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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Aktivitäten der Islamischen Revolutionsgarden als ernste Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.03.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

31.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/462610.03.2026

Aktivitäten der Islamischen Revolutionsgarden als ernste Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland

der Abgeordneten Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Omid Nouripour und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die am 28. Februar 2026 durch US-amerikanische und israelische Luftschläge gegen Iran begonnene militärische Eskalation im Nahen Osten hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland. Dabei haben die Sepah‑e Pasdaran, die „Revolutionswächter“, auch „Revolutionsgarden“ (Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC)) eine zentrale Rolle inne. Bei ihnen handelt es sich laut der Journalistin Natalie Amiri um den „mit Abstand mächtigste[n] Machtfaktor im Land“ bzw. laut „Spiegel“ um die „Speerspitze“ des Regimes der Islamischen Republik Iran. Ihre herrschaftsstabilisierende Funktion wird in ihrem Selbstverständnis kenntlich: Sie sehen sich als Instrument, um die „islamische Revolution“ zu „schützen“ (www.spiegel.de/ausland/iran-sollten-die-revolutionswaechter-auf-die-eu-terrorliste-was-dafuer-sprichtwas-dagegen-a-9833a1e8-0873-4815-a75d-959589340000). Dass sich dieser „Schutz“ gegen Menschenleben richtet, zeigte sich in besonders dramatischem Ausmaß wiederholt bei der brutalen Unterdrückung der mutigen Proteste der iranischen Zivilbevölkerung in den Jahren 1999, 2009, 2017/2018, 2019, 2022/2023 und 2025/2026. Bei den jüngsten landesweiten Massendemonstrationen in Iran hat die Gewalt der IRGC eine neue Dimension erreicht. Nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen wurden über 10 000 Menschen ermordet, Medienberichten zufolge bis zu 30 000 schwer verletzt und Zehntausende festgenommen. Infolgedessen haben die Außenministerinnen und Außenminister der EU-Staaten neue Iran-Sanktionen verhängt. Zudem konnte die jahrelange Auseinandersetzung um die Listung der Islamischen Revolutionsgarden als Terrororganisation, die die damalige Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, auf den Weg gebracht und die Fragestellenden in ihrem Antrag (Bundestagsdrucksache 21/3843) gefordert hat, nun endlich zu einer Einigung finden. Es ist ein wichtiges politisches Zeichen an die Menschen in Iran und an die vielen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in der Diaspora – explizit hier in Deutschland – die über lange Jahre hinweg die Listung erkämpft haben. Als rechtliche Grundlage für die Listung diente ein Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts von 2023. Ein Deutsch-Iraner wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er im November 2022 einen Anschlag auf eine Synagoge in Bochum verüben wollte. Das Gericht stellte insbesondere heraus, dass der Mann im Auftrag einer „staatliche[n] iranische[n] Stelle“ gehandelt hat (www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-spionageabwehr/2024-spionageabwehr-artikel.html).

Bei den „Revolutionswächtern“ handelt es sich um das eigentliche Machtzentrum des Regimes. Neben den regulären Streitkräften der Islamischen Republik stellen die IRGC nicht nur eine „eigene Streitmacht mit Luftwaffe, Marine, Geheimdienst und einem gigantischen Wirtschaftsimperium“, sondern mit der „Quds-Brigade“ auch die zentrale Eliteeinheit für ein weltweit operierendes Terrornetzwerk (www.spiegel.de/ausland/iran-sollten-die-revolutionswaechterauf-die-eu-terrorliste-was-dafuer-spricht-was-dagegen-a-9833a1e8-0873-4815-a75d-959589340000).

