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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Veräußerung von Energieunternehmen und Sicherung von Energieinfrastruktur

(insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.12.2025

Aktualisiert

05.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/250531.10.2025

Veräußerung von Energieunternehmen und Sicherung von Energieinfrastruktur

der Abgeordneten Michael Kellner, Karl Bär, Dr. Alaa Alhamwi, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Katharina Beck, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Rebecca Lenhard, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Johannes Wagner, Tina Winklmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung ist verpflichtet, bis 2028 die zur Sicherung der Energieinfrastruktur verstaatlichten Unternehmen Uniper sowie die aus den Unternehmensteilen der GAZPROM Deutschland geschaffene SEFE bis auf einen Anteil von 25 Prozent plus eine Aktie zu veräußern. Beide Unternehmen sind sowohl Energiehändler wie auch Infrastrukturbetreiber. Ebenso sind beide Unternehmen für sich von besonderer Relevanz für die sichere Versorgung von Unternehmen und Haushalten in Deutschland und Europa, beispielsweise durch ihre Geschäftsfelder in anderen Ländern Europas und in Großbritannien oder den Betrieb von speziellen Tankstellennetzen. In der Vergangenheit stellte sich nach Ansicht der Fragestellenden die Veräußerung von Energieinfrastruktur an ausländische Firmen als Risiko für die Versorgungssicherheit dar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Welche Auflagen hat die Europäische Kommission im Rahmen der staatlichen Beteiligung für den Verkauf von Uniper und SEFE gemacht?

2

Welche Optionen prüft die Bundesregierung für den Verkauf von SEFE, und sollen Unternehmenssparten aus SEFE herausgelöst werden?

3

Welche Optionen prüft die Bundesregierung für den Verkauf von Uniper, und sollen Unternehmenssparten aus Uniper herausgelöst werden?

4

Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für den Verkauf von SEFE und Uniper, und welche vorbereitenden Schritte müssen dafür zu welchem Zeitpunkt vorgenommen werden?

5

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Falle eines Verkaufs, um Speicherkapazitäten zu sichern und leeren Speichern – wie in der Saison 2021/2022 – vorzubeugen?

6

Funktionieren die jetzigen Auflagen zur Füllmenge der Speicher zur vollen Zufriedenheit der Bundesregierung, und wenn nein, welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung?

7

Hat die Bundesregierung geprüft oder plant sie, zu prüfen, ob zusätzlich zu den saisonalen Gasspeichern auch – analog zu den Erdölreserven – eine strategische Gasreserve angelegt werden sollte, die garantiert, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichende Vorräte vorhanden sind, um allein aus gespeichertem Gas auch in einem harten Winter, drei Monate Gasverbrauch zu gewährleisten?

8

Überlegt die Bundesregierung, Speicher und Pipelines in staatlicher Hand zu behalten und nur die restlichen Teile zu verkaufen, wenn ja, für welche Teile dieser Infrastrukturen, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür und dagegen, die Speicher und Pipelines in staatlicher Hand zu behalten?

9

Überlegt die Bundesregierung, die Speicher und Pipelines von SEFE und Uniper zusammenzuführen?

10

Plant die Bundesregierung eine einzelne Veräußerung von Unternehmensteilen von SEFE oder Uniper, deren Geschäftsfeld oder Sitz im Ausland liegt?

11

Wie schätzt die Bundesregierung derzeit das Risiko ein, dass Gerichtsverfahren den Veräußerungsprozess aufhalten?

12

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung das Risiko, dass bei einem Verkauf von Unternehmenssparten mögliche defizitäre Teile unveräußerlich beim Staat als Eigentürmer liegen bleiben?

13

Wann enden bei SEFE die russischen Gaslieferungen aus alten, langfristigen Verträgen?

14

Plant die Bundesregierung Vorgaben zum Erhalt von Arbeitsplätzen, und wenn ja, welche, bei

a) Uniper und seinen Unternehmenssparten und

b) SEFE und seinen Unternehmenssparten?

15

Plant die Bundesregierung Vorgaben zum Erhalt von Ausbildungskapazitäten, und wenn ja, wie, bei

a) Uniper und seinen Unternehmenssparten und

b) SEFE und seinen Unternehmenssparten?

16

Wie plant die Bundesregierung, die Tarifbindung und Mitbestimmung nach dem Verkauf für Uniper und seine Unternehmenssparten sowie SEFE und seine Unternehmenssparten abzusichern?

17

Plant die Bundesregierung die Möglichkeit zur Ausschüttung von Dividenden für Uniper zu ermöglichen?

