Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit
der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Jamila Schäfer, Claudia Roth, Schahina Gambir, Deborah Düring, Luise Amtsberg, Dr. Robert Habeck, Robin Wagener, Boris Mijatović und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die deutsche Kolonialvergangenheit zählt zu den gewaltvollsten und zugleich am stärksten verdrängten Kapiteln deutscher Geschichte – geprägt von rassistischer Ideologie, Entrechtung, kolonialer Gewalt, systematischer Ausbeutung und Reichtumstransfer, deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart reichen. Zwischen 1884 und dem Ende des Ersten Weltkriegs verfügte das Deutsche Kaiserreich über Kolonien in Afrika, Ozeanien und China und stellte 1914 flächenmäßig die drittgrößte Kolonialmacht dar (www.bmz.de/de/themen/kolonialitaet/historischer-hintergrund-168850#:~:text=Nach%20Flaeche%20bemessen%20verfuegte%20Deutschland,sowie%20mehrere%20Inseln%20im%20Westpazifik). Bis heute sind die geschaffenen Unrechtssysteme und ihre langfristigen Auswirkungen nicht in angemessener Weise gesellschaftlich, institutionell und politisch aufgearbeitet worden.
Zu den schwersten Verbrechen der deutschen Kolonialvergangenheit zählt der Völkermord an den Herero, Nama, Damara und San in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, in den Jahren 1904 bis 1908. Auch mehr als 100 Jahre nach den Verbrechen hat die Bundesregierung rechtlich dieses nicht als Völkermord anerkannt, die Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia wird seit zehn Jahren verhandelt. Ebenso stellt der brutal niedergeschlagene Maji-Maji-Aufstand zwischen 1905 und 1907 in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Ostafrika“, im heutigen Tansania, eines der gewaltvollsten und grausamsten deutschen Verbrechen während der Kolonialzeit dar.
Der deutsche Kolonialismus wirkt weit über das offizielle Ende der Kolonialzeit hinaus nach. Er hat tiefgreifende Spuren in den Gesellschaften der ehemaligen Kolonien hinterlassen, im kollektiven Gedächtnis und in den Institutionen Deutschlands ist er jedoch über lange Zeit verzerrt oder unzureichend thematisiert worden (www.spiegel.de/geschichte/deutschlands-koloniale-vergangenheit-verdruckst-verwirrend-peinlich-a-00014e54-0bb1-4515-89d8-6945caba15cd). Viele Kulturgüter, menschliche Überreste und Alltagsgegenstände aus kolonialem Kontext befinden sich bis heute in deutschen Museen, Klöstern, Sammlungen und Universitäten. Innerhalb Deutschlands ist das koloniale Erbe allgegenwärtig: in Form von Straßennamen, Denkmälern, Schulcurricula, musealen Darstellungen und nicht zuletzt durch rassistische Strukturen, deren Wurzeln bis in die Kolonialzeit zurückreichen. Betroffene Herkunftsgesellschaften fordern ihre Rückgabe ebenso wie eine konsequente Auseinandersetzung mit den kolonialen Kontexten, in denen diese Objekte unrechtmäßig entwendet oder gewaltsam angeeignet wurden.
Geopolitische Entwicklungen zeigen, dass eine fehlende oder unzureichende Aufarbeitung zunehmend diplomatische Spannungen erzeugen kann und sich negativ auf die außenpolitische Handlungsfähigkeit europäischer Staaten auswirkt. So muss beispielsweise die Erosion oder Verschlechterung partnerschaftlicher Beziehungen in Teilen West- und Zentralafrikas im Kontext von Frankreichs kolonialem Erbe betrachtet werden. Sie bieten autoritären Akteuren gezielt Angriffsfläche für antikoloniale Narrative, die politische Verschiebungen Richtung autoritären Modellen und die Abkehr von Partnerschaften mit europäischen Ländern begünstigen.