Dessen Gewalt richtet sich nicht nur gegen in Aus- und Inland lebende iranische Oppositionelle, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie kritische Stimmen, sondern hat auch seit jeher Jüdinnen und Juden zum Ziel und das im globalen Ausmaß: Im Jahr 2025 bestätigte der australische Inlandsgeheimdienst, dass das iranische Regime jüdische Gemeinden und Einrichtungen in Melbourne und Sydney angegriffen habe (www.tagesschau.de/ausland/ozeanien/australien-iran-ausweisung-botschafter-100.html). Im Jahr 2024 hielt es das höchste argentinische Strafgericht für erwiesen, dass Iran den Anschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA in Buenos Aires Im Jahr 1994 geplant und die schiitische, libanesische Terrormiliz Hisbollah („Partei Gottes“, Ḥizb Allāh) dessen Ausführung übernommen hat. Dabei wurden 85 Menschen ermordet und Hunderte verletzt (www.deutschlandfunk.de/gericht-macht-iran-fuer-anschlag-in-buenos-aires-von-1994-verantwortlich-102.html). Im Jahr 2020 verurteilte ein bulgarisches Gericht zwei Männer zu lebenslangen Freiheitsstrafen, die – das sah das Gericht für erwiesen an – dem Selbstmordattentäter von Burgas Hilfestellung geleistet haben sollen. In Burgas, einem Ferienort am Schwarzen Meer, war am 18. Juli 2012 ein Anschlag auf einen Reisebus mit einer israelischen Reisegruppe verübt worden, bei dem fünf Israelis und der bulgarische Busfahrer ermordet sowie 35 weitere Mitglieder der Reisegruppe verletzt wurden. Die EU-Außenministerinnen und EU-Außenminister sahen es als erwiesen an, dass die Hisbollah hinter dem Anschlag steckte und beschlossen im Jahr 2013, deren militärischen Flügel fortan als Terrororganisation zu listen (www.tagesschau.de/ausland/eu-hisbollah-ts-100.html#:~:text=%22EU%20wird%20Hisbollah%2DVermögen%20einfrieren,So%20begrenzen%20wir%20ihre%20Handlungsfähigkei t .%22). Die libanesisch-islamistische Hisbollah wurde Anfang der 1980er-Jahre von den Islamischen Revolutionsgarden als direkter Stellvertreter installiert. Im Jahr 2016 spionierte der iranische Geheimdienst über mehrere Monate den ehemaligen Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Reinhold Robbe, als potenzielles Anschlagsziel aus (www.sueddeutsche.de/politik/geheimdienste-iranischer-geheimdienst-spionierte-spd-politiker-aus-1.3322722).

Die Hisbollah gehört zur sogenannten Achse des Widerstands, einem bereits seit 2004 bestehenden Netzwerk antiwestlicher, vor allem aber antiisraelischer iranischer Proxys. Die Islamischen Revolutionsgarden nehmen eine zentrale Rolle in der Führung und Unterstützung dieser Kräfte ein. Diesem Netzwerk gehört nicht nur die Hisbollah an, sondern auch Milizen im Irak und Syrien sowie die Huthi im Jemen und die terroristische Organisation Hamas im Gazastreifen.

Auch wenn die Islamischen Revolutionsgarden und ihre „Achse des Widerstands“ durch israelische Militär- und Geheimdienstoperationen erheblich geschwächt wurden, geht von ihnen weiterhin eine unmittelbare Bedrohung für Jüdinnen und Juden sowie israelische oder mit Israel assoziierte Einrichtungen und Einzelpersonen in Deutschland aus. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lagen im Jahr 2023 Hinweise auf bis zu 160 Personen mit Verbindungen zu den IRGC vor, und die Quds-Einheiten operieren laut Bundesregierung seit 13 Jahren in Deutschland. Dazu gehören neben Ausspähungen (u. a. auch durch Cyberspionage) gegen jüdische, israelische und iranischoppositionelle Einrichtungen und Einzelpersonen auch proliferationsrelevante Beschaffungsaktivitäten, bei denen Schlüsselprodukte deutscher Hersteller für das iranische Raketenprogramm beschafft werden (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-934972). Die Aktivitäten des Iran im Kontext transnationaler Repression werden derzeit in einer weiteren Kleinen Anfrage der Fragestellenden thematisiert.

Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, warnte bereits im Jahr 2020 infolge der US-amerikanischen Tötung von Soleimani davor, dass Deutschland nun zum Ziel von Angriffen werden könnte. So wurden potenzielle Ziele durch Angehörige der von Soleimani geführten Al-Quds-Brigaden ausgespäht. Diese Bedrohung geht auch durch vom Iran gesteuerte Organisationen aus – wie beim „aus Teheran gesteuerte[n] Mykonos-Attentat in Berlin“ im September 1992, bei dem ein Kommando der Hisbollah vier kurdische Exil-Iraner ermordete (www.tagesspiegel.de/politik/der-iran-ist-in-der-lage-terroranschlage-in-deutschland-auszufuhren-4678993.html).

