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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei Rechenzentren, Software und Websites
(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
Die Linke
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Datum
20.02.2025
Aktualisiert
27.02.2025
BT20/1454316.01.2025
Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei Rechenzentren, Software und Websites
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14543
20. Wahlperiode 16.01.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Clara Bünger, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia
Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin
Vogler und der Gruppe Die Linke
Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei
Rechenzentren, Software und Websites
Die Klimakrise hat sich weiter verschärft, die Erde hat erstmalig die 1,5-Grad-
Celsius-Erwärmung überschritten und es gibt immer mehr Warnungen, dass die
Nutzung Künstlicher Intelligenz den Anstieg des Stromverbrauchs durch die
Digitalisierung erheblich beschleunigt. Schon jetzt machen Rechenzentren (RZ)
mit 3 Prozent einen erheblichen Teil des deutschen Gesamtstromverbrauchs
aus, mit steigendem Trend, sie müssen daher energieeffizienter und bald
klimaneutral werden. Eine nachhaltige Digitalisierung umfasst aber auch
ressourcensparende Produktion von Hardware und energieeffizient nutzbare Software
(SW).
Die Bundesregierung setzte in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP klare Ziele, darunter den klimaneutralen
Betrieb aller neu gebauten RZ des Bundes ab 2027. Im Zuge der Digitalstrategie
2022 und der im selben Jahr angepassten Green-IT-Initiative wurden diese
Ziele weiter konkretisiert. Im September 2023 wurde das
Energieeffizienzgesetz verabschiedet, aber es erfasst durch die Anhebung des Schwellwerts von
100 Kilowatt (kW) im Referentenentwurf auf 300 kW nicht redundante
Nennleistung nur noch weniger als 1 Prozent der deutschen RZ. Eine Förderung der
Wasserkühlung berücksichtigt das Gesetz nicht, und die Vorgaben zur
Abwärmenutzung werden sich aufgrund der vielen Ausnahmen nach Ansicht der
Fragestellenden kaum positiv auswirken.
Die Effizienzdaten von RZ ab einer Anschlussleistung von 500 kW waren
gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2023/1791 zum 15. August
2024 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden, um
Eingang in das Rechenzentrumsregister (RZ-Register) zu finden (www.bafa.de/
SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20240319_bfee_enefg.html).
Abweichend davon sind RZ mit einer Anschlussleistung von 300 kW bis unter
500 kW bis zum 1. Juli 2025 zu melden. Im April 2024 hat das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle außerdem eine Plattform für Abwärme online
gestellt (www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Energie/2024_06_bf
ee_pfa.html).
Zur Nachhaltigkeit der IT des Bundes hat die Bundesregierung 2021 ein
weiterentwickeltes Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit konkret im
Verwaltungshandeln umsetzen“ beschlossen. Dazugehörige jährliche Monitoringberichte
der Bundesregierung werden veröffentlicht, zuletzt für das Berichtsjahr 2022
(www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/nachhal
tigkeitspolitik/massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-der-bundesregierung-42
7896).
Weiterhin gibt es eine Green-IT-Initiative des Bundes, die vom IT-Rat und dem
CIO-Board (CIO = Chief Information Officer) der Bundesregierung gesteuert
wird. Ihr Ziel ist die Umsetzung der über 70 Maßnahmen der
umweltpolitischen Digitalagenda von 2020 (www.bmuv.de/themen/digitalisierung/green-it-i
nitiative/ueberblick-green-it-initiative). Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erstellt
hierzu jährliche Berichte. Auf verbindlichen Beschluss des CIO-Boards der
Bundesregierung soll ab 2024 ein überarbeitetes Berichtswesen der Green-IT-
Initiative des Bundes (Beschluss Nummer 2024/04, www.cio.bund.de/SharedD
ocs/downloads/Webs/CIO/DE/cio-bund/steuerung-it-bund/beschluesse_cio-boa
rd/2024_04_Beschluss_CIO_Board_Green-IT.pdf) eingesetzt werden.
