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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung "Sächsische Separatisten"

(insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

21.03.2025

Aktualisiert

27.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1413207.03.2025

Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Sächsische Separatisten“

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Am 5. November 2024 hat die Bundesanwaltschaft auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs bundesweit sowie in Zgorzelec (Polen) acht mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung, der sogenannten Sächsischen Separatisten (SS), festnehmen lassen. Gleichzeitig wurden in diesem Zusammenhang durch Einsatzkräfte der Polizei rund 20 Objekte durchsucht. Diese Maßnahmen richteten sich auch gegen weitere sieben Beschuldigte. Darunter wurden Räumlichkeiten von nichttatverdächtigen Personen durchsucht, so auch in Wien und im Bezirk Krems-Land (Österreich). Die Vereinigung soll sich nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft spätestens im November 2020 gegründet haben und einen Personenkreis von bis zu 20 Personen umfassen. Angetrieben von einer rassistischen und antisemitischen Ideologie sei es nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft das Ziel der Vereinigung, mit Waffengewalt Gebiete im Freistaat Sachsen und ggf. auch in anderen ostdeutschen Bundesländern zu erobern, um dort ein am Nationalsozialismus (NS) ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten. Unerwünschte Menschengruppen sollen der militanten mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppe nach durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden (vgl. www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pressemitteilung-vom-05-11-2024.html?nn=2031572).

Unter den Beschuldigten befinden sich drei Personen, die zum Zeitpunkt der Festnahme Mitglieder der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und im Kreisverband der Stadt Grimma organisiert waren. Der Beschuldigte Kurt H. war nach übereinstimmenden Medienberichten Fraktionschef der AfD im Grimmaer Stadtrat, Mitglied im Vorstand des Kreisverbandes Grimma der AfD und seit Ende Oktober 2024 Schatzmeister des sächsischen Landesverbandes der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (vgl. taz.de/Rechtsextreme-Saechsische-Separatisten/!6045443/). Einen Tag nach den Durchsuchungsmaßnahmen schloss der Bundesvorstand der AfD die drei Personen Kurt H., Hans-Georg P. und Kevin R. aus der AfD aus (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-parteimitglieder-ausgeschlossen-saechsische-separatisten-100.html).

Die Durchsuchungen am 5. November 2024 u. a. in Wien und im Bezirk Krems-Land im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Sächsische Separatisten“, bei der u. a. NS-Devotionalien und insgesamt 30 Kilogramm Munition entdeckt worden seien, deuten auf eine enge Verbindung der „Sächsischen Separatisten“ nach Österreich hin.

