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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 50101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.04.2026

Aktualisiert

08.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/479318.03.2026

Vorschlag 50101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das damalige BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutsches Rotes Kreuz e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 50101 – In Verbandsstrukturen Doppelprüfungen vermeiden“ – eine Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung, insbesondere der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), gefordert. Der Verband verweist auf die Regelungen in den ANBest-P, die vorsehen, dass Erstempfänger von Zuwendungen auch die Letztempfänger prüfen müssen, auch in dem Fall, wenn Verwendungsnachweise bereits extern geprüft wurden. In der Praxis käme es somit zu vermeidbaren Doppelprüfungen, die einen Mehraufwand darstellen. Der Vorschlag 50101 schlägt vor, die Regelungen der AnBest-P zu modifizieren und folglich eine einmalige Prüfung aufseiten des Zuwendungsempfängers zu etablieren. Mit dem Ergebnis, dass Doppelprüfungen und Doppelarbeit vermieden und die bestehenden Schutzstandards aufrechterhalten werden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 392).

Die damalige Bundesregierung nahm den Vorschlag 50101 auf und sprach sich gegen eine Umsetzung aus. Begründet wurde dies wie folgt: „Die notwendige Prüfung von Verwendungs- und Zwischennachweisen kann daher nicht von der letzten zur ersten Stufe delegiert werden. Es ist daher auch Aufgabe der Zwischenstellen zu prüfen, dass die von ihr weitergeleiteten Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden.“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 254).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 50101 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 50101 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3

Wie viele Erstempfänger von Zuwendungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Vorschlag 50101 betroffen?

4

Wie viele Doppelprüfungen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2022 bis 2025 durchgeführt werden (bitte einzeln für jedes Jahr aufschlüsseln)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für externe Prüfungen in den Jahren von 2022 bis 2025 (bitte einzeln für jedes Jahr aufschlüsseln)?

6

Inwiefern und nach welchen konkreten Erwägungen ist nach Ansicht der Bundesregierung ein direkter Austausch der Bewilligungsbehörden mit einer möglichen Vielzahl von Letztempfängern nicht praktikabel, hat die Bundesregierung geplant, diesbezüglich eine legistische Änderung vorzunehmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn sie keine entsprechende legistische Änderung plant, warum nicht?

Berlin, den 27. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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