Daneben hat sich beim IT-Planungsrat als zentrales politisches
Steuerungsgremium zwischen Bund und Ländern im Oktober 2019 eine
Koordinierungsgruppe Green-IT gegründet (www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2019-63).
Wie aus deren Bericht über das Jahr 2023 hervorgeht, wurden und werden
hierbei Handlungsleitfäden zum Erreichen von zehn Zielen für Green-IT erarbeitet
(www.it-planungsrat.de/fileadmin/it-planungsrat/aktuelles_pressemitteilungen/
GreenIT_Bericht_2023.pdf). Zudem gibt es eine Kompetenzstelle Nachhaltige
Beschaffung beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), die
wiederum eigene Leitfäden herausgibt (www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/
Home/home_node.html). Nach Ansicht der Fragestellenden lässt diese
Organisationsstruktur Zweifel daran aufkommen, ob überhaupt eine organisierte und
abgestimmte Green-IT-Strategie der Bundesregierung existiert.
Nachhaltige Software ist ein relevanter Aspekt zur Beurteilung der
Nachhaltigkeit der Bundes-IT. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 20/12484 und auf die Kleine Anfrage zu
Open Source Software auf Bundestagsdrucksache 20/9641 wurden seit
Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung (Dezember 2021) bis
Juli 2024 insgesamt 1 727 SW-Entwicklungsaufträge erteilt. Laut Antwort zu
Frage 15c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 ist die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Ausschreibung von SW-
Entwicklungsleistungen eines der konstitutiven Ziele der Zentralstelle IT-
Beschaffung und soll künftig unter Berücksichtigung der AVV-Klima (AVV =
Allgemeine Verwaltungsvorschrift) noch stärker in den Fokus gerückt werden.
Im Koalitionsvertrag von 2021 stand, dass „für IT-Beschaffungen des Bundes
Zertifizierungen wie der Blaue Engel Standard werden“ und in der 2023
aktualisierten Digitalstrategie steht, dass sich die Bundesregierung im Jahr 2025
daran messen lassen möchte, dass „Methoden zur energieeffizienten SW-
Entwicklung etabliert sind“ (digitalstrategie-deutschland.de/static/fcf23bbf9736
d543d02b79ccad34b729/Digitalstrategie_Aktualisierung_25.04.2023.pdf).
Trotz zahlreicher Beschlüsse und entwickelter Leitfäden für mehr
Nachhaltigkeit der Bundes-IT und ihrer SW bestehen nach Ansicht der Fragenstellenden
Zweifel, ob diese Maßnahmen während der 20. Wahlperiode tatsächlich zu
einer signifikanten Verbesserung der Nachhaltigkeit geführt haben.
Die vorliegende Kleine Anfrage zielt vor diesem Hintergrund darauf ab, den
aktuellen Status quo der Nachhaltigkeit der RZ des Bundes mit Blick auf deren
Klimawirkung zu erheben sowie eine Fortschrittsbewertung im Vergleich zu
den bisherigen Kleinen Anfragen vom November 2023 auf
Bundestagsdrucksache 20/9106, vom August 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/3164 und vom
Mai 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/29993 zu ermöglichen, sowohl in
Bezug auf das Vorhandensein von Daten relevanter Messgrößen als auch in Bezug
auf das bisher niedrige Niveau der Nachhaltigkeit. Sie soll außerdem die
Umsetzung von Ankündigungen in den bisherigen Antworten der Bundesregierung
auf frühere Kleine Anfragen zum Thema Nachhaltigkeit der IT des Bundes
überprüfen und dabei auch die Beschaffung und Entwicklung energieeffizienter
SW, das Monitoring von Nachhaltigkeitsvorgaben und den Klima-Fußabdruck
der CO2-Äquivalente (CO2e) von Websites des Bundes beleuchten. Um den
Gesamtimpact bewerten zu können, wird außerdem das
Gesamteinkaufsvolumen für IT-Produkte und IT-Dienstleistungen erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Rechenzentren nutzt die Bundesregierung Stand November
2024 (bitte RZ nach der Definition entsprechend der Antwort zu Frage 8
auf Bundestagsdrucksache 20/9667 berücksichtigen und ausdrücklich
auch alle RZ im Geschäftsbereich des BMI einschließlich RZ zum Betrieb
der Netze des Bundes und des Digitalfunks angeben, wie bereits in der
Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 20/3619)?
