Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung – Handlungsbedarf der Bundesregierung
der Abgeordneten Schahina Gambir, Awet Tesfaiesus, Filiz Polat, Misbah Khan, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Marlene Schönberger, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, Katrin Göring-Eckardt, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Rassismus ist ein in Deutschland weitverbreitetes gesellschaftliches Phänomen, das in den Institutionen und Strukturen unserer Gesellschaft tief verwurzelt ist. Es betrifft viele Menschen in ihrem Alltag und hat schwerwiegende Konsequenzen (www.rassismusmonitor.de/fileadmin/user_upload/NaDiRa/CATI_Studie_Rassistische_Realitäten/DeZIM-Rassismusmonitor-Studie_Rassistische-Realitäten_Wie-setzt-sich-Deutschland-mit-Rassismus-auseinander.pdf; S. 3). Schon Kinder müssen aufgrund ihres Äußeren, ihrer Namen und der damit verknüpften rassistischen Stereotypen schmerzlich erfahren, dass Rassismus ein ständiger Begleiter ist – sei es in der Kita, auf der Schulbank oder später in Ausbildung oder Studium, auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Wohnungssuche. Rassismus behindert, grenzt aus, verletzt und verhindert damit ein friedliches und chancengerechtes Zusammenleben.
Rassismus ist eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben und findet seinen furchtbaren Ausdruck auch in einer Vielzahl rassistisch motivierter Gewalttaten und Anschläge in Deutschland über die letzten Jahrzehnte.
Die Internationalen Wochen gegen Rassismus stehen jährlich im Zeichen der Bekämpfung von Diskriminierung, rassistischer Gewalt und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Sie verdeutlichen den anhaltenden politischen Handlungsbedarf zur Stärkung von Schutz, Prävention und gleichberechtigter Teilhabe in Deutschland. Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung in Deutschland weitverbreitet ist und Betroffene insbesondere im Kontakt mit staatlichen Institutionen Diskriminierungserfahrungen berichten. Die jüngst vorgelegte InRa-Studie zu Rassismus in deutschen Institutionen weist auf strukturelle Problemlagen, fehlende Beschwerdestrukturen sowie Defizite in der Datengrundlage und Prävention hin (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2026/inra-studie.pdf?__blob=publicationFile&v=3; S.43).
Rassistisch und antisemitisch motivierte rechtsterroristische Anschläge wie in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 20. Februar 2020 sowie die Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke einerseits und die internationalen Black-Lives-Matter-Proteste andererseits sind Ausdruck dieser Realität und haben zu einem größeren Problembewusstsein in der deutschen Öffentlichkeit geführt.
Für eine wirksame Bekämpfung von Rassismus und die Gestaltung einer antirassistischen Einwanderungsgesellschaft bedarf es einer koordinierten und kohärenten Gesamtstrategie, in der das Problemfeld intersektional bearbeitet wird, um gesamtgesellschaftlich Wirkung zu entfalten.
Um Rassismus zu erkennen und zu benennen, braucht es neben der aktiven Einbeziehung der Perspektive und Expertise der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft eine umfassende empirische Datengrundlage über die Lebensrealitäten von Menschen mit Rassismuserfahrung in Deutschland, die nicht auf undifferenzierten Fremdzuschreibungen basiert.
Die Bekämpfung und der Schutz der Betroffenen vor individuellen, strukturellen und institutionalisierten Anfeindungen im Alltag und vor rassistischer Gewalt, Übergriffen und Hetze muss ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit rücken. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller ein massiver Handlungsbedarf. Laut Verfassungsschutzbericht ist das rechtsextremistische Personenpotenzial im Jahr 2024 um knapp ein Viertel gestiegen – von 40 600 auf 50 250 Personen, darunter 15 300 gewaltorientierte Rechtsextremisten (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=9; S. 4).
