Beschaffungen im Verteidigungsbereich – NATO-Anforderungen, europäische Kooperationen und nationale Strukturen
der Abgeordneten Sara Nanni, Agnieszka Brugger, Jeanne Dillschneider, Dr. Sebastian Schäfer, Julian Joswig, Chantal Kopf, Niklas Wagener, Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Vollinvasion Russlands in die Ukraine und die von den Nachrichtendiensten bestätigten aggressiven, offensiven und zunehmend eskalativen Maßnahmen Russlands wie das Ausspähen von Zielen, das Sabotieren von Infrastruktur und die Nichtachtung der Lufträume von NATO-Staaten zeigen sehr deutlich, dass sich die Sicherheitslage in Europa verändert hat (www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/parlamentarisches-kontrollgremium/1111516-1111516). „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“, so formuliert es Bundeskanzler Friedrich Merz (www.zdfheute.de/politik/ausland/merz-frieden-bedrohung-russland-100.html). Deutschland und Europa müssen ihre Verteidigungsfähigkeit entsprechend schnell stärken, um sich gegen diese Aggression zu behaupten und den Frieden in Freiheit für Deutschland und die Ukraine zu verteidigen. Nur so können Deutschland und Europa ihre Autonomie in Zeiten massiver globaler Machtverschiebungen und eines möglichen absehbaren Rückzugs der USA aus der sicherheitspolitischen Verantwortung für Europa sichern. Die NATO hat dafür bei ihrem Gipfel in Den Haag am 25. Juni 2025 klare Ziele formuliert: 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Verteidigung und weitere 1,5 Prozent des BIP für erweiterte Sicherheit, um die NATO-Fähigkeitsplanung umzusetzen. Dieses Ausgabenziel zollt der nach dem NATO-Gipfel in Madrid 2022 überarbeiteten Fähigkeitsplanung der NATO Rechnung, die infolge der veränderten Bedrohungslage angepasst wurde. Die Fähigkeitsplanung wurde im Frühjahr 2024 im Grundsatz fertiggestellt und am 5. Juni 2025 in Brüssel von der NATO beschlossen. Im Deutschen Bundestag haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen mit SPD und Union bereits am 18. März 2025 mit der Grundgesetzänderung zur Aussetzung der Schuldenbremse für erweiterte Sicherheitsausgaben die erforderlichen finanziellen Möglichkeiten geschaffen. Der deutsche Verteidigungshaushalt soll bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 152,8 Mrd. Euro anwachsen und damit die avisierten 3,5 Prozent BIP erreichen.
Die Bundesregierung muss jetzt nach Auffassung der Fragestellenden die vorhandenen finanziellen Mittel in einen glaubwürdigen und dauerhaften Fähigkeitsaufwuchs übersetzen. Dafür muss mit diesem Geld kosteneffizient das benötigte militärische Material beschafft und schnell der Truppe zugeführt werden. Dazu muss klar sein, welches militärische Material Deutschland benötigt. Und es muss sichergestellt werden, dass man dieses Material nicht zu erhöhten Preisen unter Vertrag nimmt und diese Verträge zuverlässig und im geplanten Zeitrahmen umgesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist eine konsequente, umfassende und strategische Planung durch die politische und militärische Führung sowie klare Entscheidungen, funktionierende und effiziente Rahmenbedingungen und Verfahren und entschlossenes Nachhalten in der Projektsteuerung durch die Bundesregierung.
