BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Evaluation des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.12.2025

Aktualisiert

17.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/286019.11.2025

Evaluation des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

der Abgeordneten Lamya Kaddor, Sandra Stein, Johannes Wagner, Julian Joswig, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Schahina Gambir, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Dr. Armin Grau, Timon Dzienus, Ricarda Lang, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer, Mayra Vriesema, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Deborah Düring, Luise Amtsberg, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Claudia Roth, Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die deutsche Wirtschaft ist branchenübergreifend dringend auf Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung angewiesen, wie aktuelle Statistiken zeigen. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostizierte im August 2024, dass 2027 rund 37 000 Stellen im Verkauf unbesetzt bleiben würden, mehr als 27 000 in der Kinderbetreuung und mehr als 22 000 in der Sozialarbeit und Pädagogik. Auch in der Gesundheits- und Krankenpflege ist mit mehr als 20 000 unbesetzten Stellen zu rechnen (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/alexander-burstedde-jurek-tiedemann-2027-fehlen-728000-fachkraefte-in-deutschland.html). Gerade im systemrelevanten Gesundheitswesen wird deutlich: Ausländische Fachkräfte sichern unsere gesundheitliche Versorgung – in den letzten zehn Jahren hat sich etwa die Anzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Staatsangehörigkeit verdoppelt, auf rund 68 000 Ende des vergangenen Jahres. Mehr als 15 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte besitzen inzwischen einen ausländischen Pass (www.spiegel.de/politik/deutschland/gesundheitswesen-bundesregierung-plant-schnellere-anerkennungsverfahren-fuer-auslaendische-aerzte-a-6b4fa5f8-bddd-4abc-a9ff-bb39f83cdd2d). Dass dennoch eine massive Fachkräftelücke besteht, zeigt aus Sicht der Fragestellenden, dass Deutschland weiterhin auf Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung angewiesen ist, um nicht in einen akuten Versorgungsengpass zu geraten.

Die damalige Bundesregierung hat aus Sicht der Fragestellenden hierzu wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, etwa 2023 mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Dabei wurden zahlreiche neue Möglichkeiten geschaffen, um Deutschland als Einwanderungsland für Fach- und Arbeitskräfte attraktiver zu machen, Hürden abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. So wurden etwa die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU deutlich abgesenkt und der Personenkreis erweitert – so können nun auch Berufseinsteiger und IT-Spezialisten die Blaue Karte EU in Anspruch nehmen. Die Liste der Mangelberufe wurde ergänzt, etwa um Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Lehr- und Erziehungskräfte und zahlreiche weitere Berufsgruppen, um einen einfacheren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Im Juni 2024 wurde die Chancenkarte mit einem modernen Punktesystem eingeführt, um Aufenthalte zur Arbeitssuche zu vereinfachen. Neben der Anwerbung neuer Fachkräfte sollte das Gesetz auch die Anreize, in Deutschland zu bleiben, stärken. Dazu erhalten etwa ausländische Fachkräfte, die weder eine Ausbildung noch ein Studium in Deutschland absolviert haben, bereits nach drei statt zuvor vier Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eine Niederlassungserlaubnis, auch der Familiennachzug wurde vereinfacht, was insbesondere für Fachkräfte, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, essenziell ist.

Diese und viele weitere Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen aus Sicht der Fragestellenden einen Beitrag dazu leisten, Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen, denn wir befinden uns in einem internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte, den wir uns nicht leisten können, zu verlieren. Im zweiten Jahr nach der Einführung sollten die neuen Möglichkeiten daher evaluiert werden, um erfolgreiche Maßnahmen weiterzuentwickeln sowie Defizite aufzuzeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Absenkung des erforderlichen Mindestgehalts zu einem Anstieg der erteilten Aufenthaltstitel Blaue Karte EU nach § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geführt hat (bitte die Erteilungen dieses Aufenthaltstitels nach Monaten aufschlüsseln)?

2

Wie viele der seit Inkrafttreten der Reform 2024 insgesamt erteilten Blauen Karten EU nach § 18g AufenthG sind nach Informationen der Bundesregierung allein durch die Absenkung der Gehaltsgrenze ermöglicht worden?

3

Liegen der Bundesregierung Daten vor, die eine Segmentierung der durch die Gehaltsabsenkung neu berechtigten Erwerbstätigen nach Herkunftsstaat, Altersgruppe, Berufsgruppe, Aufenthaltszweck (z. B. Forschung, IT, Management) und Bundesland erlauben (wenn ja, bitte nach diesen Kategorien aufschlüsseln)?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, in welchem Umfang die Erweiterung der Mangelberufsliste (mit damit verbundenen niedrigeren Schwellen) zur Erteilung zusätzlicher Blauer Karten EU nach § 18g AufenthG geführt hat (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen angeben)?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Reform der §§ 18a und 18b AufenthG im Jahre 2023 (Ermöglichung, dass Fachkräfte nach § 18 Absatz 3 AufenthG mit Aufnahmezusage und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Tätigkeiten auch ohne unmittelbaren Zusammenhang zur Qualifikation ausüben dürfen) zu einem quantifizierbaren Anstieg der nach § 18a bzw. § 18b AufenthG erteilten Aufenthaltstitel führte (bitte monatlich aufschlüsseln)?