Diskriminierende Einstellungen sind jedoch nicht nur am sogenannten rechten Rand verankert, sondern werden auch in der Mitte der Gesellschaft immer anschlussfähiger (Nach den Morden in Hanau | Institut für Menschenrechte; S. 6). Dabei existieren rassistische Einstellungen nicht isoliert, sie wirken sich auf soziale Beziehungen und gesellschaftliche Strukturen aus und haben erhebliche Folgen. Menschen, die rassistisch markiert werden, sind überdurchschnittlich häufig von Diskriminierung betroffen. Das geschieht nicht willkürlich, sondern folgt rassistischen Zuschreibungen und Merkmalen (Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland; S. 47)
Rassismus stellt nicht nur ein individuelles Fehlverhalten dar, sondern kann sich auch strukturell in Institutionen und gesellschaftlichen Prozessen manifestieren. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung, Betroffene wirksam zu schützen, Diskriminierung zu verhindern und gleiche Teilhabe zu gewährleisten.
Im Juni 2017 wurde der letzte Nationale Aktionsplan gegen Rassismus veröffentlicht. Die Ausarbeitung erfolgte damals in ressortübergreifender Zusammenarbeit unter Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des damaligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Er sollte in der 19. Legislaturperiode weiterentwickelt werden. In der 20. Wahlperiode war der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus ein zentrales Vorhaben der Ampelregierung, um Diskriminierung strukturell zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. Er baute auf dem EU-Aktionsplan 2020 bis 2025 auf, beinhaltete die Stärkung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und förderte Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus.
Übergreifende Zielsetzungen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus ist es, betroffene Personen vor Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit und daraus folgender Diskriminierung und Gewalt zu schützen, ein diskriminierungsfreies Leben in einer pluralistischen Gesellschaft zu ermöglichen und die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung in Hinblick auf Gleichstellung und Gleichberechtigung zu erhöhen.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darauf verständigt, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) neu aufzulegen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; 104). Dies soll auf Grundlage einer „wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition“ geschehen (ebd.), obwohl schon die Ampelregierung unter Federführung der ehemaligen Beauftragten für Antirassismus eine Arbeitsdefinition von Rassismus für die öffentliche Verwaltung erarbeitet und formuliert hatte. Laut Medieninformationen hat der Arbeitsprozess unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus im November 2025 begonnen. An dem neuen Plan sollen laut der Beauftragten für Antirassismus, Natalie Pawlik, auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft sowie die Bundesländer beteiligt werden (www.zeit.de/news/2025-11/14/bundesregierung-erarbeitet-neuen-aktionsplan-gegen-rassismus). Zu den inhaltlichen Neu- bzw. Weiterentwicklungen des NAP durch die aktuelle Regierung liegen keine Informationen vor. Das ist problematisch, da der Kampf gegen Rassismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die konkreten Zeitpläne und Umsetzungsziele sollten daher zeitnah öffentlich gemacht werden.
Neben dem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus wurden im Jahr 2020 im Rahmen eines Kabinettbeschlusses Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet. Im Jahr 2022 folgte der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus mit dem Titel „Rechtsextremismus ganzheitlich bekämpfen – mit Prävention und harter Hand“. Diesen hat die Ampelregierung im Jahr 2024 im Zuge des Maßnahmenpakets „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ um weitere 13 Maßnahmen ergänzt.
Zugleich besteht nach Einschätzung zahlreicher Fachstellen Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere hinsichtlich seines Anwendungsbereichs, der Durchsetzungsmöglichkeiten und des Schutzes vor Diskriminierung durch staatliches Handeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Aktionsplans „Rechtsextremismus ganzheitlich bekämpfen – mit Prävention und harter Hand“ vom März 2022 und der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ vom März 2024 als dessen inhaltliche Fortschreibung, um repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu bündeln (bitte den aktuellen Stand der Umsetzung zu jeder der Maßnahmen des Aktionsplan aus 2022 und der 13 Maßnahmen aus dem Jahr 2024 einzeln beschreiben bzw. auflisten)?
