Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der Klimakrise
der Abgeordneten Linda Heitmann, Lukas Benner, Stefan Schmidt, Lisa Badum, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Steffi Lemke, Julia Schneider, Claudia Müller, Dr. Till Steffen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1962 ereignete sich die folgenreichste Sturmflut an der Nordsee seit Beginn der Wasserstandsaufzeichnungen. Mit 130 Stundenkilometern löste der Orkan „Vincinette“ eine Flutkatastrophe aus, die neben Schleswig-Holstein und Niedersachsen ganz besonders auch Hamburg traf. Trotz Sturmflutwarnung wurden viele Menschen damals vom Hochwasser wortwörtlich im Schlaf überrascht. Bis in die frühen Morgenstunden brachen fast alle Deiche und Dämme. Die Folgen: 315 Tote, 20 000 Obdachlose, zahlreiche zerstörte oder schwer beschädigte Wohnungen sowie kaputte Infrastruktur.
Die 1962-Sturmflut war ein folgenschwerer Stresstest für die damaligen Hochwasserschutzanlagen, der dazu führte, dass eine komplett neue, fast durchgehenden Hochwasserschutzlinie von ca. 100 Kilometern und mindestens 7,20 Meter über Normalnull errichtet wurde. Seit 1990 werden die Hochwasserschutzanlagen stetig modernisiert und erhöht, so dass sie aktuell eine Deichhöhe von 7,50 bis 9,25 Metern über Normalnull aufweisen. Ein Erfolg: Obwohl es Sturmfluten gab, die höher ausfielen als die von 1962, gab es keine vergleichbaren Schäden.
Das Schutzniveau, das die nahezu geschlossene Deichlinie bietet, ist derzeit zwar hoch, jedoch können und dürfen wir uns darauf nicht ausruhen: Infolge der Klimakrise stehen unsere Hochwasserschutzanlagen vor wachsenden Herausforderungen. Denn aufgrund der Klimakrise steigt der Meeresspiegel immer weiter an. Wenn wir unsere Treibhausgasemissionen unverändert lassen, wird sich der Meeresspiegel schätzungsweise bis 2100 um bis zu 1,20 Meter erhöhen. Für die deutsche Bucht hieße es, dass Sturmfluten bis 1,50 Metern höher ausfallen als heute. Dementsprechend wäre auch die Fläche, die zu schützen wäre, viel größer als heute.
Je höher der mittlere Meeresspiegel ist, umso häufiger und heftiger treten Extremwetterereignisse wie Sturmfluten auf. Daher setzt die Klimakrise unsere Hochwasserschutzsysteme einem immer größeren Anpassungsdruck aus, der die kontinuierliche Weiterentwicklung und den ständigen Ausbau der Deiche zu einer Daueraufgabe macht. Das ist nicht nur mit erheblichen finanziellen und ökologischen Kosten verbunden, sondern stößt auch technisch an ihre Grenzen: Vielerorts fehlen Sand, Klei und Fläche, die für die Deichanpassungen benötigt werden. Der Untergrund kann vielerorts die zusätzliche Last, die durch die kontinuierliche Erhöhung und Verbreiterung der Deiche entsteht, nicht mehr ohne Weiteres tragen. Außerdem müssen für die Entwässerung immer öfter energieaufwändige Pumpen eingesetzt werden, da Siele zur Entwässerung oft nicht mehr ausreichen, was wiederum zu einer verstärkten Versalzung des Grundwassers führt. Vor allem auch die Landwirtschaft, z. B. im Alten Land, stellt das vor zunehmende Probleme.
Vor diesem Hintergrund ist ein schlichtes Weiterso des Küsten- und Hochwasserschutzes weder finanziell noch ökologisch nachhaltig. Mit dem steigenden Meeresspiegel infolge der Klimakrise werden künftig höhere und breitere Deiche notwendig sein, als dies mit Blick auf die Knappheit von Baumaterial und Fläche sowie der Tragfähigkeit des Untergrunds möglich wäre. Um unsere Lebensräume an den Küstenniederungen effektiv und nachhaltig zu schützen, müssen die technischen Küstenschutzmaßnahmen durch die natürlichen Küsten- und Hochwasserschutzfunktionen unserer marinen sowie küsten- und flussnahen Ökosysteme wie Moore, Auen, Salzmarschen und Seegraswiesen ergänzt und gestärkt werden.
