Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“
der Abgeordneten Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Anja Reinalter, Dr. Sandra Detzer, Rebecca Lenhard, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ hat die Bundesregierung laut eigener Aussage ein zentrales Gremium geschaffen, das ressortübergreifend strategische Weichenstellungen im Bereich technologischer Entwicklung und Innovationspolitik begleiten und die Bundesregierung in ihren Aktivitäten beraten soll. Ziel des Gremiums sei es, „neue Entwicklungen, Erkenntnisse und Trends im Innovationskreislauf in den Blick [zu nehmen] und Vorschläge zur Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems, der Resilienz und der technologischen Souveränität [zu definieren]“ (www.acatech.de/projekt/strategiekreis-fuer-technologie-und-innovation-des-bundeskanzlers/). Eine konstituierende Auftaktsitzung des Strategiekreises fand am 6. November 2025 statt. Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 6. November 2025 (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strategiekreis-fuer-technologie-und-innovation-des-bundeskanzlers-betont-den-stellenwert-von-innovationen-fuer-deutschland-2392712) ist der Strategiekreis „das höchste technologie- und innovationspolitische Beratungsgremium der Bundesregierung“ und hat das Ziel „Potenziale aus wissenschaftlicher Forschung und Unternehmen für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts sowie zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu heben“. Angesichts der wachsenden sicherheits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Bedeutung technologischer Souveränität, der großen Herausforderungen einer klimaverträglichen Transformation unseres Wirtschaftsstandorts sowie der zunehmenden Komplexität globaler Innovationsprozesse ist eine Befassung mit diesen Themen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von zentraler Bedeutung. Die Transparenz über die Arbeitsweise, Zusammensetzung und Entscheidungsgrundlagen dieses Gremiums ist daher von erheblichem öffentlichen Interesse. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, Klarheit über Zusammensetzung, Mandat, Struktur und Tätigkeiten des Strategiekreises zu schaffen sowie dessen Einfluss auf politische Prioritäten und Förderentscheidungen der Bundesregierung nachvollziehbar zu machen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen33
Welche Mitglieder der Bundesregierung gehören dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ als ständige Mitglieder an, und ist diese Auswahl als abschließend zu verstehen?
Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Bundesregierung als ständige Mitglieder des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ ausgewählt?
Welche Mitglieder der Bundesregierung sollen regelmäßig oder anlassbezogen darüber hinaus an dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ teilnehmen, und nach welchen Kriterien und von wem werden diese ausgewählt?
Welche Personen aus Wirtschaft und Wissenschaft gehören dem Steuerkreis des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ als ständige Mitglieder an, und ist diese Auswahl als abschließend zu verstehen?
Für welche Mitglieder des Steuerkreises des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ aus Wirtschaft und Wissenschaft erfolgte die Benennung qua Amt, und für welche Mitglieder ad personam?
Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft und Wissenschaft als Mitglieder des Steuerkreises des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ ausgewählt?
Welche weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sollen darüber hinaus an dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ teilnehmen, und nach welchen Kriterien und vom wem werden diese ausgewählt?
In welchem Umfang ist eine Beteiligung weiterer wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder zivilgesellschaftlicher Akteure, beispielsweise Thinktanks oder Nichtregierungsorganisationen sowie bestehende Beratungsgremien der Bundesregierung, vorgesehen, und wenn keine weitere Beteiligung solcher Gruppen vorgesehen ist, warum nicht?
In welchem Umfang und über welche Formate werden die Länder in die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ einbezogen bzw. ist eine solche Einbindung künftig vorgesehen, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der beteiligten Landesvertretungen?
In welchem Turnus tagt der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“, und wie viele Sitzungen sind bis zum planmäßigen Ende der Legislatur im Jahr 2029 geplant?
Wie viele Sitzungen des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ sind für das Kalenderjahr 2026 geplant, und wann soll die nächste Sitzung stattfinden?
Wer legt die thematischen Schwerpunkte des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ fest, und welcher Entscheidungsmodus liegt dem zugrunde?
Inwieweit sind die thematischen Schwerpunkte bereits abschließend definiert, welcher Zeithorizont ist für deren Bearbeitung vorgesehen, und welche Ergebnisform soll am Ende einer thematischen Bearbeitung stehen?
