Start-up- und Skalierungsfinanzierung – Mittelausstattung des Zukunftsfonds II
der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Claudia Müller. Dr. Anja Reinalter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Start-ups und Wachstumsunternehmen (Scale-ups) spielen für unseren ökonomischen Erfolg in Deutschland und Europa eine Schlüsselrolle: Sie treiben Innovationen voran, erneuern wirtschaftliche Strukturen, und schaffen damit den Wohlstand von morgen. Auch für Arbeitsplätze sind sie ein relevanter Faktor. Schon jetzt sind hunderttausende Menschen bei Start-ups und Wachstumsunternehmen beschäftigt. Studien zufolge könnten in Deutschland bis 2030 41 000 Start-ups neu gegründet und 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze durch das gesamte Öko-Start-up-System entstehen (vgl. McKinsey-Studie vom Oktober 2021; www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2021/2021-10-26%20entrpreneurship%20zeitgeist%202030/mckinsey_pressemeldung_entrepreneurship_zeitgeist_2030_vf.pdf).
Dennoch verlieren wir unsere vielversprechendsten Start-ups in ihrer Wachstumsphase oft an das außereuropäische Ausland. Zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase sind eine der größten Hürden für junge Unternehmen, in Deutschland und Europa zu bleiben und hier zu wachsen.
Mit dem Zukunftsfonds (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/zukunftsfonds.html) existiert bereits eine Förderarchitektur des Bundes, die verschiedene Module enthält, um die Finanzierungsbedingungen von Start-ups in der kapitalintensiven Skalierungsphase zu stärken. Der Zukunftsfonds wurde von den vorangegangenen Bundesregierungen bis 2030 mit 10 Mrd. Euro an Bundesmitteln ausgestattet, die sich aus einem Gewährleistungsrahmen für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu 8,5 Mrd. Euro und einer Verpflichtungsermächtigung über 1,5 Mrd. Euro zusammensetzen (vgl. Bundesrechnungshof [BRH] 2024 – Aufbau des Zukunftsfonds; www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/zukunftsfonds-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Darüber hinaus beteiligt sich das ERP-Sondervermögen (ERP = Enterprise Resource Planning) finanziell an mehreren Instrumenten des Zukunftsfonds. Gemeinsam mit weiteren privaten und öffentlichen Partnern soll der Zukunftsfonds mit seinen verschiedenen Modulen bis Ende 2030 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 30 Mrd. Euro für Start-ups in Deutschland mobilisieren.
Die Bundesregierung hat nun im Dezember 2025 im Rahmen der Verkündigung ihrer Pläne zum „Deutschlandfonds“ angekündigt, einen „Zukunftsfonds II“ aufzulegen. In diesem sollen verschiedene Module des von der Bundesregierung etablierten „Zukunftsfonds“ gebündelt werden. Im Rahmen dieser Umstrukturierung soll der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) z. B. zum Februar 2026 in den High-Tech Gründerfonds (HTGF) integriert werden (vgl. www.htgf.de/htgf-soll-dtcf-integrieren/).
Außerdem sollen neue Finanzierungsinstrumente ergänzt und die Mittel aufgestockt werden. Zwei neue Finanzierungsinstrumente wurden bereits angekündigt: Mit dem Instrument „Scale-up Direct“ soll die KfW Capital als Co-Investor gemeinsam mit privaten Fondsmanagern direkt in innovative Start-ups investieren. Dafür sind insgesamt Mittel von 1 Mrd. Euro bis Ende 2030 vorgesehen. Im Rahmen des neuen „First-of-a-Kind“(FOAK)-Kreditprogramms“ sollen 300 Mio. Euro für die Beteiligung an Kreditfonds zur Verfügung stehen, die in den Ausbau neuartiger Industrietechnologien investieren (vgl. Faktenblatt der KfW zum Deutschlandfonds vom Dezember 2025; www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_171225_final.pdf). Außerdem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Januar 2026 (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/01/20260113-bundeswirtschaftsministerium-und-eif-erweitern-start-up-finanzierung.html) in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) unter der neuen Programmlinie „EIF German Equity“ beschlossen, technologiegetriebene Start-ups mit 1,6 Mrd. Euro zu unterstützen.
Die neuen zusätzlichen Mittel aus dem „Wachstums- und Innovationskapital [„Zukunftsfonds II“]“ sollen laut Aussagen der Bundesregierung für Wagniskapitalfinanzierungen, insbesondere in den Bereichen Deep Tech, Biotech sowie Sicherheit und Verteidigung sowie zur Deckung bestehender Finanzierungsbedarfe im Mittelstand eingesetzt werden (vgl. Faktenblatt der KfW zum Deutschlandfonds vom Dezember 2025; www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_171225_final.pdf). In welcher Höhe zusätzliche Mittel des Bundes bereitgestellt werden sollen, ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht bekannt. Auch ist unklar, wie diese zusätzlichen Mittel über neue und bestehende Module des Zukunftsfonds verteilt werden und wie die bestehenden Maßnahmen gebündelt werden sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen29
In welcher Höhe soll der Zukunftsfonds bzw. der weiterentwickelte Zukunftsfonds II über die ursprünglich vorgesehenen und von den Vorgängerregierungen bereits beschlossenen Mittel von 10 Mrd. Euro hinaus durch öffentliche Mittel des Bundes insgesamt aufgestockt werden, und bis wann?