Darüber hinaus äußerten die Richterinnen und Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts in ihrem Urteil im Jahr 2023 die Vermutung, dass ein Brandanschlag und Schüsse auf das Rabbinerhaus in Essen in einem Zusammenhang zum geplanten Anschlag auf die Synagoge in Bochum stünden, weshalb es sich mutmaßlich um eine koordinierte Aktion gehandelt habe, um in Deutschland Verunsicherung zu schüren (www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-botschafter-urteil-100.html).

Mitte 2025 wurde der in Kabul geborene dänische Staatsangehörige Ali S. im Auftrag des Generalbundesanwalts im dänischen Aarhus festgenommen. Zuvor war er in Berlin durch das BfV observiert worden, ehe das Bundeskriminalamt (BKA) übernommen hatte. In Berlin spähte S. israelische und jüdische Einrichtungen aus, darunter einen Supermarkt und den Sitz der Deutsch-Israelischen Gesellschaft sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, mutmaßlich aufgrund der jüdischen Herkunft der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/spionage-iran-100.html). Der „Spiegel“ berichtete, dass die IRGC Aufträge zur Vorbereitung möglicher Angriffe in Berlin erteilt haben sollen und somit hinter den Aktivitäten von S. stehen könnten (www.spiegel.de/politik/deutschland/festnahme-iran-soll-anschlaege-auf-juedische-einrichtungen-in-deutschland-geplant-haben-a-82030b43-5cea-4464-86fa-2041531553b5). Hinzu konnte das BfV von 2024 auf 2025 eine Zunahme von Unterstützenden und Sympathisierenden der Hamas – also einer Terrororganisation aus der von den Islamischen Revolutionsgarden initiierten „Achse des Widerstands“ – in Deutschland um 6 Prozent feststellen. Es wäre allerdings ein Fehlschluss, Deutschland nur als Rückzugsort zu begreifen, denn laut BKA wächst damit auch das Anschlagsrisiko und es bestehe für israelische und jüdische Einrichtungen und Einzelpersonen „weiterhin eine hohe besondere abstrakte Gefährdung“ (www.deutschlandfunk.de/hamas-deutschland-terrorismusantisemitismus-sicherheit-bka-verfassungsschutz-100.html). So ließ die Bundesanwaltschaft im Oktober 2025 sowie im Januar 2026 mutmaßliche Hamas-Mitglieder in Berlin festnehmen (www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-mutmasslicher-hamas-waffenschmuggler-am-ber-festgenommen-102.html).

Zusammenfassend lässt sich festhalten: „Das iranische Regime ist heute einer der maßgeblichen Protagonisten des globalen Antisemitismus“ (www.bpb.de/themen/antisemitismus/dossier-antisemitismus/519837/der-antisemitismus-des-iranischen-regimes/). Entsprechende Aktivitäten des iranischen Regimes wurden nach dem menschenverachtenden Massaker der Hamas an jüdischen und israelischen Menschen am 7. Oktober 2023 auch in Deutschland und Europa nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden intensiviert. Nach der jüngsten Einstufung als Terrororganisation auf EU-Ebene und der iranischen Reaktion, die Armeen der EU-Mitgliedstaaten ebenfalls als Terrororganisationen einzustufen, haben sich die Bedrohungslagen, auch für Soldatinnen und Soldaten in Deutschland und Einrichtungen der Bundeswehr, noch einmal deutlich erhöht (vgl. https://presse-augsburg.de/geheimdienstkontrolleur-warnt-vor-bundeswehr-gefaehrdung-durch-iran/1101950/).

Auch mit Blick auf die jüngste Einstufung auf EU-Ebene und die iranische Reaktion stellen sich zahlreiche Fragen bezüglich des (zu intensivierenden) Schutzes jüdischen Lebens in Deutschland, des Schutzes von Einrichtungen sowie von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, ebenso wie mit Blick auf die Einstufung der IRGC als terroristische Vereinigung auf nationaler Ebene sowie ein Betätigungsverbot in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Ausspähmaßnahmen beziehungsweise Bedrohungssachverhalten von iranischen Nachrichtendiensten oder sonstigen Stellen oder Akteurinnen und Akteuren mit Verbindungen zu iranischen Stellen gegenüber a) jüdischen, israelischen oder mit Israel assoziierten Einrichtungen und Einzelpersonen seit 2015? b) Angehörigen der Bundeswehr? c) iranischen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, iranischen politischen Oppositionellen und iranischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Deutschland?

