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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.09.2025

Aktualisiert

08.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/102501.09.2025

Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren als Hürde für internationale Studierende und Forschende

der Abgeordneten Ayşe Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Misbah Khan, Filiz Polat, Claudia Roth, Jamila Schäfer, Marlene Schönberger, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut aktuellen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft werden im Jahr 2028 bundesweit 768 000 Fachkräfte fehlen (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/alexander-burstedde-jurek-tiedemann-2028-fehlen-768000-fachkraefte.html). Angesichts dieser Entwicklung spielen internationale Studierende, Promovierende und Forschende eine zentrale Rolle als Zielgruppen für eine nachhaltige Zuwanderung. Die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2023 brachte wichtige Fortschritte: Gut qualifizierte Fachkräfte und ausländische Akademikerinnen und Akademiker profitieren nun von erhöhter Flexibilität bei Visa- und Einwanderungsverfahren, unter anderem durch die Erweiterung der Blauen Karte EU, die Einführung der Chancenkarte zur Arbeitssuche in Deutschland und die Anerkennungspartnerschaften. Die Zahl ausländischer Fachkräfte, Studierender und Auszubildender ist allein im ersten Jahr um 10 Prozent gestiegen. Besonders deutlich ist der Anstieg der Visazahlen von Menschen, die in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen wollen: um über 20 Prozent bei Studierenden aus Drittstaaten, um zwei Drittel bei Auszubildenden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/11/fachkraefteeinwanderung.html). Der Visaaktionsplan des Auswärtigen Amts hat zudem die Prozesse der Visavergabe deutlich verbessert. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gilt es gerade vor den weltweit zunehmenden Einschränkungen der Freiheit von Forschung und Lehre, diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen. Denn es bestehen weiterhin strukturelle Hürden, die die Mobilität von Studierenden, Forschenden und Fachkräften begrenzen. So behindern unnötige Wartezeiten, komplexe Zuständigkeitsfragen und komplizierte Anerkennungsverfahren internationale Kooperationen und Einreisen.

Ein weiteres strukturelles Problem betrifft die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Studienleistungen zum Zweck der Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums in Deutschland. Mit Einführung des Portals „anabin“ (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) wurde zwar der Anerkennungsprozess von Hochschulzeugnissen deutlich vereinfacht und digitalisiert. Das „Handelsblatt“ berichtet jedoch, dass Unternehmen vermehrt trotz positiven anabin-Bescheids eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anfordern (www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/migration-diese-huerden-fuer-internationale-fachkraefte-muessen-wir-abbauen/100141824.html). Strukturelle Probleme bestehen zudem an den Hochschulen selbst, hier fehlt es an standardisierten, digitalisierten und zentralisierten Verfahren, z. B. einer zentralen Anlaufstelle für die Anrechnung dieser ausländischen Studienleistungen.

Die Strategie der Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern (2024 bis 2034) zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland benennt zahlreiche Zielsetzungen zur Verbesserung dieser Rahmenbedingungen. Die Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Visavergabe für Fachkräfte aus der Wissenschaft und Studierende weiter zu vereinfachen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es unabdingbar und angesichts der Fortschritte der vergangenen Legislaturperiode besteht eine sehr gute Grundlage, die Verbesserung der Anerkennungs- und Visaverfahren unmittelbar fortzuführen. So kann Deutschland im internationalen Wettbewerb um Talente wettbewerbsfähig bleiben, und der Wissenschafts- und Innovationsstandort wird nachhaltig gestärkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der erteilten und abgelehnten Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland in einzelnen Ländern und insgesamt entwickelt (bitte als Liste nach Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken aufschlüsseln)?

2

Wie lang war die durchschnittliche Wartezeit in den vergangenen fünf Jahren für einen Termin zur Beantragung eines Visums zu Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland an deutschen Auslandsvertretungen (bitte als Liste nach Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken aufschlüsseln)?

3

Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den vergangenen fünf Jahren dieser Visumsanträge (bitte als Liste nach Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken aufschlüsseln)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des weltweiten Rollouts der digitalen Antragsstellung seit dem 1. Januar 2025 (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2692150-2692150) auf Bearbeitungszeiten, Terminwartezeiten und Visazahlen insgesamt?

5

Welche messbaren Verbesserungen brachte die am 1. Juni 2024 in Kraft tretende Anpassung des § 31 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), mit der insbesondere für Studierende das Visumverfahren deutlich entbürokratisiert und entschleunigt werden sollte?

6

Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen, um die Bearbeitungszeiten bei Visastellen und Ausländerbehörden zu verkürzen und Kapazitäten auszubauen, sollen einzelne Maßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden, und wenn ja, welche?

7

Inwiefern sieht die Bundesregierung strukturellen Verbesserungsbedarf bei der Organisation internationaler Aufenthaltsverfahren für Forschende und Studierende?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Visaverfahren auf internationale Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen?

9

Sind in weiteren Ländern weitere Akademische Prüfstellen (APS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) geplant, und wenn ja, in welchen?

10

Wie ist der Umsetzungsstand der Empfehlungen zur „Beschleunigung und Vereinheitlichung der Verfahren für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Studienleistungen aus dem Ausland zum Zweck der Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums“, die die Kultusministerkonferenz (KMK) und das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in ihrer gemeinsamen Strategie „Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland“ aussprechen?

11

Sollen die individuellen Zeugnisbewertungen von Hochschulabschlüssen, die derzeit durch die ZAB durchgeführt werden, in Zukunft von der geplanten „Work-and-stay-Agentur“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 14) übernommen werden?

12

Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse wurden 2024 in anabin gestellt, und wie viele davon wurden positiv beschieden?

13

Wie häufig wurde seit 2024 trotz positiver Bewertung in anabin eine individuelle Zeugnisbewertung durch die ZAB eingefordert?

14

Wie erklärt sich für die Bundesregierung die Uneinheitlichkeit bei Unternehmen in der Nutzung von anabin, von welcher das „Handelsblatt“ berichtet, und welche Maßnahmen sind zur Vereinheitlichung vorgesehen?

15

Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer hatten individuelle Zeugnisbewertungen durch die ZAB im Jahr 2024 und der ersten Hälfte des Jahres 2025?

16

Erfasst die Bundesregierung die Zahl der Fälle, in denen Studien- oder Forschungsaufenthalte in Deutschland aufgrund fehlender oder verspäteter Visa nicht angetreten werden konnten (wenn ja, bitte Anzahl dieser Fälle sowie jeweils die Herkunftsstaaten bzw. zuständigen Auslandsvertretungen sowie angestrebten Studienorte bzw. Hochschulen im Zeitraum der letzten fünf Jahre angeben)?

17

In welchen Herkunftsländern wirbt die Bundesregierung gezielt für den Wissenschaftsstandort Deutschland und mit welchen Formaten?

18

Welche Beratungsangebote stehen potenziellen internationalen Studierenden und Forschenden bei Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren und zur Vorbereitung auf ihren Aufenthalt in Deutschland zur Verfügung?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, dass gemäß den §§ 2 und 16b AufenthG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG-VwV) ein Sperrkonto inklusive Vermögensnachweise in Höhe eines jährlichen BAföG-Höchstsatzes (aktuell über 11 000 Euro) nachgewiesen werden muss, um in Deutschland überhaupt ein Visum nach § 16b AufenthG zu bekommen?

20

Sieht die Bundesregierung die Praxis in anderen EU-Staaten wie Frankreich, Schweden oder Portugal, die deutlich geringere Vermögensnachweise zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums erfordern und beispielsweise keine Sperrkontopflicht haben, als Vorbild für Deutschland, sind derartige Regelungen geplant, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht, und steht die Bundesregierung zu diesen Regelungen mit den genannten Staaten, Hochschulen oder sonstigen Akteuren im Austausch?

Berlin, den 26. August 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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