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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Aufnahmeprogramme Afghanistan

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.06.2025

Aktualisiert

18.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/29428.05.2025

Aufnahmeprogramme Afghanistan

der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring, Claudia Roth (Augsburg), Max Lucks, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Dr. Robert Habeck, Omid Nouripour, Robin Wagener, Boris Mijatović und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die neue von CDU, CSU und SPD getragene Bundesregierung will bestehende legale Aufnahmeprogramme nicht weiterführen. Dies betrifft auch rund 2 500 afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage, die bereits seit Monaten in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad auf ihre Ausreise nach Deutschland warten. Gleichzeitig hat der Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei, angekündigt, bestehende Aufnahmezusagen überprüfen zu wollen (www.welt.de/politik/deutschland/article256109578/14-koepfige-Afghanen-Familie-Es-gibt-keinen-Anspruch-die-Aufnahme-zu-einem-bestimmten-Zeitpunkt-zu-realisieren-sagt-Thorsten-Frei.html). Die letzte Bundesregierung hatte stets betont, dass erteilte Aufnahmezusagen verbindlich seien (Bundesregierung: Aufnahmezusagen für Schutzbedürftige aus Afghanistan verbindlich | STERN.de). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“ Zu den rund 2 500 Afghaninnen und Afghanen zählen unter anderem Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und Kulturschaffende sowie Journalistinnen und Journalisten, die von den Taliban bedroht wurden, weil sie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte eingetreten sind. Ebenfalls gehören ehemalige Ortskräfte der deutschen Bundesministerien zu der Gruppe, die bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, sowie Angehörige vulnerabler Gruppen (LGBTIQ, alleinstehende Frauen). Sie warten in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland. Der letzte Charterflug nach Deutschland fand unter der Vorgängerregierung im April 2025 statt. Da mangels deutscher Vertretung in Afghanistan keine Flüge direkt von dort organisiert werden können, werden die Verfahren in Pakistan abgewickelt. Eingebunden sind dabei nicht nur die Botschaft, sondern zahlreiche Sicherheitsbehörden. Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz nehmen umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen vor, inklusive ausführlicher Interviews. Ende Januar 2025 verkündete das pakistanische Innenministerium, dass Afghaninnen und Afghanen ohne gültige Aufenthaltspapiere ebenso wie Inhaberinnen und Inhaber afghanischer Ausweise die Städte Islamabad und Rawalpindi verlassen müssten, da sie andernfalls abgeschoben würden. Afghaninnen und Afghanen mit einem Registrierungsausweis sollen die Städte bis zum 30. Juni 2025 verlassen (www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnenverfolgung-und-elend). Afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage nach Deutschland verfügen, erhielten bisher einen „Schutzbrief“ der Deutschen Botschaft in Islamabad, der darlegt, dass sie für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen sind und der ihre Verhaftung und Abschiebung nach Afghanistan durch die pakistanische Polizei verhindern soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 23 Absatz 2 AufenthG befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Pakistan (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?

2

Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Guesthouses, die durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) finanziert werden (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?

3

Wie viele Widerrufe bzw. Rücknahmen von bereits erteilten Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?

4

Wie viele Klagen bzw. Widersprüche gegen Rücknahmebescheide bzw. Rücknahmeankündigungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und dem Ausgang der Klagen bzw. Widersprüche auflisten)?

5

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Verbleib afghanischer Staatsangehöriger, die aufgrund einer Rücknahme einer Aufnahmezusage das GIZ-Guesthouse nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller innerhalb einer Woche verlassen mussten (Aufnahmeprogramm für Afghan*innen: Im Stich gelassen | taz.de)?

6

Wie viele Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an die Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und plant die Bundesregierung eine Reduzierung der BAMF-Mitarbeitenden in Islamabad, und wenn ja, warum?

7

Wie viele Mitarbeitende der Bundespolizei sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an die Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und plant die Bundesregierung eine Reduzierung der Bundespolizeibeschäftigten in Islamabad, und wenn ja, warum?

8

Wie viele Mitarbeitende weiterer Sicherheitsbehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an die Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und wird eine Reduzierung des Kontingents geplant, und wenn ja, warum?

9

Wie viele Beschäftigte arbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage nach Kenntnis der Bundesregierung in der Konsular- und Visaabteilung der Deutschen Botschaft in Islamabad für die Administrierung der Aufnahmeprogramme afghanischer Staatsangehöriger, und ist eine Reduzierung des Personals geplant, und wenn ja, warum?

10

Wie viele Beschäftigte der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in der Logistik und Unterbringung afghanischer Staatsangehöriger in Pakistan, und ist eine Reduzierung des Mitarbeitendenstabes geplant, und wenn ja, warum?