Welche Definition von Rassismus verwenden die Bundesregierung und ihre nachgelagerten Behörden aktuell?
a) Warum wird eine neue Definition für Rassismus erarbeitet?
b) Bis wann soll eine neue Definition vorliegen?
c) Wird die neue geplante Definition als interne Verwaltungsvorschrift bindend sein?
d) Wie wurden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Organisationen bzw. Personen aus der Zivilgesellschaft ausgewählt, die an der Formulierung einer neuen Definition laut Medienberichten beteiligt sind?
Hat die Bundesregierung eine unabhängige Evaluierung und ein systematisches Monitoring aller Maßnahmen und Programme aus dem frühen NAP durchgeführt, wenn ja, wann liegen die Ergebnisse vor, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan von 2017 hat die Bundesregierung neu aufgelegt bzw. weiterentwickelt, welche Maßnahmen fehlen laut der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan von 2017?
Plant die Bundesregierung für die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans eine unabhängige Evaluierung aller Maßnahmen und Programme, und ist darüber hinaus ein systematisches Monitoring vorgesehen?
Wie werden bzw. wurden Personen bzw. Organisationen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft ausgewählt, um an dem neuen Nationalen Aktionsplan mitzuarbeiten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen aufgrund von antikurdischem, antimuslimischem, antiasiatischem und Anti-Schwarzem Rassismus, liegen der Bundesregierung Dunkelfeldstudien zu den Ausprägungen des Phänomens vor?
Welche Einstellungen, Handlungen, Verhaltensweisen usw. definiert die Bundesregierung als antikurdischen, antimuslimischen und Anti-Schwarzen Rassismus, sofern ihr Erkenntnisse zu diesem Themenfeld vorliegen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage von kurdischen, muslimischen und schwarzen Personen in Deutschland aktuell ein?
Welche konkreten Schritte unternehmen die einzelnen Ressorts und die ihnen jeweils nachgeordneten Behörden, um die Handlungsempfehlungen aus der Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlicher-institutioneller Bereiche“ (kurz: InRa-Studie) umzusetzen (bitte nach Maßnahmen, Bundesministerien und Behörden aufschlüsseln)?
Wie plant die Bundesregierung die vorliegenden Empfehlungen aus der InRa-Studie praktisch umzusetzen, wird hierfür eine Fokusgruppe aus Behördenmitarbeitenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Vertreterinnen und Vertretern aus der Antidiskriminierungsarbeit sowie (post-)migrantischen Selbstorganisationen gebildet wie von den Erstellerinnen und Erstellern der Studie vorgeschlagen?
Welche digitalen Plattformen und Messengerdienste werden nach Kenntnissen der Bundesregierung am häufigsten im Zusammenhang mit rassistischer Propaganda, Radikalisierung und der Planung von Anschlägen genutzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Gaming-Umgebungen für rassistische Radikalisierung insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und welche regulatorischen, präventiven und medienpädagogischen Maßnahmen plant sie über bestehende Regelungen hinaus?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Präventions-, Distanzierungs- und Beratungsangebote im digitalen Raum sichtbar zu stärken, insbesondere für junge Menschen, und wie werden diese Angebote finanziell, strukturell und langfristig abgesichert?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wachsenden Rolle weiblicher rassistischer und rechtsextremer Influencerinnen in digitalen Radikalisierungsprozessen vor, welche geschlechtersensible Präventions- und Ausstiegsangebote liegen vor?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das konkrete Gefährdungspotenzial für rassistisch motivierte Terroranschläge in Deutschland derzeit ein, und in welchen Regionen bzw. Bundesländern sieht sie dabei die höchsten Risikolagen?
Welche Orte oder Personengruppen sind von rassistischen und rechtsextremistischen Anschlägen besonders gefährdet, inwieweit erkennt die Bundesregierung hier Muster bzw. eine Strategie, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sie zu verhindern?
