Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Lisa Schubert, Aaron Valent, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Das Klimaschutzprogramm (KSP) der Bundesregierung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Klimapolitik und muss sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung der verbindlichen nationalen Klimaschutzziele erforderlich sind. Der Expertenrat für Klimafragen, ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung, gibt jedoch an, dass das übergeordnete Ziel aus § 3 Absatz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren, nicht erreicht wird (https://expertenrat-klima.de/fileadmin/ERK/Berichte/ERK2025_Pruefbericht-Emissionsdaten-2024-Projektionsdaten-2025.pdf). Bis zum Jahr 2040, in dem eine gesetzlich festgelegte Emissionsminderung um mindestens 88 Prozent erreicht werden muss, wird eine deutliche Zielverfehlung prognostiziert (ebd.). Auch die Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) werden nicht eingehalten: Die für die Jahre 2021 bis 2030 in der ESR für Deutschland festgelegten Zuweisungen werden ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten 2025 überschritten. Dies wird trotz eines bestehenden Klimaschutzprogramms geschehen, weshalb die Bundesregierung im neuen Klimaschutzprogramm, das spätestens ein Jahr nach Beginn einer Legislaturperiode beschlossen werden muss, unbedingt nachsteuern muss.
Anfang Dezember 2025 startete das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum KSP (www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/oeffentlichkeitsbeteiligung-zum-neuen-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung-startet), bei der ausgewählte Akteurinnen und Akteure (Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie wissenschaftliche Beratungsgremien der Bundesregierung) anhand von zugesandten Leitfragen gebeten wurden, sich aktiv mit Vorschlägen in die Erarbeitung des Programms einzubringen. Diese sollen nach Angaben des Bundesministeriums zu einem späteren Zeitpunkt in Teilen oder in Gänze veröffentlicht werden. Akteurinnen und Akteure, die nicht explizit zur Stellungnahme aufgefordert wurden, konnten an derselben Stelle ebenfalls Stellungnahmen einreichen. Einsendeschluss war der 13. Januar 2026, also etwa zehn Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur Vorlage des KSP am 25. März 2026. Zu dieser Zeit war kein Entwurf des KSP bekannt, sodass ein direkter Bezug unmöglich war. Angesichts der drohenden Zielverfehlung und der Unklarheit darüber, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung verlaufen ist, wie mit ihren Ergebnissen umgegangen wird und welche anderen Formen der Zusammenarbeit oder Einflussnahme stattgefunden haben, besteht aus Sicht der Fragestellenden in diesen Punkten Klärungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung ohne einen Entwurf des KSP statt?
Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung etwa zehn Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zum Einreichen des KSP statt und nicht früher, um eine ausreichende Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zu ermöglichen?
Welche Akteurinnen und Akteure hat die Bundesregierung um Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten (bitte alle auflisten)?
Wie viele Rückmeldungen hat die Bundesregierung zur Öffentlichkeitsbeteiligung für das KSP erhalten (bitte alle auflisten)?
Welchem Schlüssel folgte die Bundesregierung bei der Auswahl der aufgeforderten Akteurinnen und Akteure, der über die gesetzliche Vorgabe der „Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche(n) Verbände sowie wissenschaftliche(n) Begleitgremien der Bundesregierung“ nach § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes hinausgeht?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die eingereichten Stellungnahmen bei der Erstellung des KSP?
Macht die Bundesregierung bei der Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen einen Unterschied zwischen den angefragten und den nicht angefragten Akteurinnen und Akteuren, und wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung anhand der Stellungnahmen einzelne Abschnitte oder Maßnahmen des KSP nachträglich geändert?
Was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen (bitte nach Themengebieten aufschlüsseln)?
Wurde in den Rückmeldungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung darauf hingewiesen, dass eine weitere Verfehlung der Ziele im Gebäude- und Verkehrsbereich droht?
Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Gebäudebereich zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Verkehrsbereich zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um die Senkenziele des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Welche Maßnahmen zur sozialen Ausgestaltung des KSP wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und sozial gerechte Klimapolitik zu gewährleisten (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Welche Beteiligungsformen mit externen Akteurinnen und Akteuren haben stattgefunden, die nicht Teil der auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) angekündigten Öffentlichkeitsbeteiligung waren?
Mit welchen Akteurinnen und Akteuren hat sich die Bundesregierung bei der Erstellung des KSP ausgetauscht und beraten lassen, welche Treffen haben stattgefunden (bitte alle nach Akteurin bzw. Akteur, Typ und Thema des Austauschformats auflisten)?
Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP im Austausch mit dem Expertenrat für Klimafragen bei der Bundesregierung, und wenn ja, inwieweit (bitte alle Termine und Themen auflisten)?
Wird die Expertise des Expertenrates für Klimafragen während der Erarbeitung des KSP eingeholt, wenigstens in Teilbereichen oder Zwischenschritten?
Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP in fachlichem Austausch mit a) Verbänden oder Unternehmen der Industrie, b) Verbänden oder Unternehmen der Energiewirtschaft, c) Verbänden oder Unternehmen des Verkehrsbereichs, d) Verbänden oder Unternehmen der Wohnungswirtschaft, e) kommunalen Verbänden, f) Kommunen und Ländern, g) Gewerkschaften, h) Umweltverbänden, und wenn ja, mit welchen, und jeweils mit welcher Zielstellung?
Welche Expertise zu welchen Themen hat sich die Bundesregierung jeweils mit den in den Fragen 19a bis 19h genannten Gruppierungen eingeholt, die über die Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgeht?
Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die Emissionsziele im Gebäude- und Verkehrsbereich zu erreichen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die Senkenziele des LULUCF-Sektors zu erreichen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP mit dem Klimasozialplan zu verzahnen?
Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP sozial zu gestalten, negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und sozial gerechte Klimapolitik zu gewährleisten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?