In welche Bereiche sollen diese zusätzlichen Mittel fließen?
Wie viele zusätzliche private Investitionen hofft die Bundesregierung, mit diesen zusätzlichen Mitteln zu hebeln?
Welche dieser zusätzlichen Mittel stehen im Bundesrisiko, und welche im Eigenrisiko der KfW?
Wie viele Mittel von privaten Dritten sowie öffentliche Mittel aus weiteren EU-Ländern sind für die Aufstockung des Zukunftsfonds insgesamt vorgesehen?
In welcher Höhe plant die Bundesregierung, ihre Gewährleistung gegenüber der KfW für Investitionen und Kosten der Aufstockung und Weiterentwicklung des Zukunftsfonds zum Zukunftsfonds II auszuweiten, und für welches Haushaltsjahr ist diese Ausweitung geplant?
Für welche Zwecke wurde im Haushaltsjahr 2026 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 249 Mio. Euro für den Zukunftsfonds II vorgesehen (vgl. Einzelplan 09 Kapitel 09 02 Titel 671 01)?
a) Warum werden im Haushaltsjahr 2026 nur 1 Mio. Euro dieser Mittel fällig, und was soll damit finanziert werden?
b) Warum sind 235 Mio. Euro dieser Mittel erst ab dem Haushaltsjahr 2030 fällig?
Welche Ziele werden mit der Integration des DTCF in den HTGF verfolgt?
Geht die Zusammenlegung mit einer Neuausrichtung der Investitionsschwerpunkte einher oder sind in diesem Zuge Anpassungen an den Anlagerichtlinien der beiden Fonds geplant (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/12574), und wenn ja, welche?
Wie wird sichergestellt, dass die laufenden Aktivitäten der Fonds durch die Zusammenlegung nicht beeinträchtigt werden?
Welche weiteren Umstrukturierungen bei den Modulen des Zukunftsfonds plant die Bundesregierung?
a) Wann sollen diese Umstrukturierungen erfolgen?
b) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?
c) Wie wird sichergestellt, dass die laufenden Aktivitäten der Fonds durch die Umstrukturierungen nicht beeinträchtigt werden?
d) Ist im Rahmen der Umstrukturierungen eine Neuausrichtung der Investitionsschwerpunkte bei einzelnen Modulen oder Anpassungen an den Anlagerichtlinien durch die Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche?
e) Sollen durch die Umstrukturierungen Verwaltungskosten eingespart werden, wenn ja bei welchen Intermediären, und in welcher Höhe?
Welche Pläne gibt es, im Rahmen der Umstrukturierungen der bestehenden Module des Zukunftsfonds Mittel umzuschichten (bitte tabellarisch auflisten,
a) welche Mittel den einzelnen Modulen des Zukunftsfonds vor der Umstrukturierung zur Verfügung standen und nach der Umstrukturierung zur Verfügung stehen werden, und bis wann,
b) welche zusätzlichen Mittel in die einzelnen Module des Zukunftsfonds fließen, und welche davon im Bundesrisiko, im Eigenrisiko der KfW stehen oder Mittel von privaten Dritten oder Mittel anderer europäischer Länder sind [vgl. Frage 1 bis 3])?
Welche zusätzlichen Module für den Zukunftsfonds II befinden sich in Umsetzung durch die Bundesregierung?
a) Wann sollen die jeweiligen Module operativ an den Start gehen?
b) Welche konkreten Ziele werden mit den jeweiligen Modulen verfolgt?
c) Welche Investitionsschwerpunkte sollen die jeweiligen Module setzen?
Welche weiteren Module für den Zukunftsfonds II befinden sich in Planung durch die Bundesregierung, und welche Zwecke sollen mit den zusätzlichen Modulen verfolgt werden?
Mit welchen Mitteln sollen die neuen Module des Zukunftsfonds jeweils ausgestattet werden (bitte tabellarisch auflisten,
a) welche Mittel den neuen Modulen des Zukunftsfonds jeweils zur Verfügung stehen sollen,
b) welche zusätzlichen Mittel in die neuen Module des Zukunftsfonds jeweils fließen sollen, und welche Mittel davon im Bundesrisiko, im Eigenrisiko der KfW stehen oder Mittel von privaten Dritten oder Mittel anderer europäischer Länder sind [vgl. Frage 1 bis 3])?