a) Wie hat sich die Anzahl der RZ im Laufe der letzten zwei Jahre (2022,
2023) verändert (bitte die in den Antworten auf die gleichlautenden
Fragen der Kleinen Anfragen der Fragestellenden im Jahr 2023 [
Bundestagsdrucksache 20/9667, Frage 8] und 2022 [
Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 5] nicht enthaltenen RZ für die Netze des
Bundes miterfassen)?
b) Wie viele der aktuell genutzten RZ werden in Eigenbetrieb genutzt?
c) Wie viele RZ sollen in den Jahren 2025, 2026, 2027 und 2028 genutzt
werden (bitte entsprechend der Zählweise in Frage 1 jeweils für jedes
Bundesministerium und für das Bundeskanzleramt sowie deren
nachgeordnete Behörden und alle nicht zugeordneten Geschäftsbereiche
eine jeweils geplante Gesamtzahl für die Anzahl RZ in den genannten
Jahren angeben)?
2. Was ist der Stand des Aufbaus aller drei Master-RZ und ihrer
Inbetriebnahme?
a) Für wann ist die Inbetriebnahme von Master-RZ geplant, die bisher
noch nicht in Betrieb genommen wurden?
b) Was ist der Status der Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur
Umsetzung der Blauer-Engel-Kriterien in den Haupt-RZ, das laut
Antwort zu Frage 229 auf Bundestagsdrucksache 20/9662 angekündigt
wurde?
3. Wie viele RZ des Bundes wurden mit Blick auf die IT-
Betriebskonsolidierung bisher wahrscheinlich oder sicher als
„konsolidierbar“ oder als „nicht konsolidierbar“ befunden, und für wie viele wurde
bisher keine Einschätzung getroffen (bitte zu jedem in Frage 1 genannten
RZ eine Zuordnung vornehmen)?
a) Wenn „konsolidierbar“, bis wann soll eine Konsolidierung in eines der
drei Master-RZ erfolgen?
b) Wenn „nicht konsolidierbar“, aus jeweils welchen Gründen erfolgte
diese Bewertung?
c) Für RZ, die bisher weder als „konsolidierbar“ noch als „nicht
konsolidierbar“ befunden wurden, bis wann kann mit einer Bewertung als
„konsolidierbar“ oder „nicht konsolidierbar“ gerechnet werden?
4. Welche der in Frage 1 erfragten RZ erfüllen jeweils welche Kriterien des
Blauen Engels für RZ (DE-UZ 228; Vergabekriterien unter produktinfo.bl
auer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20228-202301-de-Kriterie
n-V2.pdf)?
a) Für welche neuen RZ des Bundes, deren Aufbau seit Veröffentlichung
der Umweltpolitischen Digitalagenda im März 2020 begann oder
deren Aufbau seitdem geplant wurde (vgl. Frage 1), werden
entsprechend dieser Digitalagenda die Kriterien des Blauen Engels ganz oder
teilweise angewendet und für welche nicht (bitte auch angeben,
welche Kriterien des Blauen Engels erfüllt werden bzw. künftig erfüllt
werden und welche nicht; Master-RZ bitte als solche markieren)?
b) Wenn die Kriterien des Blauen Engels nur teilweise oder gar nicht
berücksichtigt wurden oder werden, bitte begründen, warum jeweils
nicht?
