Arbeitskräftezuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Silvia Rietenberg, Lamya Kaddor, Filiz Polat, Sandra Stein, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Victoria Broßart, Matthias Gastel, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels und eines zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass jährlich mindestens 400 000 zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland benötigt werden, um die Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen und den Wohlstand sowie die Funktionsfähigkeit der Sozialsysteme zu sichern (vgl. Demografische Entwicklung lässt das Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen, S. 2, doku.iab.de/kurzber/2021/kb2021-25.pdf).
Die Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) i. V. m. § 19c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)), ermöglicht seit 2016 Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen erleichterten Zugang zu regulärer Beschäftigung – unabhängig von formalen Qualifikationen auf Grundlage eines konkreten Arbeitsangebots (vgl. www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/westbalkanregelung). Die Regelung wurde eingeführt, um einerseits die Zahl der Asylanträge aus den genannten Staaten zu senken und andererseits dem Arbeitskräftebedarf der deutschen Wirtschaft flexibel zu begegnen (vgl. Evaluierung der Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien, S. 20, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb544-evaluierung-der-westbalkanregelung.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=19). Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/6500) wurde die Regelung und das Kontingent auf 50 000 Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln pro Kalenderjahr verdoppelt (§ 26 Absatz 2 BeschV).
Die Fragesteller bewerten die Westbalkanregelung als Erfolg: Von Januar 2016 bis Juni 2019 wurden im Rahmen der Westbalkanregelung rund 205 000 Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erteilt. Da ein Teil der Westbalkanstaaten kurz vor Einführung der Westbalkanregelung als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft wurden und sich die Bedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern zeitgleich verändert haben, muss dies allerdings nicht bedeuten, dass der Rückgang der Asylerstanträge allein oder im Wesentlichen durch die Einführung der Westbalkanregelung bedingt ist (vgl. Evaluierung der Westbalkanregelung: Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien, S. 20, www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/68998/ssoar-2020-brucker_et_al-Evaluie-rung_der_Westbalkanre-gelung_Registerdatenanalyse_und.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-2020-brucker_et_al-Evaluierung_der_Westbalkanregelung_Registerdatena; IAB-Kurzbericht 16/2020, S. 1 f., doku.iab.de/kurzber/2020/kb1620.pdf). Für Branchen mit akutem Arbeitskräftemangel kann die Regelung eine große Hilfestellung sein, beispielsweise für das Baugewerbe oder die Tourismusbranche. Allein im Gastgewerbe fehlen etwa 65 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/gastgewerb-e-hotels-gaststaetten-mitarbeitermangel-100.html). Dass die Westbalkanregelung gerade in diesen Bereichen einen wichtigen Beitrag leistet, zeigt sich daran, dass rund 13 Prozent der über diese Regelung nach Deutschland gekommenen Beschäftigten im Gastgewerbe tätig sind, insbesondere in Hotels und der Gastronomie (IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)-Kurzbericht, S. 4, iab.de/presseinfo/westbalkanregelung-mehr-als-die-haelfte-arbeitet-als-fachkraft/). Die Integration der Beschäftigten aus dem Westbalkan gelingt nachweislich gut: Die Beschäftigungsquote von Zugewanderten aus dem Westbalkan lag im Dezember 2024 bei 58,8 Prozent und übertrifft damit das Niveau anderer ausländischer Gruppen (vgl. IW-Kurzbericht 2025, S. 2, www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/IW-Kurzbericht_2025-Zuwanderung-Westbalkan.pdf).
Vor dem Hintergrund des fortwährenden und sich immer weiter intensivierenderen Arbeitskräftemangels und des Erfolgs der Westbalkanregelung stellt sich die Frage, warum die Koalition aus CDU, CSU und SPD in der 21. Legislaturperiode plant, das Kontingent der Regelung auf 25 000 Personen pro Jahr zu halbieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
a) Aus welchen Gründen möchte die Bundesregierung das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000 Menschen pro Jahr halbieren?
b) Ab wann soll das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000 Menschen pro Jahr halbiert werden?
c) Wie sieht der konkrete Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aus?
Wie viele Anträge auf Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach der Westbalkanregelung wurden in den Jahren 2016 bis 2024 gestellt, wie viele davon wurden genehmigt, abgelehnt und zurückgezogen (bitte jeweils nach Jahr und nach Herkunftsstaat und Gründen aufschlüsseln)?
Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags von Antragsstellung bis Antragsgenehmigung bis hin zur Visavergabe pro Auslandsvertretung (bitte für die Jahre 2016 bis 2024 einzeln angeben und nach Herkunftsstaat aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Bearbeitungsdauer von Visaanträgen und der Anzahl zurückgezogener Anträge, und wenn ja, wie bewertet sie diesen Zusammenhang?
Auf welche Branchen verteilen sich die über die Westbalkanregelung eingewanderten Beschäftigten (bitte pro Branche die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2016 bis 2024 angeben)?
Welche Arbeitsverträge haben die Beschäftigten nach der Westbalkanregelung in den Jahren 2016 bis 2024 abgeschlossen (bitte nach Saisonarbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag bis 12 Monate, befristeter Arbeitsvertrag bis 24 Monate, befristeter Vertrag über 24 Monate, unbefristeter Arbeitsvertrag und bitte für die einzelnen Branchen aufschlüsseln)?
a) Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor Ablauf beendet und wurden arbeitslos, ohne eine Nachfolgebeschäftigung anzunehmen (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?
b) Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beantragt, und wie viele Anträge wurden genehmigt (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?
c) Wie viele Beschäftigte wurden seit 2016 von ihren Arbeitgebern vor Ablauf des Arbeitsvertrages gekündigt (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?
Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 ihren Arbeitsvertrag vor Ablauf beendet, um den Arbeitsplatz zu wechseln (bitte pro Jahr und für jede Branche einzeln angeben)?
Wie viele Beschäftigte haben seit 2016 einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte pro Jahr angeben)?
a) Wie ist das Alter der in der Gesundheits- und Pflegebranche sowie in der Bau- und Tourismusbranche Beschäftigten (im Zeitraum von 2016 bis 2024; bitte nach Herkunftsregion, nach Alterskohorten und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele der Beschäftigten (2016 bis 2024) sind männlich, weiblich oder divers (bitte nach Jahr und Herkunftsregion differenzieren)?
c) Über welche beruflichen Qualifikationen verfügen die Beschäftigten (unterteilt nach Schulabschluss, Berufsabschluss, Hochschulabschluss, Promotion)?
Wie viele Verdachtsfälle von Scheinbeschäftigung wurden seit 2016 registriert, und wie viele führten zu Rückführungen oder Strafverfolgung (bitte aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der vereinfachten Arbeitskräftezuwanderung aus den sechs Balkanstaaten gemäß der Westbalkanregelung angesichts des massiven Arbeitskräftemangels in Deutschland?
Wie möchte die Bundesregierung den hohen Arbeitskräftebedarf, insbesondere im Baugewerbe und in der Tourismus- und Pflegebranche, in denen Betriebe vor allem auf Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten angewiesen sind, sicherstellen (bitte erläutern)?
Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit 2016 eine Beschäftigung in der Tourismusbranche inklusive Hotellerie und Gastronomie aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitskräfte entsprechend der Westbalkanregelung und bitte pro Jahr angeben)?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Tourismusbranche, insbesondere Hotellerie und Gastronomie, falls das Kontingent der Westbalkanregelung auf 25 000 Personen pro Jahr reduziert wird?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anwerbung und nachhaltige Integration von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten im deutschen Tourismussektor weiter zu fördern?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Attraktivität des deutschen Tourismussektors für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zu steigern, und wie sollen bürokratische Hürden im Visumverfahren für Saison- und Dauerbeschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie abgebaut werden?
Auf welche Berufszweige in der Tourismusbranche verteilen sich Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen sind, seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)?
Wie viele der über die Westbalkanregelung Eingewanderten haben seit 2016 eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen aufgenommen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitskräfte entsprechend der Westbalkanregelung angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Gesundheits- und Pflegebranche in Deutschland?
Auf welche Berufszweige in der Baubranche verteilen sich Arbeitnehmende, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland gekommen sind, seit 2016 (bitte nach Berufszweigen aufschlüsseln und bitte pro Jahr angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten bei der Aufrechterhaltung der Bautätigkeit in Deutschland, insbesondere im Wohnungsbau und Infrastrukturbereich (bitte erläutern)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen möglichen Engpass an ungelernten oder angelernten Arbeitskräften im Baugewerbe zu kompensieren, falls das Westbalkankontingent wieder halbiert wird?
Welche wirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung für die Bauwirtschaft, sollte das Kontingent reduziert werden – insbesondere im Hinblick auf Zeit- und Kostensteigerungen bei Bauprojekten?
Wieso schafft die Bundesregierung legale Zugangswege nach Deutschland ab oder begrenzt diese, wenn sie doch eigentlich in erster Linie die sogenannte illegale Migration begrenzen wollte (vgl. S. 92 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss des von ihr eingeschlagenen Kurses in der Migrationspolitik auf die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland?