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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

27.01.2026

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/380327.01.2026

Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich Lukas Benner, Lamya Kaddor, Leon Eckert, Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am Samstag, dem 3. Januar 2026 wurde ein Anschlag auf die Stromversorgung eines Teils des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf verübt. Dieser hat zu verheerenden Auswirkungen für die Betroffenen geführt. In dem zwischenzeitlich durch die Sicherheitsbehörden des Landes Berlin und des Bundes als authentisch eingestuften Bekennerschreiben, bekennt sich zu dem Anschlag eine sogenannte Vulkangruppe, die sich bereits im Jahr 2011 gegründet haben soll. Ein zweites Bekennerschreiben der Gruppe wies zudem Vermutungen über eine russische Involvierung in die Durchführung des Anschlags ausdrücklich zurück (https://taz.de/Stromausfall-Vulkangruppe-weist-Russland-Spekulation-zuruec k/!6143436/). Ein drittes, online veröffentlichtes Schreiben einer anderen, gleichnamigen „Vulkangruppe“ verurteilte den Anschlag und distanzierte sich von der Tat (www.spiegel.de/panorama/berlin-urspruengliche-vulkangruppe-distanziert-sich-von-vulkangruppe-a-93bdbe09-edbe-4eed-8388-ba04729cac13). Die Vulkangruppe wird vom Berliner Verfassungsschutz dem linksextremistischen anarchistischen Spektrum zugeordnet. In Berlin und Brandenburg werden der Gruppe in unregelmäßigen Abständen begangene Brandanschläge auf neuralgische Punkte der Infrastruktur – oft mit spürbaren Auswirkungen für die Bevölkerung (Verfassungsschutzbericht 2024, Seite 159/160) – vorgeworfen.

Bei einem früheren Brandanschlag auf einen Hochspannungsmast im März 2024, der auf die Stromversorgung der Tesla-Gigafactory in Grünheide (Brandenburg) abzielte, entstand dem Unternehmen ein erheblicher Schaden von nacheigenen Angaben mehreren Hundert Millionen Euro. Auch andere Unternehmen, eine Klinik und Privatwohnungen in Berlin und Brandenburg waren von dem massiven Stromausfall betroffen. Zu der Tat bekannte sich ebenfalls eine linksextremistische „Vulkangruppe“ (Verfassungsschutzbericht 2024, Seite 141).

Zuletzt bekannte sich die Gruppe nach einer öffentlichen Bekanntgabe des Berliner Senats in einem Bekennerschreiben, das der Berliner Staatsschutz für authentisch hält, zu dem Brandanschlag auf Kabel des Kraftwerks Lichterfelde am Morgen des 3. Januar 2026.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Vor dem Hintergrund, dass der Bundesverfassungsschutz in seinem jüngsten Bericht von mehreren Vulkangruppen spricht, sind der Bundesregierung wie viele einzelne Vulkangruppen bekannt?

a) Wie viele einzelne Vulkangruppen sind der Bundesregierung bekannt und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Struktur der Vulkangruppen?

b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur ideologischen Ausrichtung der Vulkangruppen vor?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Motiven der durch die Vulkangruppen begangenen Taten?

d) Aus wie vielen Personen setzen sich diese Vulkangruppen jeweils zusammen bzw. wie viele Personen werden den einzelnen Gruppen jeweils konkret zugerechnet?

e) In welchen Bundesländern sind entsprechende Vulkangruppen beziehungsweise Mitglieder der Gruppen bekannt?

f) Welche Taten rechnet die Bundesregierung welchen der jeweiligen Vulkangruppen zu?

g) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Tätigkeiten der Vulkangruppen im europäischen Ausland oder Drittstaaten?

h) Inwiefern sind der Bundesregierung Personen, die den Vulkangruppen oder ihrem Umfeld zugerechnet werden, bekannt?

i) Inwiefern sind der Bundesregierung mögliche Verbindungen der Vulkangruppen zu anderen extremistischen Gruppierungen oder Akteuren bekannt, wie z. B. dem sogenannten „Kommando Angry Birds“, das sich zu einem Anschlagsversuch auf ein Umspannwerk in Erkrath bekannt hat?

j) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in der Vergangenheit strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Vulkangruppen, und wenn ja, aufgrund welcher Geschehnisse, aufgrund welcher Straftatbestände und mit welchen Ergebnissen?

k) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder der Vulkangruppen eine waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis haben?

l) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele und welche Waffen und Sprengstoffe die Mitglieder der Vulkangruppe in Besitz haben?

m) Inwiefern kann die Bundesregierung nach heutigem Kenntnisstand ausschließen, dass ausländische Mächte mit den Vulkangruppen in Zusammenhang stehen und werden entsprechende, mögliche Verbindungen bereits geprüft?

n) Inwiefern hält die Bundesregierung die Zielauswahl und den Anschlag für professionell in seiner Durchführung und welche Schlüsse zieht sie daraus mit Blick auf die Fähigkeiten der Vulkangruppen?

o) Stuft die Bundesregierung die Vulkangruppe als sogenannte Terroristische Vereinigung ein? Oder werden einzelne Vulkangruppen als solche eingestuft, und wenn nein, warum nicht?