Welche internen Entscheidungs- und Arbeitsstrukturen (z. B. Gremien, Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen) existieren innerhalb des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ oder sind in Zukunft geplant?
Welche Berichtspflichten bestehen vonseiten des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag?
Wie sollen Ergebnisse, Empfehlungen oder Beschlüsse des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ dokumentiert und innerhalb der Bundesregierung weitergeleitet werden?
Wie wird die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ mit der bestehenden Innovations- und Technologiepolitik der Bundesregierung in den entsprechenden Bundesministerien abgestimmt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um über Erkenntnisse und Arbeitsweisen des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ den Deutschen Bundestag zu unterrichten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um über Erkenntnisse und Arbeitsweisen des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ die Öffentlichkeit zu unterrichten?
Welche konkreten Ziele hat der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“?
Wie unterscheidet sich der Auftrag des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ von dem a) der „Expertenkommission Forschung und Innovation“ (EFI) als wesentliches Beratungsgremium in forschungs- und innovationspolitischen Fragen der Bundesregierung, b) des „Deutschen Ethikrats“ als wesentliches Beratungsgremium in gesellschaftspolitischen und ethischen Fragen der Bundesregierung, c) der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als Institution, zu deren wesentlichen Aufgaben die wissenschaftliche und gesellschaftliche Beratung der Bundesregierung sowie der Öffentlichkeit gehört?
In welchem Verhältnis steht der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ zu der EFI, dem Deutschen Ethikrat, der Leopoldina oder weiteren Institutionen zur Beratung der Bundesregierung angesichts der Aussage (vgl. Pressemitteilung vom 6. November 2025, www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strategiekreis-fuer-technologie-und-innovation-des-bundeskanzlers-betont-den-stellenwert-von-innovationen-fuer-deutschland-2392712), der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ sei „das höchste technologie- und innovationspolitische Beratungsgremium der Bundesregierung“?
In welchem Verhältnis steht der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche eingerichtete „Wissenschaftliche Beraterkreis Wirtschaftspolitik“, der ebenfalls Handlungsempfehlungen zu innovationspolitischen Fragestellungen erarbeitet, zum „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers Friedrich Merz, und wie wird eine inhaltliche Konsistenz oder Abstimmung zwischen den Empfehlungen beider Gremien sichergestellt?
Wie unterscheidet sich die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ von dem „Zukunftsrat“ und dem „Innovationsdialog“ der beiden Vorgängerregierungen?
Mit welchen Instrumenten bemisst der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ die Wirkung der adressierten Schwerpunkte, und inwiefern setzt er sich Key Performance Indicators (KPIs) zur Erreichung formulierter Ziele?
In welchem Umfang wird der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ in die Begleitung, Weiterentwicklung und Erfolgsmessung der „Hightech-Agenda Deutschland“ einbezogen?
Wie verhält sich die Rolle des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ zu den im Rahmen der Hightech-Agenda vorgesehenen Partner- und Konsultationsdialogen zur Einholung externer Expertise im Zuge der Roadmapping-Prozesse für Schlüsseltechnologien, und in welcher Form bringen sich Mitglieder des Strategiekreises in diese Dialogformate ein?
In welche weiteren Strategien und Agenden der Bundesregierung wird der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ mit einbezogen werden?
In welchem Umfang wird der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ in die konkrete Ausgestaltung der Technologie- und Innovationspolitik, beispielsweise im Rahmen der regierungsinternen Koordinierungen und Ressortabstimmungen, der Bundesregierung einbezogen?
Inwieweit soll sichergestellt werden, dass Erkenntnisse des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ in die politische Ausgestaltung der Bundesregierung in der Technologie- und Innovationspolitik finden, und wenn ja, wie?
Welche Themen standen im Mittelpunkt der Sitzung am 6. November 2025, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt?
Welche konkreten Ziele wurden in der Sitzung am 6. November 2025 formuliert?
Welches „Ambitionsniveau“ hat der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ für die Bundesrepublik Deutschland bei der Auftaktsitzung „auf Basis eines Benchmarkings zu den Stärken und Schwächen des Innovationssystems im internationalen Vergleich“ definiert (Pressemitteilung vom 6. November 2025)?