Stand der Umsetzung des Fünf-Punkte-Plans der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Hormonell schädigende Stoffe (endokrine Disruptoren – EDs) können in zahlreichen Alltagsprodukten wie Lebensmittelverpackungen, Kosmetik oder Kinderspielzeug vorkommen. Sie können das Hormonsystem stören und zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen, wie Fortpflanzungsstörungen (reduzierte Spermienanzahlen, hormoninduzierter Brust- oder Prostatakrebs etc.), Schädigungen des Nervensystems oder Stoffwechselstörungen (siehe WHO State of the Science of Endocrine Disrupting Chemicals 2012, www.who.int/ceh/publications/endocrine/en/ oder Endocrine Scientific Statement 2015, www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26544531). In der Umwelt werden EDs mit Fortpflanzungsstörungen, Schädigungen des Immunsystems und Störungen des Verhaltens in Verbindung gebracht (EEA-Bericht, https://www.endocrine.org/-/media/endocrine/files/advocacy/society-letters/endocrine-disrupting-chemicals-in-the-european-union-jan-2023.pdf; The impacts of endocrine disrupters on wildlife, people and their environments, www.endocrine.org/-/media/endocrine/files/advocacy/society-letters/endocrine-disrupting-chemicals-in-the-european-union-jan-2023.pdf). EDs unterscheiden sich von anderen Chemikalien u. a. dadurch, dass sie bereits bei sehr geringen Konzentrationen schwere Schäden hervorrufen können, diese Schäden teils erst nach langer Zeit auftreten und nicht davon ausgegangen werden kann, dass es Schwellenwerte gibt, unterhalb derer keine Effekte zu erwarten sind (Endocrine Society 2023, www.endocrine.org/-/media/endocrine/files/advocacy/society-letters/endocrine-disrupting-chemicals-in-the-european-union-jan-2023.pdf).
Die Daten aus dem europäischen Humanbiomonitoring (HBM4EU) zeigen, dass die europäische Bevölkerung mit verschiedenen EDs, u. a. Phthalaten, Bisphenolen und den „Ewigkeitschemikalien“ PFAS (per- and polyfluoroalkyl substances) belastet ist. Für Bisphenol A (BPA) hat die europäische Lebensmittelagentur festgestellt, dass die Aufnahme dieser hormonell schädigenden Substanz über die Nahrung ein Gesundheitsrisiko für die europäische Bevölkerung darstellt. Auch die deutsche Umweltstudie GerES zeigt, dass Kinder und Jugendliche teils bedenklich hohe Konzentrationen verschiedener hormonell schädigender Stoffe im Körper aufweisen. Aufgrund des gleichzeitigen Vorhandenseins verschiedener EDs ist mit Mischungseffekten zu rechnen, d. h., dass sich die Wirkungen dieser Chemikalien addieren oder gegenseitig verstärken.
Die Gesundheitskosten durch hormonell schädigende Chemikalien wurden in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2016 auf ca. 163 Mrd. Euro pro Jahr beziffert (s. Burden of disease and costs of exposure to endocrine disrupting chemicals in the European Union: an updated analysis 2016).
Mit ihrem Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen hat die Bundesregierung einen ersten Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt vor diesen Chemikalien getan. Der Fünf-Punkte-Plan beschreibt fünf Handlungsfelder: Regulierung verbessern, Informationen bereitstellen und vermitteln, Förderung gemeinsamen Handelns, Weiterentwicklung des Wissensstands und Internationale Zusammenarbeit. Für jedes Handlungsfeld wird dargestellt, welche Aktivitäten die deutschen Behörden bereits unternehmen, um den Schutz vor EDs zu verbessern.