So gehören zu den Beschuldigten die Männer Jörg S. und Jörn S. (vgl. www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pressemitteilung-vom-05-11-2024.html?nn=2031572, datum.at/die-rechtsextremen-in-der-ritterburg/), die einer bekannten österreichischen Familie mit engen Bezügen zum Rechtsextremismus angehören. Deren Vater, Hans-Jörg S. jun., der nach aktuellen Informationen im Ermittlungsverfahren nicht zu den Beschuldigten gehört, sei in den 1980er- und 1990er-Jahren enger Vertrauter des österreichischen Neonazis Gottfried Küssel und Teil von dessen nationalsozialistischen Organisation „Volkstreue Außerparlamentarische Opposition“ (VAPO), gewesen. Unter anderem wurde Hans-Jörg S. jun. in Österreich 1995 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt. Ebenso weist die Familie S. enge Bezüge zur Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) auf. Hans-Jörg S. sen., Vater von Hans-Jörg S. jun. und Großvater der im Verfahren gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Sächsische Separatisten“ beschuldigten Jörg S. und Jörn S., war von 1993 bis 1999 FPÖ-Landesrat in Niederösterreich und übernahm u. a. für zwei Jahre die Funktion des Landesparteiobmannes. Bei der vergangenen Nationalratswahl in Österreich, kandidierte Hans-Jörg S. sen. auf der Bundesliste der FPÖ, bevor er im Dezember 2024 verstarb. Unterdessen führt der Onkel der Beschuldigten Jörg S. und Jörn S., René S., das Büro des amtierenden österreichischen Nationalratspräsidenten und FPÖ-Mitglieds Walter Rosenkranz. René S. hatte laut Medienberichten zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung am 5. November 2024 im Forsthaus im österreichischen Bezirk Krems-Land dort seinen Hauptwohnsitz (vgl. datum.at/die-rechtsextremen-in-der-ritterburg/, www.derstandard.de/story/3000000257464/rechtsextremismus-ermittlungen-gegen-mitarbeiter-von-nationalratspraesident-rosenkranz). Eine aktuelle parlamentarische Anfrage im österreichischen Nationalrat des Abgeordneten Lukas Hammer thematisiert eine mögliche rassistische und nationalsozialistische Weltanschauung von René S. und auch eine mutmaßliche Verbindung zur mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“. Die Anfrage behandelt dabei u. a. einen E-Mail-Verkehr zwischen René S. und Hans-Jörg S. jun. sowie A. K., der eine nationalsozialistische Weltanschauung der drei Personen nahelegt (vgl. www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/JPR/6/imfname_1669872.pdf). Darüber hinaus haben österreichische Behörden nach den Durchsuchungen am 5. November 2024 Ermittlungen gegen René S. aufgenommen (vgl. orf.at/stories/3384916, www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/JPR/6/imfname_1669872.pdf). Des Weiteren thematisiert die parlamentarische Anfrage eine mutmaßliche Verbindung zwischen Hans-Jörg S. jun. und dem in Medienberichten so bezeichneten deutschen Neonazi S. B. Dieser sowie sein Sohn N. N. sollen nach Informationen der österreichischen Abgeordneten ebenfalls in den Ermittlungsakten der deutschen Ermittler zu den „Sächsischen Separatisten“ erwähnt werden (vgl. www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/JPR/6/imfname_1669872.pdf).

Nach Informationen des österreichischen Magazins „Datum“ und MDR Investigativ, die nach eigenen Informationen Akten des Ermittlungsverfahrens gegen die Vereinigung „Sächsische Separatisten“ einsehen konnten, würden die deutschen Ermittler vermuten, dass Hans Jörg S. jun. die Aktivitäten seiner Söhne und damit die der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ mit Geld sowie mit Kontakten aus seiner Vergangenheit unterstützen würde (vgl. datum.at/die-rechtsextremen-in-der-ritterburg/).

Einer dieser mutmaßlichen Kontakte, und damit ein weiterer Bezug der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ nach Österreich, ist der österreichische Staatsbürger A. K. A. K. soll u. a. mit dem Beschuldigten Jörg S. in Kontakt gestanden haben. A. K. sei Geschäftsführer einer Firma, die Sprenglehrgänge anbietet. In diesem Zusammenhang soll A. K. Sprengtechniklehrgänge in einem Steinbruch in Österreich veranstalten. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Experte für Spreng- und Pyrotechnik, soll A. K. auch Kontakte in das österreichische Innenministerium unterhalten. Dieses nennt ihn laut Informationen von „Datum“ und MDR Investigativ auf einer Liste von Personen und Organisationen, die Lehrgänge zur sicheren Durchführung von Explosionen abhalten. Unter anderem soll A. K. mehrfach Kurse gemeinsam mit Referenten des österreichischen Innenministeriums aus der Abteilung für Sicherheitsverwaltung gehalten haben. Bis Mitte Februar 2025 sei A. K. weiterhin im Lehrgangsregister des österreichischen Innenministeriums genannt worden. Des Weiteren besteht laut Medienrecherchen der Verdacht, dass der Beschuldigte Jörg S. mit dem österreichischen Staatsbürger A. K. im Zusammenhang mit dem Handel von Waffen sowie der Durchführung von Schießtrainings in Kontakt stand. Die Bundesanwaltschaft gehe davon aus, dass sich Jörg S. und die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Sächsische Separatisten“ mit dem Verkauf und Sammeln von Waffen und der Durchführung von paramilitärischen Übungen auf einen „Tag X“ vorbereiten wollten (vgl. datum.at/die-rechtsextremen-in-der-ritterburg/, www.tagesschau.de/investigativ/mdr/saechsische-separatisten-oesterreich-100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen47

1

Gegen wie viele Beschuldigte wird bei der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Sächsische Separatisten“ derzeit in wie vielen Ermittlungsverfahren ermittelt?

