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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der Umsetzung der WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.09.2025

Aktualisiert

27.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/162111.09.2025

Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der Umsetzung der WIN-Initiative – Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland

der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die von der damaligen durch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung und dem ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, auf den Weg gebrachte WIN (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland)-Initiative und Startup-Strategie sind nach Ansicht der Fragestellenden auch wichtig, weil sie zentrale Impulse für bessere Rahmenbedingungen, mehr Innovationskraft und eine dynamischere Gründungskultur in Deutschland setzen – und deshalb engagiert weiterverfolgt werden sollten.

Mit der WIN-Initiative wurde unter Federführung der ehemaligen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ein breites Bündnis von Wirtschaft, Verbänden, Politik und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengebracht, um den Finanzstandort Deutschland zur Förderung von Start-ups, Innovation und Wagniskapital zu verbessern (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Start-ups/win-initiative.html).

Auch die neue Regierung aus CDU, CSU und SPD bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag zur WIN-Initiative und plant, das finanzielle Volumen der privaten Geldgeber zu verdoppeln (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 121 ff.).

Die Umsetzung jedoch scheint nach Wahrnehmung der Fragestellenden zu stolpern: In der WIN-Initiative verpflichtet sich die Bundesregierung, zehn Maßnahmen umzusetzen, um die Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital gezielt zu verbessern. Als bislang einzige Maßnahme wurde am 10. Juli 2025 die Auszeichnung für den EXIST-Leuchtturmwettbewerb „Start-up Factories“ bekanntgegeben (Maßnahme Nummer 1; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/07/20250710-hightech-ausgruendungen-made-in-germany.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welches Bundesministerium ist in der von CDU, CSU und SPD getragenen Bundesregierung für die Umsetzung und Ausweitung der WIN-Initiative federführend verantwortlich, und welche weiteren Bundesministerien sind daran in welcher Form beteiligt?

2

Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Etablierung von Wachstums- und Innovationskapital als Anlageklasse für Privatpersonen, wodurch vermögende Privatpersonen und andere geeignete Anlegerinnen und Anleger ermutigt werden sollen, in Wachstums- und Innovationskapital zu investieren (vgl. Maßnahme 2 der WIN-Initiative)?

a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig?

b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden?

3

Wie ist der Stand der Umsetzung bei Stärkung von Dachfondsstrukturen, um das Venture-Capital-Ökosystem weiter zu diversifizieren und größere Investitionsmöglichkeiten zu schaffen (vgl. Maßnahme 3 der WIN-Initiative)?

a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig?

b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden?

4

Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Schaffung neuer Finanzierungslösungen für CleanTech-Scale-ups, die spezielle Finanzierungslösungen für den Aufbau industrieller Produktionskapazitäten, insbesondere zur Finanzierung sogenannter First-of-a-kind-Investitionen, benötigen (vgl. Maßnahme 4 der WIN-Initiative)?

a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig?

b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden?

5

Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Verbesserung des Know-how-Transfers zur Förderung von Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital, insbesondere über die Erweiterung der VC Academy der KfW sowie einer neuen Trainingsreihe für potenzielle Limited Partners (vgl. Maßnahme 5 der WIN-Initiative)?

a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig?

b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden?

6

Wie ist der Stand der Umsetzung bei der öffentlichen Studie, die untersuchen soll, wie öffentliche Fonds stärker in Venture Capital investieren können (vgl. Maßnahme 6 der WIN-Initiative)?

7

Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Börsengänge und Exits, insbesondere durch die Verkürzung der Prospektbilligungspflicht und die vorgesehene Möglichkeit komplett englischsprachiger Wertpapierprospekte (vgl. Maßnahme 7 der WIN-Initiative)?

a) Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen wurden bereits umgesetzt bzw. sind geplant?

b) In welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden?

8

Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Stärkung des organisierten Sekundärmarkts für Venture-Capital-Fondsanteile, um die Liquidität der Anlageklasse zu steigern und neue Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. Maßnahme 8 der WIN-Initiative)?

a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig?

b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden?

9

Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital, u. a. durch die Erweiterung der Möglichkeiten für Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, in gewerblich tätige Personengesellschaften und damit in gewerbliche VC (Venture Capital)-Fonds zu investieren, sowie Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden (sogenannter Roll-Over) (vgl. Maßnahme 9 der WIN-Initiative)?

a) Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen wurden bereits umgesetzt bzw. sind geplant?

b) In welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden?

10

Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Modifikation der Anlageverordnung, um Versicherern und Pensionskassen zu ermöglichen, mehr in ertrag- und risikoreichere Anlageklassen wie Venture Capital zu investieren (vgl. Maßnahme 10 der WIN-Initiative)?

a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen notwendig?

b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind darin eingebunden?

11

In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN-Initiative mit der deutsch-französischen Taskforce, die unter der Co-Leitung des ehemaligen Bundesministers der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, darauf abzielt, Vorschläge zu erarbeiten, um den „Zugang von Wachstumsunternehmen (Scale-ups) zu privatem Kapital zu verbessern“, und was genau soll das Ergebnis dieser Taskforce sein, und mit welchem Zeitplan, und wie wird diese Taskforce gemeinsam mit der WIN-Initiative gedacht?

12

In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN-Initiative mit der Initiative „Made for Germany“, mit der sich Bundeskanzler Friedrich Merz am 21. Juni 2025 getroffen hat (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2025-07/bundeskanzler-friedrich-merz-investitionsgipfelunternehmen)?

a) Wie soll sichergestellt werden, dass die dort vorgestellten Investitionen in Deutschland die Innovationsfähigkeit in Deutschland steigern?

b) Wie wird gewährleistet, dass die Investitionszusagen bis 2028 auch tatsächlich erfolgen, und findet ein entsprechendes Monitoring statt?

c) Wie soll eine zu unübersichtliche Finanzierungslandschaft, v. a. für Start-ups und Scale-ups, verhindert werden, um Effizienz und wirkliches neues Wachstum sicherzustellen?

d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich wirklich um neue Investitionen handelt und nicht ohnehin geplante Investitionen einfach umgewidmet werden?

13

In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN-Initiative mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Deutschlandfonds“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 111 f.) sowie dem von der KfW koordinierten „Zukunftsfonds“ („Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien")?

14

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich des im Rahmen der WIN-Initiative vereinbarten Monitoringprozesses (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/09/2024-09-17-start-up-standort-deutschland.html), im Rahmen dessen alle beteiligten Akteure den Umsetzungsstand einmal jährlich in standardisierter Form an die KfW übermitteln?

a) Wie, und durch wen soll die Bewertung des Umsetzungsstands erfolgen?

b) Ist eine Veröffentlichung des Umsetzungsstands geplant, und wenn ja, wann, und in welcher Form?

c) Welche Erkenntnisse lassen sich aus den ersten Rückmeldungen nach Ansicht der Bundesregierung bzw. der KfW bereits ableiten, und wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Startup-Strategie 2.0 darauf zu reagieren?

15

Wie ist der aktuelle Stand der Überlegungen zu der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, angekündigten „Startup-Strategie 2.0.“ (vgl. www.manager-magazin.de/unternehmen/tech/start-up-beauftragte-der-bundesregierung-staatssekretaerin-gitta-connemann-a-e6b412d1-f556-4931-a819-b660f1f80cde)?

a) Ist eine Befassung des Bundeskabinetts dazu geplant, und wenn ja, für wann?

b) Welche Bundesministerien sind an der Ausarbeitung derzeit beteiligt bzw. sollen daran beteiligt werden?

c) Wird die Bundesregierung auch im Rahmen der Startup-Strategie 2.0 die im Rahmen der WIN-Initiative zwischen der Bundesregierung, der KfW und Unternehmen vereinbarten Maßnahmen weiterverfolgen, und wenn nein, warum nicht?

d) Für welche konkreten Maßnahmen ist der neue Titel über 5 Mio. Euro im Haushaltsentwurf des Einzelplans 09 für 2026 zur Startup-Strategie vorgesehen?

16

Aus welchen Gründen wurde das ehrenamtlich ausgeführte – und damit ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung verbundene – Amt der Start-up-Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/01/20220127-anna-christmann-ist-neue-beauftragte-fur-die-digitale-wirtschaft-und-start-ups.html) nicht weitergeführt, und durch welche Stelle wird deren wichtige Funktion der Koordinierung der Start-up-Arbeit der Bundesregierung künftig übernommen?

17

Bis wann soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Verdopplung des Volumens der WIN-Initiative auf über 25 Mrd. Euro erfolgen, und wie soll diese Verdopplung erreicht werden?

a) Welches Bundesministerium ist dafür federführend verantwortlich, und welche Bundesministerien sind darüber hinaus in welchem Umfang beteiligt?

b) Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und Umsetzung?

c) Ist im Rahmen der Verdopplung des Volumens auch eine Erweiterung der Module geplant, und wenn ja, welche zusätzlichen Module werden diskutiert?

18

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Maßnahmen der WIN-Initiative nur zur Finanzierung von Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen dienen, und wenn ja, wie?

Berlin, den 2. September 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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