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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Transparenz- und Compliancepraxis bei der Teilnahme der Bundesministerin Katherina Reiche an dem "Moving Mountains"-Gipfel in Tirol im Oktober 2025

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.01.2026

Aktualisiert

21.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/342723.12.2025

Transparenz- und Compliance-Praxis bei der Teilnahme der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche an dem „Moving MountAIns“-Gipfel in Tirol im Oktober 2025

der Abgeordneten Andreas Audretsch, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Sandra Stein, Julian Joswig, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Filiz Polat, Helge Limburg, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anfang Oktober 2025 fand im österreichischen Seefeld (Tirol) ein viertägiger privater Gipfel mit dem Titel „Moving MountAIns“ statt, organisiert von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (Österreich) und Ex-Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg (Deutschland). Dieses Treffen war bereits Gegenstand parlamentarischer Anfragen, aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung ergeben sich jedoch weitere Fragen. Aus Sicht der Fragestellenden ist die Einstufung der Teilnahme der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche am Gipfel als „privat“ politisch und rechtlich schwer haltbar, sofern dort Inhalte mit dienstlichem Bezug – etwa sicherheits- oder wirtschaftspolitische Fragen – erörtert wurden. Sollte es sich tatsächlich um einen rein privaten Anlass gehandelt haben, wäre plausibel zu machen, warum ein Treffen in einem internationalen Unternehmer- und Politiknetzwerk als eng familiär bzw. persönlich einzustufen ist. Vor diesem Hintergrund richten sich die folgenden Fragen insbesondere auf Kriterien der Einstufung, Dokumentation, Teilnehmerkreis und Anschlusskontakte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie begründet die Bundesregierung, dass die Teilnahme von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche am „Moving MountAIns“-Gipfel als „privat“ eingestuft wurde, obwohl der griechische Minister dienstlich teilnahm (www.mod.mil.gr/en/defence-minister-visits-seefeld-austria-to-participate-in-moving-mountains/)?

2

Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, über ihre Erkenntnisse aus Gesprächen mit dem Verteidigungsminister Griechenlands oder mit anderen Teilnehmern des „Moving MountAIns-Gipfels gegenüber dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Verteidigung oder anderen Bundesministerien berichtet, und wenn nein, wie stellt die Bundesregierung eine abgestimmte Wirtschafts-, Außen- und Sicherheitspolitik sicher?

3

Nach welchen konkreten Kriterien, Prüfschritten und Dokumentationspflichten entscheiden Mitglieder der Bundesregierung ex ante, ob ein Treffen als „privat“ oder als „amtlich“ einzustufen ist, und wer überprüft diese Einstufung ex post (bitte einschlägige Rechtsgrundlagen, Rundschreiben und Handreichungen auflisten, auf die sich die Bundesregierung bezieht)?

4

Wurde im Fall der Teilnahme der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche am „Moving MountAIns“-Gipfel eine schriftliche Einstufung des Termins als „privat“ o. Ä. erstellt (wenn ja, bitte Datum, zeichnende Stelle, Begründung und beteiligte Dienststellen mitteilen, und wenn nein, bitte Gründe für das Unterbleiben darlegen)?

5

Wie erklärt die Bundesregierung, dass eine Teilnahme einer Bundeswirtschaftsministerin zu Themen, die ihr Ressort betreffen, privat sein kann?

6

Sind Vorbereitungsarbeiten für die Konferenz im Bundeswirtschaftsministerium geleistet worden, die explizit für diese Konferenz erbracht wurden, ist der Bundeswirtschaftsministerin Material für die Konferenz zur Verfügung gestellt worden, und sind im Übrigen Dokumente, insbesondere Vermerke, zu den Themen der Konferenz erstellt worden?

7

Welche Dokumente wurden im Bundeswirtschaftsministerium im Zeitraum von sechs Wochen vor der Konferenz bis zu deren Beginn zu den Themen der Konferenz erstellt?

8

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einstufung eines Treffens als „privat“ durch ein Bundesregierungsmitglied allein nicht ausreicht, um Transparenz-, Dokumentations- oder Compliance-Pflichten auszuschließen, wenn bei dem Treffen dienstliche Themen oder Interessen Dritter berührt werden, und auf welche Rechtsgrundlage stützt sie die gegenteilige Auffassung?

9

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einstufung von Kontakten als „privat“ nicht dazu führt, Transparenz- und Offenlegungspflichten – insbesondere im Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes – faktisch zu umgehen, und welche Kontrollmechanismen greifen hierzu im Geschäftsbereich der Bundesregierung?

10

Wurde die ressortübergreifende Abfrage, die für die Bundesregierung nicht „in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich“ war (Bundestagsdrucksache 21/3185), inzwischen nachgeholt (wenn ja, bitte die Ergebnisse – insbesondere zu Teilnehmern, Gesprächsthemen und Kontakten – vorlegen, und wenn nein, bitte begründen)?

