Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko
der Abgeordneten Boris Mijatović, Tina Winklmann, Max Lucks, Dr. Ophelia Nick, Omid Nouripour, Dr. Lena Gumnior, Julian Joswig, Helge Limburg, Sven Lehmann, Dr. Anna Lührmann, Claudia Roth, Jamila Schäfer, Kassem Taher Saleh, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Kalenderjahr 2026 soll die FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Mexiko und Kanada und damit erstmals in drei Ländern stattfinden. Nachdem die letzten beiden FIFA Fußballweltmeisterschaften der Männer in Katar 2022 und Russland 2018 internationale Kritik an der Vergabepraxis, an der fehlenden Transparenz sowie an der mangelnden Einhaltung menschenrechtlicher Standards ausgelöst hatte, wurde die Ausrichtung des Turniers 2026 in demokratischen Staaten von vielen Seiten zunächst als positiv gewertet. Im Zuge der Bewerbung hatten die drei Gastgeberländer und auch die FIFA zugesichert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen und auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Durchführungskette zu achten (www.sports-humanrights.org/media/oq5n0wgz/fwc26-human-rights-framework_final_en_24-july-2024_updates_clean.pdf). Die Umsetzung dieser Zusagen wird nach Ansicht der Fragestellenden sowohl ein Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der FIFA und ihrer Mitgliedsverbände sein als auch für die Verantwortung internationaler Sportgroßveranstaltungen in demokratischen Staaten.
Angesichts zahlreicher innenpolitischer Entscheidungen der zweiten Präsidentschaft von Donald Trump stehen Menschenrechte, bürgerliche Freiheiten und rechtsstaatliche Grundlagen in den USA zunehmend unter Druck. Die Grundrechte der Verfassung werden angegriffen, Minderheitenschutz wird beschnitten und Menschenrechte werden durch Dekrete der Trump-Administration verletzt. Das zeigen u. a. Analysen von Amnesty International (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/usa-2024) und Human Rights Watch (www.hrw.org/de/news/2025/04/28/usa-100-tage-trump-ein-angriff-auf-die-menschenrechte). Berichten zufolge müssen Menschen bei der Einreise in die USA ihre Konten in den sozialen Netzwerken öffnen, sind Telefone nicht länger als private Räume vor dem Zugriff des Staates geschützt (https://web.de/magazine/sport/fussball/fussball-wm-2026-usa-experte-empfiehlt-einreisenden-wegwerfhandy-41123278) und werden Personen aus dem queeren Leben ebenso diskriminiert wie viele andere Personen, die z. B. der Asylpolitik der Trump-Administration zum Opfer fallen (www.tagesschau.de/ausland/amerika/supreme-court-massenabschiebungen-100.html).
Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die Sports & Rights Alliance, fordern daher eine konsequente menschenrechtliche Bewertung und Überprüfung der Vorbereitung und Durchführung der WM 2026 – auch mit Blick auf den Schutz von Fans, Spielerinnen und Spielern, Beschäftigten, marginalisierten Gruppen und lokalen Communitys (https://sportandrightsalliance.org/world-cup-a-year-out-growing-attacks-on-rights/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur menschenrechtlichen Lage in den drei Austragungsländern der Fußballweltmeisterschaft 2026 vor, insbesondere im Hinblick auf Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsschutz und Arbeitsrechte, im Einzelnen in
a) den USA,
b) Mexiko,
c) Kanada?
Welche konkreten Risiken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Durchführung der WM 2026 wurden durch zivilgesellschaftliche Organisationen, die Sports & Rights Alliance oder UN-Gremien gegenüber der Bundesregierung benannt, etwa im Rahmen von bilateralen Gesprächen, schriftlichen Eingaben oder internationalen Foren?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch die FIFA und die lokalen Organisationskomitees in den drei Gastgeberländern vor?
Inwiefern adressiert die Bundesregierung menschenrechtliche Fragestellungen etwa in Bezug auf diskriminierungsfreie Einreise, Schutz marginalisierter Gruppen oder Pressefreiheit im Dialog mit den Ausrichterländern der WM 2026?
Ergreift oder unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen im Kontext der WM 2026, um die Sicherheit und Nichtdiskriminierung queerer Fans, Spielerinnen und Spieler und Beschäftigter in den Austragungsländern, insbesondere den USA und Mexiko, sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Einschränkungen und gesellschaftliche Diskriminierung, und wenn ja, welche?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die angekündigte Kontrolle von Social-Media-Kanälen durch den US-amerikanischen Zoll und Grenzschutz (www.rnd.de/wirtschaft/usa-einreise-wie-kuenstliche-intelligenz-touristen-ueberwacht-PHBDNO5CDBAVVHJGQS6OFZD424.html), inwiefern adressiert sie diese Eingriffe in die Privatsphäre gegenüber der US-Administration, und welche Empfehlungen gibt sie deutschen Reisenden in diesem Zusammenhang?
Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der US-Administration dafür ein, dass bei ESTA- (Electronic System for Travel Authorization) und Visumanträgen neben weiblich und männlich auch ein Eintrag „divers“ oder ein ggf. vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichender Geburtseintrag akzeptiert wird, um so die Rechte von queeren Personen zu schützen?
Inwiefern steht die Bundesregierung mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) als Mitglied der FIFA im Austausch über die Umsetzung der Menschenrechtsanforderungen im Rahmen der WM 2026?
Hat sich die Bundesregierung eine Position dazu erarbeitet, welche Rolle sie dem DFB hinsichtlich der Verantwortung für menschenrechtliche Standards bei internationalen Turnieren beimisst, an denen Deutschland teilnimmt, und wenn ja, wie lautet diese?
Inwiefern werden menschenrechtliche Kriterien bei der Förderung von Sportgroßveranstaltungen im Ausland mit deutschen Mitteln oder im Rahmen von Unterstützungsleistungen (z. B. Sicherheitsabkommen, Logistik, Visaabwicklung) berücksichtigt?
Inwiefern führt die Bundesregierung eigene Bewertungen internationaler Sportgroßveranstaltungen im Hinblick auf menschenrechtliche Standards durch, und in welcher Form bezieht sie dabei zivilgesellschaftliche Expertise ein, etwa von Organisationen wie der Sports & Rights Alliance oder dem Zentrum für Menschenrechte und Sport?
Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung des geplanten Leitbilds „Menschenrechte bei Sportgroßveranstaltungen“ durch das Bundesministerium des Innern, welche Stakeholder und Stakeholderinnen wurden in den Prozess eingebunden, und wann soll das Leitbild öffentlich vorgestellt werden?
Zieht die Bundesregierung in Betracht, sportpolitische Fördermittel künftig an die Vorlage und Umsetzung einer menschenrechtlichen Strategie bei Fachverbänden zu koppeln, wenn ja, in welcher Form konkret, etwa durch verpflichtende Nachweise bei Förderanträgen, standardisierte Kriterien in Förderrichtlinien oder begleitende Monitoring-Instrumente, und wenn nein, warum nicht?