeprogramms durch die Länder erfolgt.
Beim Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ des BMDV gibt es
noch keine abgeschlossenen Maßnahmen.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sowie über die „Bike+Ride-Offensive“ der
Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) wurden insgesamt 20 027 Fahrradstellplätze an
Bahnhöfen geschaffen.
Jahr 2021 2022 2023 2024
Anzahl neuer Stellplätze an Bahnhöfen
7 669 6 620 3 273 2 465
19. Wie viele EU-Mittel hat die Bundesregierung für den Bau von
Fahrradinfrastruktur genutzt (bitte nach EU-Programmen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat für den Bau von Fahrradinfrastruktur keine EU-Mittel
genutzt.
20. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 2021 die
Fußgängerinfrastruktur gefördert bzw. in diese selbst investiert, und wie viele Mittel
sind tatsächlich abgeflossen (bitte jährliche Werte ausweisen)?
Zur Förderung des Fußverkehrs hat die Bundesregierung im Rahmen der
„Förderinitiative Fußverkehr“ folgende Mittel verausgabt.
Jahr 2021 2022 2023 2024
T Euro
Haushaltsansatz - 1 000 2 000 2 500
Aktueller Mittelabfluss - - 40 1 867
21. Wie hat sich die Nutzung der Bahn seit 2019 entwickelt (bitte jährliche
Werte ausweisen sowie nach Nah- und Fernverkehr trennen)?
Es wird auf die Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
verwiesen, die Daten zur Nutzung der Bahn sind abrufbar unter:
https://bmdv.b
und.de/viz.
22. Wie hat sich die Barrierefreiheit der Bahn seit 2020 entwickelt (bitte
jährliche Werte ausweisen)?
Die Deutsche Bahn (DB AG) hat für den Bereich der Schienenwege des
Bundes folgende Angaben übermittelt.
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024*
Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit Anteil Bahnsteige bzw. Bahnsteigzugänge, die das Merkmal
erfüllen mit Datenstand des Infrastrukturkatasters (ISK)
30.11. des jeweiligen Jahres
Bahnsteighöhe ≥0,55 cm 66 % 67 % 68 % 69 % 71 %
Stufenfreier Zugang zum Bahnsteig 85 % 86 % 87 % 87 % 88 %
Taktiler Weg zum Bahnsteig 53 % 54 % 58 % 61 % 66 %
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024*
Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit Anteil Bahnsteige bzw. Bahnsteigzugänge, die das Merkmal
erfüllen mit Datenstand des Infrastrukturkatasters (ISK)
30.11. des jeweiligen Jahres
Taktiler Leitstreifen auf Bahnsteig 59 % 62 % 63 % 64 % 67 %
Lautsprecherdurchsagen 99 % 99 % 99 % 99 % 99 %
Dynamische visuelle Fahrgastinformationen 99 % 99 % 99 % 99 % 99 %
Stufenmarkierung an Treppen zum
Bahnsteig
92 % 92 % 98 % 97 % 98 %
Taktile Handlaufschilder an Treppen und
Rampen zum Bahnsteig
25 % 49 % 65 % 75 % 78 %
Modernes Wegeleitsystem 93 % 94 % 95 % 95 % 97 %
* Vorläufige Angaben, die endgültig verifizierten Zahlen für 2024 werden im Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht (IZB) ab
April 2025 veröffentlicht.
23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Sanierungsbedarf in der-
Bahninfrastruktur (bitte wenn möglich, auch nach Bundesländern
ausweisen)?
Im Rahmen des Gutachtens „Bedarfsermittlung LUFV III 2020–2024“ (
www.e
ba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Finanzierung/LuFV/LuFV_III_Bedarfs
ermittlung.html) wurde bezüglich aller Anlagen der Eisenbahninfrastruktur, die
die durchschnittliche technische Lebensdauer überschritten haben, ein
technischer Nachholbedarf in Höhe von rund 50 Mrd. Euro ermittelt. Unter anderem
durch Inflationseffekte muss aktuell von einem höheren Wert ausgegangen
werden.
24. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf, um die
Bahn flächendeckend barrierefrei zu machen (bitte wenn möglich, auch
nach Bundesländern ausweisen)?
Die voraussichtlichen Kosten für die vollständige Herstellung der
Barrierefreiheit an allen Bahnsteigen der Schienenwege des Bundes, inklusive Aufhöhung
von Bahnsteigen sowie Ergänzung von Rampen und Aufzügen, würden sich
nach Schätzung der DB AG mit Datenstand 2023 auf einen niedrigen
einstelligen Milliardenbetrag belaufen.
25. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf in die
Bahn, um die Verkehrsleitung im Personenverkehr bei der Bahn bis 2030
zum Stand 2019 zu verdoppeln (bitte wenn möglich, auch nach
Bundesländern ausweisen)?
Mit den Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs können die für das Jahr 2040
prognostizierten Verkehre umgesetzt werden. In ihrer Gesamtheit ermöglichen
diese Maßnahmen mit einem Finanzierungsbedarf von rund 140 Mrd. Euro
einen Anteil von 12,3 Prozent an der gesamten Personenverkehrsleistung und
somit ein zukunftssicheres Eisenbahnnetz mit kürzeren Reisezeiten in allen
Ländern.
Darüber hinaus wurde in einem Gutachten bestätigt, dass eine Verdoppelung
der Nachfrage im Personenverkehr auf der Schiene mit dem Deutschlandtakt
insgesamt grundsätzlich möglich ist:
https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/6n
SeSiD5udWlqbBnaFZCte/46e3beea7f7bbd32fd1f9f4fb40f7df9/Deutschlandtak
t_Gutachterbericht_zur_Verdoppelung_der_Nachfrage_im_SPV.PDF.
26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Personalbedarf
bei der Bahn, um die Verkehrsleitung im Personenverkehr der Bahn zum
Stand 2019 zu verdoppeln (bitte wenn möglich, auch nach
Bundesländern ausweisen)?
Die Erhöhung der Verkehrsleistung wird auch beeinflusst von Verbesserungen
im Vertrieb, von der Fahrzeuggröße und vom Verkehrsangebot. Sie geht nicht
einher mit einem analogen Anstieg des Personalbedarfs. Die Personalaufwände
werden zudem von den einzelnen EVU unterschiedlich kalkuliert.
27. Wie hat sich die Elektrifizierung der Bahnstrecken seit 2020 entwickelt?
Die Elektrifizierungsquote des bundeseigenen Schienennetzes stieg nach
Angaben der DB AG in den Jahren von 2020 bis 2023 von rund 61 Prozent auf
rund 63 Prozent.
28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf in die
Bahn, um den Elektrifizierungsgrad auf 70 Prozent zu steigern?
Nach Angaben der DB AG müssten, ausgehend von dem rund 33 000 km
langen bundeseigenen Schienennetz, weitere rund 2 500 km des Streckennetzes
elektrifiziert werden, um eine Elektrifizierungsquote von 70 Prozent zu
erreichen. Die Kosten von Elektrifizierungsvorhaben sind stets streckenbezogen zu
ermitteln, um topografische Beschaffenheiten und örtliche Besonderheiten zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die Ressourcenverfügbarkeiten der
Baubranche zu beachten. Zur Kostenabschätzung für Elektrifizierungsvorhaben
wurden im Rahmen des Ausbauprogramms „Elektrische Güterbahn (EGB)“
seitens der Bundesgutachter Kosten von 3,5 Mio. Euro (Preisstand 2012) pro
Streckenkilometer ermittelt.
29. Wie hat sich die Anzahl der angefahrenen Bahnhöfe bzw. Bahnhalte seit
2020 entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen)?
Im Rahmen der Marktuntersuchung der Bundesnetzagentur werden die
Unternehmen (bundeseigene und nicht-bundeseigene) gebeten, die betriebsbereiten
Personenbahnhöfe/Haltepunkte (= Stationen) anzugeben. Durch unterjährige
Sperrungen, die Reaktivierung/Stilllegung von Strecken sowie die Abgabe/
Übernahme von Infrastrukturen und der daraus resultierenden individuellen
Auslegung der Betriebsbereitschaft einzelner Stationen unterliegen die
Meldungen gewissen Schwankungen.
Die Anzahl der gemeldeten betriebsbereiten Stationen hat sich zwischen 2020
und 2023 wie folgt entwickelt.
Jahr 2020 2021 2022 2023
7 130 7 135 7 129 7 130
Die Anzahl der angefahrenen Stationen wird seitens der Bundesnetzagentur
nicht erhoben. Da auf einigen (Museums-)Bahnen in den Jahren 2020 und 2021
der Betrieb aufgrund der Corona-Pandemie nicht aufgenommen wurde, kann
davon ausgegangen werden, dass in diesen Jahren mindestens eine zweistellige
Anzahl von Stationen nicht bedient wurde. Somit dürfte die Anzahl der
bedienten Stationen geringer gewesen sein als in den Jahren 2022 und 2023. Diese
Entwicklung spiegelt sich in der Anzahl der Zughalte an den Stationen wider.