2

Wie und aufgrund welcher Kriterien schätzt die Bundesregierung die Authentizität des jüngsten Bekennerschreibens in Bezug auf die Vulkangruppe zu dem Anschlag auf das Kraftwerk Lichterfelde in Berlin ein und welche forensischen Hilfsmittel wurden zur Prüfung der Authentizität herangezogen?

3

Inwiefern hat die Bundesregierung Anhaltpunkte dafür, dass das Bekennerschreiben durch KI generiert und/oder aus anderen Sprachen übersetzt wurde?

4

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Bekennerschreiben zum Anschlag aus dem Russischen ins Deutsche übersetzt wurde, wie es der Abgeordnete Roderich Kiesewetter, MdB, für möglich hält, (www.welt.de/politik/ausland/video695bb36efb77630dac278147/blackout-in- berlinbekennerschreiben-aus-russland-was-ki-analysen-verraten-sollen.html?icid=search.product.onsitesearch), wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung?

5

Hält die Bundesregierung es – auch mit Blick auf Erfahrungen bei der Aufklärung vergangener Taten – für dringend geboten, dass die Sicherheitsbehörden auch Hinweisen auf potenziell andere Tätergruppen nachgehen oder nachgegangen sind?

6

Gehen die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung auch beispielsweise Hinweisen auf eine mögliche russische Urheberschaft des Bekennerschreibens nach?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Authentizität des am 7. Januar 2026 auf der Plattform „Indymedia.org“ (https://de.indymedia.org/node/56 6531) veröffentlichten Schreibens „Gegen Vereinnahmung und falsche Kontinuitäten – Distanzierung“ einer weiteren Vulkangruppe, die sich damit von dem Anschlag auf das Kraftwerk Lichterfelde in Berlin distanziert?

8

Geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei der Vulkangruppe zur Frage 7 um eine andere Gruppe handelt, als die Vulkangruppe, der der Anschlag auf das Kraftwerk Lichterfelde zugerechnet wird und falls ja, auf Basis welcher Erkenntnisse und falls nein, warum nicht?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Tathergang des Brandanschlags am 3. Januar 2026?

a) Welche Tatmittel wurden für den Brandanschlag verwendet?

b) Wie viele Personen waren hierbei involviert?

10

Was konnte das BKA, nachdem es schon im März 2024 vom Generalbundesanwalt wegen des Brandanschlags auf die Energieversorgung der Tesla Gigafabrik in Grünheide mit den Ermittlungen betraut wurde, in Bezug auf die Vulkangruppe und mögliche zugehörige Personen und Netzwerke bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung ermitteln?

11

Warum hat der Generalbundesanwalt nicht direkt die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Berlin – wie auch schon nach dem Anschlag auf die Tesla Gigafabrik 2024 – übernommen?

12

Welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung ausschlaggebend dafür, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im jüngsten Fall übernommen hat?

13

Liegen bei den Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob in der jüngsten Vergangenheit parlamentarische Anfragen zum Schutz, zur Lage oder zum Betrieb Kritischer Infrastrukturen, explizit zu solchen wie jetzt von dem Anschlag betroffen, in den Berliner Bezirken gestellt wurden, und wenn ja, welche und von welchen Fraktionen wurden diese Anfragen gestellt und falls nicht, inwieweit geht die Bundesregierung Hinweisen auf möglicherweise gezielte Abfragen entsprechend nach?

14

Zu welchem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung mit den ihr nachgeordneten Behörden in welcher Weise in das Krisenmanagement der Berliner Regierung einbezogen?

15

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Katastrophenhilfe ergriffen, um die Versorgung und Sicherheit in den von Stromausfall betroffenen Gebieten zu unterstützen, und inwiefern wurden dabei die besonderen Schutz- und Versorgungsbedarfe vulnerabler Personengruppen – insbesondere kranker, pflegebedürftiger, behinderter und hochbetagter Menschen – in Privathaushalten, Krankenhäusern und in Heimen berücksichtigt?

a) Durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)?

b) Durch das Technische Hilfswerk (THW)?

c) Durch die Bundespolizei?

d) Durch die Bundeswehr?

e) Durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)?

f) Durch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)?

16

War der Regierende Bürgermeister von Berlin als zuständiger Regierungschef auch am ersten Tag des Stromausfalls durchgehend für die unter 15. genannten Bundesbehörden erreichbar?