5. Was ist der Stand der Umstellung aller RZ des Bundes auf die Nutzung
erneuerbarer Energien?
a) Wie hoch war der Gesamtenergieverbrauch bei jedem der in Frage 1
erfragten RZ im Kalenderjahr 2023 in Kilowattstunden (kWh)?
b) Wie hoch war dabei der Anteil erneuerbarer Energien in Prozent im
Jahr 2023?
c) Wird die im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit von 2021
festgelegte Umstellung aller Bundesliegenschaften auf 100 Prozent
Ökostrom bis Ende 2024 auch für alle RZ des Bundes aus Frage 1 erreicht,
wie in der Antwort zu Frage 12b auf Bundestagsdrucksache 20/9667
angekündigt (wenn nein, für wie viele RZ des Bundes aus der Antwort
zu Frage 1 wird bis Ende 2024 keine Umstellung auf 100 Prozent
Ökostrom erfolgt sein)?
d) Bis wann sollen wirklich alle RZ des Bundes mit 100 Prozent
Ökostrom versorgt sein?
6. Welche Kältemittel werden aktuell in den in Frage 1 erfragten RZ jeweils
genutzt, und wie klimaschädlich sind sie (bitte die genaue Substanz und
die Beurteilung ihrer Klimaschädlichkeit angeben)?
a) Wann ist eine Umrüstung der RZ, die klimaschädliche Kältemittel
nutzen, auf welche klimafreundlicheren Kältemittel jeweils geplant?
b) Wenn keine Umrüstung geplant ist, bitte jeweils angeben, warum
nicht?
7. Bei welchen der in Frage 1 erfragten RZ erfolgt eine Nutzung ihrer
Abwärme?
a) Wenn Abwärme genutzt wird, welcher Anteil Abwärme wird für
welche Art der Nachnutzung verwendet (bitte je RZ angeben)?
b) Bei welchen RZ gibt es Daten zum Energy Reuse Factor (ERF), und
was ist der jeweilige Wert (je RZ)?
c) Bei welchen RZ ist eine Umstellung auf Nutzung der Abwärme bis
wann und auf welche Weise geplant?
8. In welcher Form sind Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil bestehender
Verträge zur Erbringung von RZ-Dienstleistungen im Auftrag des
Bundes?
a) Welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese Kriterien (hier bitte für
jedes RZ nach Frage 1, das sich nicht im Eigenbetrieb befindet, eine
konkrete Angabe machen)?
b) Sind insbesondere die folgenden Kriterien Teil solcher Verträge:
(i) Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb des RZ, (ii) Einsatz
klimafreundlicher Kältemittel, (iii) Mindesteffizienzkriterien
(beispielsweise PUE-Wert [PUE = Power Usage Effectiveness]), (iv)
Abwärmenutzung?
9. Bezieht sich das Ziel der Klimaneutralität der RZ des Bundes bis 2030
laut § 15 des Klimaschutzgesetzes konkret:
a) nur auf die Klimaneutralität des für den Betrieb der RZ erforderlichen
Stroms,
b) auch auf die Herstellung der eingesetzten Hardware und
Netzwerktechnik,
c) auch den Bau und Betrieb des Gebäudes,
d) auch auf sonstige im Zusammenhang mit der Entstehung, Wartung
und dem Betrieb der RZ entstehende Treibhauseffekte, und wenn ja,
auf welche konkret?
10. Was ist der Stand des RZ-Registers?
a) Warum sind die Effizienzinformationen im RZ-Register (rzreg.bmw
k.de/datacenter/; www.bmwk.de/RZReg/rechenzentrums-registe
r.html) nur im Deep Web angelegt und nicht als Open Data verfügbar?
b) Wer darf Zugang zu den Energieeffizienzdaten der RZ erhalten, und
wie erfolgt dieser?
c) Aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung ein
öffentliches Energieeffizienzregister nicht umgesetzt, obwohl sich eine
Anforderung dafür aus § 13 des Energieeffizienzgesetzes sowie
Anhang VII der EU-Energieeffizienz-Richtlinie ((EU) 2023/1791) ergibt
und ein öffentliches Energieeffizienzregister laut Antwort zu Frage 2f
auf Bundestagsdrucksache 20/9667 in Aussicht gestellt wurde?
d) Sollte eine Veröffentlichung auf EU-Ebene geplant sein, was ist der
Bundesregierung zum derzeitigen Umsetzungsstand der EU-
Datenbank und zu der öffentlichen Zugänglichkeit der dort
gespeicherten Effizienzdaten bekannt?
