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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.01.2026

Aktualisiert

26.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/343529.12.2025

Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan

der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Leon Eckert, Jamila Schäfer, Agnieszka Brugger, Luise Amtsberg, Filiz Polat, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic, Max Lucks, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Claudia Roth, Robin Wagener, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Kassem Taher Saleh und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Weiterhin befinden sich rund 1 700 afghanische Staatsangehörige mit deutschen Aufnahmezusagen in Pakistan (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Deborah Düring vom 3. Dezember 2025, Plenarprotokoll 21/46) und warten darauf, dass deutsche Behörden ihr Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die Einreisevisa für Deutschland erteilen. Ihre Aufnahmezusagen wurden über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) ausgesprochen. Sie haben ihr Vertrauen in Deutschland gesetzt, sich für unsere Soldatinnen und Soldaten, Demokratie, Menschenrechte und den Rechtsstaat eingesetzt und sitzen in Pakistan fest. Die pakistanische Regierung hat Deutschland eine Frist für den Bearbeitungs- und Ausreiseprozess bis zum 31. Dezember 2025 gesetzt (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-ortskraefte-dobrindt-100.html), nach der den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan droht. Nach Ansicht der fragstellenden Fraktion steht es in der Verantwortung der Bundesregierung, gemachte Zusagen einzuhalten und die Verantwortung für das deutsche Engagement in Afghanistan zu übernehmen und diejenigen zu schützen, denen Schutz zugesagt wurde, auch über das Jahr 2025 hinaus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Finden Verhandlungen der Bundesregierung mit der pakistanischen Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und Ausreisefrist über den 31. Dezember 2025 hinaus statt, damit auch im Jahr 2026 Ausreisen von Afghaninnen und Afghanen mit rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen umgesetzt werden können, so wie der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt es in Aussicht gestellt hat (www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-laesst-192-afghanen-per-charterflug-nach-erfurt-einfliegen-a-44f164d5-21ec-4f6f-bf95-08cedc349dcb), und damit verhindert wird, dass diese Menschen von pakistanischen Behörden vorher inhaftiert und nach Afghanistan abgeschoben werden?

2

Wie plant die Bundesregierung, die Personen, die über eine Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm und das Ortskräfteverfahren verfügen, aber nicht bis zum 31. Dezember 2025 aus Pakistan ausreisen konnten, zu schützen und zu unterstützen, und welche alternativen Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung über den Zeitraum hinaus?

3

Ist eine Evakuierung der bis Ende des Jahres nicht ausgeflogenen Personen in einen Drittstaat geplant, wenn ja, werden bereits Drittstaaten als Zwischenevakuierungsorte geprüft, und wenn ja, welche?

4

Wenn die Ausreise in einen Drittstaat geplant ist, werden auch die Sicherheitsteams, die die noch nicht erfolgten Sicherheitsinterviews durchführen, dies im Drittstaat tun?

5

Ist die Unterbringung von Afghaninnen und Afghanen mit rechtsverbindlicher deutscher Aufnahmezusage in GIZ GmbH-Gästehäusern (GIZ = Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH) in Pakistan auch über das Jahr 2025 hinaus sichergestellt und finanziert, so lange, bis diese nach Deutschland ausgereist sind, um sie möglichst vor Abschiebungen durch pakistanische Behörden nach Afghanistan zu schützen, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?

6

Für wie viele der 248 Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage, die von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraefte-100.html), wurden von deutschen Behörden inzwischen Einreisevisa für Pakistan beantragt, sodass diese nach Pakistan zurückkehren und das Ausreiseverfahren nach Deutschland durchlaufen können, und wie viele der Personen konnten inzwischen von Afghanistan nach Pakistan zurückkehren?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, Flugvisa für die Wiedereinreise nach Pakistan für alle 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen zu beantragen, wenn ja, wann wird dies geschehen, was passiert mit den Personen, für die die Bundesregierung keine Flugvisa beantragt, und wenn nein, warum nicht?

8

Wird die Bundesregierung diejenigen nach Afghanistan abgeschobenen Personen mit Aufnahmezusage, die nicht bis Ende des Jahres 2025 nach Pakistan zurückkehren können, im Jahr 2026 weiter unterstützen, inwieweit verfolgt die Bundesregierung deren Situation, und welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor?

9

Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung seit Mitte November 2025 etwa 120 Ortskräften und ihren Familienmitgliedern ihre Aufnahmezusage entzogen (https://taz.de/Afghanistan-Politik-der-Bundesregierung/!6135271/), werden diese Personen, auch vor dem Hintergrund, dass sie innerhalb von sieben Tagen ihre GIZ GmbH-Unterkünfte verlassen müssen, weiter unterstützt, und wenn ja, wie?

10

Welche Bundesministerien sind für die Rücknahme der Aufnahmezusagen der Ortskräfte verantwortlich, und im Verantwortungsbereich welcher Ressorts liegen die Arbeitsverträge der Personen, deren Aufnahmezusage zurückgenommen wurde (bitte nach Bundesministerien und der jeweiligen Anzahl der Rücknahmen von Hauptpersonen und Familienmitgliedern aufschlüsseln)?

11

Wie viele Charterflüge hat die Bundesregierung für dieses Jahr vorgesehen, und wie viele Charterflüge hat die Bundesregierung jeweils für Januar, Februar und März 2026 vorgesehen?

12

Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2026, sollte Pakistan flächendeckend Afghaninnen und Afghanen abschieben, mit den ca. 650 Personen, die Aufnahmezusagen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben, aber auch BAP-Fällen und Ortskräften, die sich noch in Pakistan und noch im Klageverfahren befinden?

13

Wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage haben zum jetzigen Stand auf das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen, reagiert (bitte nach Zusage, Absage, Nachfrage und Hauptpersonen und Angehörigen aufschlüsseln), und wann müssen diese Personen die Gästehäuser in Pakistan verlassen?

14

Was geschieht mit den Personen, die das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen, nicht angenommen haben, müssen sie aus den Gästehäusern in Pakistan ausziehen, und bearbeitet das BAMF diese Fälle weiter?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der betroffenen Afghaninnen und Afghanen, die ein Geldangebot von der Bundesregierung erhalten haben, dass ein Eingehen auf dieses ihre Sicherheitslage noch weiter gefährde (www.sueddeutsche.de/politik/afghanen-pakistan-kanzler-merz-flucht-taliban-dobrindt-li.3335753?reduced=true)?

16

Welchen konkreten Hintergrund hat die Äußerung der Sprecherin des Bundesministeriums des Innern (Bundespressekonferenz am 10. Dezember 2025: www.youtube.com/watch?v=PHRGHgoH7Jc), in der sie sagt, dass das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen, weiterhin besteht, obwohl doch die Frist abgelaufen ist, und können Betroffene das Angebot weiterhin annehmen?

17

Wie erklärt die Bundesregierung, dass es nach Kenntnis der Fragestellenden immer wieder zu Interventionen der Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberater der Bundespolizei an der Visastelle der Deutschen Botschaft Islamabad kommt, auch wenn das BAMF die Gefährdungsüberprüfung und auch die Prüfung der Dokumente längst positiv abgeschlossen hat?

18

Warum werden keine Sicherheitsinterviews mehr für die ca. 650 Menschen durchgeführt, die Aufnahmezusagen über die Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm erhalten haben?

19

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund allgemeiner Vertrauensschutzgesichtspunkte die Verantwortung, die sie für die ca. 650 Personen hat, die gemäß § 22 AufenthG schon seit bis zu drei Jahren über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen?

20

Welchen konkreten Hintergrund hat die Äußerung der Sprecherin des Bundesinnenministeriums (Bundespressekonferenz am 10. Dezember 2025: www.youtube.com/watch?v=PHRGHgoH7Jc), dass die etwa 650 von der Absage Deutschlands betroffenen Menschen, die über die Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm Aufnahmezusagen erhalten hatten, in ihrem aktuellen Zufluchtsland Pakistan weiter von Deutschland unterstützt werden und nicht in die Obdachlosigkeit getrieben oder auf die Straße gesetzt werden sollen (www.stern.de/politik/ausland/ortskraefte-aus-afghanistan-sollen-nicht-mehr-nach-deutschland-kommen-36948472.html), und was plant die Bundesregierung genau für die betroffenen Personen?

21

Erfolgen die Geldzahlungen, die als Gegenleistung zum Ausstieg aus den Aufnahmeprogrammen gezahlt werden, aus dem Haushaltstitel „Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“ (Einzelplan 06, Kapitel 06 03 Titel 684 61), wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Verwendung der Mittel nicht zur Durchführung für Aufnahmen, sondern für Zahlungen, die ausdrücklich der Verhinderung der Einreise dienen, warum sieht die Bundesregierung hierin keine Zweckentfremdung der bereitgestellten Mittel im Sinne des § 45 Absatz 1 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), und wenn nein, aus welchen Haushalts titeln erfolgen die Zahlungen stattdessen?

22

In welcher Höhe sind Mittel – sofern die Zahlungen aus diesem Titel erfolgen – aus dem Titel „Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“ (Einzelplan 06, Kapitel 06 03 Titel 684 61) für Geld- und bzw. oder Sachleistungen im Rahmen der von der Bundesregierung so bezeichneten „Unterstützungsoptionen“ an Personen aus dem Verfahren der Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms tatsächlich abgeflossen?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang Taliban-Vertreter in Deutschland über die Generalkonsulate auf Daten afghanischer Staatsangehöriger zugreifen können, und laut Berichten möglicherweise gegen internationale Finanzsanktionen verstoßen, indem Gelder über Deutschland nach Afghanistan verbracht werden (www.tagesschau.de/investigativ/taliban-afghanistan-sanktionen-deutschland-100.html), und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um diese Aktivitäten zu unterbinden, damit Daten und Gelder nicht an Islamisten geraten?

24

Welchen Stellenwert, insbesondere für die Sicherheit der Soldaten, hat der Einsatz von Ortskräften im Ausland in Afghanistan für die Bundeswehr gespielt?

25

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass potenzielle Ortskräfte in Auslandseinsätzen davon abgeschreckt werden, dass Deutschland versucht, sich aus rechtlich eingegangenen Aufnahmeverpflichtungen herauszukaufen?

26

Welche Folgen prognostiziert die Bundesregierung für zukünftige oder aktuelle Auslandseinsätze der Bundeswehr im Hinblick auf die Unterstützung vor Ort?

27

Welche Strategien plant die Bundesregierung, um sich in Zukunft bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht auf örtliche Unterstützung verlassen zu müssen?

Berlin, den 17. Dezember 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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