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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Behandlungsterminvergabe für gesetzlich Versicherte auf Selbstzahlungsbasis und Hindernisse bei der Terminvergabe auf Online-Portalen

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

01.08.2025

Aktualisiert

06.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/92117.07.2025

Behandlungsterminvergabe für gesetzlich Versicherte auf Selbstzahlungsbasis und Hindernisse bei der Terminvergabe auf Onlineportalen

der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Armin Grau, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Presseberichte in unterschiedlichen Medien legen nahe, dass manche Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gesetzlich Versicherten erst dann zügig einen Arzttermin ermöglichen, wenn diese die Kosten hierfür auf Selbstzahlungsbasis selbst übernehmen (zum Beispiel: „Früherer Arzttermin gegen Geld“, www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2025/frueherer-arzttermin-gegen-geld,arzttermine-fuer-selbstzahler-100.html und „Selbstzahler vs. Kassenpatient: Der Kampf um Arzttermine“, www.br.de/nachrichten/bayern/kassenpatient-vsselbstzahler-der-kampf-um-arzttermine,UVyKFKF). Auch in früheren Jahren gab es offenbar bereits vergleichbare Fälle, und es muss leider nach Ansicht der Fragesteller davon ausgegangen werden, dass es sich dabei nicht um wenige Einzelfälle handelt (vgl. www.deutschlandfunknova.de/beitrag/gesundheit-als-selbstzahler-schneller-einen-arzttermin-bekommen).

Dabei gibt es bereits Rechtsprechung, die vergleichbares Verhalten von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten untersagt (z. B. Landgericht Düsseldorf, 26. Juni 2024 Aktenzeichen 34O10722). Solches Verhalten sei dem Urteil nach ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung. Ärztinnen und Ärzten sei es nicht gestattet, von Patientinnen oder Patienten Geschenke oder andere Vorteile für sich zu fordern oder sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werde, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.

Im letzten Jahr hat der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Verbraucheraufruf „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“ gestartet, wo Verbraucherinnen und Verbraucher meldeten, dass sie sogar für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung privat zahlen sollten (vgl. www.vzbv.de/pressemitteilungen/kassenleistung-als-selbstzahlerleistung-verkauft-das-geschaeft-mitigel).

Ganz abgesehen von der berufsrechtlichen Frage kann dieses Verhalten nach Ansicht der Fragesteller auch das Vertrauen in die Handlungs- und Funktionsfähigkeit staatlicher Daseinsvorsorge und speziell der gesetzlichen Krankenversicherung und den damit verbundenen Leistungskatalog untergraben – zumal in einer Zeit stark steigender Beiträge. Lange Wartezeiten für hausärztliche, fachärztliche und auch psychotherapeutische Termine setzen Menschen mit akutem Behandlungsbedarf unter Druck. Durch die erlebte Krankheitslast fühlen sich die Betroffenen unter Zugzwang, Privatzahlungen für einen früheren Termin in Kauf zu nehmen. Es ist nicht im Sinne gerechter Zugänge zur Gesundheitsversorgung, wenn Personen, die zu dieser finanziellen Leistung nicht bereit bzw. in der Lage sind, sich mit verlängerten Wartezeiten abfinden müssen.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Onlineterminbuchung über Arztportale wie Doctolib oder Jameda zunehmend an Bedeutung gewinnt und in einigen Praxen bereits die einzige Möglichkeit zur Terminvereinbarung darstellt. Dabei berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vgl. www.vzbv.de/pressemitteilungen/doctolib-und-jameda-terminbuchung-mit-hindernissen und www.vzbv.de/sites/default/files/2025-04/25_04_24_Marktcheck_Arztterminportale.pdf), dass Patientinnen und Patienten trotz entsprechender Filtereinstellungen Termine als Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen angeboten werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass gesetzlich Versicherte unbeabsichtigt kostenpflichtige Leistungen buchen und so in eine Selbstzahlerrolle gedrängt werden.

Zuständig für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und für deren Beaufsichtigung die Länder. Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die KVen ihren Pflichten nachkommen bzw. welche Schritte die Bundesregierung gegen dieses Verhalten unternehmen will.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wann hat die Bundesregierung erstmals von Berichten über die Vergabe von Behandlungsterminen auf Selbstzahlungsbasis an gesetzlich Versicherte Kenntnis erhalten und was hat die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt unternommen, um dieses Verhalten zu unterbinden?