e) Konnte das Public Energy Efficiency Register of Data Centres
(PeerDC) wie angedacht als Prototyp für das deutsche oder künftige
europäische Energieeffizienzregister für RZ genutzt werden, und wenn
ja, in welcher Weise?
f) Sind alle mutmaßlich dazu verpflichteten RZ ihrer Meldepflicht zum
Stichtag August 2024 nachgekommen?
g) Wie wird geprüft, ob meldepflichtige RZ tatsächlich gemeldet wurden,
und welche Art von Mahnungen oder Sanktionen wurden bisher in
welcher Anzahl veranlasst?
11. Wie viele der in Frage 1 genannten RZ des Bundes beteiligen sich Stand
Dezember 2024 mit ihren Daten am RZ-Register?
a) Wie viele dieser im Register erfassten RZ beteiligen sich daran
aufgrund rechtlicher Verpflichtung (über 500 kW nicht redundante
Nennleistung), und wie viele freiwillig?
b) Wie viele der aktuell noch nicht mit Daten am Register beteiligten RZ
werden sich ab Juli 2025 mit ihren Daten am RZ-Register beteiligen?
c) Wie viele der ab Juli 2025 am Register beteiligten RZ werden das
aufgrund rechtlicher Verpflichtung (über 300 kW bis unter 500 kW nicht
redundante Nennleistung) tun, und wie viele freiwillig?
d) Wie viele der in Frage 1 genannten RZ des Bundes müssten sich
spätestens ab Juli 2025 am RZ-Register beteiligen, wenn es beim
ursprünglichen Anwendungsbereich 200 kW nicht redundante
Nennleistung geblieben wäre?
e) Beabsichtigt die Bundesregierung eine interne Verpflichtung zur
Beteiligung der RZ des Bundes (mit und ohne Eigenbetrieb) am
Energieeffizienzregister, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht, und
wenn ja, welche RZ sollen dann erfasst werden?
12. Inwiefern wird die im Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit konkret im
Verwaltungshandeln umsetzen“, aktualisiert August 2021 (www.bundesre
gierung.de/resource/blob/2196306/1953740/ebd13260efc4a78665ced24a9
02816d4/2021-08-25-massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-2021-dat
a .pdf), erwähnte Vorgabe „Wird externe RZ-Leistung beauftragt,
beispielsweise Web-Hosting, Server Hosting, Online Datenspeicherung,
müssen ebenfalls die entsprechenden Kriterien des Blauen Engels für RZ
eingehalten werden“ von der Bundesregierung in der Praxis umgesetzt?
a) Mit welchen Prozessen wird geprüft, ob diese Maßnahmen
eingehalten werden, und was passiert ggf. nach Erkenntnissen dazu, dass sie
nicht eingehalten werden?
b) Was war die Gesamtzahl der seit August 2021 erfolgten Vergaben an
Cloud-Dienstleister?
c) Schließt die Einbeziehung von beauftragten RZ-Leistungen für
Online-Datenspeicherung grundsätzlich auch Aufträge an Cloud-
Dienstleister mit ein, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, bei wie
vielen der seit August 2021 vom Bund erfolgten Vergaben an Cloud-
Dienstleister wurde die Einhaltung der Kriterien des Blauen Engels als
Vergabebedingung genannt?
d) Bei wie vielen der seit August 2021 vom Bund erteilten Vergaben an
Cloud-Dienstleister wurde dem Bund die Einhaltung der Kriterien des
Blauen Engels für RZ bestätigt?