Noch nie hatte die Bundesregierung so viel Geld zur Verfügung, um Material für die Bundeswehr zu beschaffen. Dennoch zeigen aus Sicht der Fragestellenden aktuelle Probleme bei Beschaffungen wie der Digitalisierung des Heeres (Digitalisierung landbasierter Operationen – D-LBO; www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-digitalfunk-projekt-geraet-ausser-kontrolle-a-e6c531ca-ee54-4fb0-8b43-cfcf0750615d), der Fregatten F126 (www.focus.de/politik/deutschland/f126-ist-noch-nicht-fertig-deutschlands-modernstem-kriegsschiff-droht-das-aus_94a44c0c-1ec6-4a81-8439-a0db4a029d0e.html) und dem zukünftigen deutsch-französisch-spanischem Luftkampfsystem Future Combat Air System (FCAS; https://esut.de/2025/11/meldungen/64853/streit-um-fcas-zwischen-airbus-und-dassault/) sowie die nach Ansicht der Fragestellenden offenen Fragen zur Umsetzung der schon seit Anfang 2024 ausgearbeiteten NATO Minimum Capability Requirements, dass weiterhin hoher Nachjustierungsbedarf besteht. Um den aktuellen und künftigen verteidigungspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden, braucht es nach Auffassung der Fragestellenden dringend einen klaren Planungsrahmen, eine echte Reform des Beschaffungswesens und eine entschlossene Initiative für mehr und funktionierende Kooperation bei gemeinsamen europäischen Beschaffungen, Entwicklungen und gemeinsamer Produktion.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen60
Zu welchem Zeitpunkt wurden die nach 2022 erstellten NATO Minimum Capability Requirements durch das Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) der NATO erstmalig so weit finalisiert, dass Deutschland sie für seine Planungen zum Ankerpunkt machen konnte?
Zu welchem Zeitpunkt hatte die militärische Führung der Bundeswehr erstmalig Kenntnis über und Einsicht in den Stand der Planungen der NATO Minimum Capability Requirements durch SHAPE, wie sie im Sommer 2024 presseöffentlich wurden?
Zu welchem Zeitpunkt wurden der Bundeskanzler, der Bundesminister der Verteidigung und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundesministeriums der Verteidigung jeweils darüber informiert, dass die NATO Minimum Capability Requirements von der NATO ausgeplant wurden, und wann wurden sie jeweils darüber unterrichtet, welchem Fähigkeitsaufwuchs inklusive möglicher neuer Ausgabenziele diese Planungen entsprechen?
Mit welchen Empfehlungen wurden die Planungen der NATO Minimum Capability Requirements von der militärischen Führungsebene der Bundeswehr an die politische Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung herangetragen?
Hat das Bundesministerium der Verteidigung bereits vor dem politischen Beschluss der NATO-Planung durch die NATO-Verteidigungsministerinnen und NATO-Verteidigungsminister am 5. Juni 2025 in Brüssel Schlüsse für die nationale Fähigkeitsplanung der Bundeswehr aus den bereits im Kern im Frühjahr bzw. Sommer 2024 vorliegenden neuen NATO Minimum Capability Requirements gezogen?
a) Wenn ja, welche Schlüsse hatte das Bundesministerium der Verteidigung gezogen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie ist in diesem Zusammenhang der „Kurs Marine“ zu bewerten?
Hat das Bundesministerium der Verteidigung bereits vor dem politischen Beschluss der NATO-Planung durch die NATO-Verteidigungsministerinnen und NATO-Verteidigungsminister am 5. Juni 2025 in Brüssel Prozesse für die nationale Fähigkeitsplanung der Bundeswehr, basierend auf den im Kern im Frühjahr bzw. Sommer 2024 vorliegenden neuen NATO Minimum Capability Requirements, eingeleitet?
a) Wenn ja, welche Prozesse hatte das Bundesministerium der Verteidigung eingeleitet?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie ist in diesem Zusammenhang der „Kurs Marine“ zu bewerten?
Hat das Bundesministerium der Verteidigung nach dem Beschluss der NATO Minimum Capability Requirements am 5. Juni 2025 in Brüssel Schlüsse für die nationale Fähigkeitsplanung gezogen?
a) Wenn ja, welche Schlüsse hat das Bundesministerium der Verteidigung gezogen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat das Bundesministerium der Verteidigung nach dem Beschluss der NATO Minimum Capability Requirements am 5. Juni 2025 in Brüssel Prozesse für die nationale Fähigkeitsplanung eingeleitet?
a) Wenn ja, welche Prozesse hat das Bundesministerium der Verteidigung eingeleitet?
b) Wenn nein, warum nicht?