11

Wie wird mit denjenigen afghanischen Staatsangehörigen verfahren, die alle Stufen des Visums- und Sicherheitsüberprüfungsverfahrens erfolgreich absolviert haben, und erhalten diese ihre derzeit in der deutschen Botschaft in Islamabad befindlichen Reisepässe und ein Visum für Deutschland, und wenn nein, warum nicht?

12

Wann werden wieder Termine für Sicherheitsinterviews an der Deutschen Botschaft Islamabad vergeben und diese Interviews durchgeführt?

13

Wird die Bundesregierung afghanischen Staatsangehörigen, die den Visumsprozess erfolgreich durchlaufen haben und gegen die keine Sicherheitsbedenken vorliegen, die Ausreise mittels Linienflügen von Islamabad nach Deutschland ermöglichen und finanzieren, und wenn nein, warum nicht?

14

Welche Behörden sollen wann die angekündigte Überprüfung der bereits erteilten Aufnahmezusagen der in Islamabad befindlichen afghanischen Staatsangehörigen durchführen (www.welt.de/politik/deutschland/article256109578/14-koepfige-Afghanen-Familie-Es-gibt-keinen-Anspruch-die-Aufnahme-zu-einem-bestimmten-Zeitpunkt-zu-realisieren-sagt-Thorsten-Frei.html)?

15

Werden bei der in Frage 14 genannten Überprüfung auch bei den Fällen des Bundesaufnahmeprogramms die falleinreichenden Meldestellen informiert, und wenn nein, warum nicht?

16

Wie werden die Bundesländer, in die die afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage nach der Ankunft in Deutschland verteilt werden, über den weiteren Aufnahmeprozess informiert?

17

Wie wird die Bundesregierung bei der zeitlichen Planung der angekündigten Überprüfungen von bereits erteilten Aufnahmezusagen die Ankündigung der pakistanischen Regierung berücksichtigen, dass bis Ende Juni 2025 alle afghanischen Staatsangehörigen, auch diejenigen mit einem Registrierungsausweis (Proof of Registration, PoR), wohl auch bei einer Aufnahmezusage westlicher Staaten, Pakistan verlassen müssen, anderenfalls droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan (www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnenverfolgung-und-elend)?

18

Wird die Bundesregierung eine Aktualisierung der Homepage Fragen und Antworten zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan – Auswärtiges Amt vornehmen, und wenn nein, warum nicht?

19

Wird sich die Bundesregierung in Gesprächen mit der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage für Deutschland nicht von den Abschiebemaßnahmen betroffen sind, und wird es eine Verlängerung der sogenannten Schutzbriefe der deutschen Botschaft geben, und wenn nein, warum nicht (www.deutschlandfunk.de/auswaertiges-amt-aeussert-sorge-um-afghanische-fluechtlinge-in-pakistan-100.html)?

20

Wird die Bundesregierung afghanische Staatsangehörige, die aufgrund unverschuldet langer Aufenthaltszeiten in Pakistan im Rahmen des Visums- und Sicherheitsüberprüfungsprozesses bei den Aufnahmeprogrammen und die wegen des Ablaufs ihres pakistanischen Visums Schwierigkeiten bei der Ausreise aus Pakistan zu gewärtigen haben, beim Erhalt und der Finanzierung pakistanischer Exit Permits unterstützen, und wenn nein, warum nicht?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und Menschenrechtslage für afghanische Staatsangehörige, die sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und für Frauenrechte und Zugang zu Bildung für Mädchen und Frauen eingesetzt haben, bei einer Rückkehr nach Afghanistan?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und Menschenrechtslage für afghanische Angehörige der LGBTIQ-Community bei einer Rückkehr nach Afghanistan?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und Menschenrechtslage für alleinstehende afghanische Frauen bei einer Rückkehr nach Afghanistan (www.asyl.net/view/eugh-diskriminierende-massnahmen-gegen-frauen-in-afghanistan-sind-als-verfolgung-zu-bewerten)?

24

Sind der Bundesregierung die jüngsten Berichte des UN-Sonderberichterstatters für Afghanistan, Richard Bennett, zur Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen und Körperstrafen bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen (www.ohchr.org/en/pressreleases/2025/04/afghanistan-must-immediately-stop-public-executions-and-corporal-punishment und Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in Afghanistan, Richard Bennett – Situation of human rights in Afghanistan (Human Rights Council, Fifty-eighth session, 24 February – 4. April 2025 – A/HRC/58/80))?

25

Wie viele Personen plant die Bundesregierung zwischen 2025 und 2028 im Rahmen von Resettlement-Programmen und humanitären Aufnahmeprogrammen aufzunehmen (bitte nach Programmen (EU, Bund, Bundesländer) und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 21. Mai 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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