Welche Position hat die Bundesregierung zur Einrichtung eines Partizipationsrat als unabhängiges Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Forschung, um die Entwicklung einer Einwanderungsgesellschaft und deren antirassistische Ausgestaltung zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), insbesondere hinsichtlich der Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf das Staat-Bürgerinnen- bzw. Staat-Bürger-Verhältnis, der Einführung eines Verbandsklagerechts für Antidiskriminierungsverbände, der Verlängerung bestehender Klagefristen sowie zur Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung durch staatliche Stellen, und wenn keine Maßnahmen zur Reform des AGG vorgesehen sind, warum nicht?
Plant die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse zu steigenden rassistischen Angriffen eine personelle und finanzielle Aufstockung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Verstetigung des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa), um eine umfassende Untersuchung von Rassismus im Längsschnitt zu ermöglichen, und wenn nicht, warum nicht?
In welchem Umsetzungsstand befindet sich Deutschland hinsichtlich der Ziele der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025 bis 2034), welche Maßnahmen wurden bislang eingeleitet, welche Umsetzungslücken sieht die Bundesregierung, und welche konkrete Gesamtstrategie verfolgt sie zur weiteren Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die ressortübergreifende Koordinierung, Finanzierung und Evaluation von Maßnahmen zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, und wie stellt die Bundesregierung die systematische Beteiligung von Organisationen schwarzer Menschen und von Menschen afrikanischer Herkunft an der Umsetzung der zweiten UN-Dekade sicher?
Wie bewertet die Bundesregierung die am 20. Januar 2026 veröffentlichte EU-Strategie gegen Rassismus 2026 bis 2030?
Wie plant die Bundesregierung die in der EU-Strategie gegen Rassismus vorgesehenen Empfehlungen umzusetzen,
a) die Integration von Antirassismus-Bildung und Antirassismus-Forschung in die Hochschulbildung unterstützen,
b) die Erhebung harmonisierter Gleichstellungsdaten durch die nationalen statistischen Ämter verbessern,
c) die EU-Rechtsvorschriften zu Hassverbrechen und Nichtdiskriminierung besser umzusetzen, unter anderem durch eine Verschärfung der Sanktionsregelungen,
d) die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassverbrechen im Internet zu verstärken, einschließlich rassistisch motivierter Hassverbrechen,
e) umfassende Schulungsprogramme einführen, um Beschäftigte im öffentlichen Dienst dabei zu helfen, rassistische Vorurteile zu erkennen und zu bekämpfen,
f) faire und evidenzbasierte Polizeipraktiken sicherstellen, die durch Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht unterstützt werden,
g) politische Initiativen vorlegen, die den Zugang zu Bildung und Ausbildung sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten für marginalisierte Menschen verbessern,
h) Rassismus als allgemeinen Bestimmungsfaktoren für den allgemeinen Gesundheitszustand einer Person zu betrachten und die Gesundheitspolitik entsprechend zu gestalten,
i) die Situation ethnischer Minderheiten bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung zu berücksichtigen,
j) nationaler Aktionspläne gegen Rassismus und Ernennung nationaler Koordinatoren für Antirassismus zu entwickeln,
k) die Entwicklung lokaler Aktionspläne gegen Rassismus in Regionen, Städten, Schulen und Gemeindezentren zu unterstützen,
l) eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Belästigungen im öffentlichen Sektor umsetzen,
m) systematisch Schulungen zu den Themen Vorurteilsfreiheit und Vielfalt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst anzubieten?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen im Alltag auch durchgesetzt wird, und welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen?
Plant die Bundesregierung regelmäßige Fortschrittsberichte zur Umsetzung antirassistischer Maßnahmen, einschließlich messbarer Indikatoren, analog zur Monitoringpraxis der EU-Kommission?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine eigene bundesweite Aufklärungs- und Gleichstellungskampagnen zur Sensibilisierung gegen Rassismus zu starten, wie im Rahmen der EU-Strategie „A Union of Equality – EU Anti-Racism Strategy 2026 bis 2030“ vorgeschlagen, und wenn ja, welcher Zeitplan, und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?