Politische Ziele und Umsetzung der Aktivrente nach Bekanntwerden eines Referentenentwurfs
der Abgeordneten Sascha Müller, Dr. Armin Grau, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In ihrem Koalitionsvertrag kündigten die Parteien der Bundesregierung CDU, CSU und SPD 2025 die Einführung einer sogenannten Aktivrente an. Mit der Einigung im Koalitionsausschuss am 8. Oktober 2025 und dem im Nachgang den Ausschüssen übersandten Referentenentwurf für ein Aktivrentengesetz liegt nun erstmals eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung vor. Eine Kleine Anfrage der Fragestellenden vom 27. Juni 2025 (Bundestagsdrucksache 21/685) ließ die Bundesregierung weitgehend unbeantwortet und verwies lediglich auf das anstehende Gesetzgebungsverfahren. Die fragestellende Fraktion stellt zahlreiche Fragen erneut, verbunden mit der Erwartung, dass die Bundesregierung nun in der Lage und willens ist, unter Bezug auf den Referentenentwurf zu antworten, weil vor allem so eine sachgerechte parlamentarische Beratung und eine fundierte öffentliche Diskussion ermöglicht werden können.
Vorgesehen ist, dass Erwerbseinkommen bis zu 2 000 Euro monatlich für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge abführen muss, steuerfrei gestellt werden. Ziel der Maßnahme soll es sein, das längere Arbeiten im Alter attraktiver zu machen und zugleich dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Der Referentenentwurf wirft zahlreiche Fragen auf. Es ist nicht ersichtlich, warum die Bundesregierung bestimmte Grenzen (z. B. 2 000 Euro) oder Ausgestaltungen (z. B. Freibetrag oder Freigrenze) gewählt hat. Auch die Frage nach Mitnahmeeffekten, nach möglichen Verdrängungseffekten jüngerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie nach den verteilungspolitischen Folgen bleibt weitgehend unbeantwortet.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie mit europarechtlichen Vorgaben. Kritisch erscheint den Fragestellenden zudem, dass vor allem Menschen mit überdurchschnittlicher Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von der Aktivrente profitieren könnten, während Erwerbsgeminderte und Menschen in körperlich belastenden Berufen ausgeschlossen bleiben.
In der öffentlichen Debatte und insbesondere von den Sozialverbänden wird darauf hingewiesen, dass vor allem gesunde und gut abgesicherte Personen profitieren könnten, während die fiskalischen Kosten letztlich von den jüngeren Generationen getragen würden. Kritisiert werden auch mögliche Mitnahmeeffekte und eine damit nur begrenzte Wirkung auf die Fachkräftesicherung (www.deutschlandfunk.de/ungerecht-und-schwer-erklaerbar-debatte-um-aktivrente-100.html?utm_source=chatgpt.com; www.spiegel.de/wirtschaft/aktivrente-als-klientelpolitik-die-rechnung-zahlen-die-jungen-kolumne-a-a0d3326e-7e3d-4aaa-8e85-3db9ef525a36)
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Maßnahme sozial ausgewogen ist und ob sie nicht bestehende Ungleichheiten im Zugang zum Arbeitsmarkt im Alter verstärken würde. Schließlich bleiben auch die langfristigen fiskalischen und arbeitsmarktpolitischen Wirkungen der Regelung offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Aktivrente, erwartet sie eine Anhebung des durchschnittlichen faktischen Rentenzugangsalters, und wenn ja, um wie viele Monate (bitte nach Geschlecht und Berufsgruppen differenzieren), erwartet sie ein längeres Verbleiben relevanter Berufsgruppen und Jahrgänge im Arbeitsmarkt, wenn ja, bei welchen Berufsgruppen und welchen Jahrgängen insbesondere, und warum hält die Bundesregierung steuerliche Privilegien für das geeignetere Instrument im Vergleich zu Maßnahmen wie Gesundheitsförderung, Weiterbildung oder Prävention?
Weshalb sollen nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zur Inanspruchnahme der Aktivrente berechtigt sein, und wie begründet die Bundesregierung, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandaten unberücksichtigt zu lassen?
Was hat die Bundesregierung bewogen, einen aktiven Rentenbezug nicht zur Bedingung für die Gewährung der Vorteile aus der Aktivrente zur Bedingung zu machen?
Warum wurde eine Einkommensgrenze von 2 000 Euro gewählt, und wie verhält sie sich zum Grundfreibetrag, auf welcher Datengrundlage beruht diese Festlegung, welche Alternativen (z. B. 1 500 oder 2 500 Euro) wurden geprüft, und aus welchen Gründen wurden sie verworfen?
Wie definiert und bewertet die Bundesregierung „Mitnahmeeffekte“ im Zusammenhang mit der Aktivrente, insbesondere bei Personen, die auch ohne steuerliche Anreize weiterarbeiten würden, welche quantitativen Schätzungen liegen dazu vor, und warum hält sie die fiskalischen Kosten durch solche Effekte für vertretbar?
Warum soll die Steuerfreiheit als Steuerfreibetrag und nicht als Freigrenze ausgestaltet werden, mit welchen fiskalischen und verteilungspolitischen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei beiden Varianten, und aus welchen Gründen wurde die im Referentenentwurf vorgesehene Variante gewählt?
