Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe
der Abgeordneten Ayse Asar, Claudia Roth, Chantal Kopf, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Julian Joswig, Dr. Till Steffen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat mit der Annahme des Arbeitsprogramms 2026/2027 von Horizon Europe am 11. Dezember 2025 verbindliche Regelungen beschlossen, die die Teilnahme in China ansässiger Einrichtungen in mehreren Teilen des Programms einschränken oder ausschließen. Betroffen sind insbesondere Fördermaßnahmen in den Clustern Gesundheit (Cluster 1), Zivile Sicherheit und Gesellschaft (Cluster 3) sowie Digitalisierung, Industrie und Weltraum (Cluster 4), in denen chinesische Einrichtungen nunmehr grundsätzlich nicht mehr an Research and Innovation Actions bzw. vollständig nicht mehr an Innovation Actions teilnehmen dürfen (https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/wp-call/2026-2027/wp-15-general-annexes_horizon-2026-2027_en.pdf). Darüber hinaus schließt das Arbeitsprogramm Universitäten, die dem chinesischen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) unterstehen, vollständig von sämtlichen Teilen des Programms aus. Ziele der Maßnahmen sind unter anderem eine verbesserte Forschungssicherheit, der Schutz sensibler Technologien und die Vermeidung unerwünschter Wissensabflüsse. Internationale wissenschaftliche Kooperationen – auch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in China – sind für die deutsche Forschungslandschaft von hoher Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf globale Herausforderungen wie Klimawandel, Energieversorgung, Gesundheit und technologische Transformation. Gleichzeitig weist die Bundesregierung darauf hin, dass Kooperationen mit China ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wissenschaftlicher Offenheit, wirtschaftlichen Abhängigkeiten und der systemischen Rivalität erfordern (www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/International/Asiatisch-PazifischerRaum/China/china_node.html). Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Bundesregierung betont die Notwendigkeit des De-Risking in Bezug auf China und verspricht die Stärkung der Forschungssicherheit durch das Erstellen von Leitlinien für den Umgang in sensiblen internationalen Kontexten sowie die Verbesserung der Beratungsinfrastruktur (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Damit knüpft die aktuelle Bundesregierung in ihrer strategischen Ausrichtung Deutschlands in Bezug auf China in kritischen Feldern wie Wissenschaft und Forschung an die erste deutsche China-Strategie an, die im Jahr 2023 von der Vorgängerregierung verabschiedet wurde (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf). Zu den in der Strategie benannten Herausforderungen gehören Risiken des Diebstahls geistigen Eigentums, ein strukturell asymmetrischer Zugang zu Forschungsdaten und Forschungsinfrastrukturen, die staatlich verankerte Strategie der zivil-militärischen Fusion in China sowie der Einfluss der Kommunistischen Partei auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Strategie betont zugleich die Notwendigkeit des Aufbaus von Chinakompetenz, einer kritischen Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten sowie einer besonderen Eigenverantwortung der Wissenschaftsorganisationen. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller entscheidend, dass Maßnahmen zur Forschungssicherheit, Spionageabwehr sowie der Einsatz für Wissenschaftsfreiheit auf nationaler und europäischer Ebene eng abgestimmt und miteinander verzahnt sind, um wirksam zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie bewertet die Bundesregierung die im Arbeitsprogramm 2026/2027 verankerten Einschränkungen der Teilnahme chinesischer Einrichtungen an einzelnen Clustern von Horizon Europe bzw. den vollständigen Ausschluss bestimmter chinesischer Einrichtungen, und welche Handlungsbedarfe leitet sie daraus für die Forschungspolitik in Deutschland ab?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen an europäischen Verbundprojekten?
Wie hat sich die Zahl deutsch-chinesischer Forschungskooperationen in sensiblen Bereichen seit 2016 entwickelt (bitte jährliche Zahlen angeben)?