In der Klimaanpassungsstrategie müssen wir Naturschutz, Klimaschutz sowie Küsten- und Hochwasserschutz weiterhin verstärkt zusammendenken und Synergien schaffen. Beispielsweise kann durch Deichrückverlegungen den Wassermassen mehr Raum gegeben werden. Auen haben die Doppelfunktion, dass sie bei Hochwasser überschüssiges Wasser speichern, welches sie in Trockenperioden nach und nach an die Landschaft abgeben. Durch den Schutz und die Wiederherstellung dieser Ökosysteme kann der konventionelle Küsten- und Hochwasserschutz nachhaltig ergänzt und gestärkt und zugleich ein wichtiger Beitrag zum Klima- und Naturschutz geleistet werden.
In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 hat die Bundesregierung unter anderem angekündigt, dass die Klimaanpassungsstrategie umgesetzt, die bestehenden Förderprogramme gegebenenfalls angepasst, eine solide Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern gewährleistet und die Kommunen bei der Klimaanpassung unterstützt werden. Zu diesem Zwecke würden ein Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung eingerichtet, die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe geprüft und die Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen beschleunigt werden. Darüber hinaus würden die finanziellen Mittel im Rahmen der GAK nicht nur deutlich erhöht, sondern auch Bundesförderprogramme im Einklang mit den Förderangeboten der GAK entwickelt werden. Außerdem wolle die Bundesregierung bestehende Ursachen für Schwierigkeiten beim Mittelabruf in der GAK zeitnah evaluieren sowie eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln der GAK prüfen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen18
a) Wie haben sich die Kosten für den Küsten- und Hochwasserschutz seit 1990 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie nach Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen) und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht und wie gedenkt sie die Datenlage zu verbessern?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Küsten- und Hochwasserschutz bis 2035 ein (bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck)?
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadenhöhe infolge von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen seit 1990 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, nach Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen, nach Bundesland sowie nach versicherten und nicht-versicherten Schäden) und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht und wie gedenkt sie die Datenlage zu verbessern?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Schadensbeseitigung infolge von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen seit 1990 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, nach Bund, Länder und Kommunen sowie nach Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen) und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht und wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern?
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Todesopfer aufgrund von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung seit 1990 in Deutschland entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, nach Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung sowie nach Bundesland) und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht und wie gedenkt sie die Datenlage zu verbessern?
b) Wie viele Menschen in Deutschland (heutige Siedlungsstruktur) wären nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2100 unmittelbar von Sturmfluten und Überschwemmungen bedroht (bitte aufschlüsseln nach Gebieten)?
c) Plant die Bundesregierung die Möglichkeit einer Zonierung von Überschwemmungsgebieten im Küstenbereich mit strengeren Regeln für Gefahrenbereiche einzuführen, wenn ja, wie wird diese aussehen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung allein oder gemeinsam mit den Ländern zur Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen im Bereich Klimaanpassung beim Küsten- und Hochwasserschutz?
Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur im Koalitionsvertrag angekündigten Beschleunigung von Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen?
Wie ist der Stand der Einführung der im Koalitionsvertrag (S. 86) angekündigten Elementarschadenversicherung und welche Regelungskonzepte werden insbesondere von der Bundesregierung näher erwogen?
a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ökologischen Aspekten im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz zu?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Wiederherstellungsbedarf von Salzwiesen, Salzmarschen, Algenwäldern und Riffen an den deutschen Küsten (bitte konkrete Zahlen nennen) und den Investitionsbedarf in die Wiederherstellung dieser Ökosysteme bis 2030 (bitte konkrete Zahlen nennen) und wie ist der aktuelle Stand der Renaturierung dieser Küstenökosysteme (bitte aufschlüsseln nach Ökosystem und prozentualen Anteilen an der Gesamtfläche des jeweiligen Ökosystems)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Grobschätzung des Finanzbedarfes für die Durchführung von Artikel 4 Wiederherstellungsverordnung bis 2030 ein, die durch die LANA-Expertengruppe „Naturschutzfinanzierung und Agrarreform“ durchgeführt wurde (siehe www.la-na.de/documents/positionspapier-grobabschaetzung-kosten-art-4-w-vo-bis-2030_2_3_1751372529.pdf?utm_source=chatgpt.com)?
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um wesentliche Belange des Hochwasserschutzes regulatorisch und strukturell im Bereich von Bauleitplanungen zu stärken, und wenn hierzu keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?
a) Zu wann plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der GAK-Mittel?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass in den Ländern erhöhte Förderbedarfe für den Förderbereich 7 bestehen könnten, und wenn ja, wie wird sie diese Bedarfe berücksichtigen?
c) Worin liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen für die Schwierigkeiten bei der Abrufung der GAK-Mittel und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Mittelabflüsse zu verbessern?
d) Plant die Bundesregierung eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus den Mitteln der GAK, und wenn ja, in welcher Höhe und wie möchte sie diese langfristig finanzieren?