11

Liegen dem Bundeskanzleramt oder anderen Ressorts nachträglich Erkenntnisse zum Teilnehmerkreis und zu den behandelten Themen des Treffens vor, einschließlich etwaiger externer sicherheitsbehördlicher Einschätzungen?

12

Hat es im Zusammenhang mit der Teilnahme Kostenübernahmen durch Dritte (etwa für Reise, Hotel, Bewirtung) gegeben (für den Fall, dass hierzu mit Verweis auf einen „privaten“ Termin keine Auskunft erteilt wird, bitte die Rechtsgrundlage dieser Auskunftsverweigerung gegenüber dem Parlament nennen)?

13

In welchen Fällen prüft die Bundesregierung aktiv, ob Kontaktpartner der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Lobbyregister eingetragen sind, anstatt auf deren Selbstoffenlegung zu vertrauen (bitte entsprechende Verfahrensanweisungen sowie Angaben zu Prüfquoten und Ergebnissen seit 2024 auflisten)?

14

Auf welcher Tatsachengrundlage gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung, es gebe „keine Anhaltspunkte für Interessenkonflikte“ im vorliegenden Fall (bitte den zugrunde gelegten Prüfmaßstab, die berücksichtigten Sachverhalte sowie etwaige Recusal- bzw. Compliance-Verfügungen darlegen)?

15

Welche dienstlichen und privaten Auslandsaufenthalte absolvierte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Zeitraum vom 15. September 2025 bis zum 5. November 2025 (bitte mit Zweck, Ort, Abflug- und Ankunftsflughafen, Verkehrsmittel sowie Kosten- und Kostenträgerangaben in tabellarischer Form auflisten)?

16

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die bei dem Treffen gesammelten Eindrücke, Informationen und geknüpften Kontakte durch die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, einen Amtsbezug haben und also ausschließlich von ihr privat genutzt und verarbeitet werden?

17

Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Rahmen ihres Israelbesuchs vom 15. bis zum 17. Dezember 2025 Gespräche mit Personen geführt, die nach Medienberichten auch am nichtöffentlichen Treffen „Moving MountAIns“ in Seefeld/Tirol teilgenommen haben – insbesondere mit Shalev Hulio bzw. Vertretern der Firma „Dream“ oder dem griechischen Verteidigungsminister Nikos Dendias, und wenn ja, wurden diese Kontakte als dienstliche Termine eingestuft und entsprechend dokumentiert?

18

Welche Abgrenzungskriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um festzustellen, ob Kontakte eines Mitglieds der Bundesregierung mit Unternehmern, Investoren oder ausländischen Regierungsvertretern bei nichtöffentlichen Veranstaltungen als lobbyregisterrelevante Kontakte zu werten sind, insbesondere wenn diese Kontakte weder ungeplant noch im öffentlichen Raum stattfinden?

19

Auf welcher Grundlage gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung, Kontakte der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bei einem mehrtägigen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Treffen mit im Vorfeld feststehendem Teilnehmerkreis könnten als „Zufallsbegegnungen“ qualifiziert werden, obwohl die Veranstaltung geplant, nicht öffentlich zugänglich und die Teilnahme gezielt organisiert war, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf die Anwendung der Ausnahmeregelung für Zufallsbegegnungen nach dem Lobbyregistergesetz?

20

Wurden im Zusammenhang mit dem „Moving MountAIns“-Treffen Fragen des Geheimschutzes oder der Verschwiegenheitspflicht geprüft oder die Bundeswirtschaftsministerin sensibilisiert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei dem Treffen sicherheits- und wirtschaftspolitisch relevante Themen sowie Dual-Use-Technologien behandelt wurden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

21

Gab es eine Einladung an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zu der „Moving MountAIns“-Konferenz 2026?

22

Hat die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Compliance-Unterrichtung erhalten, und legt sie regelmäßig Compliance-Informationen vor, die vom Bundeswirtschaftsministerium überprüft werden?

23

Welche Regeln gelten für Beamte, Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretäre und die Bundeswirtschaftsministerin bei Auftritten im Namen des Bundeswirtschaftsministeriums?

24

Kann ein Beamter mit voller Amtsbezeichnung gleichzeitig privat auf einer Konferenz auftreten, würde das gegen die Regeln des Bundeswirtschaftsministeriums widersprechen, und welche Konsequenzen hätte das?

25

Wie bewertet das Bundeswirtschaftsministerium, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beim „Moving MountAIns“-Gipfel mit voller Amtsbezeichnung aufgetreten ist, und ist das vereinbar mit den Compliance-Regeln, wenn sie gleichzeitig ihre Teilnahme als privat deklariert (www.spiegel.de/politik/deutschland/katherina-reiche-wurde-in-broschuere-als-bundesministerin-vorgestellt-moving-mountains-treffen-a-510a8a7d-fa8b-4a05-a9f4-d2bf11cb055f)?

Berlin, den 19. Dezember 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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