2

Wenn die Bundesregierung bislang nichts unternommen hat, warum hat sie bislang nichts unternommen, und welche Maßnahmen plant sie für die Zukunft, um dieses Verhalten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zu unterbinden?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Vergabe von Behandlungsterminen an gesetzlich Versicherte auf Selbstzahlungsbasis das Vertrauen in die Handlungs- und Funktionsfähigkeit staatlicher Daseinsvorsorge und in die gesetzliche Krankenversicherung untergraben kann, und wenn nein, warum nicht?

4

Haben die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Schritte unternommen, um dieses Verhalten zu unterbinden, und wenn ja, wo (welche KV bzw. welches Bundesland), wann, und auf welche Weise?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang die Verbraucherzentralen zu dieser Problematik in den letzten Jahren Problemanzeigen entgegengenommen und beraten haben und wie sich das entsprechend entwickelt hat?

6

Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Beaufsichtigung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und Verträge durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zu verbessern, und wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die von der gesetzlichen Krankenversicherung an die Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlte Gesamtvergütung um durch gesetzlich Versicherte für eine schnellere Terminvergabe getätigte Selbstzahlungen zu kürzen?

7

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung für den Fall, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit zu eröffnen, die Umsetzung des Sicherstellungsauftrags zu prüfen und die Gesamtvergütung im Nachhinein zu kürzen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit der bevorzugten Vergabe früherer Behandlungstermine an gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten, wenn diese Termine nur gegen Selbstzahlung angeboten werden, und unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung eine solche Praxis ggf. sogar für zulässig?

9

Kennt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Praxis von Arztterminplattformen, auf denen gesetzlich Versicherte zwischen Terminen als Selbstzahler, Privatpatientin bzw. Privatpatient oder gesetzlich Versicherte wählen können?

10

Stellt aus Sicht der Bundesregierung die Auswahl eines Selbstzahlertermins über eine solche Plattform ein ausdrückliches Verlangen im Sinne des § 18 Absatz 8 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) dar, und kann diese Auswahl eine schriftliche Bestätigung ersetzen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten für Patientinnen und Patienten, sich gegen eine Benachteiligung oder Ungleichbehandlung bei der Terminvergabe – insbesondere im Zusammenhang mit der bevorzugten Vergabe früherer Selbstzahlertermine – zur Wehr zu setzen, und welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Patientinnen und Patienten hierfür zur Verfügung?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) auf Arztterminportalen zur direkten Buchung angeboten werden, ohne dass eine vorherige ärztliche Aufklärung über deren Nutzen, Risiken und voraussichtliche Kosten erfolgt, und gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um den Vertrieb von IGeL ohne vorherige ärztliche Aufklärung, insbesondere auf Arztterminportalen, zu verhindern, und wenn ja, welche?

13

Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis davon erlangt, dass bei der Onlineterminbuchung über Arztterminportale wie Doctolib oder Jameda gesetzlich Versicherten trotz entsprechender Filtereinstellungen Termine als Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen angeboten werden, und welche Maßnahmen hat sie daraufhin ergriffen, um dieses Vorgehen zu unterbinden?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass gesetzlich Versicherten auf Arztterminportalen mitunter früher liegende Termine angezeigt werden, die nur als Selbstzahler buchbar sind, und wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Erkenntnissen des Verbraucherzentrale Bundesverbands für gesetzliche Versicherte auf Arztterminportalen teilweise erst im weiteren Buchungsverlauf ersichtlich wird, dass freie Termine nur im Rahmen einer Privatsprechstunde oder als Selbstzahlertermin gebucht werden können und es sich somit um kostenpflichtige Angebote außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung handelt?

15

Plant die Bundesregierung, Mindeststandards für kommerzielle Arzt- und Therapieterminportale festzulegen, um zu verhindern, dass Patientinnen und Patienten trotz entsprechender Filtereinstellungen (die Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen ausschließen sollen) Termine als Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen angeboten werden, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 16. Juli 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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