13. Wie hat sich die Abwärmenutzung von RZ entwickelt?
a) Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass
Unternehmen über ihre Meldepflicht und über laufende Fristen bezüglich
Abwärme gemäß § 17 Absatz 2 des Energieeffizienzgesetzes in
Kenntnis sind und diese einhalten?
b) Warum sind die Informationen auf der Plattform für Abwärme (www.
bfee-online.de/BfEE/DE/Effizienzpolitik/Plattform_fuer_Abwaerme/p
lattform_fuer_abwaerme_node.html) im Deep Web und nicht
öffentlich zugänglich, obwohl es sich laut § 17 Absatz 2 des
Energieeffizienzgesetzes um eine öffentlich zugängliche Plattform handeln soll?
c) Wie soll die gesetzlich vorgegebene Öffentlichkeit umgesetzt werden?
d) Wie oft wurde die Auskunftspflicht für mögliche Abwärmenutzung
gemäß § 17 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes bereits von RZ des
Bundes in Anspruch genommen, und mit jeweils welchem Ergebnis?
e) Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder geplant, um die
Abnahme von Abwärme durch Liegenschaften des Bundes oder von
Unternehmen mit Beteiligung des Bundes zu fördern (laut einer
Bitkom-Umfrage gaben 2024 69 Prozent der befragten Experten aus
RZ in Deutschland an, dass mangels Abnehmer ihre Abwärme nicht
nachgenutzt werden könne (www.bitkom.org/sites/main/files/2024-11/
241121-studie-rechenzentrumsmarkt.pdf)?
f) Befürwortet die Bundesregierung eine Abwärme-Nachnutzungspflicht
für Wärmenetzbetreiber, wie sie auch von Wirtschaftsverbänden wie
eco gefordert wird, ggf. auch mit Einschränkungen bezüglich der
tatsächlichen Umsetzbarkeit mit einem zumutbaren Aufwand?
14. Wie ist die Governance der Nachhaltigkeit der IT des Bundes organisiert?
a) Wie ist das Zusammenwirken zwischen der Koordinierungsgruppe
Green-IT des IT-Planungsrats, Green-IT-Initiative des Bundes (IT-
Rat), Umsetzung des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der
Bundesregierung“, das Handeln des IT-Beauftragten des Bundes, der
Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung beim BMI und ggf.
weiterer Akteure organisiert?
b) Warum fußen die genannten Initiativen auf unterschiedlichen Agenden
bzw. Strategien und Leitfäden anstatt auf einer gemeinsamen Strategie
für mehr Nachhaltigkeit der IT des Bundes?
c) Warum wurde bisher kein Monitoringbericht zum
„Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung“ für das Jahr 2023
veröffentlicht, und wann ist mit der Veröffentlichung des entsprechenden
Berichts für 2024 zu rechnen?
d) Wie erfolgt das Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes
durch die Green IT-Initiative (wenn jemand anderes für das
Monitoring zuständig ist, bitte spezifizieren und für diese Stelle
beantworten)?
e) Welche Ergebnisse ergab das bisherige Monitoring durch die Green-
IT-Initiative?
f) Welche Verbindlichkeit ergibt sich aus dem Monitoring der
Nachhaltigkeit der Bundes-IT für das Handeln des IT-Beauftragten der
Bundesregierung?
g) Werden die Daten zum Monitoring der Nachhaltigkeit der Bundes-IT
veröffentlicht (bitte Link bzw. Links angeben), und wenn ja, werden
sie in maschinenlesbaren Open-Data-Formaten veröffentlicht?
15. Was ist der Stand der Anwendung des überarbeiteten Berichtswesens
Green-IT nach Beschluss des CIO-Boards (Beschluss Nummer 2024/04,
www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/cio-bund/steuer
ung-it-bund/beschluesse_cio-board/2024_04_Beschluss_CIO_Board_Gre
en-IT.pdf)?
a) Welche Kennzahlen werden nach dem neuen Berichtswesen konkret
erhoben, insbesondere (aber nicht nur) von RZ des Bundes, und in
jeweils welchem Turnus?
b) Welche Unterstützung gibt es ggf. für die Entwicklung und
Umsetzung von Prozessen, die die Erfüllung dieser Berichtspflichten z. B.
durch Standardisierung, offene Schnittstellen, IT-Integration und
Automatisierung erleichtern?
c) Welchen Status hat das laut dem in Frage 15 genannten Beschluss für
2025 angekündigte „webbasierte Werkzeug“, wann wird es konkret
zur Verfügung stehen, welche Funktionen soll es erfüllen, und ist es
Open Source mit nach Fertigstellung veröffentlichtem Source Code?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Akzeptanz und
Nutzung des neuen Berichtswesens in der Praxis?