Was hat die Bundesregierung bewogen, für den steuerfreien Betrag auf einen Progressionsvorbehalt zu verzichten, wie hätte sich dieser auf die Gesamtsteuerlast der Betroffenen ausgewirkt, wie sieht die Verteilungswirkung der Aktivrente mit und ohne Progressionsvorbehalt aus (bitte in Dezilen angeben), und welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Vereinbarkeit eines Progressionsvorbehalts mit dem Ziel der Aktivrente?
Welche steuerlichen Minder- bzw. Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung, und wie begründet sie die Annahme, dass diese Mindereinnahmen durch Beschäftigungseffekte kompensiert werden können?
Welche zusätzlichen Belastungen entstehen für die Finanzbehörden und für die Steuerpflichtigen durch die Neuregelung, insbesondere durch eine ggf. erhöhte Zahl von Steuererklärungen, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Verwaltungsaufwand?
Mit welchen Effekten zusätzlicher Beschäftigung rechnet die Bundesregierung, auf welchen Annahmen zu Inanspruchnahme, Verhaltensänderungen und Einkommensstrukturen basieren diese Schätzungen, welche empirischen Grundlagen wurden herangezogen, und warum erwartet die Bundesregierung stärkere Anreize als durch die bereits bestehenden Befreiungen von der Beitragspflicht zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung bzw. durch eine mögliche Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge an die Beschäftigten?
Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, ob als Alternative zur nun vorgelegten Aktivrente die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Arbeitgeber infrage kommt, mit welchem Ergebnis, und inwieweit sieht sie dabei verfassungsrechtliche Probleme?
In welchem Ausmaß sieht die Bundesregierung Risiken im Hinblick auf unerwünschte Nebenwirkungen der Aktivrente, wie will sie verhindern, dass Arbeitgebende in Erwartung des Bruttofür-Netto-Effekts bei Beschäftigten, die von der Aktivrente profitieren, einen geringeren Bruttolohn anbieten, wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Personen kurz vor dem gesetzlichen Rentenalter verdrängt werden, wenn Rentenbeziehende mit steuerlicher Begünstigung verstärkt weiterbeschäftigt werden, und warum hält die Bundesregierung diese Risiken für beherrschbar?
Inwiefern erachtet die Bundesregierung die häufig in Arbeitsverträgen vorkommende automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters als problematisch, und inwiefern erwägt sie, hier auf gesetzlichem Weg Änderungen herbeizuführen?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie viele Betriebe überhaupt bereit sind, Menschen jenseits des gesetzlichen Rentenalters zu beschäftigen?
Welche Personengruppen profitieren nach Berechnungen der Bundesregierung besonders stark von der Steuerbefreiung (bitte nach Einkommensgruppen, Geschlecht, Branchen differenzieren und ggf. Erwerbsformen darstellen)?
Welche Verteilungswirkungen erwartet die Bundesregierung von der Steuerbefreiung der Aktivrente, in welchem Umfang profitieren die verschiedenen Einkommensgruppen, welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf die Einkommensgruppen in den unteren im Vergleich zu den oberen Einkommensdezilen, inwieweit trägt die Maßnahme zur Verringerung oder zur Verschärfung von Einkommens- und Vermögensungleichheiten bei, und warum hält die Bundesregierung die verteilungspolitischen Folgen für vertretbar?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten Steuerbefreiung für Einkommen aus Erwerbsarbeit im Rentenalter mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Personen mit vergleichbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, die Systematik des Einkommensteuerrechts, eine mögliche mittelbare Diskriminierung jüngerer Erwerbspersonen, etwaige Vorgaben des europäischen Rechts, und mögliche Diskriminierungen von freiberuflich oder selbstständig tätigen Personen?
Welche langfristigen fiskalischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung über den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum hinaus (z. B. infolge demografischer Trends oder Verschiebung von Erwerbsverhalten)?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus internationalen Erfahrungen mit ähnlichen Modellen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit der Aktivrente mit europarechtlichen Vorgaben sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Diskriminierungsverbote und Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Welche flankierenden Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um unerwünschte Nebeneffekte (z. B. Altersdiskriminierung, Tarifverschiebungen) zu verhindern?
Welche Überlegungen bestehen bzw. bestanden, die Aktivrente zeitlich zu befristen oder mit Evaluationsklauseln zu versehen, und wenn dies nicht vorgesehen ist, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung darauf?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Gefahr, dass die Aktivrente in der öffentlichen Wahrnehmung als Ersatz für eine strukturelle Rentenreform interpretiert wird?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung, dass von der Aktivrente vor allem Personen mit überdurchschnittlicher Gesundheit und Arbeitsfähigkeit profitieren könnten, während Erwerbsgeminderte und Menschen mit belastenden Berufen ausgeschlossen bleiben könnten, und welche Maßnahmen sieht sie vor, um sicherzustellen, dass diese Gruppen nicht systematisch benachteiligt werden?
Welche geschlechterspezifischen Unterschiede erwartet die Bundesregierung in der Inanspruchnahme und im Nutzen der Aktivrente?
Welche konkreten Evaluationskriterien plant die Bundesregierung zur Messung der Wirksamkeit der Aktivrente, bis wann soll eine erste Evaluation vorgelegt werden, und wie sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden?