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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Rüstungsexporte

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

21.01.2025

Aktualisiert

08.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1438523.12.2024

Rüstungsexporte

der Abgeordneten Reinhard Houben, Dr. Lukas Köhler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Fabian Griewel, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Manfred Todtenhausen, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 14. Oktober 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter der Federführung des zuständigen Staatssekretärs Sven Giegold einen Vorschlag für Eckpunkte für das Rüstungsexportkontrollgesetz vorgelegt und Bürger und Bürgerinnen, Vereinigungen, Verbände und Wirtschaftsakteure eingeladen, Stellungnahmen zum Entwurf der Eckpunkte und zu ihren Erwartungen an die weitere Erarbeitung des Gesetzentwurfs einzubringen. Auf Grundlage der Stellungnahmen fanden am 29. und 30. November 2022 zwei virtuelle Fachgespräche zu dem Eckpunkteentwurf statt.

Laut der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird der Entwurf der Eckpunkte innerhalb der Bundesregierung diskutiert. Anschließend werde das BMWK auf Grundlage der innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Eckpunkte den Gesetzentwurf erarbeiten. Parallel zu den Arbeiten für ein Rüstungsexportkontrollgesetz sei eine Überarbeitung und Modernisierung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vorgesehen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/erarbeitung-eines-ruestungsexportkontrollgesetzes.html).

Am 29. Oktober 2024 ist der für Rüstungsexportkontrolle im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zuständige Staatssekretär Sven Giegold von seinem Amt zurückgetreten. Bundeskanzler Olaf Scholz hat zugleich angekündigt, in den verbleibenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages bis Weihnachten alle Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen, die keinerlei Aufschub dulden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Fällt aus Sicht der Bundesregierung das Rüstungsexportkontrollgesetz unter die Gesetzesvorhaben, die keinerlei Aufschub dulden, und plant die Bundesregierung dementsprechend, in den verbleibenden Sitzungswochen einen Gesetzentwurf für ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen?

2

Da laut der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Rüstungsexporte kein Mittel der Wirtschaftspolitik (www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Aussenwirtschaft/faq-ruestungsexporte.html) sind, hält die Bundesregierung diese Maßgabe angesichts der aktuellen globalen Lage noch für zeitgemäß, und wie bewertet sie Rüstungsexporte als steuerndes Instrument der Sicherheitspolitik?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass künftig Prozesse zur Genehmigung von Rüstungsexporten unter Nutzung digitaler Verfahren beschleunigt werden sollten?

4

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Kreis der der NATO gleichgestellter Länder um enge Verbündete wie Südkorea, Singapur, Chile und Uruguay erweitert werden sollte, und wenn nein, warum nicht?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass – vor dem Hintergrund der engen Verbundenheit mit dem Staat Israel – Israel künftig im Hinblick auf Genehmigungsverfahren der Rüstungsexportkontrolle wie andere der NATO gleichgestellte Staaten zu behandeln ist, und wenn nein, warum nicht?

6

Wie kann sichergestellt werden, dass zukünftige Waffenexporte an die Ukraine schneller als bislang genehmigt werden?

7

Welcher Umgang ist nach Auffassung der Bundesregierung künftig mit Dual-Use-Gütern geboten?

8

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass vor dem Hintergrund der Zeitenwende und der globalen sicherheitspolitischen Situation bei der Rüstungsexportkontrolle ein Paradigmenwechsel zu einer exportfreundlicheren Genehmigungspraxis angestrebt werden sollte, und wenn nein, warum nicht?

9

Soll nach Auffassung der Bundesregierung künftig weiterhin die güterbezogene Einzelfallentscheidung angewendet werden, und welche konkreten Kriterien sollten hierfür künftig richtungsleitend sein?

10

Bestehen aktuell Beschränkungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in EU-, NATO- und der NATO gleichgestellten Ländern, wenn ja, sollen diese Beschränkungen künftig abgebaut werden, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie ist der aktuelle Umgang für Rüstungsexporte in Drittländer, die sich in einem Krieg befinden, soll dies nach Auffassung der Bundesregierung künftig gesetzgeberisch geregelt werden, und wenn ja, wie?

12

Warum besteht aktuell ein doppeltes Genehmigungserfordernis für Kriegswaffenausfuhr nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bzw. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), soll dies nach Auffassung der Bundesregierung künftig aufgelöst werden, und wenn nein, warum nicht?

13

Auf wie viele Tage belaufen sich die aktuellen Bearbeitungsfristen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchschnittlich, und sollen diese aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Situation verkürzt und bzw. oder mit welchen konkreten Vorgaben angepasst werden?

14

Bestehen oder bestanden Versagungen von Exportgenehmigungen aus Kooperations- und Gemeinschaftsprojekten aus politischen Gründen, wie steht die Bundesregierung zu Mehrheitsentscheidungen bei Exportentscheidungen, und soll dies künftig eindeutig geregelt – gegebenenfalls gesetzgeberisch – werden?

Berlin, den 18. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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