Jahr 2020 2021 2022 2023
Mio. Zughalte
172,9 176,1 177,3 177,4
30. Wie viele Kilometer Schiene wurden seit 2020 außer Betrieb gesetzt
bzw. sind neu oder wieder in Betrieb gesetzt worden (bitte jährliche
Werte ausweisen)?
Für den Bereich der Schienenwege des Bundes liegen nach Auskunft der
DB AG folgende Angaben vor.
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024
Stilllegungen (außer Betrieb
gesetzt)
5 km 1 km keine
Stilllegungen
keine
Stilllegungen
keine
Stilllegungen
Abgaben (wird weiterhin
fremdbetrieben)
5 km
Erweiterung
Betreibergenehmigung (Inbetriebnahme
neue Gleisinfrastruktur)
2,6 km 67,5 km 2,5 km 39,7
31. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse für den Güterverkehr seit
2020 entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen)?
Nach Auskunft der DB AG hat sich die Zahl der bei ihr vorhandenen
Gleisanschlüsse seit 2020 wie folgt entwickelt (für 2024 liegen noch keine Angaben
vor).
Jahr 2020 2021 2022 2023
2 329 2 314 2 324 2 318
Die Angaben beinhalten die Anschlüsse, die direkt an das Netz der DB
InfraGO AG (bis 31. Dezember 2023: DB Netz AG) anschließen. Zu den an
diese Anschlüsse evtl. angebundenen Nebenanschließern erhebt die DB
InfraGO AG keine Angaben. Der Bundesregierung liegen auch keine Angaben
zu den bei nicht-bundeseigenen Eisenbahnen vorhandenen Gleisanschlüssen
vor, weil dafür nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 23 GG die Länder zuständig
sind.
32. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse für den Güterverkehr seit
2020 entwickelt, die mindestens einmal im Monat genutzt wurden (bitte
jährliche Werte ausweisen)?
Weder die Bundesregierung noch die DB AG erheben Angaben dazu, wie
häufig vorhandene Gleisanschlüsse genutzt werden, da dies die alleinige
unternehmerische Entscheidung der Anschlussinhaber ist.
33. Wie hat sich der Anteil des Güterverkehrs nach Verkehrsträgern seit
2020 entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen)?
Es wird auf die Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
verwiesen, die Daten zur Nutzung des Güterverkehrs nach Verkehrsträgern sind
abrufbar unter:
https://bmdv.bund.de/viz.
34. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf in die
Bahn, um einen Anteil von 25 Prozent des Güterverkehrs auf der Schiene
bis 2030 zu erreichen?
Mit den Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs können die für das Jahr 2040
prognostizierten Verkehre umgesetzt werden. In ihrer Gesamtheit ermöglichen
diese Maßnahmen mit einem Finanzierungsbedarf von rund 140 Mrd. Euro ein
zukunftssicheres Eisenbahnnetz mit mehr Kapazitäten für die Verlagerung von
Gütertransporten auf die Schiene. Präzise Aussagen über den erforderlichen
Investitionsbedarf in die Schiene zur Erreichung des Ziels von 25 Prozent
Anteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 liegen dem BMDV nicht vor.
35. Wie hat sich der durchschnittliche CO2-Ausstoß der in Deutschland neu
zugelassenen Autos seit 2020 entwickelt?
Übersicht zu Neuzulassungen von Personenkraftwagen in den Jahren 2020 bis
2024 nach der durchschnittlichen CO2-Emission
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024*
CO2-Emission in g/km
139,8 118,7 109,6 114,9 120,2
(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
* Angaben für Januar bis November
36. Wie hat sich der durchschnittliche CO2-Ausstoß der in Deutschland neu
zugelassenen Autos mit reinem Verbrennungsmotor (keine Hybride) seit
2020 entwickelt (bitte jährlich, für 2024 monatlich angeben)?
37. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für diese
Entwicklungen?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Neuzulassungen von Personenkraftwagen mit Benzin- oder Dieselantrieb in
den Jahren 2020 bis 2024.
