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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Ewigkeitschemikalien

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

21.08.2025

Aktualisiert

18.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/112004.08.2025

Ewigkeitschemikalien

der Abgeordneten Prof. Dr. Armin Grau, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Claudia Müller, Johannes Wagner, Lisa Badum, Harald Ebner, Steffi Lemke, Julia Schneider, Michael Kellner, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), bekannt als Ewigkeitschemikalien, sind besonders persistent und resistent und finden sich aufgrund ihrer Eigenschaften seit den 1950er-Jahren in vielen verbrauchernahen Produkten des Alltags sowie in Industrieprozessen. Sie werden in der Natur nicht oder nur zu ebenfalls hochstabilen Zerfallsprodukten abgebaut. PFAS werden ubiquitär auf der ganzen Welt und in den verschiedensten Umweltmedien übergreifend gefunden. In industrialisierten Ländern finden sich bei den meisten Menschen ein oder mehrere PFAS im Blut. Eine skandinavische Analyse geht in der EU von etwa 12 000 Toten im Jahr in Verbindung mit erhöhten PFAS-Werten aus. Die gesundheitsbezogenen Folgekosten liegen danach bei 50 bis 80 Mrd. Euro pro Jahr im europäischen Wirtschaftsraum (www.norden.org/en/publication/cost-inaction-0). Die 104. Umweltministerkonferenz der Länder stellte jüngst aufgrund neuer Untersuchungen eine zunehmende und flächendeckende Belastung der Umwelt mit PFAS fest und weist auf umweltmedienübergreifend kritische Messwerte hin (www.umweltministerkonferenz.de/documents/104umk_ergebnisprotokoll_endgueltig_1751268071.pdf). In einem bundesweiten Monitoring stellte das Umweltbundesamt (UBA) hohe Belastungswerte in Blutproben von Kindern und Jugendlichen fest, die so hoch lagen, dass bei jedem fünften Probanden gesundheitliche Schäden nach heutigem Wissenstand nicht mehr ausreichend sicher auszuschließen seien (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kinder-jugendliche-haben-zu-viel-pfas-im-blut). Die deutschen Behörden haben in Zusammenarbeit mit Behörden der Niederlande, Dänemarks, Norwegens und Schwedens ein Dossier zur Einleitung eines Beschränkungsverfahren für PFAS eingereicht, das derzeit von den wissenschaftlichen Ausschüssen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geprüft wird (www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Verfahren/Beschraenkungsverfahren/Deutsche_Vorschlaege/PFAS). PFAS stellen neben den gesundheitlichen Risiken auch ein wirtschaftliches Risiko dar. Die Versicherungswirtschaft hat die nur noch schwer kalkulierbaren Risiken von PFAS erkannt und entsprechend reagiert. So hat der Gesamtverband der Versicherer in seine Musterbedingungen für Industrieversicherer eine neue Klausel eingefügt, die Schäden durch PFAS ausschließt (www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/pfas-industrieversicherer-schaffen-klarheit-ueber-risiken-von-ewigkeitschemikalien--187500). In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD angekündigt, die Forschung und Entwicklung von Alternativstoffen zu forcieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2025, www.koalitionsvertrag2025.de/, Seite 37), hierzu aber bislang noch keinen Vorschlag vorgelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie bewertet die Bundesregierung das von der 104. Umweltministerkonferenz (UMK) erkannte Erfordernis einer umfassenden Regulierung aller per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), welche sicherstellt, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen, in denen es keine geeigneten Alternativen gibt?

2

Inwiefern will die Bundesregierung eine entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene unterstützen?

3

Wie wird sich die Bundesregierung – angesichts der Forderung der 104. UMK – gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetzen, den Beschränkungsvorschlag zu PFAS nach Abschluss der fachlichen Bewertung schnell vorzulegen und somit zu ermöglichen, dass eine wirksame Regelung zur Minderung der PFAS-Emissionen schnellstmöglich kommen kann?

4

Plant die Bundesregierung, dem Hinweis der 104. UMK folgend, angesichts der „Umweltmedien übergreifend kritischen Messwerte“, wie sie die 104. UMK anerkannt hat, eine nationale Beschränkung für die Herstellung, den Import und den Export einzelner Produkte, die PFAS enthalten, im Vorgriff auf eine EU-Regelung, und wenn ja, im Rahmen welcher Gesetzesvorhaben, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung, die Koordinierung und staatsebenenübergreifende Kooperation mit Bund und Ländern zu Maßnahmen zur PFAS-Bekämpfung zu verbessern?

6

Plant die Bundesregierung, gezielte nationale Beschränkungen von PFAS zeitnah umzusetzen, wie sie Frankreich für PFAS-haltige Wachsprodukte, Kosmetika, Textilien und Schuhe mitsamt Imprägniermitteln bereits ab 2026 im Vorgriff auf eine EU-Regelung umsetzt (www.handelsblatt.com/politik/international/kosmetik-und-kleidung-frankreich-verbietet-ewigkeitschemikalien/100108723.html), und wenn nein, warum nicht?