Worin liegt der Unterschied zwischen den im Frühjahr bzw. Sommer 2024 erarbeiteten NATO Minimum Capability Requirements und den am 5. Juni 2025 von den NATO-Verteidigungsministerinnen und NATO-Verteidigungsministern im NATO-Hauptquartier in Brüssel beschlossenen NATO Minimum Capability Requirements?
Welche Dokumente sind bei der Umsetzung der NATO Minimum Capability Requirements für die nationale Fähigkeitsplanung der Bundeswehr strukturgebend, und welche Dokumente sind für die zukünftige Fähigkeitsplanung noch vorgesehen?
a) Welche Rolle spielen hier die Einsatzgrundsätze der Teilstreitkräfte?
b) Wann wurden die Einsatzgrundsätze jeweils das letzte Mal aktualisiert?
Inwiefern wurden Vorschläge der Teilstreitkräfte der Bundeswehr und des Unterstützungsbereichs der Bundeswehr und ihrer jeweiligen Inspekteure bzw. Kommandeure bei der Anpassung ihrer jeweiligen Fähigkeitsplanung berücksichtigt?
Inwiefern wurden Vorschläge des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) bei der Anpassung der Fähigkeitsplanung der Teilstreitkräfte der Bundeswehr und des Unterstützungsbereichs der Bundeswehr berücksichtigt?
Auf Grundlage welcher Prozesse wurde die den Haushälterinnen und Haushältern übermittelte Übersicht über neue Vorhaben aus den Kapiteln 14 04 und 14 05 sowie aus dem Wirtschaftsplan 2025 zum Sondervermögen Bundeswehr zur Beschaffung von Material in Höhe von 377 Mrd. Euro (www.politico.eu/article/germany-military-wish-list-defense-politics-budget-domestic-industry/) erstellt?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über bestehende Kooperationen unter EU-Partnern und mit bzw. unter Nationen mit bestehenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit der EU im Verteidigungsbereich vor?
a) Welche Daten erfasst die Bundesregierung zu diesen Kooperationen systematisch?
b) Wie erfasst die Bundesregierung diese Daten systematisch?
c) In welchem Detail oder aggregierten Zustand liegen diese Daten vor?
Wie hoch ist der Anteil gemeinsamer europäischer Beschaffungen an den deutschen Verteidigungsbeschaffungen (bitte jeweils Anteil gemeinsamer Beschaffungsvorhaben an Gesamtzahl der Beschaffungen und Anteil der Kosten gemeinsamer Beschaffungen an dem Umfang der Gesamtbeschaffungskosten, aufgeschlüsselt nach: rein nationalen Beschaffungen, gemeinsamen bi- oder multilateralen Beschaffungen mit EU-Partnern, gemeinsamen Beschaffungen im Rahmen von EU-Kooperationen und bzw. oder mit Nationen mit bestehenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit der EU [bitte separat aufschlüsseln; bitte angeben, welche Staaten beteiligt sind], gemeinsamen Beschaffungen mit anderen NATO-Partnern, internationalen Beschaffungen mit deutschem Produktionsanteil, rein internationalen Beschaffungen; jeweils aufgeschlüsselt nach den Kalenderjahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025, angeben)?
Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium der Verteidigung, um den Anteil der gemeinsamen Beschaffungen und Rüstungskooperationen mit EU-Partnern und mit Nationen mit bestehenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit der EU zu erhöhen?
Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium der Verteidigung, um bis Ende 2027 mindestens 40 Prozent gemeinsam europäisch zu beschaffen, wie es im Kommuniqué „Defence Readiness Roadmap 2030“ vom 16. Oktober 2025 von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik formuliert wurde (https://defence-industry-space.ec.europa.eu/document/download/9db42c04-15c2-42e1-8364-60afb0073e68_en), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um andere EU-Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, dieses Ziel zu erreichen?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung dazu vorgenommen, ob Anpassungen an den Strukturen, Verfahren und Instrumenten der EU erforderlich sind, um die Voraussetzungen für gemeinsame Beschaffungen und Rüstungskooperationen mit EU-Partnern zu stärken, und wenn ja, wie lautet diese?
Welche Maßnahmen einerseits auf europäischer Ebene, andererseits auf nationaler Ebene sind nach Bewertung der Bundesregierung erforderlich, um die Genehmigungsverfahren, Vergaberichtlinien und die Verwaltung gemeinsamer Beschaffungen mit EU-Partnern zu vereinfachen und zu beschleunigen?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Hürden für eine Ausweitung gemeinsamer Beschaffungen und Rüstungskooperationen mit EU-Partnern, und wenn ja, welche?
Welche Strategie und welche Maßnahmen verfolgt das Bundesministerium der Verteidigung zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA)?
Welche Anpassungen des Verantwortungsbereichs der EDA sind nach Bewertung der Bundesregierung erforderlich, damit sie ihre Rolle bei der Ermöglichung gemeinsamer Beschaffungen mit EU-Partnern besser ausfüllen kann, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung dahin gehend?
Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium der Verteidigung zur Ertüchtigung gemeinsamer Beschaffungen in den im Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 als Priorität identifizierten Fähigkeitsbereichen Luftverteidigung sowie Land- und maritime Systeme, in denen die Bundesregierung im Mai 2025 ihre Bereitschaft erklärt hat, eine Führungsrolle („Lead-Nation“) zu übernehmen (www.bmvg.de/de/aktuelles/europas-verteidigungsfaehigkeiten-ausbauen-5942558), sofern Deutschland „Lead-Nation“ werden sollte?
Wie bereitet sich das Bundesministerium der Verteidigung bereits jetzt auf die mögliche Übernahme einer Führungsrolle in diesen genannten Fähigkeitsbereichen vor?
a) Welche Schritte wurden bereits eingeleitet?
b) Welche Schritte sind geplant?
Hat die Bundesregierung bei anderen als Priorität identifizierten Fähigkeitsbereichen die Bereitschaft für einen „Co-Lead“ erklärt, und wenn ja, bei welchen Bereichen?
Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung entschieden, in welchen als Priorität identifizierten Fähigkeitsbereichen sie Bereitschaft für eine Führungsrolle oder ggf. einen „Co-Lead“ meldet?
Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zu der Verteilung der Führungsrollen in den als Priorität identifizierten Fähigkeitsbereichen?
a) Wenn es bereits eine Übereinkunft unter den EU-Partnern gibt, wie sieht diese aus?
b) Wenn es noch keine Übereinkunft unter den EU-Partnern gibt, welche Gründe gibt es dafür?
Hat die Bundesregierung Bewertungen über das Verhandlungsergebnis des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) vom 16. Oktober 2025 und über die finanzielle Ausstattung von EDIP vorgenommen, und wenn ja, wie lauten diese?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, ihre Aktivitäten über EDIP mit weiteren finanziellen Mitteln auszustatten (beispielsweise aus restlichen Mitteln der Recovery and Resilience Facility [RRF])?
Welche Auswirkungen der aktuell avisierten Maßnahmen von EDIP auf die Beschaffungspraxis der Bundeswehr, die Produktionskapazitäten deutscher Unternehmen und die Zusammenarbeit von Rüstungsunternehmen innerhalb der EU erwartet die Bundesregierung?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 für ein Nachfolgeinstrument von EDIP ein, um die Zusammenarbeit europäischer Rüstungsindustrien nachhaltig zu stärken, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum MFR 2028 bis 2034 dafür ein, dass die europäische Zusammenarbeit bei Rüstungsprojekten im Rahmen nationaler und regionaler Reformpartnerschaften (nationale und regionale Partnerschaftspläne [NRPP]) und im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission zur Omnibus-Verordnung für die Verteidigungsbereitschaft (https://defence-industry-space.ec.europa.eu/eu-defence-industry/defence-readiness-omnibus_en; bitte für jeden der drei Gesetzentwürfe: COM(2025) 823, COM(2025) 822 und COM(2025) 821 aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt bei den Verhandlungen zu den als Omnibus-Verordnung für die Verteidigungsbereitschaft bekannten Maßnahmen der EU?
Für welchen Anteil der deutschen Beschaffungen werden die geplanten Maßnahmen aus der Omnibus-Verordnung für die Verteidigungsbereitschaft gemäß dem Vorschlag der Kommission vom 17. Juni 2025 voraussichtlich Geltung entfalten?
a) Für welchen Anteil der Beschaffungsvorhaben nutzt die Bundesregierung Ausnahmen von der Defence Procurement?
b) Welcher Anteil der Beschaffungsvorhaben fällt unter die Grenzwerte in Artikel 8 von 2009/81/EC?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich dieser Wert verändern würde, wenn die Grenzwerte gemäß dem Kommissionsvorschlag angepasst würden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) zur Entwicklung gemeinsamer europäischer Rüstungsprojekte?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wirksamkeit von Maßnahmen der EU zur Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich zu steigern?
Wie plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Mittelvergabe im Rahmen der Instrumente und Förderung von gemeinsamen europäischen Beschaffungen, Produktionen und Entwicklungen im Verteidigungsbereich unter Berücksichtigung der Kriterien Schnelligkeit, Kosteneffizienz und Bedarfsorientierung für die Umsetzung der NATO-Fähigkeitsplanung verwendet wird?
Welche Auswirkungen hat das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) von 2022 auf die Beschaffungsprozesse der Bundeswehr?
Hat das BwBBG zu einer signifikanten Beschleunigung der Beschaffungen geführt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang, und in welchen Bereichen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) In welchem Umfang wurde die Beschaffung marktverfügbarer Lösungen unter besonderer Berücksichtigung des Faktors Zeit in diesem Zusammenhang gestärkt?
Wie wurden die Veränderungen im Beschaffungsprozess durch das BwBBG von 2022 und dessen Auswirkungen auf die Beschaffungsprozesse der Bundeswehr ausgewertet (bitte Kriterien, Erfolgsindikatoren und Evaluierungsprozess erläutern), und welche Schlüsse hat das Bundesministerium der Verteidigung aus der Auswertung der Maßnahmen gezogen?
Inwiefern haben sich die Beschaffungsprozesse der Bundeswehr seit dem Erlass aus dem Bundesverteidigungsministerium und einer Weisung des Generalinspekteurs zur Beschaffung von 2023 (www.bmvg.de/de/aktuelles/beschaffung-bundeswehr-schnelligkeit-hat-prioritaet-5615072) verändert?
Inwiefern wurde die Kompetenz der Teilstreitkräfte der Bundeswehr und des Unterstützungsbereichs der Bundeswehr und ihrer jeweiligen Inspekteure bzw. Kommandeure bei der Beschaffung militärischen Materials seit dem Erlass aus dem Bundesverteidigungsministerium und der Weisung des Generalinspekteurs zur Beschaffung von 2023 gestärkt?
Wo liegen nach Bewertung der Bundesregierung die wichtigsten Fortschritte bzw. Anpassungen des im Entwurf befindlichen Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) im Gegensatz zum BwBBG von 2022?
Für welchen Anteil der Beschaffungen der Bundeswehr soll der Gesetzentwurf zum BwPBBG nach Auffassung der Bundesregierung Wirkung entfalten (im Hinblick auf die Beschaffungen der Bundeswehr im Jahr 2024 und 2025)?
Wie sollen sich die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum BwPBBG nach Bewertung der Bundesregierung auf die Arbeit des BAAINBw auswirken?