2

Wie viele Personen (mutmaßliche Mitglieder, Unterstützer sowie Sympathisanten) rechnet die Bundesanwaltschaft mit Stand Februar 2025 der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ insgesamt zu?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, seit wann die Beschuldigten jeweils Teil der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ waren (bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln)?

a) Seit wann war der Beschuldigte Kurt H. Teil der „Sächsischen Separatisten“?

b) Seit wann war der Beschuldigte Karl K. Teil der „Sächsischen Separatisten“?

c) Seit wann war der Beschuldigte Kevin M. Teil der „Sächsischen Separatisten“?

d) Seit wann war der Beschuldigte Hans-Georg P. Teil der „Sächsischen Separatisten“?

e) Seit wann war der Beschuldigte Kevin R. Teil der „Sächsischen Separatisten“?

f) Seit wann war der Beschuldigte Jörg S. Teil der „Sächsischen Separatisten“?

g) Seit wann war der Beschuldigte Jörn S. Teil der „Sächsischen Separatisten“?

h) Seit wann war der Beschuldigte Norman T. Teil der „Sächsischen Separatisten“?

i) Seit wann waren die weiteren mindestens sieben Beschuldigten Teil der „Sächsischen Separatisten“ (bitte nach jeweiligem Beschuldigten sowie Jahr und Monat aufschlüsseln)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und wenn ja, wie viele Ermittlungsverfahren seit November 2024 von der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Sächsische Separatisten“ an Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer abgegeben wurden (bitte nach Generalstaatsanwaltschaft und Anzahl der jeweilig abgegebenen Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere mutmaßliche Unterstützer der Gruppierung „Sächsische Separatisten“ Mitglied sind oder waren bzw. in denen sie politische Aktivitäten entfaltet haben (bitte Bundesland und Organisationsnamen angeben)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Parteien die Beschuldigten oder weitere mutmaßliche Unterstützer der Gruppierung „Sächsische Separatisten“ Mitglied sind oder waren bzw. in denen sie politische Aktivitäten entfaltet haben (bitte Bundesland, Organisationsnamen und bzw. oder Partei angeben)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten im europäischen Ausland die Beschuldigten oder weitere mutmaßliche Unterstützer der Gruppierung „Sächsische Separatisten“ Mitglied sind oder waren bzw. in denen sie politische Aktivitäten entfaltet haben (bitte Bundesland und Organisationsnamen angeben)?

8

Wie viele Durchsuchungen fanden bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „Sächsische Separatisten“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder und bzw. oder Unterstützer insgesamt statt (bitte nach Ort, ggf. auch im europäischen Ausland, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?

9

Wie viele der Beschuldigten und Zeuginnen und Zeugen waren bzw. sind ggf. bei Polizei, Bundeswehr, Staatsanwaltschaften oder Gerichten beschäftigt, und welche disziplinar- oder beamtenrechtlichen Maßnahmen wurden ggf. gegen diese Beschuldigten und Zeuginnen und Zeugen ergriffen?

10

Wie viele Polizistinnen und Polizisten aus welchen Bundesländern waren an den Durchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Sächsische Separatisten“ im November 2024 beteiligt?

11

Wie viele Beschuldigte und Zeuginnen und Zeugen verfügen über waffenrechtliche Erlaubnisse, und wie viele dieser Erlaubnisse wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen entzogen bzw. widerrufen?

12

Wie viele im Nationalen Waffenregister eingetragene Waffen werden dem Kreis der Beschuldigten zugerechnet, und wurden diese im Zuge der Durchsuchungen vorschriftsmäßig aufbewahrt aufgefunden und sichergestellt (bitte unter Angabe des Datums der Durchsuchungen beantworten)?

13

Wie viele Waffen wurden insgesamt im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland, in Polen und in Österreich gefunden (bitte nach Art der Waffen, ggf. behördlichen Waffen sowie nach legalen und illegalen Waffen aufschlüsseln und unter Angabe des Datums der Durchsuchungen beantworten)?

14

Wie viele Waffenteile sowie Vorrichtungen für Waffen wie beispielsweise Schalldämpfer wurden insgesamt im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland, in Polen und in Österreich gefunden (bitte nach Art der Waffenteile und Vorrichtungen, ggf. behördlicher Herkunft sowie nach legalen und illegalen Waffenteilen und Vorrichtungen aufschlüsseln und unter Angabe des Datums der Durchsuchungen beantworten)?

15

Wie viele im Nationalen Waffenregister eingetragene Waffen werden dem Kreis der Zeuginnen und Zeugen zugerechnet, und wurden diese im Zuge der Durchsuchungen vorschriftsmäßig aufbewahrt aufgefunden und sichergestellt (bitte unter Angabe des Datums der Durchsuchungen beantworten)?

16

Wie viel Munition wurde im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen gefunden (bitte nach Art der Munition, ggf. behördlicher Munition sowie nach legaler und illegaler Munition aufschlüsseln und unter Angabe des Datums der Durchsuchungen beantworten)?

17

Wie viel Sprengstoff oder Spreng- und Brandvorrichtungen wurden gefunden (bitte nach Art des Sprengstoffs, ggf. nach gewerblicher oder behördlicher Herkunft sowie nach legalen und illegalen Sprengstoffen und dem Datum der Durchsuchungen beantworten)?

18

Wurden im Zuge der Durchsuchungen Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr festgestellt, und wenn ja, welche (bitte unter Angabe des Datums der Durchsuchungen beantworten)?

19

Wurden im Zuge der Durchsuchungen Ausrüstungsgegenstände des österreichischen Bundesheeres festgestellt, und wenn ja, welche (bitte unter Angabe des Datums der Durchsuchungen beantworten)?

20

Wurde im Zuge der Durchsuchungen Bargeld gefunden, und wenn ja, in welcher Menge (bitte nach durchsuchten Objekten aufschlüsseln und unter Angabe des Datums der Durchsuchungen beantworten)?

21

Wie viel von diesem ggf. gefundenen Bargeld lässt sich der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ insgesamt zurechnen?

22

Wurden im Zuge der Durchsuchungen Edelmetalle gefunden, und wenn ja, welche, in welcher Form, und in welcher Menge (bitte nach durchsuchten Objekten aufschlüsseln und unter Angabe des Datums der Durchsuchungen beantworten)?

23

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die auf weitere Barmittel, Edelmetalle oder andere Wertgegenstände oder Tauschmittel hinweisen?

24

In welchem Umfang werden Finanzermittlungen geführt, und erstrecken die sich auch auf das Ausland?

25

a) Wurden im Zuge der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft Listen, Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen politischer Gegner bzw. von Personen des öffentlichen Lebens festgestellt, wenn ja, in welchem Umfang, welche Maßnahmen wurden in der Folge ergriffen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Listen?

b) Wenn Frage 25a bejaht wird, wurden bisher Personen der in Frage 25a genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der betreffenden Ermittlungen aufgefunden wurden, informiert, wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?

26

Haben die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung Rekrutierungsbemühungen gegenüber Polizeikräften entfaltet, und wenn ja, in welcher Weise (bitte eventuelle konkrete Rekrutierungsgelegenheiten im Detail schildern)?

27

Haben die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung Rekrutierungsbemühungen gegenüber militärischen oder zivilen Angehörigen der Bundeswehr entfaltet, und wenn ja, in welcher Weise (bitte eventuelle konkrete Rekrutierungsgelegenheiten im Detail schildern)?

28

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Schießübungen, an denen Beschuldigte und bzw. oder weitere mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ teilgenommen haben, und wenn ja, welche (bitte Ort, Datum, Anzahl der Teilnehmer, Art und Anzahl der genutzten Waffen und Munition angeben)?

b) Wenn Frage 28a bejaht wird, sind der Bundesregierung oder den ihr nachgeordneten Behörden die in der Antwort zu Frage 28a genannten Schießübungsplätze oder Orte, die als solche genutzt wurden, im Zusammenhang mit anderen Schießübungen, die durch Angehörige der extremen Rechten durchgeführt wurden, bekannt (bitte nach Ort und ggf. Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Übungen im Umgang mit Sprengstoffen bzw. mit unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen, an denen Beschuldigte und bzw. oder weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ teilgenommen haben, und wenn ja, welche (bitte Ort, Datum, Anzahl der Teilnehmer, Art und Menge der genutzten Sprengstoffe angeben)?

30

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Wehrsportübungen, an denen Beschuldigte und bzw. oder weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ teilgenommen haben, und wenn ja, welche (bitte Ort, Datum, Anzahl der Teilnehmer, Art und Anzahl der genutzten Waffen und Munition angeben)?

31

Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) seit 2020 mit der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ befasst, wenn ja, wie oft, und zu welchen Zeitpunkten?

32

Wie oft waren mögliche Straftaten bzw. diesbezügliche Ermittlungen oder Gefahrenabwehrvorgänge durch mutmaßliche Mitglieder, Unterstützer und bzw. oder Sympathisanten der „Sächsischen Separatisten“ in Deutschland seit 2018 Thema von Sitzungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) und oder des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums-Rechts (GETZ-R) (bitte nach Jahren und Tatvorwürfen aufschlüsseln)?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und wenn ja, welche möglichen Verbindungen bzw. Kontakte zwischen mutmaßlichen Mitgliedern oder Unterstützern der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ und Personen bestanden bzw. bestehen, die den nachfolgend genannten Organisationen, Parteien und Gruppierungen bzw. Vereinigungen zugerechnet werden

a) „Identitäre Bewegung Deutschland“,

b) „Identitäre Bewegung Österreich“,

c) „Ein Prozent e. V.“,

d) „Partei „III. Weg“,

e) „Die Heimat“, vormals NPD,

f) „Junge Nationalisten“,

g) „Junge Alternative“,

h) „Alternative für Deutschland“ (AfD),

i) „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ),

j) „Knockout 51“,

k) „Combat 18“,

l) „Blood&Honour“,

m) „Junge Tat“ (Schweiz),

n) „Freiheitliche Partei Österreich“,

o) „Ring Freiheitliche Jugend“ (Österreich),

p) „Freie Sachsen“,

q) „Europäische Aktion“,

r) „Objekt 21“,

s) „Atomwaffen Division“,

t) „Feuerkrieg-Division“ (FKD),

u) „Volkstreue Außerparlamentarische Opposition“?

34

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts), die durch mutmaßliche Mitglieder, Unterstützer und bzw. oder Sympathisanten der „Sächsischen Separatisten“ in Deutschland begangen wurden, wenn ja, welche (bitte nach Ort, Bundesland, Tatzeit, Straftatvorwurf sowie Staatsangehörigkeit der Verdächtigen auflisten)?

35

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts, die durch mutmaßliche Mitglieder, Unterstützer und bzw. oder Sympathisanten der „Sächsischen Separatisten“ in Österreich begangen wurden, wenn ja welche (bitte nach Ort, Bundesland, Tatzeit, Straftatvorwurf sowie Staatsangehörigkeit der Verdächtigen auflisten)?

36

Haben deutsche Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Sächsische Separatisten“ Amtshilfeersuchen bei Behörden der Republik Österreich gestellt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und aus welchen Gründen (bitte nach Datum des Amtshilfeersuchens und Behörde aufschlüsseln)?

37

Haben deutsche Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Sächsische Separatisten“ Amtshilfeersuchen bei Behörden der Schweiz gestellt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und aus welchen Gründen (bitte nach Datum des Amtshilfeersuchens und Behörde aufschlüsseln)?

