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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Qualifizieren statt verwalten - Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

31.03.2026

Aktualisiert

09.04.2026

BT21/472317.03.2026

Qualifizieren statt verwalten - Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/4723 21. Wahlperiode 17.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Dr. Anja Reinalter, Timon Dzienus, Dr. Armin Grau, Ricarda Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Qualifizieren statt verwalten – Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde zum 1. Juli 2023 das Weiterbildungsgeld als monatlicher Zuschuss für Teilnehmende an abschlussorientierten Weiterbildungen eingeführt. Ergänzend wurde die seit 2016 als befristete Regelung eingeführte erfolgsabhängige Weiterbildungsprämie im Bürgergeld-Gesetz verstetigt. Ziel dieser Instrumente ist es, insbesondere Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer berufsqualifizierenden Weiterbildung zu motivieren und damit ihre nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Nach den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit soll das Weiterbildungsgeld bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich ohne gesonderten Antrag gewährt werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie einheitlich die Verfahren bundesweit umgesetzt werden, wie die Anspruchsprüfung konkret erfolgt und inwieweit Leistungsberechtigte systematisch über ihre Ansprüche informiert werden. Neben den abschlussorientierten Instrumenten wurde mit Einführung des Bürgergeldes zudem ein Bürgergeld-Bonus für die Teilnahme an Weiterbildungs-, Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahmen eingeführt, der zum 1. Juli 2024 wieder abgeschafft wurde. Vor dem Hintergrund der Bedeutung niedrigschwelliger Angebote als möglichen Einstieg in weiterführende Qualifizierungsprozesse, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen dieser Abschaffung sowie nach der zukünftigen Ausgestaltung von Anreizmechanismen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Leistungsberechtigte im Rahmen des SGB II, haben in den Jahren 2020 bis 2025 an a) nicht abschlussorientierten Weiterbildungen, b) abschlussorientierte Weiterbildungen oder Umschulungen, c) Teilqualifikationen, d) arbeitsmarktbezogenen Coachings teilgenommen, und welchen Anteil machen diese Maßnahmen an allen geförderten Weiterbildungsmaßnahmen aus (bitte nach Maßnahmearten, Monaten, Jahren, Bundesländern sowie getrennt nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen aufschlüsseln)?  2. Wie viele Personen haben seit dem 1. Juli 2023 Weiterbildungsgeld bezogen (bitte nach SGB II bzw. SGB III, Bundesländern, gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen, Geschlecht, Altersgruppen und Dauer aufschlüsseln)?  3. Wie viele Personen haben in den Jahren 2016 bis 2025 eine Weiterbildungsprämie erhalten (bitte nach SGB II bzw. SGB III, Bundesländern, gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen, Geschlecht, Altersgruppen und Dauer aufschlüsseln)?  4. Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II haben im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 den Bürgergeld-Bonus erhalten (bitte nach Bundesländern, gemeinsamen Einrichtungen, Optionskommunen, Geschlecht, Altersgruppen und Dauer aufschlüsseln)?  5. Welche Unterschiede bestehen zwischen Bundesländern, Jobcentern und Optionskommunen hinsichtlich a) Bewilligungsquoten, b) durchschnittlicher Dauer bis zur Auszahlung und c) Abbruchquoten abschlussorientierter Weiterbildungen?  6. Wie hoch ist der Anteil der Teilnehmenden an geförderten abschlussorientierten Weiterbildungen, die zugleich Weiterbildungsgeld erhalten?  7. Trifft es zu, dass für die Gewährung des Weiterbildungsgeldes grundsätzlich kein gesonderter Antrag erforderlich ist, sondern die Zahlung bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisiert erfolgt? a) Wenn ja, in welchen Konstellationen ist dennoch eine gesonderte Antragstellung oder manuelle Prüfung erforderlich? b) Wenn nein, welche konkreten Verfahrensschritte sind von Leistungsberechtigten zu durchlaufen?  8. In welchem Verfahrensschritt wird der Anspruch auf Weiterbildungsgeld geprüft, bereits bei Ausstellung eines Bildungsgutscheins oder erst nach Maßnahmeantritt?  9. Wie wird sichergestellt, dass bei Ausstellung eines Bildungsgutscheins für eine abschlussorientierte Maßnahme bestehende Ansprüche auf Weiterbildungsgeld systematisch erfasst und bewilligt werden? 10. Wie ist das Verfahren ausgestaltet, wenn eine leistungsberechtigte Person im SGB‑II-Bezug eine abschlussorientierte Weiterbildung anstrebt, a) erfolgt die Beratung und Förderentscheidung ausschließlich durch das Jobcenter oder unter Einbindung der Agentur für Arbeit, b) ist eine zusätzliche Genehmigung durch die Agentur für Arbeit erforderlich, c) erfolgt eine doppelte Prüfung der Fördervoraussetzungen, d) wie lange dauert im Durchschnitt der Zeitraum zwischen Erstberatung und Maßnahmebeginn? 11. Wie viele Jobcenter und Agenturen für Arbeit nutzen derzeit Formen vernetzter-hybrider Beratung? 12. In welcher Weise werden Leistungsberechtigte im SGB-II-Bezug systematisch über die Möglichkeit des Weiterbildungsgeldes und der Weiterbildungsprämie informiert? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, a) wie viele Leistungsberechtigte in den Jahren 2023 bis 2025 aktiv und individuell über das Weiterbildungsgeld informiert wurden, und b) welcher Anteil der Anspruchsberechtigten Kenntnis vom Weiterbildungsgeld hatte? 14. Wie ist das Verfahren der Weiterbildungsplanung und Qualifizierung für Kundinnen und Kunden der Jobcenter und der Übergang zur Arbeitsagentur gestaltet, und gibt es eine zusätzliche Genehmigung durch die Arbeitsagentur? 15. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht abschlussorientierte Weiterbildungen a) als Einstieg in längere Qualifizierungsprozesse, b) für Personen ohne Berufsabschluss sowie c) für Leistungsberechtigte mit Betreuungspflichten oder anderen strukturellen Vermittlungshemmnissen? 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig nicht abschlussorientierte Weiterbildungsmaßnahmen in eine abschlussorientierte Weiterbildung übergehen? 17. Welche Auswirkungen hatte die Abschaffung des Bürgergeld-Bonus nach Kenntnis der Bundesregierung auf a) die Teilnahme an nicht abschlussorientierten Weiterbildungen, b) Abbruchquoten sowie c) Motivation und Zeitpunkt des Einstiegs in Qualifizierungsmaßnahmen? 18. Prüft die Bundesregierung die Wiedereinführung des Bürgergeld-Bonus oder eines vergleichbaren Instruments zur Förderung niedrigschwelliger Qualifizierungsangebote, und wenn nein, aus welchen Gründen, und auf welche empirischen Erkenntnisse stützt sie diese Entscheidung? 19. Plant die Bundesregierung, das Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie in der laufenden Legislaturperiode hinsichtlich Inanspruchnahme, Wirkung, Zugangsvoraussetzungen und Höhe zu evaluieren und weiterzuentwickeln, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und in welchem Zeitplan? Berlin, den 16. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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