16. Warum wurde bisher kein Bericht über den Gesamtenergieverbrauch der
Bundes-IT 2023 vom BMUV veröffentlicht?
a) Wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
b) Sind der Bundesregierung anderweitig Informationen dazu bekannt,
wie sich der Gesamtstromverbrauch der Bundes-IT im Jahr 2023 im
Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat?
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht die Bundesregierung,
den Gesamtenergieverbrauch durch die Bundes-IT zu senken, auch
über die Steigerung der Energieeffizienz von RZ des Bundes hinaus?
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, inwieweit der im Juli
2023 überarbeitete Leitfaden zu umweltfreundlicher Beschaffung (www.u
mweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/leitfad
en_beschaffung_software_barrierefrei_0.pdf) in der gelebten Praxis
angewendet wird?
a) Inwiefern berücksichtigte die Bundesregierung seit Beginn der
20. Wahlperiode Nachhaltigkeitsaspekte bei der Beauftragung von
SW-Entwicklungen und nutzte damit ihre Marktmacht für eine
energieeffizientere SW-Entwicklung?
b) Wie oft wurde bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten 1 727 erteilten SW-Entwicklungsvergaben seit Beginn der
Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
die jeweilig beauftragte SW explizit als „energieeffizient“
ausgeschrieben, und wie oft war dieses Kriterium eine Vergabebedingung
(bitte an der Tabelle in der Antwort auf die Schriftliche Frage 57 auf
Bundestagsdrucksache 20/12484 orientieren, gern dort fehlende
Ressorts ergänzen und für jedes Ressort mit jeweils ergänzten Spalten
beantworten)?
c) Wie oft wurde bei den 1 727 erteilten Vergaben zur Entwicklung von
SW eine Zertifizierung mit dem Blauen Engel für energieeffiziente
SW (DE-UZ 215) als Kriterium für die Vergabe genannt, und wie oft
war dieses Kriterium eine Vergabebedingung?
d) Welche konkreten Bestrebungen gab es, die Vorgaben „für IT-
Beschaffungen des Bundes werden Zertifizierungen wie der Blaue
Engel Standard“ (siehe Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021)
auch für die Beschaffung von SW umzusetzen?
e) Mit welchen Prozessen wird sichergestellt, dass Vorgaben, Leitfäden
und Standards zur nachhaltigen Beschaffung von SW beim
Beschaffungsamt des BMI, das laut Antwort auf die Schriftliche Frage 232 auf
Bundestagsdrucksache 20/9662 eine wesentliche Rolle bei
Ausschreibungen und Leistungsbeschreibungen für SW des Bundes spielt, auch
eingehalten werden, und durch wen wird diese Einhaltung
außenstehend vom Beschaffungsamt geprüft oder auditiert?
f) Wie bewertet die Bundesregierung den Grad der Umsetzung ihrer
eigenen Vorgaben zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit beim
Einkauf von IT-Beschaffungen des Bundes mit Blick auf den Einkauf von
SW-Entwicklungsaufträgen?
g) Warum gelingt die Umsetzung, wie in der Vorbemerkung der
Fragesteller ausgeführt, nach Ansicht der Fragestellenden nur mangelhaft,
was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Barrieren, und
wie sollen diese abgebaut werden?
18. Was ist der Status der energieeffizienten SW-Entwicklung in
Deutschland?
a) Warum wurden die Vergabekriterien des Blauen Engels für
energieeffiziente SW bisher nicht so weiterentwickelt, dass dieser auch gut
anwendbar auf Server- und Cloud-basierte SW ist, obwohl
entsprechende Überarbeitungen laut Antwort auf die Schriftliche Frage 232 auf
Bundestagsdrucksache 20/9662 bereits im Dezember 2023 zur
Beschlussfassung vorliegen sollten?
b) Wie etabliert sind Methoden zur energieeffizienten SW-Entwicklung
beim Bund?
c) Wie oft hat der Bund SW selbst entwickelt, die mit dem Blauen Engel
für energieeffiziente SW zertifiziert wurde?
d) Warum nutzt der Bund nicht seine Vorbildfunktion für nachhaltige
SW, beispielsweise durch die Nachnutzbarkeit selbstentwickelter
Open-Source-SW und eine Zertifizierung mit dem Blauen Engel für
energieeffiziente SW?
e) Wie etabliert sind nach Kenntnis der Bundesregierung Methoden zur
energieeffizienten SW-Entwicklung in ganz Deutschland?
f) Wie bewertet die Bundesregierung mit Stand Dezember 2024 die
Erreichung ihres Zieles in der Digitalstrategie, wonach sie sich im Jahr
2025 daran messen lassen möchte, dass „Methoden zur effizienten
SW-Entwicklung etabliert sein sollen“?
19. Was ist der Status der Nachhaltigkeit der Websites des Bundes?
a) Welche Websites nutzte und nutzt der Bund in seinen
Geschäftsbereichen inklusive nachgeordneter Behörden und Bundeskanzleramt (bitte
je Geschäftsbereich und Bundeskanzleramt jeweils alle seit Beginn der
20. Wahlperiode genutzten Haupt- und Top-Level-Domains mit der
jeweiligen URL angeben)?
b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Landing-Page des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (www.bmwk.de/Navigat
ion/DE/Home/home.html) nach Messung mit dem Webtool www.web
s i t e c a r b o n .com die schlechteste Nachhaltigkeitsnote und einen
schlechteren CO2e-Fußabdruck als 92 Prozent aller Websites weltweit
hat und 2,6 Gramm CO2e-Ausstoß bei jedem Seitenaufruf verursacht
und die Landing-Page des BMI (www.bmi.bund.de/DE/startseite/starts
eite-node.html) ähnlich schlechte Messwerte ergibt, obwohl laut
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 231 auf
Bundestagsdrucksache 20/9662 verschiedenste Vorgaben zur Energieeffizienz
von Websites des Bundes für alle ihre Websites gelten?
c) Beobachtet die Bundesregierung überhaupt systematisch den
Energieverbrauch und Treibhauseffekt, den die Websites des Bundes
verursachen, einerseits geschätzt über den Datenverkehr, beispielsweise mit
dem Tool www.websitecarbon.com, und andererseits auch durch
direkte Messung aller Verbräuche durch die Website-Nutzung
einschließlich Browser-Rendering, Hosting, Datenmengen, Datenbanken
usw., wie es beispielsweise durch die Open-Source-SW „Green
Metrics Tool“ von Green Coding (www.green-coding.io/de/products/gree
n-metrics-tool/) möglich ist?
d) Wenn ja, wer macht das, mit welchem Tool, in welchem Turnus, und
was ist das aktuelle Ergebnis dieser Messungen?
e) Wenn nein, warum findet ein solches Monitoring nicht statt, und wie
kann der CO2e-Fußabdruck der zahlreichen Websites des Bundes
trotzdem sinnvoll eingeschätzt und gesenkt werden?
f) Prüft die Bundesregierung anderweitig, ob die in der Antwort zu
Frage 231 auf Bundestagsdrucksache 20/9662 genannten Vorgaben,
Richtlinien und Standards für nachhaltige SW bei Beschaffung,
Entwicklung und Betrieb von Websites des Bundes eingehalten werden,
wenn ja, in welcher Form, und welche Ergebnisse gab es?
20. Wie hoch war das gesamte Einkaufsvolumen des Bundes für
a) IT-Produkte (Hardware, SW, sonstiges) im Kalenderjahr 2023,
b) IT-Dienstleistungen im Kalenderjahr 2023,
c) IT-Produkte (Hardware, SW, sonstiges) im Jahr 2024 vom 1. Januar
2024 bis zum Stichtag 1. Dezember 2024,
d) IT-Dienstleistungen im Jahr 2024 vom 1. Januar 2024 bis zum
Stichtag 1. Dezember 2024?
Berlin, den 6. Januar 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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