Wie unterscheidet sich die angekündigte Programmlinie „German Equity Fund“ von den bereits bestehenden Modulen des Zukunftsfonds in Kooperation mit dem EIF, also der „German Future Fund EIF Wachstumsfazilität“ (3,263 Mrd. Euro Mittelausstattung) und der European Tech Champions Initiative (3,55 Mrd. Euro Mittelausstattung; vgl. Zukunftsfonds-Statusbericht 2024; www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Internationales-Finanzmarkt/Start-ups/zukunftsfonds-statusbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Tabelle 2), und bei welchem Anteil der 1,6 Mrd. Euro handelt es sich tatsächlich um zusätzliche und nicht umgeschichtete Mittel (vgl. Frage 1 bis 3)?
Wie unterscheidet sich das angekündigte Programm „Scale-up Direct“ von dem bereits von der Vorgängerbundesregierung angekündigten Programm (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html) für Direktinvestitionen in junge Start-ups über 850 Mio. Euro, und handelt es sich um ein zusätzliches oder alternatives Programm für Direktinvestitionen?
Nach welchen Kriterien werden die Direktinvestitionen in junge, innovative Technologieunternehmen im Rahmen des „Scale-up Direct“-Programms vergeben?
a) Wie viele Beteiligungen soll das Portfolio umfassen?
b) Nach welchen Kriterien werden die Investitionsentscheidungen getroffen?
c) Welche Beteiligungsquoten strebt die Bundesregierung bei Direktinvestments an, und zu welchen Bedingungen soll investiert werden?
d) Welche privaten Akteure werden an dem Instrument beteiligt, und zu welchen Bedingungen?
e) Welches Verhältnis von privatem zu staatlichem Kapital wird angestrebt?
f) Ist auch eine Zusammenarbeit mit Business Angels geplant, wenn ja, in welcher Form, zu welchen Konditionen, und wenn nein, warum nicht?
g) Ist die Beteiligung an die Erfüllung bestimmter sozialer oder ökologischer Kriterien oder Wirkungen (Impact) geknüpft, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
h) Gibt es die Möglichkeit, frühzeitig aus einer Direktinvestition auszusteigen, und wenn ja, wie wird über einen Abzug von Mitteln entschieden?
i) Auf welche Höhe werden die Kosten für die Aufsetzung des Programms und die laufenden Kosten geschätzt?
j) Wie plant die Bundesregierung, mit den Erträgen aus Zinsen oder etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese dauerhaft dem Fonds zu oder werden sie ausgeschüttet, wenn ja, an wen, und in welcher Höhe?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung wegweisenden neuen Produktionsanlagen für innovative Technologien (sog. First‑of‑a‑Kind) für die Erneuerung des Industriestandorts Deutschland bei, und welche Finanzierungslücken gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung in diesem Segment?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Venture und Growth Debt bei der Schließung der Wachstumskapitallücke für FOAK in Deutschland und in Europa zu, und auf welchen Studien etc. basieren diese Einschätzungen?
Welche konkreten Ziele werden mit dem FOAK-Programm der Bundesregierung verfolgt?
An welchen Kreditfonds wird sich die Bundesregierung im Rahmen des angekündigten FOAK-Programms beteiligen?
a) Mit welchen Summen wird sich die Bundesregierung über welchen Zeitraum an den Fonds beteiligen?
b) Nach welchen Kriterien werden oder wurden die begünstigten Kreditfonds ausgewählt?
c) Was für Kredite vergeben diese Fonds mit welchen Laufzeiten und zu was für Bedingungen?
d) Wie plant die Bundesregierung, mit den Erträgen aus Zinsen oder etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese dauerhaft dem Fonds zu oder werden sie ausgeschüttet, wenn ja, an wen, und in welcher Höhe?
Wie viele FOAK-Projekte können mithilfe einer Investitionssumme von 300 Mio. Euro erreicht werden, und warum ist dies aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um die Finanzierungslücken zu schließen?
Welche Summe an zusätzlichen privaten Fremdkapitalmitteln plant die Bundesregierung, mit den 300 Mio. Euro zu mobilisieren?
Wie soll sichergestellt werden, dass die neuen Kreditfonds auch wirklich in der Lage und willens sind, FOAK-typische Risikoprofile zu finanzieren und damit die bestehende Lücke in der Funding-Landschaft von kapitalintensiven Start-ups im Deep Tech und Climate Tech zu schließen, obwohl das Risikoprofil nicht den typischen Vergabekonditionen entspricht?
Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, neben Investitionen in Kreditfonds FOAK mit weiteren Instrumenten wie Bürgschaften oder Garantien zu unterstützen?
a) Wenn ja, sind solche Programme in Zukunft geplant, wann, und in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie laufen die Arbeiten an dem von der Vorgängerbundesregierung bereits angekündigten Programm zur Stärkung der Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions mit der EIB, mit denen sich die Bundesregierung mit 500 Mio. Euro beteiligen wollte (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/12574)?
a) Liegen mittlerweile Vorschläge für die Konzeption des Programms vor?
b) Gibt es eine Zeitplanung zur Umsetzung?
c) Wie viele Mittel des Bundes sind vorgesehen?
Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die erfolgreich laufende Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, um Finanzierungslücken zu schließen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wann ist mit der Veröffentlichung des nächsten Statusberichts zum Zukunftsfonds zu rechnen?