Geplante Übernahme eines Betreibers kritischer Energieinfrastruktur in Deutschland durch das US-Unternehmen Sunoco LP
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Konstantin von Notz, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Als Betreiber von Tanklagern für Öl und chemische Produkte, die vor allem von der petrochemischen Industrie genutzt werden, spielt die TanQuid GmbH & Co. KG eine zentrale Rolle in der deutschen Energieversorgung. Derzeit befindet sie sich im Eigentum der australischen Investmentgesellschaft Macquarie Group Limited, die einen Verkauf vorbereitet. Als potenzieller Käufer hat sich das US-amerikanische Unternehmen Sunoco LP positioniert, ein im Ölhandel tätiger Konzern und Tochterunternehmen von Energy Transfer. Der Gründer und CEO (Chief Executive Officer) von Energy Transfer, Kelcy Warren, gilt als enger Vertrauter des US-Präsidenten Donald Trump (www.bloomberg.com/news/articles/2020-06-11/trump-s-dallas-fundraiser-hosted-by-energy-executive-warren).
Darüber hinaus sind von Energy Transfer mehrfach sogenannte SLAPP-Klagen (SLAPP = Strategic Lawsuits Against Public Participation) gegen zivilgesellschaftliche Akteure dokumentiert (siehe z. B. www.business-humanrights.org/en/latest-news/krystal-two-bulls/).
TanQuid ist einer der landesweit größten Betreiber von Tanklagern für Öl und chemische Produkte. Der geplante Erwerb der TanQuid durch die Sunoco LP wirft daher Fragen zur Rolle des Unternehmens im Gesamtsystem der deutschen Energieversorgung sowie zu den rechtlichen Prüf- und Eingriffsmöglichkeiten der Bundesregierung auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welcher Anteil der in Deutschland verfügbaren Tanklagerkapazitäten wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von dem Unternehmen TanQuid GmbH & Co. KG kontrolliert?
An welchen Standorten ist TanQuid GmbH & Co. KG derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktiv, und in welcher Weise sind diese Standorte in Raffinerien, Anlagen der chemischen Industrie oder Kraftwerke eingebunden bzw. mit diesen verknüpft?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Unternehmen TanQuid GmbH & Co. KG im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und kritischen Infrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland bei?
Welche Einrichtungen der TanQuid GmbH & Co. KG sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt als kritische Infrastruktur im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Kritis-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass im Zuge der Novellierung der Kritis-Gesetzgebung in Deutschland durch die Umsetzung der NIS-II- (NIS = Netzwerk- und Informationssicherheit) und der CER-Richtlinien (CER = Critical Entities Resilience) der Europäischen Union in nationales Recht und der Schaffung eines Kritis-Dachgesetzes, in deren Zuge unter anderem bestehende Schwellenwerte abgesenkt werden sollen, zukünftig weitere Anlagen der TanQuid GmbH & Co. KG als kritische Infrastruktur im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Kritis-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik definiert werden, und ist, sollte dies der Fall sein, schon absehbar, wie viele zusätzliche Anlagen dies voraussichtlich beträfe und welche konkret?
Sieht die Bundesregierung Risiken darin, dass ein Unternehmen, das selbst im Ölhandel tätig ist, zugleich die Kontrolle über relevante Tanklagerkapazitäten in Deutschland oder Europa erlangt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Eigentümerstruktur von Sunoco LP und aus deren potenziellen Auswirkungen auf die europäische Energieversorgungssicherheit, insbesondere vor dem Hintergrund öffentlich gewordener politischer Nähe der Unternehmensführung von Energy Transfer zum derzeitigen US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump (www.bloomberg.com/news/articles/2020-06-11/trump-s-dallas-fundraiser-hosted-by-energy-executive-warren)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass bei geopolitischen Spannungen der Zugriff deutscher Unternehmen auf benötigte Tanklager durch einen US-Konzern eingeschränkt werden könnte?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr von Abhängigkeiten von der US-Gesetzgebung (z. B. Exportrestriktionen, Sanktionen, extraterritoriale Rechtsdurchsetzung), falls die TanQuid GmbH & Co. KG durch das Unternehmen Sunoco/Energy Transfer erworben werden sollte, und wenn ja, welche Gefahren ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung konkret und durch welche US-Gesetze oder Entwicklungen?
Sieht die Bundesregierung durch einen möglichen Eigentümerwechsel der TanQuid GmbH die Möglichkeit einer Gefährdung der Energiesicherheit, der Versorgungssicherheit der potenziell betroffenen Unternehmen oder der Versorgungssicherheit Deutschlands in Bezug auf die von diesen Unternehmen hergestellten chemischen Produkte, und wenn ja, welche Gefahren ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung konkret wodurch genau?
Plant die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre –, zu verhindern, dass kritische Energieinfrastruktur dieses Landes von Eigentümern und Investoren kontrolliert wird, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, und wenn ja, wie?
Welche Vorabprüfungen, Schutzmaßnahmen oder Vorkaufsrechte bestehen für den Fall, dass kritische Infrastruktur an ein außereuropäisches Unternehmen verkauft wird, reichen diese aus Sicht der Bundesregierung aus, gibt es bereits Überlegungen, einzelne Maßnahmen im Fall der TanQuid GmbH & Co. KG zu ergreifen, und wenn ja, welche davon konkret?
Wird die Bundesregierung den geplanten Erwerb des Unternehmens TanQuid durch den US-amerikanischen Konzern Sunoco LP prüfen, und wenn ja, in welcher Form und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wurde oder wird eine außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfung gemäß dem § 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) durchgeführt?
Wenn Frage 11 bejaht wird, zieht die Bundesregierung in Erwägung, den geplanten Erwerb von TanQuid durch Sunoco LP zu untersagen, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wenn Frage 11 bejaht wird, zieht die Bundesregierung in Erwägung, den Erwerb des Unternehmens TanQuid durch den US-amerikanischen Konzern Sunoco LP nur unter Auflagen zu genehmigen, etwa in Form von Verpflichtungen zu Standorterhalt o. Ä.?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Mutterkonzern der Sunoco LP, Energy Transfer, durch sogenannte SLAPP-Klagen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen aufgefallen ist (www.business-humanrights.org/en/latest-news/krystal-two-bulls/)?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen, die nach von den Fragestellenden geteilter Auffassung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durch systematische Einschüchterungsklagen gegen NGOs auffallen, geeignete Betreiber von kritischer Infrastruktur in Deutschland?
Inwiefern bezieht die Bundesregierung Faktoren wie das dokumentierte Vorgehen eines Unternehmens gegen zivilgesellschaftliche Organisationen und die Freiheit öffentlicher Meinungsäußerung in von ihr durchgeführte Investitionsprüfungen mit ein?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Regelungslücken in der Investitionskontrolle, wenn es um den Schutz demokratischer Grundwerte geht, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung, dem Abhilfe zu schaffen?
Verfolgt oder plant die Bundesregierung Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene, um missbräuchliche Klagen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen (ähnlich den US-amerikanischen SLAPPs) in Deutschland und der EU zu unterbinden, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kontakt mit anderen europäischen Ländern aufgenommen, um mögliche Beteiligungen der Sunoco LP an deren kritischer Infrastruktur zu überprüfen?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob das Unternehmen Sunoco LP in anderen europäischen Ländern ebenfalls Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen erworben hat oder dies plant?