Die Fragestellenden begrüßen diese Arbeit der Behörden, kommen aber zu dem Schluss, dass diese im Wesentlichen die im Rahmen europäischer Verpflichtungen auszuführenden Tätigkeiten beschreiben und über diese aber nicht hinausgehen. Die hohe Exposition der Bevölkerung und die beträchtlichen gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden durch endokrine Disruptoren erfordern aus Sicht der Fragestellenden ein entschiedeneres und ambitionierteres Vorgehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wann werden die im Fünf-Punkte-Plan beschriebenen Handlungsfelder mit konkreten Zielen, Fristen und handelnden Institutionen ausgestaltet, und in welcher Form werden Interessengruppen an der Ausarbeitung entsprechender Maßnahmen beteiligt?
Welche Bundesministerien und Bundesoberbehörden werden an der Umsetzung der Aktivitäten zum Schutz von Mensch und Umwelt vor EDs beteiligt sein, und wie wird über die Nutzung des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit hinaus sichergestellt, dass der Fünf-Punkte-Plan ressortübergreifend umgesetzt wird?
Wie beteiligt sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an der Umsetzung des Fünf-Punkte-Plans, und wie plant die Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in die Kommunikation über Risiken durch EDs einzubinden?
Inwieweit ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingebunden und arbeitet an Maßnahmen, Unternehmen bei der Umstellung auf Alternativen zu unterstützen, vor dem Hintergrund, dass der Ersatz von EDs, ebenso wie mögliche andere Maßnahmen der Emissionsminderung von EDs, wirtschaftliche Konsequenzen für Unternehmen haben kann?
Welche Maßnahmen sind seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) geplant?
Wie ist der Stand zur Identifizierung und zum Risikomanagement von Pestiziden, u. a.?
a) Wie viele Pestizidwirkstoffe wurden seit 2018 nach Verordnung (EU) 2018/605 auf ihre hormonell schädigenden Eigenschaften überprüft?
b) Wie viele und welche der überprüften Wirkstoffe wurden bis dato als EDs (bitte gesundheits- und umweltschädliche differenziert darstellen) identifiziert?
c) Wie vielen und welchen Mitteln wurde aufgrund des Gehalts von EDs die Zulassung in Deutschland entzogen bzw. sie nicht wieder erteilt?
d) Gelten für identifizierte EDs-Pestizide Rückausnahmen vom Verwendungsverbot, wenn ja, für welche, unter welchen Bedingungen, und in welchem Bereich werden diese Stoffe in Deutschland eingesetzt?
e) Für wie viele in der EU genehmigte Pestizidwirkstoffe steht die Prüfung auf ihre hormonell schädigenden Eigenschaften noch aus?
f) Wie viele Jahre wird nach derzeitiger Kenntnislage der Bundesregierung die EDs-Prüfung dieser z. T. auch in Deutschland eingesetzten Pestizide noch dauern?
g) Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung diesen Zeitrahmen – wie im Fünf-Punkte-Plan versprochen – verkürzen oder mit welchen Vorsorgemaßnahmen die Exposition von EDsverdächtigen Pestiziden für Mensch und Umwelt zwischenzeitlich reduzieren?
Wie wird die Umsetzung des Fünf-Punkte-Plans (und ggf. eines Aktionsplans) überprüfbar gemacht, wird ein Monitoringbericht über die relevanten Aktivitäten erstellt und veröffentlicht, wenn ja, wann, und wie häufig wird die Bundesregierung an den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit berichten?
Gedenkt die Bundesregierung, die Belastung von Mensch und Umwelt zu verringern, ohne dafür zusätzliche Ressourcen aufzubringen, wenn ja, wie, und wenn nein, welche finanziellen Mittel sollen bereitgestellt werden, vor dem Hintergrund, dass im Fünf-Punkte-Plan keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung des Plans genannt werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft zu verhindern, dass EDshaltige Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte zugelassen werden, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht, und wie sollen in Zukunft die Nutzung von Ausnahmeregelungen und die Notfallzulassungen unterbunden werden?