7

Wie stellt die Bundesregierung, beispielsweise im Wege der Verhältnisprävention und anderer Maßnahmen, sicher, dass insbesondere empfindliche Personengruppen wie Säuglinge, Kleinkinder und Frauen in gebärfähigem Alter beim Verzehr von Lebensmitteln keiner erhöhten Exposition gegenüber PFAS, orientiert am Summen-TWI (Tolerable Weekly Intake) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ausgesetzt sind?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Menschen an den Küsten der Nord- und Ostsee vor der Exposition mit hoch PFAS-belastetem Meeresschaum geschützt werden (www.tagesschau.de/investigativ/swr/pfas-ostsee-nordsee-100.html)?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholt von Industrievertretern und Verbänden vorgetragene Behauptung, die OECD habe Fluorpolymere als weniger bedenklich als andere PFAS deklariert (sogenannte „polymers of low concern“), und wie berücksichtigt die Bewertung der Bundesregierung dazu insbesondere die Klarstellung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Jahr 2024, dass es innerhalb der OECD zu keinem Zeitpunkt eine Verständigung über Kriterien für eine solche Kategorie gegeben habe (www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/risk-management-risk-reduction-and-sustainable-chemistry/polymers-of-low-concern.pdf/_jcr_content/renditions/original.media_file.download_attachment.file/polymers-of-low-concern.pdf)?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Eintrag von PFAS in die deutschen Oberflächengewässer, und plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Datenerfassung von PFAS-Einträgen zur deutschlandweiten Erfassung und Verbesserung der Datenlage, beispielsweise in Form einer Erfassungspflicht für die Vollzugsbehörden und in Form eines bundesweiten Zentralregisters zum Zweck der verbesserten Gefahrenabwehr?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung PFAS-bezogene Kosten der Wasseraufbereitung für kommunale Wasserversorger ab Geltung der PFAS-4- bzw. PFAS-20-Summengrenzwerte ab 2026 bzw. 2028 ein, und welchen Effekt auf den Trinkwasserpreis und auf Abwasserkosten schätzt die Bundesregierung bis 2030 (bitte gestaffelt pro Jahr bis 2030 angeben)?

12

Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine vorgezogene Evaluierung der kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) der Europäischen Union und die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung bei PFAS und Mikroplastik bis spätestens 2030 einsetzen (diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund umweltmedienübergreifend kritischer Messwerte und voraussichtlich steigender PFAS-bezogener Reinigungskosten für kommunale Wasserversorger zur Einhaltung der PFAS-4- bzw. PFAS-20-Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung ab 2026 bzw. 2028)?

13

Für welche Firmen besteht in Deutschland derzeit eine Einleitungserlaubnis von der zur Gruppe der PFAS gehörigen Trifluoressigsäure (TFA) und TFA-Vorläufersubstanzen in Gewässer, und in welcher Höhe besteht diese jeweils, und wie beurteilt die Bundesregierung unter Vorsorgegesichtspunkten die Notwendigkeit einer Einführung und Kontrolle gesetzlicher Grenzwerte insbesondere für die Einleitung von TFA in Industrieabwässer vor dem Hintergrund, dass in Frankreich bereits massive entsprechende Einleitungen durch Chemieunternehmen stattgefunden haben (vgl. www.welt.de/wirtschaft/plus256315774/Ewigkeitemikalien-in-der-Seine-BASF-droht-Aerger-in-Frankreich.html) und Trinkwasserversorger in Deutschland ausdrücklich vor den Gefahren für die Trinkwasserqualität warnen (vgl. www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ewigkeitschemikalie-tfa-trinkwasser-rhein-bedrohung-100.html)?

14

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr für Umwelt und Gesundheit durch steigende TFA-Konzentrationen ein, und reichen die Leitwerte für Trinkwasser aus, und wie erklären sich die unterschiedlichen Leitwerte für TFA im Trinkwasser in Deutschland, Dänemark und den Niederlanden, und bräuchte es Grenzwerte für Lebensmittel, und plant die Bundesregierung die Einbeziehung von TFA in den PFAS-Gesamtwert nach Trinkwasserverordnung, und wenn nein, warum nicht?

15

Wie plant die Bundesregierung, die steigenden Konzentrationen von TFA in der Umwelt zu reduzieren, welche in Deutschland zugelassenen Pestizide, Biozide und Arzneimittel können sich zu TFA abbauen, welche dieser Stoffe sind Teil des PFAS-Beschränkungsvorschlags, und auf welche andere Weise plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Regulierung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit für diejenigen Stoffe einzusetzen, die nicht Teil des PFAS-Beschränkungsvorschlags sind?

16

Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, die Forschung und Entwicklung von Alternativstoffen forcieren, und bis wann möchte die Bundesregierung hierzu Vorschläge vorgelegt haben, und in welcher Höhe plant die Bundesregierung dafür Mittel im kommenden Haushalt ein?

17

Wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen und sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass bei Verbraucherprodukten, entsprechend der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS, 2020), der generische Ansatz bei der Risikobewertung, auf krebserregende, mutagene, reproduktionstoxische, bioakkumulative, persistente und endokrin disruptive Substanzen etwa in Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielzeug, Kinderartikeln, Kosmetik, Reinigungsmitteln, Einrichtungsgegenständen und Textilien ausgeweitet wird?

18

Wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass Kombinationseffekte von Chemikalien in Verbraucherprodukten – entsprechend der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit – entlang der gesamten europäischen Chemikaliengesetzgebung berücksichtigt werden?

Berlin, den 1. August 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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