Verankerung, Struktur und Zuständigkeiten im Bereich bürgerschaftliches Engagement in der Bundesregierung
der Abgeordneten Tina Winklmann, Nyke Slawik, Denise Loop, Misbah Khan, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, Claudia Müller, Simone Fischer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement ist eine tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts, sei es im Kinderschutz, in der Jugendfeuerwehr, im Turnverein, bei der Telefonseelsorge oder für den Umweltschutz. In Deutschland engagieren sich fast 30 Millionen Menschen freiwillig und ehrenamtlich. Sie leisten unverzichtbare Hilfe in Krisensituationen wie bei Hochwasserlagen, unterstützen Geflüchtete und tragen in vielfältigen Bereichen zum Funktionieren des Gemeinwesens bei. Diese wertvolle Arbeit unterstützt der Bund insbesondere durch die Förderung von
- Strukturen, z. B. des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) sowie der Bundesebene von Jugendverbänden oder Freiwilligenagenturen,
- Projekten, z. B. durch die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE), oder Programmen wie „Demokratie leben“ und „Menschen stärken Menschen“,
- Freiwilligendiensten (des Bundes und der Jugendfreiwilligendienste der Bundesländer).
Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode im Bundeskanzleramt die Themen Sport und Ehrenamt neu angesiedelt und als Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein berufen. Welche konkreten Zuständigkeiten der neu berufenen Staatsministerin und ihrer Abteilung im Bereich bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt übertragen werden ist bislang unklar. Ebenso offen ist, wie die Koordinierung und Federführung der vielfältigen Engagementbereiche, von Freiwilligendiensten über gemeinnützige Organisationen bis zum Zivilschutz, innerhalb der Bundesregierung geplant und verankert werden.
Laut Auskunft der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt sowie der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im jeweils zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages sollte bis Anfang August geklärt werden, welche Abteilungen bzw. Unterabteilungen oder Referate aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend laut Organisationserlass nach § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung vom 6. Mai 2025 in das Bundeskanzleramt übergeben werden. Dies war ebenfalls für Geschäftsbereiche des Bundesministeriums des Innern vorgesehen. Der Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei teilte mit Schreiben vom 8. August 2025 der Vorsitzenden des Ausschusses Sport und Ehrenamt mit, dass die Verwaltungsvereinbarungen kurz vor dem Abschluss stünden. Das Referat SP 1 des Bundesinnenministeriums teilte dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt mit Schreiben vom 2. September 2025 mit, dass aktuell davon ausgegangen wird, dass der formale Zuständigkeitswechsel aus diesem Bundesministerium im Oktober 2025 vollzogen werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe Ehrenamt sowie bürgerschaftliches Engagement?
Warum hat die Bundesregierung bei der Entwicklung des Titels der Staatsministerin auf den Begriff „bürgerschaftliches Engagement“ verzichtet, obwohl dieser seit der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ (14. Wahlperiode) etabliert ist, wie beispielsweise beim Unterausschuss des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab der 15. Wahlperiode?
Aus welchen Gründen wurde stattdessen der Begriff des Ehrenamts gewählt, der lediglich einen Teilbereich des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements abdeckt?
Welche Abteilungen, Unterabteilungen oder Referate aus den beiden oben genannten Bundesministerien werden an das Bundeskanzleramt insbesondere in die Abteilung Sport und Ehrenamt übertragen (bitte die damit verbundenen Zuständigkeiten und Aufgaben aufführen)?
Welche Abteilungen, Unterabteilungen oder Referate im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind bereits bei der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt eingerichtet?
Bis wann soll der Umzug aller im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement vorgesehenen Abteilungen, Unterabteilungen oder Referate in das Bundeskanzleramt und zur Staatsministerin für Sport und Ehrenamt abgeschlossen sein (bitte, wenn geplant, nach Zwischenschritten aufschlüsseln)?
Wie viele Stellen wurden bereits in die Abteilung der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt übertragen (bitte nach Herkunftsressort aufschlüsseln)?
Welche weiteren Stellen sollen noch folgen, und bis wann ist die vollständige Personalübertragung abgeschlossen (bitte nach Herkunftsressort aufschlüsseln)?
Welche Themenbereiche aus dem Bereich Engagement verbleiben in den beiden oben genannten Bundesministerien, und warum?
In welchen weiteren Bundesministerien bleiben auch künftig zentrale Bereiche des freiwilligen, bürger- und zivilgesellschaftlichen Engagements verankert, und um welche Bereiche handelt es sich jeweils?
Welche Rolle ist für die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt in der ressortübergreifenden Zusammenarbeit der Bundesregierung im Bereich bürgerschaftliches Engagement vorgesehen (Koordination, Federführung oder vergleichbare Kompetenzen)?
Seit welchem Datum liegt der finale Bericht über die Evaluation der Wirkungen der DSEE dem zuständigen Bundesministerium vor, und wann ist mit dem darauf basierenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu rechnen?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Struktur der DSEE an die oben aufgeführten neuen Strukturen der Bundesregierung angepasst wird?
Sind vonseiten der Bundesregierung Vorschläge für eine veränderte oder ergänzte Besetzung des Stiftungsrates der DSEE aus den Reihen des Deutschen Bundestages vorgesehen?
Wo innerhalb der Bundesregierung wird die Rechtsaufsicht über die DSEE zukünftig verankert werden?