17

Welche bundesweiten Daten oder Risikoanalysen zu Kritischen Infrastrukturen liegen der Bundesregierung vor, und inwiefern werden darin Schutzbedarfe vulnerabler Personengruppen systematisch berücksichtigt, und falls nicht, warum nicht?

18

Welche konkreten Konsequenzen und Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grundlage der dort gewonnenen Erkenntnisse (vgl. Breuer et al., Erkenntnisse aus 31 Stunden Stromausfall in Berlin-Köpenick – medizinische Schwerpunkte und Herausforderungen https://link.springer.com/articl e/10.1007/s00101-021-00930-x) bis zum Anschlag auf die Stromversorgung am 3. Januar 2026 umgesetzt, insbesondere im Hinblick auf das gesundheitliche Krisenmanagement und den Schutz vulnerabler Personengruppen?

19

Welche spezifischen gesundheitlichen Risiken für kranke und/oder pflegebedürftige Menschen (z. B. Ausfall ambulanter Pflege, stromabhängiger Hilfsmittel, Medikamentenkühlung, fehlende Aufzüge) wurden durch die Bundesregierung im Rahmen des Krisenmanagements antizipiert, erfasst oder bewertet?

20

Lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Stromausfalls am 3. Januar 2026 bundeseinheitliche Vorsorge- oder Einsatzkonzepte zur frühzeitigen Identifikation und Unterstützung stromabhängiger, pflegebedürftiger oder chronisch kranker Menschen vor, und falls ja, wurden diese Konzepte im Rahmen des Stromausfalls vom 3. Januar 2026 aktiv angewendet, und wenn ja, in welcher Form und falls nein, warum wurden trotz vergleichbarer Vorfälle in der Vergangenheit (wie der Stromausfall in Berlin-Köpenick 2019) keine solchen bundeseinheitlichen Konzepte entwickelt?

21

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob kranke und pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige ausreichend rechtzeitig Zugang zu Hilfeleistungen während des Stromausfalls erhalten haben?

22

Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Stromausfalls gesundheitlich geschädigt worden (z. B. durch Folgeschäden oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustands) und ist es nach Kenntnis der Bundesregierung auch zu Todesopfern aufgrund des Stromausfalls gekommen und wenn ja, wie viele?

23

Welche Evaluierungen oder Nachbereitungen hat die Bundesregierung nach dem Stromausfall eingeleitet, um Erkenntnisse über Defizite im Schutz pflegebedürftiger und kranker Menschen zu gewinnen und in Zukunft zu vermeiden?

24

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2019 ergriffen, um die gesundheitlichen Folgen von langandauernden Stromausfällen systematisch in der Krisen- und Katastrophenvorsorge des Bundes zu evaluieren?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Stromausfall für die Weiterentwicklung eines inklusiven Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenvorsorge im Bereich Kritischer Infrastrukturen, der auch gesundheitliche Aspekte einschließt?

26

Im Rahmen welches Zeitplans plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einbringung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes?

27

Welche Gremien, Organisationseinheiten und Abstimmungsrunden der Bundesregierung haben wie häufig getagt, um Maßnahmen der Bundesregierung zu planen und um (unterstützend) tätig zu werden?

28

Welche Rolle spielten insbesondere folgende Einrichtungen der Bundesregierung bei der Koordination von Maßnahmen der Bundesregierung?

a) Gemeinsamer Koordinierungsstab Kritische Infrastrukturen (GEKIS)

b) Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB)

c) Gemeinsames Melde- und Lagezentrum (GLMZ)

d) Nationaler Sicherheitsrat (NSR)

29

War das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 3. Januar 2026 und in den Folgetagen personell in die relevanten Krisenstäbe oder Koordinierungsstrukturen eingebunden, beispielsweise durch Verbindungsbeamte, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, auf welcher Ebene (Leitung, Abteilungsebene, Fachreferate) und mit welchen konkreten Aufgaben?

30

Falls das BMG nicht oder nur nachgeordnet in Krisenstäbe eingebunden war, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung angesichts der erheblichen gesundheitlichen Risiken eines großflächigen Stromausfalls?

31

Inwieweit hat die Bundesregierung Vorsorge dafür getroffen, dass im Falle wiederholter oder länger andauernder großflächiger Stromausfälle in der Bundeshauptstadt Berlin die Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane des Bundes nicht eingeschränkt wird, und welche konkreten technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen wurden hierzu umgesetzt?

32

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Überprüfung und Anpassung der Notinstandsetzungsfähigkeiten und wenn eine Überprüfung nicht geplant ist, wieso nicht?

33

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Sabotage des Stromnetztes für die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um möglichst unverzüglich ein einheitliches höheres Schutzniveau zu realisieren?

34

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Sabotage des Stromnetzes für den Bevölkerungsschutz und die Ausstattung des Technischen Hilfswerkes und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe?

Berlin, den 13. Januar 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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