Welche Auswirkungen auf bilaterale und multilaterale Forschungskooperationen mit China erwartet die Bundesregierung infolge der neuen EU-Regelungen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Programme und Kooperationsformate der Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, insbesondere des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Alexander von Humboldt-Stiftung, in der Zusammenarbeit mit China, und wie werden diese in die nationale Umsetzung einbezogen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen zur Stärkung der Forschungssicherheit und zur Reduzierung sicherheitsrelevanter Risiken in der Zusammenarbeit mit China kohärent mit den Zielen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der Wissenschaftsdiplomatie umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt belastbarer wissenschaftlicher Kommunikations- und Kooperationskanäle?
Nach welchen Maßgaben bewertet die Bundesregierung, ob Maßnahmen zur Forschungssicherheit besser europäisch oder national geregelt werden sollten?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum European Research Area Act (ERA Act) für rechtlich verbindliche Mindeststandards bei der Prüfung von Forschungskooperationen ein, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus für ihre Forschungspolitik hierzulande ab?
Wie gewichtet die Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und staatlichen Sicherheitsvorgaben im geplanten ERA Act?
Nach welchen Kriterien wurde entschieden, die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär nicht als ständiges Mitglied in den Nationalen Sicherheitsrat aufzunehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Wissenschaftsrats, ein Strategisches Dialogforum beim Nationalen Sicherheitsrat einzurichten, um Forschung und langfristige Bedarfe ressortübergreifend abzugleichen?
Wie wird bei der im Aufbau befindlichen Nationalen Plattform für Forschungssicherheit gewährleistet, dass diese optimal mit den geplanten Einrichtungen wie dem „European Centre of Expertise on Research Security“ sowie der „Due Diligence Platform“ auf EU-Ebene für diesen Bereich zusammenarbeitet?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizon Europe vorgenommenen Risikoeinstufungen, Ausschlusskriterien und institutionellen Beschränkungen systematisch in die Arbeit der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit einzubeziehen, insbesondere im Hinblick auf die Vergabe nationaler Fördermittel?
Plant die Bundesregierung, die dem MIIT unterstellten Universitäten (die „Seven Sons of National Defence“) analog den europäischen Regelungen auch von nationalen Förderungen auszuschließen, und wenn nein, warum nicht?
Über welche weiteren ressort- und länderübergreifenden Mechanismen verfügt die Bundesregierung zur Bewertung sicherheitsrelevanter Risiken bei internationalen Forschungskooperationen, und inwiefern sind hier die Wissenschaftsorganisationen und ggf. weitere Akteure beteiligt?
Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie viele CSC-Stipendiat*innen und CSC-Stipendiaten (CSC = China Scholarship Council) und andere chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich aktuell in deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen aufhalten, und wenn ja, in welchen Bereichen (bitte nach Bereichen aufgliedern)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Interesse der chinesischen Regierung bzw. den CSC-Stipendiatinnen und CSC-Stipendiaten an Forschungsthemen und der Sicherheitsrelevanz dieser Themen?
Warum wird nicht auf Reziprozität der Systeme bestanden, sodass künftig vermieden wird, dass Deutschland wie bisher Stipendien der chinesischen Regierung unbegrenzt ermöglicht, während deutsche Stipendiatinnen und Stipendiaten oder Forschende nicht die gleichen umfangreichen Zugänge in China erhalten?
Welche Kriterien sind aus Sicht der Bundesregierung entscheidend für die Risikobewertung wissenschaftlicher Partnerschaften mit chinesischen Einrichtungen?
Warum stellt die Bundesregierung nicht bei jeder Einladung von CSC-Stipendiatinnen und CSC-Stipendiaten (oder anderen chinesischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern) sensibilisierende Informationen zu den damit verbundenen Risiken zur Verfügung, um die Forschenden beim Auswahlprozess von (chinesischen) Stipendiaten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu unterstützen?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der bilateralen Forschungszusammenarbeit zwischen deutschen und chinesischen Unternehmen, und wie bewertet sie die Gefahr von Industriespionage und unerwünschtem Abfluss wissenschaftlicher Ergebnisse?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über sicherheitsrelevante Vorfälle oder Technologietransfer-Risiken im Zusammenhang mit Forschungskooperationen mit China vor?
Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung relevante Abhängigkeiten von chinesischen Forschungsinfrastrukturen oder Datenressourcen sowie eingeschränkte Zugänge für ausländische Forschende zu solchen Infrastrukturen, und welche nationalen und europäischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um solche Abhängigkeiten zu reduzieren?
Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Wissenschaftsfreiheit in China ein, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für bestehende oder zukünftige Forschungskooperationen?
Was meinte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär in dem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 12. Februar 2026, als sie von einem „gemeinsamen Regelwerk“ sprach, das sie ihren chinesischen Amtskollegen angeboten habe (www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/dorothee-baer-ueber-die-wachsenden-risiken-fuer-die-wissenschaft-110836015.html)?
Wer war an der Erarbeitung und der strategischen Konzeption dieses „gemeinsamen Regelwerks“ beteiligt?
Welche Ressortabstimmungen gab es innerhalb der Bundesregierung zu diesem „gemeinsamen Regelwerk“ mit der Volksrepublik China?
Wie ist die Reaktion des chinesischen Amtskollegen auf diesen Vorschlag ausgefallen, und liegt der Bundesforschungsministerin eine Begründung für die Ablehnung eines „gemeinsamen Regelwerks“ vor?
Welche Mechanismen bestehen, um deutsche sowie in Deutschland tätige chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor politischer Einflussnahme, transnationaler Repression oder vor Einschränkungen ihrer wissenschaftlichen Freiheit im Zusammenhang mit Kooperationen mit chinesischen Einrichtungen zu schützen, und wie sind diese Mechanismen ressortübergreifend abgestimmt?
Wie viele laufende Projekte deutscher Einrichtungen mit chinesischen Partnerorganisationen bestehen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den Horizon-Europe-Clustern, die vom Ausschluss betroffen sind?
Welche dieser Kooperationen betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung als sensibel eingestufte Forschungsbereiche?
Welche national geförderten deutsch-chinesischen Forschungsprojekte bestehen aktuell in Bereichen mit potenziellen Dual-Use-Risiken, und nach welchen verbindlichen Kriterien der Bundesregierung sind diese Bereiche als sensibel eingestuft?
Welche Bundesressorts fördern derzeit Programme, Mobilitätsmaßnahmen oder strukturelle Kooperationen mit chinesischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung rechtliche Risiken (z. B. haushaltsrechtliche Rückforderungsrisiken, zivil- oder strafrechtliche Risiken sowie dienstrechtliche Konsequenzen) für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wenn in Projekten mit Beteiligung chinesischer Einrichtungen Vorgaben zur Teilnahme- und Förderfähigkeit nach Horizon Europe nicht eingehalten werden?
Wie viele deutsche Forschungseinrichtungen und Hochschulen hat die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten China-Orientierung seitens des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) durch Information, Sensibilisierung oder juristische Erstberatung unterstützt, und hat sich dieses Verfahren aus Sicht der Bundesregierung bewährt?
Mit welchen konkreten Förderinstrumenten, strukturellen Maßnahmen und Koordinierungsmechanismen unterstützt die Bundesregierung Hochschulen und Forschungseinrichtungen beim Aufbau von Chinakompetenz, wie in der China-Strategie von 2023 vorgesehen?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der China-Strategie von 2023 den aktuellen Stand des Auf- und Ausbaus von Chinakompetenz an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Verschärfung der Sicherheitsregeln nicht zu einem generellen Rückzug aus der Chinaforschung führt, wodurch langfristig notwendige Chinakompetenz verloren ginge?
Welche nationalen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung zur Stärkung von Forschungssicherheit und zum Schutz kritischer Technologien in internationalen Kooperationen, und mit welchen finanziellen Mitteln sind diese Maßnahmen im Bundeshaushalt hinterlegt?
Sieht die Bundesregierung bei Kooperationen mit Partnern in anderen Staaten grundsätzliche Risiken im Hinblick auf Technologie- und Wissensabfluss, Dual-Use-Problematiken sowie Spionageabwehr, die eine stärkere Kontrolle erforderlich machen, und wenn ja, bei welchen Staaten besteht aus Sicht der Bundesregierung besonderer Handlungs- oder Aufmerksamkeitsbedarf?