18

Welche beihilferechtlichen Zusagen und Auflagen gegenüber der EU-Kommission betreffen konkret die Uniper-Wasserkraftsparte (bitte Fallnummer, Auflagen und Zeitplan nennen)?

19

Unterstützt die Bundesregierung eine Überführung von Uniper-Wasserkraftwerken in öffentliches Eigentum, z. B. durch Überführung in Eigentum von Ländern, Kommunen, Stadtwerken oder anderen Unternehmen in öffentlichem Eigentum aus der jeweiligen Region, wenn ja, mit welchen Instrumenten, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

20

Hat die Bundesregierung seit 2022 von der Bayerischen Staatsregierung oder einer ihrer nachgeordneten Stellen konkrete Angebote, Prüfbitten oder Absichtserklärungen zur Übernahme oder Beteiligung an Uniper oder an Teilen von Uniper (z. B. Wasserkraftwerke, Kraftwerksverbünde, Tochtergesellschaften) erhalten, und wenn ja, bitte Zeitraum und Gegenstand angeben?

21

Hat die Bundesregierung seit 2022 von anderen öffentlichen Stellen (z. B. Kommunen, Stadtwerken, Landesenergiegesellschaften oder Bürgerenergiegesellschaften) konkrete Angebote, Prüfbitten oder Absichtserklärungen zur Übernahme oder Beteiligung an Uniper oder an Teilen von Uniper (z. B. Wasserkraftwerke, Kraftwerksverbünde, Tochtergesellschaften) erhalten, und wenn ja, bitte Zeitraum, beteiligte Akteure und Gegenstand angeben?

22

Plant die Bundesregierung, die Uniper-Wasserkraftwerke in einer Carveout-Struktur auszugliedern, um gezielt Beteiligungen öffentlicher Akteure (Länder, Kommunen, Stadtwerke) an den Uniper-Wasserkraftwerken zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?

23

Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen im Wasser- oder Energiewirtschaftsrecht vorzunehmen, um generell die Überführung von Wasserkraftwerken in öffentliches oder kommunales Eigentum zu erleichtern?

24

Plant die Bundesregierung, Finanzierungsinstrumente oder Fördermöglichkeiten bereitzustellen, damit Länder, Kommunen, Stadtwerke oder Bürgerenergiegesellschaften Uniper-Wasserkraftwerke erwerben können, und wenn nein, warum nicht?

25

Beabsichtigt die Bundesregierung Gemeinwohlkriterien (z. B. kommunale Beteiligungsquoten, ökologische Mindeststandards, Tarifbindung, Mitbestimmung) als verbindliche Bedingungen in allen Varianten der Reprivatisierung der Uniper-Wasserkraftwerke (Gesamtverkauf, Börsengang, Teilverkäufe, Carve-outs, Einzelverkäufe) zu verankern, und wenn nein, warum nicht?

26

Plant die Bundesregierung, bei den ab 2030 anstehenden Neukonzessionierungen von Uniper-Wasserkraftwerken das Heimfallrecht oder Konzessionsausschreibungen zu nutzen, um eine Überführung in öffentliche oder regionale Trägerschaft, z. B. durch Überführung in Eigentum von Ländern, Kommunen, Stadtwerken oder anderen Unternehmen in öffentlichem Eigentum, zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?

27

Prüft die Bundesregierung Kooperations- und Beteiligungsmodelle für die Uniper-Wasserkraftwerke, bei denen Uniper Mehrheitseigner bleibt, während regionale Partner substanzielle Anteile übernehmen, und wenn nein, warum nicht?

28

Plant die Bundesregierung Betriebsführungsmodelle für die Uniper-Wasserkraftwerke, bei denen Uniper Eigentümer bleibt, der Betrieb jedoch an kommunale Partner übertragen wird, und wenn nein, warum nicht?

29

Plant die Bundesregierung Maßnahmen auf Bundesebene, um sicherzustellen, dass Wasserrahmenrichtlinie(WRRL)- und Natura-2000-Ziele ab 2030 im Bereich der Uniper-Wasserkraftwerke erreicht werden (z. B. durch gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme oder Auflagen bei Konzessionen), wenn ja, welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?

30

Welche Förder- oder Kofinanzierungsinstrumente der Länder für ökologische Aufwertungen von Uniper-Wasserkraftwerken sind der Bundesregierung bekannt?

31

Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass Betreiber von Uniper-Wasserkraftwerken verpflichtet werden, sich an ökologischen Aufwertungen zu beteiligen (z. B. über das Verursacherprinzip, über Konzessionen oder über Auflagen)?

32

Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Eigentümerrolle an der Uniper SE oder über bundesrechtliche Vorgaben Einfluss auf die Neukonzessionierung des Walchenseekraftwerks ab 2030 zu nehmen?