2

Wie bewertet die Bundesregierung Veränderungen für die Sicherheitslage jüdischer, israelischer, mit Israel assoziierter und iranisch-oppositioneller Einrichtungen und Einzelpersonen in Deutschland sowie von Liegenschaften und Angehörigen der Bundeswehr seit Beginn der militärischen Eskalation mit Iran am 28. Februar 2026, und welche Konsequenzen zieht sie aus dieser Bewertung?

3

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass die Revolutionsgarden jüdische, israelische, mit Israel assoziierte und iranischoppositionelle Einrichtungen und Einzelpersonen in Deutschland ausspioniert und Anschläge auf diese vorbereitet bzw. durchführt, und was plant die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheitsbehörden konkret, um dieser Bedrohungslage zu begegnen?

4

Plant die Bundesregierung, auch und gerade nach der jüngsten Einstufung als Terrororganisation auf EU-Ebene, die Islamischen Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzustufen und sie anschließend mit einem nationalen Betätigungsverbot in Deutschland zu belegen, wie es die Fragestellenden in einem Antrag an den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 21/3843) gefordert hat, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele Einzelpersonen und Einrichtungen in Deutschland rechnet die Bundesregierung den Islamischen Revolutionsgarden beziehungsweise den Al-Quds-Brigaden zu?

a) Welche konkreten Anschläge bzw. öffentlich bekannt gewordenen Aktivitäten in den letzten fünf Jahren rechnet die Bundesregierung den genannten Gruppierungen zu?

b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die (Befehls-)Strukturen der genannten Gruppen in Deutschland vor?

c) Wie oft und zu welchen Zeitpunkten waren die genannten Gruppen ggf. Gegenstand von Besprechungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (bitte unter Angabe des entsprechenden „GTAZ (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum)-Boards“ aufschlüsseln)?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verbindungen von Personen, die den Islamischen Revolutionsgarden beziehungsweise den Al-Quds-Brigaden zugerechnet werden, zu Angehörigen der Botschaft der Islamischen Republik Iran beziehungsweise von iranischen Konsulaten beziehungsweise Personen mit diplomatischem Status vor, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

7

Erwägt die Bundesregierung, Maßnahmen gegen das Al-Mustafa-Institut in Berlin zu ergreifen, das über die Kooperation mit der Al-Mustafa International University in Qom enge Verbindungen zum Mullah-Regime und zu den Islamischen Revolutionsgarden pflegt?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über iranische Bankinstitute in Deutschland und ihre Zusammenarbeit mit Akteuren der Islamischen Revolutionsgarden oder anderen iranischen Agentinnen und Agenten?

a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Zuge der EU-Terrorlistung zur Überprüfung von Verbindungen der in Deutschland ansässigen iranischen Banken zu den Islamischen Revolutionsgarden oder anderen iranischen Agentinnen und Agenten?

b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über geschäftliche, organisatorische und/oder personelle Verbindungen der in Deutschland ansässigen iranischen Banken (wie z. B. Bank Sepah-Iran, Bank Melli Iran, Bank Saderat Iran, Middle East Bank etc.) zu den Islamischen Revolutionsgarden oder anderen iranischen Agentinnen und Agenten, und hat die Bundesregierung die Absicht, diese Banken in Deutschland zu verbieten?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geschäftliche, organisatorische und/oder personelle Verbindungen in Deutschland ansässiger iranischer Firmen zu den Islamischen Revolutionsgarden vor, und wenn diese Verbindungen bestehen, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geschäftliche, organisatorische und/oder personelle Verbindungen von in Deutschland tätigen Firmenkonglomeraten, zu den Islamischen Revolutionsgarden und/oder Mojtaba Chamenei, dem obersten Führer in Iran, Ayatollah Ali Chamenei, der enge Verbindungen zu den IRGC und zur mit ihnen verbundenen Basij‑Miliz besitzt, vor?