Inwiefern wurden Vorschläge des BAAINBw bei der Erstellung des Gesetzentwurfs zum BwPBBG berücksichtigt?
Inwiefern wurden Vorschläge der Teilstreitkräfte der Bundeswehr und des Unterstützungsbereichs der Bundeswehr und ihrer jeweiligen Inspekteure bzw. Kommandeure bei der Erstellung des Gesetzentwurfs zum BwPBBG berücksichtigt?
Wie sollen sich die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum BwPBBG nach Bewertung der Bundesregierung auf die Fähigkeitsplanung der Teilstreitkräfte der Bundeswehr und des Unterstützungsbereichs der Bundeswehr auswirken?
Inwiefern unterstützt der Gesetzentwurf zum BwPBBG die Rahmenbedingungen für gemeinsame Beschaffungen mit EU-Partnern und mit Nationen mit bestehenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit der EU bei der Beschaffung, Produktion und Entwicklung militärischen Materials?
Inwiefern werden beim BAAINBw systematisch Daten zu Terminabweichungen, Kostensteigerungen und Lieferausfällen gesammelt und ausgewertet, und inwiefern berücksichtigen das Bundesministerium der Verteidigung und das BAAINBw bei künftigen Vergabeprozessen für Rüstungsbeschaffungen, ob und inwiefern es bei vergangenen Beschaffungsprozessen gleicher Anbieter in der Vergangenheit zu Terminabweichungen, Kostensteigerungen oder Lieferausfällen gekommen ist?
Inwiefern berücksichtigt das Bundesministerium der Verteidigung bei künftigen Vergabeprozessen für Rüstungsbeschaffungen die derzeitige Auslastung der Produktionskapazitäten von Industrieakteuren in Deutschland, der EU und in Nationen mit bestehenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit der EU?
Wie kann aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung und des BAAINBw sichergestellt werden, dass es infolge der Ausnahme von Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse (Bereichsausnahme) nicht zu Zahlungen überhöhter Preise an die Industrie kommt?
Inwiefern stellen das Bundesministerium der Verteidigung und das BAAINBw sicher, dass die Mittelvergabe für Beschaffungen, Produktionen und Entwicklungen unter Berücksichtigung der Kriterien Schnelligkeit, Kosteneffizienz und Bedarfsorientierung für die NATO-Fähigkeitsplanung verwendet wird?
Wie bewertet das Bundesministerium der Verteidigung die Beschaffung über das sogenannte Handgeld für Kommandeure der Bundeswehr?
Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung durch die vor kurzem erfolgte Schaffung eines Government-to-Government-Sales-Mechanismus (Bundestagsdrucksache /21/1579)?
a) Wer trägt hierbei die Risiken, sollte es zu Zahlungsausfällen durch andere Staaten kommen?
b) Wie verhält sich der Government-to-Government-Mechanismus zu bewährten Mechanismen zur Exportkontrolle durch den Bundessicherheitsrat bzw. Nationalen Sicherheitsrat?
Inwiefern verfügt die Bundesregierung über eine aktuelle, stufenübergreifende Analyse kritischer rüstungsrelevanter Lieferketten – insbesondere in den unteren Zulieferstufen –, und welche Maßnahmen wurden seit 2025 eingeleitet, um Engpässe bei Schlüsselkomponenten (wie z. B. Pulver, Optiken, Elektronik) kurzfristig zu beheben?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Exportbeschränkungen für Seltene Erden für die Verteidigungsindustrie durch die Volksrepublik China (www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/china-seltene-erden-export-beschraenkungen-trump-100.html)?
Erwarten die Bundesregierung und das BAAINBw höhere Preise im Verteidigungsbereich infolge der Exportbeschränkungen durch die Volksrepublik China im Bereich kritischer Rohstoffe?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung national und europäisch, um belastbare Lieferketten von Rohstoffen für die Verteidigungsindustrie sicherzustellen?