Die Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit ist einerseits eine historische Verpflichtung, andererseits auch eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung hierzulande. Aber auch in der Frage der Glaubwürdigkeit Deutschlands und einer gerechteren globalen Ordnung ist die Aufarbeitung höchst relevant. Nur wenn Deutschland sich entschlossen und verbindlich seiner kolonialen Vergangenheit stellt, kann es glaubwürdiger Partner in internationalen Beziehungen sein. In den letzten Jahren haben zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen, Kulturschaffende, Aktivistinnen und Aktivisten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unermüdlich auf die Versäumnisse in der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte hingewiesen und konkrete Maßnahmen eingefordert. Dazu gehören die kritische Aufarbeitung von Sammlungskontexten, die Rückgabe von Raubkunst und menschlichen Überresten, die angemessene Beteiligung von Herkunftsgesellschaften sowie strukturelle Förderungen in Bildung, Forschung und Kulturarbeit. Im Hinblick auf die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit hat die Bundesregierung in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, doch die Auseinandersetzung bleibt weiterhin unzureichend und teils kontrovers. Es wurden erste Schritte unternommen, wie der weitere Ausbau der Agentur für Internationale Museumskooperation oder die Anerkennung der Verbrechen und die Rückgabe von Kolonialartefakten in einzelnen Kontexten, wie etwa die Benin-Bronzen. Weitere Aspekte bleiben jedoch ungelöst, wie zum Beispiel Fragen der Wiedergutmachung in unterschiedlichen Kontexten oder die hinreichende Aufnahme der Kolonialgeschichte in Bildung und Forschung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung ihrer Verantwortung für eine sorgfältige, gerechte und transparente Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte nachkommt, welche Maßnahmen sie ergreift, wie sie betroffene Gesellschaften als auch Kompetenzen der Diaspora einbindet und wie sie sicherstellt, dass die koloniale Vergangenheit Deutschlands nicht weiter verdrängt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Nach welcher Strategie geht die Bundesregierung vor bei der Anerkennung des in den ehemaligen deutschen Kolonien begangenen Unrechts, dem Aussprechen von Entschuldigungen bei den betroffenen Gemeinschaften und der Ergreifung von Maßnahmen der Wiedergutmachung?
Welche konkreten Handlungen leitet die Bundesregierung aus den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung für ihre Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten und konkret von der Aussage, dass die Aufarbeitung des Kolonialismus „ein wichtiges Element für ein zukunftsgerichtetes Miteinander mit den Staaten des afrikanischen Kontinents“ ist, ab?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Rückgabe der Benin-Bronzen für zukünftige Restitutionsprozesse und die Anerkennung kolonialen Unrechts – insbesondere im Hinblick auf Bildungsarbeit, Museumspolitik und internationale Kulturbeziehungen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit jeweiligen betroffenen Staaten der ehemaligen deutschen Kolonien in einem langfristigen Dialog zu stehen, um die kolonialen Verbrechen und deren Folgen gemeinsam aufzuarbeiten?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit den betroffenen Gesellschaften der ehemaligen deutschen Kolonien und ihrer Diasporagemeinschaften hierzulande in einem langfristigen Dialog zu stehen, um die kolonialen Verbrechen und deren Folgen gemeinsam aufzuarbeiten?
Was ist der aktuelle Umsetzungsstand bezüglich des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erwähnten Vorhabens zur Errichtung eines würdigen Erinnerungsortes im Kontext der deutschen Kolonialverbrechen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Erinnerung an die deutsche Kolonialvergangenheit zu im Kontext der deutschen Erinnerungskultur insgesamt?
Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung derzeit bereit für Projekte zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit bereit (bitte nach Förderzeitraum, Ressort und Vorhaben titelscharf aufschlüsseln)?
Welche Mittel sind für die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ in den Jahren 2026 bis 2029 vorgesehen, und wie wird die Museumskooperation weiter ausgebaut?
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialem Kontext an Herkunftsgesellschaften bzw. Herkunftsstaaten, und inwiefern wurden betroffene Gemeinschaften aus den ehemaligen Kolonien an Prozessen der Rückgabe beteiligt?
Wie plant die Bundesregierung, den bestehenden Rückgabeforderungen aus Herkunftsgesellschaften ehemaliger Kolonialgebiete im Hinblick auf menschliche Überreste und Artefakte in deutschen Museen und Sammlungen nachzukommen, insbesondere wenn sie von staatlichen Restitutionskommissionen kommen?
Inwiefern stellt die Bundesregierung für die Nachfahren von Opfern der deutschen Kolonialherrschaft finanzielle Unterstützung bereit für die Suche nach in Deutschland vermuteten menschlichen Überresten?
Wird der Fonds zur Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, welcher bisher im Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingesetzt wurde, fortgeführt, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem finanziellen Umfang?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um für Museen das Erinnern an Kolonialverbrechen dauerhaft zu ermöglichen?
Welche konkreten gesetzlichen Regelungen bestehen aktuell in Deutschland bezüglich des Handels mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, und sind der Bundesregierung hierbei Regelungslücken bekannt, die einen Handel ermöglichen?