a) Werden derzeit von der Bundesregierung rechtliche und/oder politische Maßnahmen hinsichtlich der Rechercheergebnisse von Bloomberg und der „Financial Times“, die Mojtaba Chamenei in Verbindung mit Immobilien in Deutschland bringen, geprüft (www.bloomberg.com/news/features/2026-01-28/how-iran-supreme-leader-khameneis-son-built-a-global-property-empire; www.ft.com/content/a1fd0c0d-85ed-48c0-a6ad-3e476d8a2535), wenn ja, welche Maßnahmen konkret, und wenn nein, warum nicht?

b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen von Ali Ansari, der bereits am 30. Oktober 2025 von der britischen Regierung aufgrund seiner Unterstützung von Aktivitäten der IRGC auf die britische Sanktionsliste gesetzt wurde, und Moris Mashali, beides Mitgeschäftsführer von Ziba Leisure und damit Anteilseigner der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft und des Frankfurter Hotels, zu Mojtaba Chamenei vor?

11

Werden derzeit von der Bundesregierung rechtliche und/oder politische Maßnahmen hinsichtlich der Rechercheergebnisse von Bloomberg und der „Financial Times“, die Ali Ansari und Moris Mashali in Verbindung zu Mojtaba Chamenei bringen, geprüft (www.bloomberg.com/news/features/2026-01-28/how-iran-supreme-leader-khamenei-s-son-built-a-global-property-empire; www.ft.com/content/a1fd0c0d-85ed-48c0-a6ad-3e476d8a2535)?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen konkret?

b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, gegen Geldwäsche iranischer Akteurinnen und Akteure in Deutschland vorzugehen sowie Einzelpersonen zu sanktionieren und/oder ihre Vermögen einzufrieren?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Spionage inklusive Cyberspionage von iranischen Oppositionellen, jüdischen Einrichtungen und Einzelpersonen durch iranische Nachrichtendienste oder Personen vor, die den Islamischen Revolutionsgarden beziehungsweise den Al-Quds-Brigaden zugerechnet werden, und wenn ja, welche?

13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Ausspähmaßnahmen beziehungsweise Bedrohungssachverhalten gegenüber Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern oder Personen des öffentlichen Lebens mit iranischem Migrationshintergrund, der iranischen Opposition in Deutschland beziehungsweise Unterstützerinnen und Unterstützern der Protestbewegung im Iran vor?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten von Hamas- und Hisbollah-Mitgliedern in Deutschland vor, insbesondere hinsichtlich der Bedrohungslage für jüdische, israelische und mit Israel assoziierte Personen und Einrichtungen, und wie bewertet sie die zuletzt vermehrten Festnahmen aufgrund möglicher vermehrter Aktivitäten in Deutschland?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten der den Islamischen Revolutionsgarden zuzuordnenden Personen im Zusammenhang von Kooperationen deutscher und iranischer Hochschulen vor?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen von Personen an deutschen Denkfabriken und Stiftungen zu den Islamischen Revolutionsgarden vor, und wenn diese Verbindungen bestehen, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands i. V. (IGS) und/oder ihrer Mitgliedsorganisationen zu den Islamischen Revolutionsgarden vor?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen des Islamischen Zentrums Imam Mahdi e. V. in Menden (NRW) zu dem verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) und zu den Islamischen Revolutionsgarden vor, und wenn diese Verbindungen bestehen, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen der Organisatorinnen und Organisatoren sowie Unterstützerinnen und Unterstützer von Al-Quds-Märschen in Deutschland zu den Islamischen Revolutionsgarden vor, und wenn Verbindungen bestehen, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihnen?

20

Bestehen Erkenntnisse der Bundesregierung darüber, ob die Islamischen Revolutionsgarden in Deutschland in Kontakt mit anderen Nachrichtendiensten oder islamistischen Akteuren treten, um Unterstützerinnen und Unterstützer für ihre Zwecke zu gewinnen, und wenn ja, welche Gruppen oder Einzelpersonen sind betroffen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

21

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die islamistische Jugendgruppe „Salehin“, deren Akteure und mögliche Verbindungen zu den Islamischen Revolutionsgarden vor?

Berlin, den 4. März 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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