Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks ist eine wichtige Verbesserung für die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit für den Ulmer Hauptbahnhof. Geplant ist eine Inbetriebnahme für 2026. Für die umfangreichen Baumaßnahmen sieht die Deutsche Bahn eine Sperrzeit von vier Wochen vor (13. Januar bis 6. Februar 2026). In diesem Zeitraum ist der Bahnhof Ulm nicht erreichbar. (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/hauptbahnhof-sperrung-sanierung-100.html) Die Länge der Sperrpause ist nach Stand der Technik für eine reine Inbetriebnahme eines elektronischen Stellwerks ungewöhnlich und benötigt nach Ansicht der Fragestellenden eine bessere Begründung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der fast vierwöchigen Sperrung des Ulmer Hauptbahnhofs betroffen?
Welche Ersatzverkehre plant die Deutsche Bahn in Rücksprache mit den zuständigen Aufgabenträgern für ausfallende Verkehre anzubieten (bitte getrennt nach Linien bzw. Strecken auflisten)?
Welche Linien werden den Ulmer Hauptbahnhof in der Zeit umfahren, und welche Linien werden ausfallen (bitte Linien sowie Fahrweg aufführen)?
Hält die DB InfraGO einen vierwöchigen Zeitraum für die Inbetriebnahme eines elektronischen Stellwerks vergleichbarer Größe grundsätzlich für gerechtfertigt (bitte begründen)?
Welche Stelleinheiten sind von der Inbetriebnahme des Stellwerks betroffen (bitte Mengen nach Kategorien (Signale, Achszähler, Weiche, etc.) sortiert aufführen)?
Welche Stelleinheiten werden im Rahmen der Inbetriebnahme ersetzt (bitte Mengen nach Kategorien (Signale, Achszähler, Weiche, etc.) sortiert aufführen)?
Welche Stelleinheiten werden im Rahmen der Inbetriebnahme räumlich verändert (bitte Mengen nach Kategorien (Signale, Achszähler, Weiche, etc.) sortiert aufführen)
Welche Stelleinheiten werden im Rahmen der Inbetriebnahme neu errichtet (bitte aufführen)?
Welche Maßnahmen bezüglich des Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS) werden im Rahmen der Inbetriebnahme ergriffen, und welche Effekte haben diese jeweils beispielsweise bezüglich der Fahrzeiten (bitte aufführen)?
Wird ETCS im Knoten Ulm bereits mit Inbetriebnahme des Stellwerks ebenfalls in Betrieb gehen, und wenn nein, warum nicht?
Sofern die Inbetriebnahme von ETCS später erfolgt, was ist der geplante Ausrüstungsbereich, und wann ist die Inbetriebnahme geplant?
Welche Kapazitätserhöhungen sind durch ETCS im Knoten Ulm möglich?
In welchem Bereich erfolgt nach Inbetriebnahme des Stellwerks die Aufnahme in ETCS für Züge aus Richtung München, die nach dem Bahnhof Ulm auf die Schnellfahrstrecke fahren?
Werden mögliche Einbrüche in der möglichen Geschwindigkeit (bzw. nicht Ausfahren der möglichen Maximalgeschwindigkeit) bei Ausfahrt aus Ulm Richtung Schnellfahrstrecke durch die Aufnahme in ETCS bei Einfahrt in den Knoten Ulm beseitigt, und wenn nein, wann ist mit der Aufhebung der Geschwindigkeitsrestriktion zu rechnen?
Wieso wird in Ulm ein elektronisches Stellwerk und kein digitales Stellwerk verbaut?
Welche Bauform wird in Ulm verbaut?
Sind Teile der Technik abgängig, und wenn ja, bis wann müssen diese ersetzt werden, um die dauerhafte Öffnung des Bahnhofs Ulm zu gewährleisten?
Welche weiteren Instandhaltungs- sowie andere Maßnahmen werden im Rahmen der Sperrung des Bahnhofs Ulm umgesetzt?
Welche Instandhaltungs- sowie andere Maßnahmen entlang der durch die Sperrung des Bahnhofs Ulm nicht befahrbaren Streckenabschnitte werden im Bauschatten der Inbetriebnahme durchgeführt (bitte nach Strecken auflisten)?
Welche Änderungen am Spurplan des Bahnhofs Ulm werden durchgeführt, und welche Effekte haben diese?
Werden neue Fahrstraßen durch die Inbetriebnahme des Stellwerks ermöglicht, und wenn ja, welche?
Welche kapazitiven Verbesserungen ergeben sich insgesamt (bitte nach elektronischem Stellwerk (ESTW), ETCS und Spurplanänderungen aufgliedern)?
Wurde eine zeitliche Verschiebung der Sperrung geprüft zur Vermeidung der Überlastung des Straßenverkehrs in Ulm (laufende Sanierung der Hauptverkehrsachse B10 bis 2030 inklusive Abbau der Wallstraßenbrücke ab November 2025, laufender Ersatzneubau der Gänstorbrücke bis Ende 2027, Ersatzneubau der zentralen Adenauerbrücke bis Ende 2028; vgl. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/umbau-b10-blaubeurer-tor-bohrpfahltest-100.html)?
Welche Gründe gibt es für die Deutsche Bahn zur Durchführung der Inbetriebnahme zu diesem Zeitpunkt?
Ist eine Kürzung des Zeitraums der Sperrung möglich, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Deutsche Bahn sichergestellt, dass ausreichend Abnahmeprüfer für den Zeitraum zur Verfügung stehen, um eine termingerechte Inbetriebnahme des Bahnhofs sicherzustellen?
Wurden Alternativen wie eine Teilsperrung des Bahnhofs Ulm geprüft, und was war das Ergebnis der Prüfung (bitte ausführen)?
Sind Lieferverzögerungen für das Stellwerk in Ulm zu erwarten?
Inwieweit ist die Inbetriebnahme des Bahnhofs Ulm mit der Inbetriebnahme des Stellwerks in Osnabrück vergleichbar (in Medien dargestellte Meinungen nehmen eine Vergleichbarkeit an, vgl. www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/hauptbahnhof-sperrung-sanierung-100.html)?
Sofern eine Vergleichbarkeit vorliegt, warum erfolgt die Inbetriebnahme des Stellwerks in Ulm mit einem deutlich längeren Sperrungszeitraum?
Erfolgen Ausgleichszahlungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund des Sperrzeitraums im Stellwerk Ulm, und wenn nein, warum nicht?
Ist für die Umsetzung der Regio-S-Bahn Donau-Iller die Errichtung eines zusätzlichen Bahnsteigs geplant, und wenn ja, bis wann soll dieser errichtet werden?