33

Prüft die Bundesregierung im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper SE Eigentums- oder Betriebsmodelle für das Walchenseekraftwerk mit Beteiligung von Bund, Bayern, Kommunen, Stadtwerken oder einer regionalen Beteiligung, und wenn ja, welche?

34

Plant die Bundesregierung im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper SE bei der Neukonzessionierung des Walchenseekraftwerks ökologische Mindestauflagen (Restwasser, Durchgängigkeit, Geschiebemanagement), und wenn ja, welche?

35

Welche ökologischen Herausforderungen (z. B. Restwasserführung, Durchgängigkeit, Geschiebemanagement) sieht die Bundesregierung bei den Uniper-Donau-Kraftwerken, und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich?

36

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Uniper-Wasserkraftwerken für die regionale Versorgungssicherheit und für die Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Schwarzstartfähigkeit, Frequenz- und Spannungshaltung, Redispatch [bitte jeweils die Beiträge, soweit möglich, quantifizieren]) in Bayern bei, bei

a) den Donau-Kraftwerken (z. B. Ingolstadt),

b) den Lech-Kraftwerken (z. B. Roßhaupten/Forggensee, Landsberg),

c) den Isar-Kraftwerken (z. B. Bad Tölz, Landshut, Walchenseekraftwerk), und

d) den Main-Kraftwerken (z. B. Würzburg)?

37

Welche ökologischen Herausforderungen (z. B. Restwasserführung, Durchgängigkeit, Geschiebemanagement) sieht die Bundesregierung bei den Uniper-Wasserkraftwerken, und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich,

a) an der Donau (z. B. Uniper-Kraftwerk Ingolstadt),

b) am Lech (z. B. Uniper-Kraftwerk Roßhaupten/Forggensee, Landsberg),

c) an der Isar (z. B. Uniper-Kraftwerk Bad Tölz, Landshut, Walchenseekraftwerk), und

d) am Main (z. B. Uniper-Kraftwerk Würzburg)?

38

Beabsichtigt die Bundesregierung eine dauerhafte Regionalisierung („Regionalisierung“, verstanden als Überführung in Eigentum von Ländern, Kommunen, Stadtwerken oder anderen Unternehmen in öffentlichem Eigentum) oder kommunale Eigentumsstruktur für die Uniper-Wasserkraftwerke,

a) an der Donau (z. B. Uniper-Kraftwerk Ingolstadt),

b) am Lech (z. B. Uniper-Kraftwerk Roßhaupten/Forggensee, Landsberg),

c) an der Isar (z. B. Uniper-Kraftwerk Bad Tölz, Landshut, Walchenseekraftwerk), und

d) am Main (z. B. Uniper-Kraftwerk Würzburg), und wenn ja, wie?

39

Unterliegt eine Veräußerung von Uniper-Wasserkraftwerken einer Investitionsprüfung nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), und wenn ja, bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage erläutern?

40

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper-Wasserkraftwerke eine Sperrminorität einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

41

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper-Wasserkraftwerke eine „Golden share“-Regelung einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

42

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper-Wasserkraftwerke verbindliche Infrastrukturauflagen vorzuschreiben, und wenn nein, warum nicht?

43

Welche Berichtspflichten und Unterrichtungen gegenüber dem Deutschen Bundestag plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Reprivatisierung der Uniper SE, und in welchem Zeitrhythmus sollen diese erfolgen?

44

Plant die Bundesregierung eine Vorab-Einbeziehung des Deutschen Bundestages in den Reprivatisierungsprozess der Uniper (z. B. durch Vorlagen, Beschlüsse, Begleitgesetze), und wenn ja, wann?

45

Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Flankierung der Reprivatisierung der Uniper mit Beteiligung des Deutschen Bundestages, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?

46

Plant die Bundesregierung die Veröffentlichung von Kriterienabwägungen und Leitlinien (inklusive Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlkriterien) für den Reprivatisierungsprozess der Uniper, und wenn ja, wann?

47

Plant die Bundesregierung eine Ex-ante-Folgenabschätzung der Reprivatisierung der Uniper und deren Veröffentlichung, und wenn ja, wann?

48

Wie bewertet die Bundesregierung die von Uniper beantragte Stilllegung des drittgrößten deutschen Gasspeichers Breitbrunn (Chiemsee) für die Sicherung der Versorgung, insbesondere im Winter, in Deutschland und Europa?

49

Sind der Bundesregierung weitere Ankündigungen oder Anträge für die Stilllegung von Gasspeichern bekannt, und wenn ja, welche?

Berlin, den 17. Oktober 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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