Wie viele und welche Biozidwirkstoffe sind bislang in der EU als endokrine Disruptoren identifiziert, wie viele und welche dieser Wirkstoffe werden zurzeit in Deutschland in welchen Biozidprodukten vermarktet, und aufgrund welcher Rückausnahmen sind diese Produkte weiterhin vermarktungsfähig?
Welche Pläne gibt es, um mehr Transparenz über EDs-haltige Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel für Anwenderinnen und Anwender und Verbraucherinnen und Verbraucher herzustellen, z. B. über Berichte oder Datenbanken?
Wie wird die Zielsetzung, den Schutz vor EDs zu verbessern, mit Aktivitäten im Rahmen der nachhaltigen Anwendung von Pestiziden (EU-Richtlinie zum Pestizidmanagement und Zukunftsprogramm Pflanzenschutz des BMEL) verzahnt?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass EDs insbesondere nicht in Lebensmittelkontaktmaterialien eingesetzt werden, solange die EU-Gesetzgebung noch nicht überarbeitet ist, wenn ja, durch welche Maßnahmen, wenn nein, warum nicht, und wie wird die Einhaltung des zukünftigen Verbotes von Bisphenol A und weiteren Bisphenolen in Materialien mit Lebensmittelkontakt überprüft werden?
Wie steht die Bundesregierung zu einem nationalen Verbot von EDs in Verbraucherprodukten (bitte begründen), und wie steht die Bundesregierung zu einem Verbot von EDs in Verbraucherprodukten, die besonders von Schwangeren und Kindern genutzt werden?
Wird die Bundesregierung die Chemikalienhersteller finanziell gemäß Verursacherprinzip an der Entwicklung von Testmethoden zur Identifizierung von EDs sowie am Monitoring der Belastungstrends in Menschen (Humanbiomonitoring) und der Umwelt (Umweltmonitoring) beteiligen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Pläne gibt es, um den Informationszugang zu EDs zu verbessern, vor allem für Verbraucherinnen und Verbraucher und nachgelagerte Firmen in der Produktionskette, und welche Zielgruppen sollen mit welchen Mitteln erreicht werden?
Wie wird die Bundesregierung auf einen intensivierten Vollzug von EDsrelevanten Regelungen im Chemikalien-, Umwelt-, Produkt-, Anlagen-, Abfallrecht sowie im Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzrecht hinwirken?
Wird die Bundesregierung konkrete Aktivitäten unternehmen, um sicherzustellen, dass eine weitreichende Beschränkung von EDs in Verbraucherprodukten im Rahmen der Überarbeitung der REACH-Verordnung (Artikel 68.2; REACH = Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) aufgenommen wird, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene einsetzen, um eine Verwendungsbeschränkung von EDs in Verbrauchermischungen zu erwirken, d. h. auf einen Eintrag im Anhang XVII analog denen für CMRs (Einträge 28, 29 und 30; CMR = cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) zu drängen bzw. ggf. vorhandene diesbezügliche Pläne der EU-Kommission zu unterstützen und voranzutreiben, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Welche Vorschläge wird die deutsche Vertretung auf EU-Ebene zur Anpassung von Informationsanforderungen für die Registrierung von Stoffen unter REACH machen, um eine Einstufung als EDs zu ermöglichen?
Wird die Regierung sicherstellen, dass der Beschränkungsvorschlag für Bisphenole durch das Umweltbundesamt wieder aufgenommen und zügig in den europäischen Prozess eingespeist wird, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Sind Aktivitäten geplant, um sicherzustellen, dass im global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung (GHS) Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren aufgenommen werden, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wird sich Deutschland dafür einsetzen, dass EDs weiterhin ein „Issue of concern“ im Kontext des Globalen Rahmens für Chemikalien (GFC) bleibt und entsprechend für besondere Maßnahmen zur Bearbeitung dieses Themas beitragen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird Deutschland agieren, um in den wiederaufzunehmenden Verhandlungen zu einem globalen Plastikabkommen sicherzustellen, dass EDs als Additive in Plastik angemessen berücksichtigt werden?