Wie häufig und in welchem Umfang findet der Handel mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten innerhalb Deutschlands statt (bitte zu den Jahren 2020 bis 2024 angeben)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die europäische Zusammenarbeit in der kolonialen Aufarbeitung, insbesondere im Bereich der Provenienzforschung, zu intensivieren?
Welche deutsch-französischen und multilateralen Projekte zur Erforschung und Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten wurden seit 2023 initiiert, und welche weiteren sind geplant?
Welche Pläne hat die Bundesregierung zur dauerhaften institutionellen Absicherung und Weiterentwicklung der Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sowie der Museumsagentur für die Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten?
Inwiefern plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Bildungseinrichtungen, Bundesprogramme und Materialien zu entwickeln, die eine systematische Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte in den Bereichen Bildung und Forschung langfristig verankern?
Inwiefern wird die Bundesregierung die derzeitige Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen den beteiligten Ressorts (insbesondere der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und Auswärtiges Amt) in der Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit beibehalten?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass direkte und individuelle Entschädigungszahlungen an Nachfahren von Opfern deutscher Kolonialverbrechen – etwa für den Tod von Angehörigen, psychisches und physisches Leid oder den Verlust von Eigentum – bislang nicht Bestandteil der offiziellen Wiedergutmachungsbemühungen sind, und wie positioniert sie sich zu entsprechenden Forderungen betroffener Gemeinschaften?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die Forschung zu Justizverfahren in den deutschen Kolonien weiterhin zu unterstützen?
Welche politischen Konsequenzen wird die Bundesregierung aus nachgewiesenen Unrechtsurteilen der deutschen Kolonialjustiz ziehen?
Unterstützt die Bundesregierung die internationalen Forderungen nach einer Reform von internationalen Finanzinstitutionen, wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank, um den Stimmen von Ländern des Globalen Südens mehr Gewicht in Entscheidungsprozessen zu verleihen, und welche konkreten Beiträge leistet die Bundesregierung selbst im Rahmen dieser Reformbemühungen?
Welchen Erkenntnisgewinn hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach der Fachkonferenz „Rethinking Development Policy“ am 4. Dezember 2024 für sein Ziel einer dekolonialen Entwicklungspolitik gezogen?
Inwiefern hat das BMZ die für seinen institutionellen Prozess der „Überwindung kolonialer Kontinuitäten“ leitgebenden Handlungsfelder erweitert:
a) entsprechend geäußerten Empfehlungen des hierfür eingesetzten Beratungsteams?
b) entsprechend konkreten Vorschlägen aus dem Fachpublikum im Rahmen der Konferenz am 4. Dezember 2024?
Da das Auswärtige Amt vergangenes Jahr am 5. Juni angekündigt hat, die Kolonialgeschichte im Ausbildungsprogramm für den Auswärtigen Dienst aufzunehmen,
a) inwiefern und in welchem Umfang ist dies geschehen,
b) und wenn ja, plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen weiterzuführen,
c) und welche Veränderungen hat das Auswärtige Amt darüber hinaus vorgenommen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit in Tansania, die Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier bei seinem Besuch im Jahr 2023 angekündigt hat?
Hält die Bundesregierung die Gemeinsame Erklärung mit Namibia angesichts der anhaltenden Ablehnung durch einige Nachfahrenverbände, zivilgesellschaftliche Gruppen und Teile der namibischen Öffentlichkeit weiterhin für einen legitimen Rahmen der Aufarbeitung des Völkermords?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Deutschland sich mit Abschluss der Gemeinsamen Erklärung mit Namibia zu einer rechtlich bindenden Umsetzung verpflichtet, und wenn ja, welchen Zeitrahmen plant sie für die Umsetzung?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sie allen völkerrechtlichen Normen bisher nachgekommen ist in der Verhandlung der Gemeinsamen Erklärung mit Namibia?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass in der derzeit verhandelten Gemeinsamen Erklärung mit Namibia durch die geplanten Wiederaufbauhilfen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung strukturelle Machtasymmetrien reproduziert werden und individuelle Entschädigungsansprüche der Nachfahren unberücksichtigt bleiben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik indigener Gemeinschaften und zivilgesellschaftlicher Organisationen in Namibia am Hyphen-Wasserstoffprojekt im Hinblick auf die historische Verantwortung Deutschlands und die Einhaltung der Rechte indigener Völker?
Welche Standards setzt das BMZ bei seiner begleitenden Förderung im Kontext des Wasserstoffprojekts Hyphen, um die Beteiligung lokaler zivilgesellschaftlicher Akteure sowie die Beachtung historischer Lasten (z. B. Shark Island) sicherzustellen?