Berichtsjahr/-monat CO2-Emission in g/km
2020 159,4
2021 156,9
2022 156,6
2023 154,0
2024 Januar 152,2
Februar 153,6
März 154,3
April 155,2
Mai 153,2
Juni 150,3
Juli 150,6
August 148,9
September 148,2
Oktober 148,8
November 148,2
Dezember -
(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
Insgesamt zeichnet sich eine positive Tendenz hinsichtlich einer Reduktion der
durchschnittlichen CO2-Emission in g/km ab. Einfluss auf diese Entwicklung
hat beispielsweise die Zunahme alternativer Antriebe bei den Neuzulassungen.
Auch der Verbrauch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren kann die
Entwicklung beeinflussen.
Im Jahresverlauf sind Schwankungen der durchschnittlichen CO2-Emissionen
ersichtlich. So steigen gegen Jahresende insbesondere die Anteile von
Elektrofahrzeugen. Auch werden am Jahresende in der Regel weniger Wohnmobile,
die zu den Pkw zählen, neu zugelassen als am Jahresanfang.
38. Wie hat sich der Anteil der als SUVs eingestuften Autos an den
Neuzulassungen entwickelt (bitte jährlich, für 2024 monatlich angeben)?
Neuzulassungen von Personenkraftwagen und SUV (mit Anteil) in den Jahren
2020 bis 2024.
Berichtsjahr/-monat Personenkraftwagen SUV
2020 2 917 678 620 827
2021 2 622 132 667 096
2022 2 651 357 778 127
2023 2 844 609 855 678
2024 Januar 213 553 59 895
Februar 217 388 61 925
März 263 844 77 615
April 243 102 68 603
Mai 236 425 69 248
Juni 297 329 90 124
Juli 238 263 73 452
August 197 322 63 303
September 208 848 65 127
Oktober 231 992 72 877
November 244 544 76 242
Dezember - -
(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
39. Wie hat sich der durchschnittliche CO2-Ausstoß der in Deutschland als
SUVs eingestuften Autos seit 2020 entwickelt (bitte jährlich, für 2024
monatlich angeben)?
Durchschnittlicher CO2-Ausstoß von SUV in den Jahren 2020 bis 2024.
Berichtsjahr/-monat CO2-Emission in g/km
2020 138,4
2021 108,9
2022 89,2
2023 92,2
Berichtsjahr/-monat CO2-Emission in g/km
2024 Januar 105,6
Februar 99,8
März 104,4
April 102,1
Mai 106,0
Juni 105,6
Juli 103,3
August 100,5
September 92,1
Oktober 95,5
November 97,0
Dezember -
(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
40. Wie hat sich der Normverbrauch der in Deutschland seit 2020 neu
zugelassenen elektrischen Autos entwickelt (bitte jährlich, für 2024 monatlich
angeben)?
Die Angaben für die Jahre 2020 bis 2024 (Median über Neuzulassungen)
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024
Energiebedarf WLTP [kWh/100 km]
17,17 16,82 16,82 16,84 16,84
(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt; Stand: 01/2025)
Die monatlichen Angaben für 2024 können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Monat Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
Energiebedarf WLTP [kWh/100 km]
17,11 16,97 16,98 17,12 16,81 16,62 16,93 16,62 16,68 16,79 16,77 -
(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt; Stand: 01/2025)
41. Wie viel wurde seitens des Bundes seit 2021 in Ladeinfrastruktur
investiert bzw. für Förderungen verausgabt (bitte jährliche Werte ausweisen)?
Seit 2021 wurden über den Haushaltstitel 6092 893 02 „Zuschüsse für die
Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur“ folgende Mittel verausgabt.
Jahr 2021 2022 2023 2024*
T Euro
310 291 480 558 175 938 398 407
* Stand: 17. Januar 2025
42. Wie viele Modernisierungen an Brücken-Teilbauwerken wurden bisher
im Jahr 2024 abgeschlossen?
Nach Angaben der Autobahn GmbH wurden 212 Brücken-Teilbauwerke mit
einer Fläche von ca. 395 000 m² im Jahr 2024 modernisiert, also durch einen
Neubau ersetzt, verstärkt oder zum Teil erneuert.
43. Wie viele Modernisierungen an Brücken-Teilbauwerken sind derzeit für
das Jahr 2025 geplant?
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung ist das Bauprogramm der
Autobahn GmbH für das Jahr 2025 noch nicht endgültig beschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333