38

Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Kontakten von Beschuldigten sowie weiteren mutmaßlichen Mitgliedern bzw. Unterstützern der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten in Österreich, und wenn ja, welche?

39

Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Kontakten von Beschuldigten sowie weiteren mutmaßlichen Mitgliedern bzw. Unterstützern der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten in der Schweiz, und wenn ja, welche?

40

Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu möglichen Kontakten von Beschuldigten sowie weiteren mutmaßlichen Mitgliedern bzw. Unterstützern der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ zu Mitgliedern, Funktionären und bzw. oder gewählten Parlamentariern der Freiheitlichen Partei Österreichs, und wenn ja, welche?

41

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den möglichen Handel (Verkauf oder Erwerb) mit Waffen und Waffenteilen durch Beschuldigte oder weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“, und wenn ja, welche (bitte nach Ort, Datum sowie gehandelten Waffen und Waffenteilen aufschlüsseln)?

42

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den möglichen Handel (Verkauf oder Erwerb) mit Sprengstoffen oder mit zur Herstellung von Sprengstoffen notwendigen Stoffen durch Beschuldigte oder weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“, und wenn ja, welche (bitte nach Ort, Datum sowie gehandelten Sprengstoffen bzw. dafür notwenigen Komponenten aufschlüsseln)?

43

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den möglichen Handel (Verkauf oder Erwerb) mit militärischen Gegenständen, wie beispielsweise ballistischen Schutzplatten, durch Beschuldigte oder weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“, und wenn ja, welche (bitte nach Ort, Datum sowie gehandelten militärischen Gegenständen aufschlüsseln)?

44

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Verbindungen und bzw. oder Kennverhältnisse von Beschuldigten oder weiteren mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ zu dem in Medienberichten so bezeichneten Neonazi S. B., wenn ja, welche, und in welchem Zusammenhang stehen diese Kennverhältnisse mit den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft?

a) Wird S. B. im Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die „Sächsischen Separatisten“ als Beschuldigter oder Tatverdächtiger geführt, wenn ja, seit wann, und aufgrund welcher Tatvorwürfe?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit S. B. in der Vergangenheit in militanten rechtsextremen Strukturen aktiv war, und wenn ja, in welchen?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob S. B. legal Waffen besitzt oder besaß bzw. Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist oder war, und wenn diese ihm entzogen wurden, wann geschah dies und aus welchen Gründen?

d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es Verbindungen zwischen S. B. und dem Rechtsextremisten und Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst, gibt bzw. gab?

45

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Verbindungen und bzw. oder Kennverhältnisse von Beschuldigten oder weiteren mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ zu N. N., Sohn von S. B., wenn ja, welche, und in welchem Zusammenhang stehen diese Kennverhältnisse mit den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft?

b) Wird N. N. im Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die „Sächsischen Separatisten“ als Beschuldigter oder Tatverdächtiger geführt, wenn ja, seit wann, und aufgrund welcher Tatvorwürfe?

46

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Verbindungen und bzw. oder Kennverhältnisse von Beschuldigten oder weiteren mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ zum österreichischen Staatsbürger A. K., wenn ja, welche, und in welchem Zusammenhang stehen diese Kennverhältnisse mit den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft?

b) Wird der österreichische Staatsbürger A. K. im Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die „Sächsischen Separatisten“ als Beschuldigter oder Tatverdächtiger geführt, wenn ja, seit wann, und aufgrund welcher Tatvorwürfe?

47

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Verbindungen und bzw. oder Kennverhältnisse von Beschuldigten oder weiteren mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ zum österreichischen Staatsbürger René S., wenn ja, welche, und in welchem Zusammenhang stehen diese Kennverhältnisse mit den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft?

b) Wird der österreichische Staatsbürger René S. im Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die „Sächsischen Separatisten“ als Beschuldigter oder Tatverdächtiger geführt, wenn ja, seit wann, und aufgrund welcher Tatvorwürfe?

Berlin, den 28. Februar 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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