6

Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, wie viele der Aufenthaltstitel nach § 18a oder § 18b AufenthG für Tätigkeiten erteilt wurden, die nicht unmittelbar der formalen Qualifikation entsprechen?

7

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Antrags- und Erteilungszahlen der Chancenkarte nach § 20a AufenthG seit Einführung (1. Juni 2024) entwickelt (bitte monatlich aufschlüsseln)?

8

Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte nach § 20a AufenthG konnten nach Informationen der Bundesregierung innerhalb von zwölf Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, und wie hoch ist deren Verbleibquote nach 24 Monaten?

9

Wie evaluiert die Bundesregierung das komplett digitale Antragsverfahren zur „Chancenkarte“, welche Synergien sind für die Visaantragsverfahren im Falle anderer Rechtsgrundlagen des AufenthG entstanden, und welche Verbesserungsbedarfe sieht die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt?

10

Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige ohne Fachkräftestatus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform 2024 auf Grundlage der Anerkennungspartnerschaft (Anerkennung nach der Einreise) gemäß § 16d Absatz 3 AufenthG erteilt (bitte monatlich aufschlüsseln)?

11

Welche Berufsgruppen bzw. Qualifikationen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Anerkennungspartnerschaft gemäß § 16d Absatz 3 AufenthG am häufigsten vor (bitte nach Berufsgruppen und Qualifikationen aufschlüsseln)?

12

Welche durchschnittliche Zeit verging nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Einreise und Anerkennung der Berufsqualifikation bei Personen, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 AufenthG erhalten haben, und wie viele Verfahren dauern nach zwölf Monaten noch an?

13

Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatenangehörige ohne Fachkräftestatus sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform 2024 im Rahmen der Erfahrungssäule gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 BSchV, bei der eine zweijährige vorherige einschlägige Berufserfahrung das Anerkennungserfordernis der ausländischen Qualifikation ersetzen kann, erteilt worden (bitte monatlich aufschlüsseln)?

14

Welche Nachweiskriterien für die zweijährige einschlägige Berufserfahrung im Rahmen der Erfahrungssäule gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeSchV) werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Ausländerbehörden akzeptiert, und wie viele Anträge wurden aufgrund angeblich nicht nachgewiesener Berufserfahrung abgelehnt (bitte monatlich aufschlüsseln)?

15

Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatenangehörige ohne Fachkräftestatus sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform 2024 im Rahmen der Chancenkarte ohne Fachkräftestatus gemäß den §§ 20, 20b AufenthG, bei der Drittstaatenangehörige auch ohne Fachkräftestatus nach einem doppelten Auswahlverfahren zur Arbeitssuche einreisen können, erteilt worden (bitte monatlich aufschlüsseln)?

16

Wie viele Anträge auf eine Chancenkarte ohne Fachkräftestatus gemäß den §§ 20, 20b AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund fehlender Mindestvoraussetzungen oder fehlender Mindestpunkteanzahl abgelehnt (bitte anhand der Ablehnungskriterien und monatlich aufschlüsseln)?

17

Wie sieht der konkrete Zeitplan zur Errichtung der Work-and-Stay-Agentur als Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung aus?

18

Wann ist mit der Verabschiedung der notwendigen Gesetze als Voraussetzung für die Ausschreibung maßgeblicher Entwicklungsleistungen für die Work-and-Stay-Agentur zu rechnen?

19

Wie ist der Zeitplan für die Einbindung der Länder und Kommunen sowie weiterer „Stakeholder“ bei der Errichtung der Work-and-Stay-Agentur?

20

Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Work-and-Stay-Agentur noch im Jahr 2026 für die Erwerbseinwanderung zur Verfügung steht?

21

Welche Kriterien und Statistikquellen (z. B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF], BMI-Statistiken [BMI = Bundesministerium des Innern], BA-Zustimmungen [BA= Bundesagentur für Arbeit]) nutzt die Bundesregierung zur Evaluation der Reformwirkung?

22

Liegen der Bundesregierung belastbare Daten dazu vor, inwieweit die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 zur Deckung von Fachkräfteengpässen beigetragen hat (bitte sektoral nach IT, Pflege, Handwerk, MINT [Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik], Logistik etc. aufschlüsseln)?

23

Welche Sektoren verzeichnen nach Informationen der Bundesregierung weiterhin kritische Engpässe trotz Reformen, und welche zusätzlichen Instrumente hält die Bundesregierung für notwendig?

Berlin, den 5. November 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen